BFH: Schenkungssteuer bei Immobilien

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Das Steuerrecht sieht vor, dass Grundstückswerte bei der Schenkungssteuer gesondert festzustellen sind. Das geht auch aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. Juli 2023 hervor (Az.: II R 35/21).

Bei Schenkungen sieht das Steuerrecht Freibeträge bei der Schenkungssteuer für nahe Angehörige vor. Für Ehe- und Lebenspartner beträgt der Freibetrag derzeit 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro. Nach Ablauf von zehn Jahren können die Freibeträge erneut genutzt werden. Die steuerlichen Spielräume, die das Steuerrecht bei Erbschaften und Schenkungen gewährt, sollten optimal ausgeschöpft werden. Die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte stellt ihren Mandanten einen im Steuerrecht versierten Rechtsanwalt zur Seite.

Um Vermögen steueroptimiert zu übertragen, sollte vorausschauend gehandelt werden und frühzeitig ein Rechtsanwalt für Steuerrecht hinzugezogen werden. Das gilt umso mehr bei Schenkungen von Immobilien, wie das Verfahren vor dem BFH zeigt.

Hier hatte der Kläger im Jahr 2012 von seinem Vater einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück geschenkt bekommen. Das zuständige Finanzamt bezifferte den Grundstückswert mit 90.000 Euro. Da der Freibetrag des Sohns von 400.000 Euro nicht überschritten wurde, wurde keine Schenkungssteuer fällig.

Fünf Jahre später schenkte der Vater seinem Sohn 400.000 Euro. Da dies die zweite Schenkung innerhalb der Zehn-Jahres-Frist war, ermittelte das Finanzamt den Gesamtwert der beiden Schenkungen. Da der Freibetrag des Sohnes nun überschritten war, legte das Finanzamt Schenkungssteuer in Höhe von 10.000 Euro fest. Dabei berücksichtigte es den Grundstückswert mit 90.000 Euro, so wie er 2012 festgestellt worden war.

Dagegen wehrte sich der Sohn. Das Grundstück sei schon 2012 zu hoch bewertet worden. Da jedoch keine Schenkungssteuer fällig wurde, habe er es dabei belassen. Nun sei der Wert aber nach unten zu korrigieren. Wie sich zeigt, hätte der Sohn frühzeitig die fachkundige Beratung eines Rechtsanwalts für Steuerrecht suchen sollen. Der Rechtsanwalt hätte ihm schon 2012 darlegen können, dass er sich gegen den Feststellungswert wenden soll. Denn dieser Wert wird auch bei allen weiteren Schenkungen innerhalb der Zehn-Jahres-Frist zu Grunde gelegt, wie der BFH betonte.

MTR Legal Rechtsanwälte berät zur Schenkungssteuer und weiteren Fragen des Steuerrechts.

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