Ex-Wirecard-Chef Braun erzielt Teilerfolg im Vermögensstreit

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Teilweiser Erfolg für Dr. Markus Braun im Streit um Vermögensarrest

Im Zuge des vielbeachteten Wirecard-Skandals steht der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Wirecard AG, Dr. Markus Braun, weiterhin im Fokus strafrechtlicher und zivilrechtlicher Ermittlungen. Im Rahmen der laufenden Aufarbeitung hat das Landgericht München I eine zentrale Entscheidung in Bezug auf den Zugriff der Staatsanwaltschaft auf Vermögenswerte von Dr. Braun getroffen. Der Fall unterstreicht die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen, die den staatlichen Zugriff auf Vermögenspositionen im Ermittlungsverfahren begleiten.

Vermögensarrest im Wirtschaftsstrafrecht

Im Wirtschaftsstrafrecht kommt dem Vermögensarrest – insbesondere gemäß § 111e StPO – eine zentrale Bedeutung zu, wenn der Verdacht krimineller Handlungen im Raum steht. Ziel ist es, potenzielle Vermögensverschiebungen, die eine spätere Rückführung erschweren könnten, präventiv zu verhindern. Die Anordnung eines solchen Arrests setzt jedoch voraus, dass ein hinreichender Tatverdacht aufgrund substantiierten Belegmaterials besteht und berechtigte Anhaltspunkte für eine vereitelbare Vermögensabschöpfung vorliegen.

Kernpunkte der gerichtlichen Entscheidung

Im vorliegenden Fall hatte die Staatsanwaltschaft erhebliche Vermögenswerte Dr. Brauns im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gesichert. Dagegen setzte sich Braun zur Wehr und legte gerichtliche Anfechtung ein. Das Landgericht München I prüfte in seiner Entscheidung (Az.: 5 HK O 17659/21, Entscheidung vom 14.06.2022) insbesondere, inwieweit der Arrest tatsächlich alle als betroffen angenommenen Vermögenswerte umfassen konnte und ob die gesetzlichen Voraussetzungen vollumfänglich erfüllt waren.

Prüfmaßstab und Anforderungen

Dem Gericht oblag die sorgfältige Prüfung, ob und in welchem Umfang ein strafrechtlicher Arrest tatsächlich gerechtfertigt ist. Es wurde insbesondere untersucht, ob die betroffenen Vermögenswerte nachweisbar aus möglicherweise strafbaren Handlungen stammen oder in diese Tatbestände einbezogen sind. Dies erfordert von den Ermittlungsbehörden nachvollziehbare Darlegungen hinsichtlich Herkunft und Bestand der eingezogenen Vermögenspositionen.

Ergebnis der gerichtlichen Prüfung

Das Gericht kam – anders als in entsprechenden Absicherungen häufig praktiziert – zu dem Schluss, dass ein Teil der von der Staatsanwaltschaft eingezogenen Vermögenswerte Dr. Brauns nicht eindeutig unter die Voraussetzungen des §§ 73ff StGB (Abschöpfung von Taterträgen) fielen. Somit wurde der Arrest in Bezug auf bestimmte Vermögenswerte aufgehoben. Andere Vermögenspositionen bleiben nach aktueller Beschlusslage weiterhin dem staatlichen Zugriff unterworfen. Es handelt sich daher um einen Teilerfolg für Dr. Braun im Ringen um den Erhalt seines Vermögens.

Bedeutung der Entscheidung und Ausblick

Obwohl das Verfahren gegen Dr. Braun weiterhin andauert und sämtliche Vorwürfe unter dem Vorbehalt der Unschuldsvermutung stehen, unterstreicht die Entscheidung des Landgerichts München I die Anforderungen, die an staatliche Sicherungsmaßnahmen bei komplexen wirtschaftskriminellen Sachverhalten zu stellen sind. Die gerichtliche Kontrolle gewährleistet, dass staatliche Eingriffe in vermögenswerte Rechtspositionen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Rechte der betroffenen Personen wahren.

Zudem macht das Verfahren deutlich, wie vielschichtig die rechtlichen Fragestellungen rund um staatlich angeordnete Vermögenssicherungen im Geflecht von Strafprozessordnung und wirtschaftlichen Eigentumsstrukturen sind. Die finale Bewertung, ob und in welchem Umfang Vermögen endgültig entzogen werden kann, bleibt dem weiteren Verlauf der strafrechtlichen Hauptsache vorbehalten.

Hinweis zu laufenden Verfahren und Quellen

Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung für Dr. Braun. Die vorliegende Zusammenfassung basiert auf der öffentlich zugänglichen Entscheidung des Landgerichts München I (Az.: 5 HK O 17659/21, veröffentlicht u.a. auf urteile.news, Abruf am 14.06.2022) sowie auf den derzeit bekannten Umständen des laufenden Verfahrens.


Bei individuellen rechtlichen Fragestellungen zur Sicherung, Freigabe oder Verteidigung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Ermittlungs- oder Strafverfahren stehen die Rechtsanwälte von MTR Legal mit ihrer umfassenden Erfahrung zur Verfügung.

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