Meta übernimmt Verantwortung für gefälschte Werbung auf Instagram und Facebook

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Ausgangspunkt der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main (Az. 2-06 O 234/25) vom 16.09.2026 war die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Betreiberin von Instagram und Facebook für betrügerische Werbeanzeigen („Fake-Werbung“) auf ihren Plattformen in Anspruch genommen werden kann. Im Kern ging es um Anzeigen, die nach dem klägerischen Vorbringen den Eindruck erweckten, von einer bestimmten Person zu stammen bzw. diese zu nutzen, um Nutzer zu einer Kontaktaufnahme oder zu weiterem Handeln zu veranlassen.

Sachverhalt und Verfahrensgegenstand

 

Auftreten der beanstandeten Anzeigen

Nach dem im Verfahren zugrunde gelegten Vortrag wurden auf Instagram und Facebook Werbeanzeigen geschaltet, die inhaltlich als irreführend beanstandet wurden. Der Kläger machte geltend, die Anzeigen seien als täuschend ausgestaltet und würden mit einer ihm zugeordneten Darstellung arbeiten. Damit sei sein Name bzw. seine Identität im Zusammenhang mit einem Werbeversprechen eingesetzt worden, das tatsächlich nicht von ihm stamme.

Begehren des Klägers gegen Meta

Der Kläger nahm Meta als Plattformbetreiberin wegen der beanstandeten Werbeanzeigen. Im Streit standen insbesondere Unterlassungsansprüche im Hinblick auf das weitere Verbreiten entsprechender Inhalte.

Rechtliche Würdigung durch das Landgericht Frankfurt am Main

 

Bedeutung vonHinweis und Kenntnis

Das Landgericht befasste sich mit der Frage, ab wann ein Plattformbetreiber für fremde Inhalte einzustehen hat.

Meta versuchte sich mit Hinweis auf den sog. Digital Services Act und vermeintliche fehlende Kenntnis von den Scam-Ads zu entlasten. Das LG Frankfurt erteilte dieser Argumentation jedoch eine Absage. Nach der Rechtsprechung des EuGH vom 16. Juni 2026 (Az. C-188/24 und C-190/24) hafte ein Anbieter kenntnisunabhängig, wenn er die Kontrolle über die angezeigten Werbeinhalte habe. Das sei hier der Fall. Anders als bei rein chronologischen Nutzerfeeds entscheide Meta nach eigene Kriterien, wann und wo die Anzeigen erscheinen.

 

Unterlassung im Hinblick auf kerngleiche Verstöße

Das Landgericht entschied weiter, dass Meta auch für die Schäden hafte, die durch die Verbreitung sinngleicher Fake-Werbung entstehen.

Einordnung der Entscheidung für Werbeanzeigen auf sozialen Plattformen

 

Abgrenzung zwischen Einzelfall und genereller Kontrolle

Die Entscheidung betrifft die Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit konkret beanstandeter Fake-Werbung und deren erneuter Verbreitung. Sie stellt keine Aussage dahin gehend dar, dass Plattformbetreiber sämtliche Werbeanzeigen vor Veröffentlichung allgemein und vollständig zu kontrollieren hätten.

Relevanz für betroffene Personen und Unternehmen

Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Verwendung von Namen, Bildnissen oder sonstigen Identitätsmerkmalen in irreführenden Werbeanzeigen erhebliche rechtliche Implikationen haben kann. Zugleich zeigt sie, dass die Beurteilung der Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern wesentlich am konkreten Sachvortrag, an der Ausgestaltung des Hinweises sowie an den danach ergriffenen Maßnahmen ausgerichtet wird.

Hinweis zum Kontext und zur Quellenlage

Die vorstehende Darstellung beruht auf dem veröffentlichten Bericht zur Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16.09.2026 (Az. 2-06 O 234/25) unter: https://urteile.news/LG-Frankfurt-am-Main_2-06-O-23425_Meta-haftet-fuer-Fake-Werbung-auf-Instagram-und-Facebook~N36259. Maßgeblich sind die Entscheidungsgründe des Gerichts und der konkrete Verfahrensstoff; aus der Entscheidung lassen sich nur die dort behandelten und begründeten Aussagen ableiten.

Bezug zu wettbewerbs- und IP-rechtlichen Fragestellungen

Konstellationen mit Fake-Werbung, Identitätsmissbrauch und der Verbreitung irreführender Inhalte auf Plattformen berühren regelmäßig Fragestellungen an der Schnittstelle von Wettbewerbsrecht und IP-Recht. Wer hierzu eine rechtliche Einordnung im konkreten Fall wünscht, kann sich an MTR Legal Rechtsanwälte wenden; Informationen finden sich unter „Rechtsberatung im Wettbewerbsrecht“: https://www.mtrlegal.com/offices/deutschland/wettbewerbsrecht/.