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Keine Freistellung vom Geldwäschegesetz

BaFin zieht bestehende Freistellungen zurück   Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant, bestehende Freistellungen vom Geldwäschegesetz (GwG) zurückzunehmen oder nicht mehr zu verlängern. Diese Ankündigung