FG Köln Urteil zur Schätzung bei All-you-can-eat Restaurantbetrieb

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Entscheidung des FG Köln zur Schätzung bei einem Restaurant mit „all-you-can-eat“

Ausgangspunkt des Verfahrens

Im Streit stand die Frage, ob und in welchem Umfang das Finanzamt Umsätze eines Restaurantbetriebs schätzen durfte, der ein „all-you-can-eat“-Angebot unterhielt. Dabei ging es um die steuerliche Beurteilung der Aufzeichnungen und die daraus gezogenen Folgerungen für die Besteuerungsgrundlagen.

Schätzungsbefugnis und Ansatzpunkte der Finanzverwaltung

Anlass für eine Schätzung

Nach dem in der Quelle dargestellten Fall ergaben sich aus der Kassenführung bzw. den Aufzeichnungen des Betriebs Beanstandungen, die das Finanzamt zum Anlass nahm, die Umsätze nicht (vollständig) auf Basis der erklärten Werte zu übernehmen, sondern eine Schätzung vorzunehmen.

Methodischer Zugriff: Wareneinsatz als Kontrollgröße

Die Schätzung knüpfte an den Wareneinsatz an. Der Wareneinsatz wurde damit als Ausgangs- bzw. Kontrollgröße herangezogen, um Rückschlüsse auf nicht erklärte oder nicht hinreichend belegte Umsätze im Restaurantbetrieb zu ziehen.

Würdigung durch das FG Köln

Maßstäbe für die Schätzung im Einzelfall

Das Finanzgericht Köln befasste sich mit der Frage, ob die vom Finanzamt vorgenommene Schätzung im konkreten Fall rechtlich tragfähig war. Dabei stand im Vordergrund, ob die von der Finanzverwaltung herangezogenen Anknüpfungstatsachen und die konkrete Vorgehensweise unter den Umständen eines „all-you-can-eat“-Konzepts geeignet waren, die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln.

Ergebnis im Verfahren

Die Quelle beschreibt, dass das FG Köln die Schätzung im Zusammenhang mit dem Restaurantbetrieb und dem „all-you-can-eat“-Angebot behandelt und dabei die maßgeblichen Gesichtspunkte zur Zulässigkeit und Ausgestaltung einer Schätzung herausgearbeitet hat.

Einordnung für die steuerrechtliche Praxis

Der in der Quelle dargestellte Fall verdeutlicht, dass bei Restaurantbetrieben mit pauschalen Verzehrangeboten die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und die Nachvollziehbarkeit der Umsätze eine zentrale Rolle spielen können, wenn die Finanzverwaltung eine Schätzung in Betracht zieht und diese gerichtlich überprüft wird.

Kontakt

Für eine individuelle Einordnung steuerrechtlicher Fragestellungen steht MTR Legal Rechtsanwälte zur Verfügung: Rechtsberatung im Steuerrecht.