Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteilen vom 17. September 2025 (Az. 7 K 3685/24.F, 7 K 3686/24.F und 7 K 3705/24.F) entschieden, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestimmten Kreditinstituten die in den Jahren 2011 bis 2014 erhobene Bankenabgabe zu erstatten hat. Nach Auffassung des Gerichts waren die zugrunde liegenden Bescheide rechtswidrig.
## Hintergrund der Bankenabgabe
### Einführung des Restrukturierungsfonds
Die Bankenabgabe wurde nach der Finanzmarktkrise eingeführt. Ziel war es, über einen Restrukturierungsfonds Vorsorge für künftige Stabilisierungs- oder Abwicklungsmaßnahmen von Kreditinstituten zu treffen. Rechtsgrundlage war das Restrukturierungsfondsgesetz (RStruktFG). Die Abgabe wurde von der BaFin durch Bescheid festgesetzt und erhoben.
### Übergang in den europäischen Abwicklungsmechanismus
Mit der Errichtung des einheitlichen europäischen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism – SRM) gingen Aufgaben und Finanzierungssystematik auf die europäische Ebene über. Für den hier streitgegenständlichen Zeitraum von 2011 bis 2014 galten jedoch noch die nationalen Regelungen zur Bankenabgabe.
## Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main
### Rechtswidrigkeit der Abgabenbescheide
Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass die angefochtenen Bescheide über die Erhebung der Bankenabgabe in den betreffenden Jahren rechtswidrig waren. Die Klägerinnen – betroffene Kreditinstitute – haben nach der Entscheidung einen Anspruch auf Rückzahlung der entrichteten Beträge.
Nach den Urteilsgründen genügten die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen in der damaligen Fassung nicht den rechtlichen Anforderungen. Das Gericht beanstandete insbesondere die Ausgestaltung der Bemessungsgrundlagen und die hinreichende Bestimmtheit der gesetzlichen Vorgaben.
### Umfang der Rückzahlungsverpflichtung
Die Rückzahlungspflicht betrifft ausschließlich die in den Verfahren streitgegenständlichen Bescheide und Zeiträume. Eine darüberhinausgehende Feststellung traf das Gericht nicht. Die Entscheidungen beziehen sich ausdrücklich auf die Jahre 2011 bis 2014 und die konkret angegriffenen Abgabenfestsetzungen.
## Bedeutung für betroffene Institute
Die Urteile haben erhebliche finanzielle Relevanz für die beteiligten Kreditinstitute, da es um die Erstattung bereits geleisteter Abgaben geht. Ob und in welchem Umfang andere Institute vergleichbare Ansprüche geltend machen können, hängt von den jeweiligen Verfahrensständen und individuellen Konstellationen ab.
Zu berücksichtigen ist zudem, dass die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts noch nicht zwingend rechtskräftig sein müssen. Ob Rechtsmittel eingelegt wurden oder noch eingelegt werden, ergibt sich aus dem weiteren Verfahrensgang.
## Einordnung
Die Entscheidungen verdeutlichen die hohen Anforderungen, die an die gesetzliche Ausgestaltung von Sonderabgaben gestellt werden. Insbesondere bei belastenden Abgabenregelungen sind Bestimmtheit, Transparenz und eine tragfähige gesetzliche Grundlage zwingend erforderlich.
Für Kreditinstitute und andere Marktteilnehmer mit Bezug zum Aufsichts- und Abgabenrecht stellt sich in vergleichbaren Konstellationen regelmäßig die Frage nach der Rechtmäßigkeit von Bescheiden sowie nach möglichen Rückforderungsansprüchen. Ansprechpartner für eine vertiefte rechtliche Einordnung im Zusammenhang mit aufsichtsrechtlichen Abgaben und vergleichbaren Fragestellungen finden Sie im Bereich der Rechtsberatung im Bankrecht bei MTR Legal.