Effektive Inkassolösungen und Forderungsmanagement in Österreich

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Inkasso und Forderungsbetreibung in Österreich – Herausforderungen, Abläufe und rechtliche Rahmenbedingungen

Unternehmen und Privatpersonen, die wirtschaftliche Beziehungen nach Österreich unterhalten, sehen sich immer wieder mit der Problematik unbezahlter Rechnungen konfrontiert. Die effiziente Durchsetzung offener Forderungen stellt dabei ein zentrales Element eines funktionierenden Forderungsmanagements dar. Im österreichischen Recht existieren hierfür strukturierte zivilrechtliche und außergerichtliche Wege. Im Folgenden werden die einzelnen Stufen des Inkasso- und Forderungsbetreibungsprozesses in Österreich sowie zentrale Rechtsgrundlagen und praxisrelevante Aspekte differenziert dargestellt.

Gesetzliche Grundlagen und Anwendungsbereich

Zivilrechtlicher Rahmen

Die Geltendmachung und Durchsetzung von Geldforderungen in Österreich beruht maßgeblich auf den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) sowie auf den einschlägigen Bestimmungen der Exekutionsordnung (EO). Für Unternehmungen gewinnt darüber hinaus das Unternehmensgesetzbuch (UGB) an Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf Handelsgeschäfte und die kaufmännischen Regelungen zu Fälligkeit und Verzugszinsen.

Europäische Bezugspunkte

Gerade in grenzüberschreitenden Sachverhalten gilt es, unionsrechtliche Instrumente zu beachten. Relevanz besitzen unter anderem die Europäische Zahlungsbefehl-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1896/2006) und die Brüssel Ia-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1215/2012) zur Bestimmung internationaler Zuständigkeiten und zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel innerhalb der EU.

Außergerichtliches Inkasso und Forderungsmanagement

Mahnwesen als erste Stufe

Zumeist erfolgt der Forderungseinzug zunächst außergerichtlich. Das Mahnwesen umfasst typischerweise die Versendung von Zahlungserinnerungen oder Mahnschreiben, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung eine zügige und gütliche Klärung herbeiführen sollen. Für den Schuldner ist der Zahlungsverzug in Österreich nach § 1334 ABGB grundsätzlich ab Fälligkeit und Mahnung gegeben; in besonderen Konstellationen tritt Verzug sogar ohne gesonderten Hinweis ein.

Rolle von Inkassodienstleistern

Viele Gläubiger bedienen sich spezialisierter Dienstleister, um Außenstände beizutreiben. In Österreich bestehen für Inkassoinstitute bestimmte gewerberechtliche Zulassungsvoraussetzungen gemäß Gewerbeordnung (GewO). Inkassoinstitute sind verpflichtet, bei ihrer Tätigkeit verschuldensunabhängig das Diskretions- und Fairnessgebot zu beachten und dürfen keinesfalls unzulässigen Druck auf Schuldner ausüben. Die Weitergabe der Forderung an einen Dienstleister oder die Abtretung einer Forderung („Factoring”) ist zivilrechtlich grundsätzlich zulässig, jedoch sind die Rechte des Schuldners zu wahren.

Kosten und Transparenz

Erstattungsfähige Kosten für die außergerichtliche Forderungsbetreibung müssen gemäß § 1333 Abs 2 ABGB verhältnismäßig und notwendig sein. Missbräuchlich überhöhte Inkassokosten sind nicht durchsetzbar und können im Streitfall gerichtlich gekürzt werden.

Gerichtliches Mahnverfahren und Klageweg

Mahnverfahren nach der Zivilprozessordnung

Führt das außergerichtliche Inkasso nicht zum Erfolg, besteht die Möglichkeit zur Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Dies erfolgt durch einen sogenannten „Zahlungsbefehl” nach § 244 ZPO, der einfach und kostengünstig beantragt werden kann, sofern der geltend gemachte Anspruch unbestritten ist und keine komplizierten Sachverhalte vorliegen. Der Zahlungsbefehl wird vom Bezirksgericht ausgestellt; legt der Schuldner keinen Einspruch ein, wird dieser rechtskräftig und ist als Exekutionstitel verwendbar.

Streitiges Verfahren

Stellt der Schuldner jedoch den geltend gemachten Anspruch in Frage und legt innerhalb der vorgesehenen Frist Rechtsmittel ein, so geht das Verfahren automatisch in das streitige Zivilverfahren über. In diesem Rahmen ist eine umfassende Beweisaufnahme möglich, bevor das Gericht über die Berechtigung der Forderung entscheidet.

Zwangsvollstreckung (Exekution)

Voraussetzungen und Durchführung

Erfolglose Mahnungen sowie ein titulierter Zahlungsanspruch eröffnen dem Gläubiger den Weg zur gerichtlichen Zwangsvollstreckung gemäß Exekutionsordnung (EO). Die Exekution kann auf unbewegliche Sachen (Grundstücke, Immobilien), bewegliche Gegenstände oder – vielfach – auf Forderungen wie Bankguthaben oder Lohnansprüche des Schuldners erstreckt werden.

Schutzmechanismen für Schuldner

Der Gesetzgeber hat spezifische Regelungen implementiert, um Überschuldung und Existenzgefährdung auf Seiten des Schuldners zu verhindern. Dazu gehören insbesondere Pfändungsfreigrenzen sowie Sozialschutzvorschriften.

Besondere Fallgestaltungen und Herausforderungen

Verbraucherforderungen und AGB-Kontrolle

Im Kontext mit Verbrauchern unterliegt das Forderungsmanagement verschärfter Kontrolle. Insbesondere müssen etwaige Mahn- und Inkassokosten transparent und vorab vertraglich vereinbart werden. Unzulässige Klauseln, die Verbraucher unbillig benachteiligen, können sowohl von Gerichten als auch von Verbänden beanstandet werden (vgl. Konsumentenschutzgesetz, KSchG).

Insolvenzen und Forderungsanmeldung

Ist der Schuldner insolvent, tritt das Insolvenzverfahren an die Stelle der Einzelzwangsvollstreckung. Gläubiger sind gehalten, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren fristgerecht anzumelden. Eine Durchsetzung außerhalb des Verfahrens ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Digitalisierung und Online-Inkasso

Mit fortschreitender Digitalisierung gewinnen elektronische Kommunikationsmittel im Forderungsmanagement an Bedeutung. Automatisierte Mahnwesen und verwendbare Online-Portale der Gerichte (wie das WebERV-System) erleichtern den Ablauf und steigern die Effizienz, stellen jedoch auch erhöhte Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit.

Fazit und Ausblick

Die erfolgreiche Durchsetzung von Forderungen in Österreich setzt ein differenziertes Verständnis zivilrechtlicher und prozessualer Rahmenbedingungen voraus. Dabei sind außergerichtliche Lösungen häufig kostengünstig und nachhaltig, wenngleich die konsequente gerichtliche Verfolgung in vielen Fällen unerlässlich ist. Besonderheiten ergeben sich beim grenzüberschreitenden Forderungsmanagement durch unionsrechtliche Vorgaben.

Sollten sich im konkreten Einzelfall Fragen zur optimalen Strategie, zu prozessualen Schritten oder zu den rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben, bietet es sich an, kompetente rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Rechtsanwälte von MTR Legal beraten vielfältig tätige Unternehmen, Investoren sowie vermögende Privatpersonen umfassend auch im Bereich Inkasso und Forderungsbetreibung in Österreich und international.

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