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Meldepflichten bei M&A-Transaktionen

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Verstöße gegen Meldepflichten im Außenwirtschaftsverkehr bei M&A-Transaktionen können als Ordnungswidrigkeiten geahndet und mit empfindlichen Bußgeldern bestraft werden. Dies kann vermieden werden.

Bei Unternehmenstransaktionen stehen zunächst andere Fragen wie Vermögenwerte, bestehende Verträge und Verpflichtungen oder Risiken im Mittelpunkt. Weiter müssen auch zunehmend die ESG-Faktoren Environment (Nachhaltigkeit), Social (soziale Verantwortung) und Governance (gute Unternehmensführung) bei M&A-Transaktionen beachtet werden. Dabei gerät die Beachtung der Meldepflichten im Außenwirtschafsverkehr häufig zu kurz. Schon um Bußgelder zu vermeiden, sollten die Meldepflichten keinesfalls vernachlässigt werden und fester Bestandteil einer Due-Diligence-Prüfung sein, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die ihre nationale und internationalen Mandantschaft im Gesellschaftsrecht und bei M&A-Transaktionen berät.

Die Meldepflichten sind in der Außenwirtschaftsverordnung geregelt und betreffen u.a. den Kapital- und Zahlungsverkehr. Dazu gehören bspw. Meldungen über die Höhe der Anteile oder der Stimmrechte ab bestimmten Grenzen oder Angaben zu Aktiva und Passiva. Vorsätzliche oder auch nur fahrlässige Verstöße gegen die Meldepflichten können mit Geldbußen bis zu 30.000 Euro geahndet werden – pro Verstoß. Die Meldepflicht obliegt in der Regel der Geschäftsführung. Dementsprechend würde ein fortgeführter Verstoß nach der Unternehmenstransaktion auch die neue Geschäftsführung treffen. Um das zu vermeiden, sollten die Meldepflichten fester Bestandteil einer Due-Diligence-Prüfung sein.

Ist es zu Verstößen gegen die Meldepflichten gekommen, besteht die Möglichkeit eine strafbefreiende Selbstanzeige zu stellen. Das gilt jedoch nur bei fahrlässigen Verstößen. Vorteil der Selbstanzeige ist, dass der Verstoß gegen die Meldepflicht nicht weiter als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass alle erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden, damit es nicht zu einem erneuten Verstoß gegen die Meldepflicht aus demselben Grund kommt.

Verstöße gegen Meldepflichten können im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung aufgedeckt werden. Das bietet den Käufern die Möglichkeit, einen fortgesetzten Verstoß zu vermeiden und Verkäufer können durch eine Selbstanzeige einer Verfolgung entgehen. Zudem sollten die Verstöße auch beim Kaufpreis und anderen Aspekten der Unternehmenstransaktion berücksichtigt werden.

Erfahrene Anwälte beraten bei MTR Legal Rechtsanwälte zu Fragen und Risiken bei M&A-Transaktionen.

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