Rechtsanwälte für Sorgerecht in Hannover
Sorgerecht nach Trennung: Wichtige Bestimmungen für Eltern und Kinder in Hannover



Kanzlei für Sorgerecht am Standort Hannover
Individuelle Beratung für Unternehmerpaare in Hannover
Das gesetzliche Sorgerecht umfasst die Verantwortung der Eltern für ihr minderjähriges Kind und beinhaltet sowohl die persönliche Betreuung als auch die Verwaltung von Vermögenswerten. Darüber hinaus schließt es das Recht ein, das Kind in rechtlichen Belangen zu vertreten – stets mit dem Ziel, dessen Schutz und Wohlergehen sicherzustellen. In Hannover suchen zahlreiche Eltern unsere Kanzlei auf, um umfassende Informationen über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge zu erhalten. Ob es um eine gemeinsame Ausübung des Sorgerechts geht, den Wunsch nach alleinigem Sorgerecht oder Fragen zur Abgabe einer Sorgeerklärung: Wir unterstützen Sie dabei, Ihre familiäre Lage besser zu verstehen und fundierte Entscheidungen treffen zu können. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Einblick in wesentliche Aspekte rund um das Thema Sorgerecht in Hannover sowie typische Fragestellungen und mögliche Schritte, mit denen Eltern den Schutz ihres Kindes gewährleisten können.
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Familienrechtliche Unterstützung im Sorgerecht am Standort Hannover
Zuverlässige Hilfe bei sämtlichen Anliegen zum Sorgerecht in Hannover
International vertreten
Als Mitglied des internationalen Netzwerks von Anwälten IR Global sind wir Ihr Ansprechpartner bei Cross-Border Angelegenheiten und vertreten Sie auch im internationalen Kontext.
Grundlagen der elterlichen Sorge verständlich erklärt
Rechte und Pflichten von verheirateten und unverheirateten Eltern in Hannover
Die elterliche Sorge beinhaltet die gesetzliche Verpflichtung, das Wohl eines Kindes zu gewährleisten. Dazu zählen unter anderem die Förderung der Entwicklung, Erziehung und Fürsorge sowie die Verwaltung von Vermögenswerten des Kindes. Diese Verantwortung bleibt bestehen, unabhängig davon, ob Eltern verheiratet sind oder getrennt leben. Auch nach einer Trennung behalten beide Elternteile ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der elterlichen Sorge.
In Hannover erhalten verheiratete Paare automatisch bei der Geburt ihres Kindes gemeinsames Sorgerecht. Unverheiratete Mütter hingegen bekommen zunächst allein das Sorgerecht zugesprochen. Der Vater hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, durch eine schriftliche Erklärung beim Jugendamt oder einen gerichtlichen Antrag eine gemeinsame Sorge zu beantragen – vorausgesetzt, dies entspricht dem Wohl des Kindes.
Gemeinsames Sorgerecht und Sorgeerklärung
Gemeinsames Sorgerecht: Bedingungen, Verpflichtungen und gerichtliche Entscheidungen bei Konflikten
Wenn Eltern bei der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet sind, ist eine offizielle Erklärung erforderlich, um das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten. Diese kann entweder beim Jugendamt in Hannover abgegeben oder durch eine notarielle Urkunde bestätigt werden. Weigert sich ein Elternteil, dem gemeinsamen Sorgerecht zuzustimmen, besteht die Möglichkeit, dass das Familiengericht eingeschaltet wird.
Das geteilte Sorgerecht verpflichtet beide Elternteile dazu, bedeutende Entscheidungen im Leben des Kindes gemeinsam zu treffen. Dazu gehören unter anderem Fragen zur schulischen Laufbahn, medizinischen Versorgung sowie zum Wohnort des Kindes. Bei Uneinigkeit zwischen den Eltern kann auf Antrag eine gerichtliche Klärung erfolgen. Dabei steht stets das Wohl des Kindes im Mittelpunkt; auch Empfehlungen vom Jugendamt fließen gegebenenfalls in die Entscheidung mit ein.
In Hannover existieren diverse Anlaufstellen, die Unterstützung bei der Abgabe der Sorgeerklärung bieten und im Konfliktfall beratend zur Verfügung stehen.
Elterliche Sorge: Wichtige rechtliche Grundlagen in Hannover
Personen- und Vermögenssorge im Sorgerecht: Pflichten und Befugnisse klar geregelt
Die elterliche Sorge gliedert sich in zwei wesentliche Komponenten: Zum einen umfasst sie die Personensorge, welche alle täglichen Bedürfnisse des Kindes wie Ernährung und schulische Unterstützung einschließt. Zum anderen beinhaltet sie die Vermögenssorge, die sich mit den finanziellen Belangen sowie dem Eigentum des Kindes befasst. Zusätzlich besitzen Eltern das Recht, ihr Kind in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten.
