Rechtsanwälte für Sorgerecht in Augsburg
Sorgerecht nach Trennung: Wichtige Bestimmungen für Eltern und Kinder in Augsburg



Kanzlei für Sorgerecht am Standort Augsburg
Individuelle Beratung für Unternehmerpaare in Augsburg
Die gesetzliche Verantwortung für ein minderjähriges Kind, bekannt als Sorgerecht, umfasst sowohl die persönliche Betreuung als auch die Verwaltung des Vermögens. Darüber hinaus beinhaltet es das Recht, das Kind in rechtlichen Belangen zu vertreten – immer mit dem Ziel, dessen Wohl und Schutz sicherzustellen. In Augsburg suchen zahlreiche Eltern unsere Kanzlei auf, um sich umfassend über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge informieren zu lassen. Ob es darum geht, die Sorge gemeinsam auszuüben, ein alleiniges Sorgerecht anzustreben oder Fragen zur Abgabe einer Sorgeerklärung zu klären: Wir unterstützen Sie dabei, Ihre familiäre Lage besser einzuschätzen und fundierte Entscheidungen zu treffen. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über wesentliche Aspekte zum Thema Sorgerecht in Augsburg sowie häufig auftretende Fragestellungen und mögliche Schritte, mit denen Eltern den Schutz ihres Kindes gewährleisten können.
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Familienrechtliche Unterstützung im Sorgerecht am Standort Augsburg
Zuverlässige Hilfe bei sämtlichen Anliegen zum Sorgerecht in Augsburg
International vertreten
Als Mitglied des internationalen Netzwerks von Anwälten IR Global sind wir Ihr Ansprechpartner bei Cross-Border Angelegenheiten und vertreten Sie auch im internationalen Kontext.
Grundlagen der elterlichen Sorge verständlich erklärt
Rechte und Pflichten von verheirateten und unverheirateten Eltern in Augsburg
Die elterliche Sorge stellt eine gesetzlich verankerte Verpflichtung dar, durch die Eltern für das Wohl ihres Kindes sorgen müssen. Dazu gehören unter anderem die Förderung der Entwicklung, Erziehung sowie die Fürsorge und Verwaltung des Vermögens des Kindes. Diese Pflichten bleiben auch dann bestehen, wenn sich die Eltern trennen oder nicht verheiratet sind. Unabhängig vom Familienstand behalten beide Elternteile ihre Rechte und Verantwortlichkeiten im Rahmen der elterlichen Sorge.
In Augsburg erhalten Ehepaare automatisch gemeinsames Sorgerecht bei der Geburt ihres Kindes. Bei Paaren ohne Trauschein hingegen wird zunächst nur der Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Der Vater hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, beim Jugendamt schriftlich oder über einen gerichtlichen Antrag eine gemeinsame Sorge zu beantragen – vorausgesetzt, dies entspricht dem Wohl des Kindes.
Gemeinsames Sorgerecht und Sorgeerklärung
Gemeinsames Sorgerecht: Bedingungen, Verpflichtungen und gerichtliche Entscheidungen bei Konflikten
Wenn Eltern bei der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet sind, ist eine offizielle Erklärung notwendig, um das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten. Diese kann entweder beim Jugendamt in Augsburg abgegeben oder durch eine notarielle Urkunde bestätigt werden. Weigert sich ein Elternteil, dem gemeinsamen Sorgerecht zuzustimmen, besteht die Möglichkeit, dass das Familiengericht eingeschaltet wird.
Das geteilte Sorgerecht verpflichtet beide Elternteile dazu, wesentliche Entscheidungen im Leben des Kindes gemeinsam zu treffen. Dazu gehören unter anderem Angelegenheiten wie die schulische Förderung, medizinische Versorgung sowie der Aufenthaltsort des Kindes. Kommt es zwischen den Eltern zu Unstimmigkeiten, kann auf Antrag eine gerichtliche Klärung herbeigeführt werden. Dabei liegt der Fokus des Gerichts stets auf dem Wohl des Kindes; zudem fließen gegebenenfalls Empfehlungen vom Jugendamt mit ein.
In Augsburg existieren verschiedene Stellen, die Unterstützung bei der Abgabe einer Sorgeerklärung bieten und im Konfliktfall beratend zur Verfügung stehen.
Elterliche Sorge: Wichtige rechtliche Grundlagen in Augsburg
Personen- und Vermögenssorge im Sorgerecht: Pflichten und Befugnisse klar geregelt
Die elterliche Sorge gliedert sich in zwei wesentliche Komponenten: Einerseits umfasst sie die Personensorge, welche alle täglichen Belange wie Ernährung und schulische Entwicklung des Kindes einschließt. Andererseits bezieht sie sich auf die Vermögenssorge, die sich mit den finanziellen Angelegenheiten sowie dem Eigentum des Kindes auseinandersetzt. Zudem besitzen Eltern das Recht, ihr Kind in rechtlichen Fragen zu vertreten.
