Keine Freistellung vom Geldwäschegesetz
BaFin zieht bestehende Freistellungen zurück Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant, bestehende Freistellungen vom Geldwäschegesetz (GwG) zurückzunehmen oder nicht mehr zu verlängern. Diese Ankündigung