Zur Überwachung der ordnungsgemäßen Ausübung dieser Pflichten sind staatliche Institutionen zuständig – dazu gehören unter anderem das Familiengericht sowie das Jugendamt in Hannover. Sollten Zweifel an der verantwortungsvollen Wahrnehmung der elterlichen Aufgaben aufkommen oder eine Gefährdung des Kindeswohls vermutet werden, können gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Dabei steht stets das Wohl und der Schutz des Kindes im Mittelpunkt aller Maßnahmen.
Schaffen Sie Klarheit – jetzt!
Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Hannoverer Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Team für Sorgerechtsfragen am Standort Hannover
Sorgerechtsberatung in Hannover: Kompetent, vertrauensvoll und kindorientiert
Bei Fragen rund um das Sorgerecht in Hannover stehen wir Ihnen jederzeit mit umfassender Unterstützung zur Verfügung. Über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch können Sie unkompliziert einen Termin bei unserer Kanzlei vereinbaren, um eine persönliche Beratung zu erhalten. Wir informieren Sie detailliert über die verschiedenen rechtlichen Optionen der elterlichen Sorge, begleiten Sie während des gesamten gerichtlichen Verfahrens und helfen Ihnen bei der Anfertigung einer Sorgeerklärung.
Darüber hinaus sind auch das Jugendamt Hannover sowie das örtliche Familiengericht wichtige Ansprechpartner. Dort lassen sich Termine für die Beurkundung von Sorgeerklärungen vereinbaren und weiterführende Unterstützungsangebote für Eltern in Anspruch nehmen.
Unser Ziel ist es, den Prozess für Sie möglichst transparent zu gestalten und gemeinsam maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Sollten Unklarheiten oder Fragen zum Thema elterliche Sorge in Hannover auftreten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir sind gerne an Ihrer Seite.
- Rechtsanwältin, Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth), Senior Associate





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Regelungen zum Umgangs- und Sorgerecht in Hannover
Aufenthaltsbestimmung und Umgangsrecht: Kontakt erhalten und Wohnort festlegen
Das Recht eines Kindes, den Kontakt zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten, bleibt unabhängig von der Sorgerechtsregelung bestehen. Auch nach einer Trennung oder Scheidung ist dieser Umgang essenziell für das Wohlbefinden und die gesunde Entwicklung des Kindes. Können sich die Eltern nicht eigenständig einigen, hat das Familiengericht in Hannover die Möglichkeit, verbindliche Entscheidungen zu treffen, um einen regelmäßigen Austausch sicherzustellen.
Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen weitere wichtige Bezugspersonen wie Großeltern ein Umgangsrecht erhalten – sofern dies dem Kindeswohl zuträglich ist. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht definiert hingegen den Lebensmittelpunkt des Kindes und wird entweder gemeinsam ausgeübt oder einem Elternteil übertragen.
Durch eindeutige Vereinbarungen über diese Rechte lassen sich Streitigkeiten vermeiden und stabile Beziehungen schaffen, sodass das Kind trotz veränderter familiärer Verhältnisse Halt findet.
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Ausnahmefälle: Sorgerechtsentzug in Hannover
Kindeswohlgefährdung: Maßnahmen zum Sorgerechtsentzug in Hannover
Besteht eine ernsthafte Gefährdung des Kindeswohls und ein Elternteil kommt seinen Verpflichtungen nicht nach, kann das Familiengericht in Hannover unter bestimmten Voraussetzungen das Sorgerecht entziehen. Solche Maßnahmen werden vor allem bei Fällen von Misshandlung, Vernachlässigung, Suchterkrankungen oder der beharrlichen Verweigerung des Umgangs mit dem Kind getroffen.
Ein häufig auftretender Streitpunkt ist der Umzug eines Sorgeberechtigten mit dem Kind ohne die Zustimmung des anderen Elternteils. Diese Situation führt oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen in Hannover. Zur genauen Beurteilung der Erziehungsfähigkeit sowie der Lebensbedingungen des Kindes wird dabei regelmäßig ein familienpsychologisches Gutachten eingeholt. Die Entziehung des Sorgerechts stellt einen gravierenden Eingriff dar und erfolgt ausschließlich dann, wenn eine eindeutige Gefährdung für das Wohl des Kindes festgestellt wurde.