Zur Überwachung der ordnungsgemäßen Ausübung dieser Verantwortung sind staatliche Institutionen zuständig – hierzu zählen unter anderem das Familiengericht sowie das Jugendamt in Augsburg. Sollten Zweifel an der korrekten Wahrnehmung der elterlichen Pflichten bestehen oder eine Gefährdung des Kindeswohls vermutet werden, können gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Dabei steht stets das Wohl und der Schutz des Kindes im Mittelpunkt aller Maßnahmen.
Schaffen Sie Klarheit – jetzt!
Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Augsburger Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Team für Sorgerechtsfragen am Standort Augsburg
Sorgerechtsberatung in Augsburg: Kompetent, vertrauensvoll und kindorientiert
Bei allen Fragen rund um das Sorgerecht in Augsburg sind wir jederzeit für Sie erreichbar und bieten Ihnen umfassende Unterstützung an. Über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch können Sie unkompliziert mit unserer Kanzlei in Verbindung treten, um eine individuelle Beratung zu erhalten. Wir informieren Sie detailliert über die verschiedenen Optionen der elterlichen Sorge, begleiten Sie während des gesamten gerichtlichen Verfahrens und helfen bei der Anfertigung einer Sorgeerklärung.
Darüber hinaus spielen auch das Jugendamt Augsburg sowie das zuständige Familiengericht eine wichtige Rolle. Dort können Termine zur Beurkundung von Sorgeerklärungen vereinbart werden, außerdem stehen dort weiterführende Hilfen für Eltern bereit.
Unser Ziel ist es, den Prozess für Sie so transparent wie möglich zu gestalten und gemeinsam maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Sollten Unklarheiten oder Fragen zum Thema elterliche Sorge in Augsburg auftreten, zögern Sie nicht, uns anzusprechen – wir unterstützen Sie gerne jederzeit.
- Rechtsanwältin, Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth), Senior Associate





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Regelungen zum Umgangs- und Sorgerecht in Augsburg
Aufenthaltsbestimmung und Umgangsrecht: Kontakt erhalten und Wohnort festlegen
Unabhängig davon, wer das Sorgerecht innehat, steht jedem Kind das Recht zu, den Kontakt zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten. Dieses Umgangsrecht bleibt auch nach einer Trennung oder Scheidung bestehen und ist essenziell für die gesunde Entwicklung des Kindes. Können sich die Eltern nicht auf eine gemeinsame Lösung einigen, kann in Augsburg das Familiengericht verbindliche Regelungen erlassen, um einen regelmäßigen Austausch sicherzustellen.
Darüber hinaus besteht unter bestimmten Voraussetzungen für weitere nahestehende Personen wie Großeltern oder andere wichtige Bezugspersonen die Möglichkeit, ein Umgangsrecht geltend zu machen – sofern dies dem Wohl des Kindes dient. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht definiert hingegen den Lebensmittelpunkt des Kindes; es gehört entweder zur elterlichen Sorge oder wird individuell einem Elternteil übertragen.
Klar formulierte Vereinbarungen über diese Rechte helfen dabei, Konflikte zwischen den Beteiligten zu minimieren und sorgen dafür, dass stabile Beziehungen zum Kind trotz veränderter familiärer Situationen erhalten bleiben.
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Ausnahmefälle: Sorgerechtsentzug in Augsburg
Kindeswohlgefährdung: Maßnahmen zum Sorgerechtsentzug in Augsburg
In Augsburg kann das Familiengericht unter bestimmten Voraussetzungen das Sorgerecht entziehen, wenn das Wohl des Kindes ernsthaft gefährdet ist und ein Elternteil seine Pflichten vernachlässigt. Besonders in Situationen wie Misshandlung, Vernachlässigung, Suchterkrankungen oder der beharrlichen Verweigerung des Umgangs mit dem Kind werden solche Maßnahmen ergriffen.
Ein häufig auftretender Streitpunkt entsteht oft dann, wenn ein sorgeberechtigter Elternteil ohne Zustimmung des anderen mit dem Kind den Wohnort wechselt. Solche Fälle führen regelmäßig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen in Augsburg. Um die Erziehungsfähigkeit sowie die Lebensbedingungen des Kindes besser beurteilen zu können, wird oftmals ein familienpsychologisches Gutachten eingeholt. Das Entziehen des Sorgerechts stellt einen gravierenden Eingriff dar und erfolgt ausschließlich bei nachgewiesener Gefährdung des Kindeswohls.