Ausländische Staaten haben kein Klagerrecht gegen deutsche Presseberichte

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Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Klagebefugnis ausländischer Staaten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Frage befasst, ob ein ausländischer Staat wegen Berichterstattung in deutschen Zeitungen zivilrechtlich gegen Medienunternehmen vorgehen kann. Gegenstand waren zwei Verfahren, in denen ein Staat Ansprüche im Zusammenhang mit Presseveröffentlichungen in Deutschland geltend gemacht hatte. Der BGH hat hierzu mit Urteilen vom 26. Februar 2026 (Az. VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23) Leitlinien zur zivilprozessualen Stellung ausländischer Staaten im Kontext der Presseberichterstattung herausgearbeitet.
Quelle: urteile.news, Beitrag „Ausländischer Staat kann nicht gegen Berichterstattung in deutschen Zeitungen klagen (26.02.2026)“, abrufbar unter: https://urteile.news/BGH_VI-ZR-41523-und-VI-ZR-41623_Auslaendischer-Staat-kann-nicht-gegen-Berichterstattung-in-deutschen-Zeitungen-klagen~N35789.

Verfahrensgegenstand und prozessuale Ausgangslage

Streit um Unterlassung und weitere presserechtliche Ansprüche

Ausgangspunkt der Verfahren war, dass der klagende Staat gegen Veröffentlichungen deutscher Zeitungen vorgehen wollte. Im Raum standen presserechtlich geprägte Ansprüche, wie sie typischerweise bei behaupteten Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bzw. des Schutzes des sozialen Geltungsanspruchs geltend gemacht werden. Die Auseinandersetzung betraf damit nicht eine staatliche Maßnahme im öffentlichen Recht, sondern die zivilrechtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber privaten Medienunternehmen.

Abgrenzung zwischen staatlicher Sphäre und privatrechtlicher Rechtsverfolgung

In solchen Konstellationen stellt sich regelmäßig die Vorfrage, ob und in welchem Umfang ein Staat überhaupt Träger derjenigen Rechtspositionen sein kann, die als Grundlage presserechtlicher Unterlassungs- oder Gegendarstellungsbegehren herangezogen werden. Diese prozessuale und materiell-rechtliche Einordnung war für die Entscheidungen zentral.

Kernaussagen des BGH zur Klagebefugnis eines ausländischen Staates

Staat als Anspruchsteller im Presserecht

Der BGH hat klargestellt, dass ein ausländischer Staat hinsichtlich der angegriffenen Berichterstattung nicht ohne Weiteres als klagebefugt anzusehen ist. Maßgeblich ist, ob dem Staat im konkreten Kontext eine dem Persönlichkeitsschutz vergleichbare, zivilrechtlich durchsetzbare Rechtsposition zukommt, die gegenüber Presseorganen geltend gemacht werden kann. Nach den Urteilen fehlte es hierfür an den Voraussetzungen, die für eine zivilrechtliche Inanspruchnahme der Medienunternehmen erforderlich wären.

Bedeutung der Pressefreiheit und der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen

Die rechtliche Bewertung steht im Spannungsfeld zwischen dem Schutz vor rechtswidrigen Beeinträchtigungen und der durch das Grundgesetz gewährleisteten Pressefreiheit. Der BGH hat die Grundrechtsdimension der Berichterstattung als maßgeblichen Prüfungsrahmen berücksichtigt. Zugleich zeigt die Entscheidung, dass die zivilrechtliche Anspruchsdurchsetzung nicht losgelöst von der verfassungsrechtlichen Funktion freier Medien bewertet werden kann.

Einordnung für die Berichterstattung über Staaten und staatliches Handeln

Berichterstattung als Teil öffentlicher Meinungsbildung

Berichte über Staaten, staatliche Institutionen und staatliches Handeln haben regelmäßig einen Bezug zur öffentlichen Meinungsbildung. In diesem Feld sind die Anforderungen an die zivilrechtliche Einschränkung von Veröffentlichungen besonders hoch. Die Entscheidungen unterstreichen, dass die zivilgerichtliche Kontrolle von Presseberichterstattung stets eine sorgfältige Abwägung voraussetzt.

Hinweise zu Sorgfalt, Tatsachenkern und laufenden Verfahren

Soweit Berichterstattung an tatsächliche Geschehnisse anknüpft, kommt es in presserechtlichen Verfahren typischerweise auf das Vorliegen eines belastbaren Tatsachenkerns, die Einhaltung journalistischer Sorgfaltsanforderungen sowie – bei Bezug zu straf- oder aufsichtsrechtlichen Ermittlungen – auf eine Darstellung unter Beachtung der Unschuldsvermutung an. Diese Grundsätze bilden den Rahmen, innerhalb dessen Gerichte die Zulässigkeit von Veröffentlichungen beurteilen. Ob und in welchem Umfang dies im Einzelfall erfüllt ist, entscheidet sich anhand der konkreten Veröffentlichung und ihres Kontextes.

Bedeutung der Urteile für grenzüberschreitende Streitigkeiten

Die Urteile verdeutlichen, dass grenzüberschreitende Konflikte zwischen staatlichen Akteuren und Medienunternehmen prozessualen und materiell-rechtlichen Besonderheiten unterliegen. Für Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen kann die Entscheidung zudem mittelbar relevant sein, wenn Berichterstattung internationale Sachverhalte betrifft und sich die Frage stellt, wer welche Ansprüche vor deutschen Gerichten überhaupt geltend machen kann.

Prozessuale Perspektive

Auseinandersetzungen um Veröffentlichungen sind häufig durch kurze Reaktionsfristen, komplexe Abwägungsentscheidungen und erhebliche Reputations- sowie wirtschaftliche Auswirkungen geprägt. Wer in vergleichbaren Konstellationen die gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen prüfen lässt, wird regelmäßig auch die strategische Seite des Verfahrens berücksichtigen müssen – einschließlich Zuständigkeit, Antragsgestaltung und der gerichtsfesten Aufbereitung des Streitstoffs. Einen Überblick zu unserem Leistungsbereich finden Interessierte bei MTR Legal unter Prozessführung.