Außergerichtliches Inkasso für Forderungen bei polnischen Unternehmern

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Forderungen gegenüber polnischen Unternehmen stellen deutsche Gläubiger vor spezifische Herausforderungen, insbesondere wenn es um die außergerichtliche Durchsetzung in Polen geht. Unterschiede im Wirtschafts- und Rechtssystem sowie sprachliche und kulturelle Besonderheiten können den Forderungseinzug erschweren und das Risiko von Forderungsausfällen erhöhen. Eine strukturierte Vorgehensweise sowie fundierte Kenntnisse der polnischen Verfahrensweise im Inkasso sind für die Wahrung wirtschaftlicher Interessen jedoch unerlässlich.

Herausforderungen beim Forderungseinzug im polnischen Geschäftsverkehr

Rechtslage und internationale Abkommen

Die Rahmenbedingungen für den grenzüberschreitenden Forderungseinzug zwischen Deutschland und Polen werden maßgeblich durch europäische Vorgaben und bilaterale Vereinbarungen geprägt. Das polnische Zivilgesetzbuch („Kodeks cywilny”) und die polnische Zivilprozessordnung („Kodeks postępowania cywilnego”) regeln die zivilrechtlichen Ansprüche und prozessuale Durchsetzungsmöglichkeiten. Für Geschäftsbeziehungen innerhalb der EU gelten zudem die Brüssel Ia-VO, die EuGVVO sowie das Rom I- und II-Abkommen, welche die Zuständigkeit und das anzuwendende Recht betreffen.

Wirtschaftliche und kulturelle Besonderheiten

Die Zahlungsmoral polnischer Unternehmen hat sich in den vergangenen Jahren verbessert, dennoch bleibt das Zahlungsverhalten im internationalen Vergleich zum Teil hinter den Erwartungen deutscher Unternehmen zurück. Sprachbarrieren, verschiedene Kommunikationsstile und eine teils abweichende Geschäftskultur erschweren häufig die einvernehmliche Klärung offener Forderungen.

Struktur des außergerichtlichen Inkassoverfahrens in Polen

Ablauf und Besonderheiten

Der außergerichtliche Forderungseinzug bildet die erste Stufe der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber polnischen Schuldnern. Im Mittelpunkt steht hierbei das Bestreben, eine einvernehmliche Lösung unter Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen herbeizuführen.

  1. Mahnung und Inverzugsetzung: Eine formale Zahlungsaufforderung („wezwanie do zapłaty”) ist in Polen oftmals essenziell. Die Mahnung sollte sämtliche relevanten Vertragsgrundlagen, Fälligkeitstermine, Höhe der Hauptforderung und etwaige Nebenkosten enthalten. Die Sprache der Kommunikation sollte – soweit möglich – Polnisch sein, um Verständnisprobleme auszuschließen und die Verbindlichkeit zu unterstreichen.

  1. Nachweisführung und Vertragsdokumentation: Die vollständige und übersichtliche Dokumentation des Vertragsverhältnisses, Lieferscheinbelege, Rechnungen und etwaiger Zahlungsvereinbarungen sind im polnischen Inkassoverfahren von erheblicher Bedeutung. Besonders im grenzüberschreitenden Forderungseinzug ist es notwendig, die Forderung durch aussagekräftige Unterlagen zu substantiieren.

  1. Verhandlung und Ratenzahlungsvereinbarungen: Der direkte Dialog mit dem polnischen Unternehmen eröffnet oft Möglichkeiten zur außergerichtlichen Klärung – etwa durch Stundungsvereinbarungen oder Ratenzahlungen. Polnische Schuldner zeigen sich dabei häufig verhandlungsbereit, sofern die Kommunikation professionell und lösungsorientiert aufbereitet ist.

Bedeutung der europäischen Instrumente

Neben dem traditionellen Inkassoweg ermöglicht die Europäische Mahnverordnung (Europäisches Mahnverfahren, VO (EG) Nr. 1896/2006) eine Vereinfachung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung. Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (VO (EG) Nr. 861/2007) kann in bestimmten Fällen ergänzend in Betracht gezogen werden. Diese Instrumente sind insbesondere dann von Vorteil, wenn die Forderungshöhe überschaubar oder die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens in Polen ungewiss sind.

Kosten, Fristen und Verjährung

Inkassokosten und Erstattungsfähigkeit

Die außergerichtliche Durchsetzung von Forderungen kann unterschiedlich hohe Kosten verursachen. Eine Kostenerstattung für Inkassodienstleistungen ist nach polnischem Recht nicht immer in vollem Umfang gewährleistet. Es empfiehlt sich, vor der Einleitung des Verfahrens eine Prüfung der potenziellen Kostenrisiken und deren Durchsetzbarkeit vorzunehmen.

Verjährungsfristen

In Polen gelten für handelsrechtliche Forderungen grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren, mit möglichen Verlängerungen oder Hemmungen abhängig von der Vertragsart und dem Einzelfall. Um Rechtsnachteile zu vermeiden, sollte bereits im Vorfeld der Inkassomaßnahmen eine fundierte Prüfung bestehender Verjährungsfristen erfolgen.

Handlungsmöglichkeiten bei erfolglosem Inkasso

Scheitern die außergerichtlichen Maßnahmen, besteht die Option, gerichtliche Schritte gegen das polnische Unternehmen zu ergreifen. Die Wahl des richtigen Verfahrens, die Zuständigkeit polnischer Gerichte sowie die Anerkennung und Vollstreckung deutscher Titel in Polen sind in diesem Kontext abzuwägen. Des Weiteren sind neben formellen Anforderungen auch die Kosten und der Zeitrahmen eines gerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen.

Fazit und Ausblick

Der effektive Forderungseinzug bei polnischen Unternehmen setzt ein fundiertes Verständnis der wirtschaftlichen, kulturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen voraus. Eine umfassende Vorbereitung, die Berücksichtigung der einschlägigen nationalen und europäischen Vorschriften sowie eine strukturierte Kommunikation erhöhen die Chancen auf eine erfolgreiche außergerichtliche Forderungsdurchsetzung in Polen.

Für Unternehmen, Investoren oder vermögende Privatpersonen, die im deutsch-polnischen Handel tätig sind und mit der Realisierung grenzüberschreitender Forderungen konfrontiert werden, können eine vertiefte Auseinandersetzung mit den dargestellten Fragestellungen von erheblichem Vorteil sein. Bei Unsicherheiten oder spezieller Fragekonstellation in diesem Themenbereich steht Ihnen das Team von MTR Legal Rechtsanwälte gerne beratend zur Seite.

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