AfD muss Bundesgeschäftsstelle spätestens Ende 2026 verlassen

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Entscheidung des Landgerichts Berlin zur Räumungsverpflichtung der AfD-Bundesgeschäftsstelle

Das Landgericht Berlin hat am 2. Oktober 2023 eine für die politische Parteienlandschaft relevante Entscheidung getroffen (Az.: 3 O 151/25). Konkret verpflichtet das Urteil die Partei „Alternative für Deutschland” (AfD) dazu, ihre von ihr derzeit genutzte Bundesgeschäftsstelle spätestens zum Ende des Jahres 2026 aufzugeben und den Besitz an den Vermieter herauszugeben. Die Entscheidung des Landgerichts folgt einem zivilrechtlichen Rechtsstreit zwischen der Partei und der Vermieterin, die das Gebäude am Lützowplatz in Berlin-Mitte zur Verfügung gestellt hatte.

Hintergrund des Mietverhältnisses und Streitgegenstands

Die betroffene Immobilie dient der AfD als zentrale Organisationsstätte auf Bundesebene. Mit der Vermieterin – einer Immobiliengesellschaft – besteht ein gewerbliches Mietverhältnis. Im Laufe der Zeit entwickelten sich offenbar zwischen den Vertragsparteien Differenzen über zentrale Regelungen im Mietvertrag, insbesondere in Bezug auf die Laufzeit und deren Verlängerung.

Die Vermieterin bestritt das Fortbestehen des Mietverhältnisses über einen bestimmten Zeitraum hinaus und begehrte die gerichtliche Feststellung der Verpflichtung zur Räumung. Besonders relevant ist, dass sich der Rechtsstreit auf die Auslegung von Options- und Verlängerungsklauseln im Vertrag sowie auf deren etwaige Wirksamkeit stützte.

Zentrale rechtliche Würdigung des Landgerichts

Vertragsauslegung und Fristen

Das Landgericht Berlin analysierte die zugrunde liegende vertragliche Basis nach den Maßstäben der §§ 133, 157 BGB, die die Auslegung von Willenserklärungen sowie Verträgen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und dem objektiven Empfängerhorizont regeln. Dabei wurde insbesondere geprüft, inwiefern vertragliche Abreden zu Mietdauer und eventuellen Verlängerungsoptionen wirksam und eindeutig vereinbart worden sind.

Im Ergebnis folgte das Gericht der Ansicht der Vermieterin, wonach das Mietverhältnis mit Ablauf des festen Zeitraums ohne wirksam gezogene Verlängerungsoptionen endet. Die AfD wurde darauf hingewiesen, dass sie ihre Organisationsstätte bis spätestens Ende 2026 zur Verfügung zu stellen hat.

Bedeutung für parteiliche Nutzung von Immobilien

Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer transparenten vertraglichen Grundlage insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung von Immobilien durch politische Parteien. Da Parteien streng darauf angewiesen sind, geeignete Räumlichkeiten für ihre Willensbildung und Verwaltung zur Verfügung zu haben, führt eine gerichtliche Bestimmung wie im vorliegenden Fall zu weitreichenden organisatorischen Auswirkungen. Insbesondere die Planungssicherheit politischer Akteure kann durch das Erfordernis eines Standortwechsels beeinträchtigt werden.

Rechtliche Einordnung im Kontext des deutschen Parteiengesetzes

Parteienprivileg und mietrechtliche Besonderheiten

Obgleich politische Parteien grundsätzlich den Schutz des Parteiengesetzes (PartG) genießen, sind sie hinsichtlich der Anmietung von Geschäftsräumen wie andere Rechtsträger an das Zivilrecht gebunden. Das bedeutet, dass sie sich, ungeachtet ihrer politischen Funktion, an mietvertragliche Vereinbarungen halten und im Konfliktfall das staatliche Zivilgericht anrufen müssen. Das Berliner Urteil bestätigt dies erneut und zeigt, dass Parteien im Rahmen des Mietrechts grundsätzlich denselben Risiken und Chancen ausgesetzt sind wie andere Mieter.

Bedeutung für gewerbliche Mietverhältnisse

Im Hinblick auf gewerbliche Mietverträge ist zu beachten, dass Verlängerungsoptionen und Kündigungsausschlüsse besonderen Bestimmungen unterliegen. Höhere Anforderungen an Form und Klarheit der Abreden ergeben sich insbesondere deshalb, weil bei langlaufenden Verträgen Planungssicherheit und Flexibilität gleichermaßen sichergestellt werden sollen. Spiegelbildlich hat das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung die vertraglichen Formulierungen präzise ausgelegt und auf die Parteien verbindlich angewendet.

Konsequenzen des Urteils und offene Rechtsfragen

Die Entscheidung entfaltet für die betroffene Partei unmittelbare Rechtskraft, unterliegt aber noch dem Instanzenzug. Eine Berufung oder andere Rechtsbehelfe sind bei zivilgerichtlichen Entscheidungen regelmäßig möglich und können die Angelegenheit weiterhin offenhalten. Bis zur letztinstanzlichen Klärung bleibt die endgültige Verpflichtung zur Räumung damit noch unter dem Vorbehalt weiterer gerichtlicher Überprüfung. Ein rechtskräftiges Urteil hätte allerdings bindende Wirkung für die Parteien.

Offen bleibt zudem, inwiefern künftige parteiische Mietverhältnisse spezifische Regelungen insbesondere bezüglich Laufzeit, Verlängerungsoptionen und Kündigungsrechten berücksichtigen sollten, um langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen.

Quelle und Hinweise zur aktuellen Entwicklung

Diese Berichterstattung bezieht sich auf das Urteil des Landgerichts Berlin vom 2. Oktober 2023 (Az.: 3 O 151/25), veröffentlicht unter anderem auf https://urteile.news/Landgericht-Berlin-II_3-O-15125_AfD-muss-Bundesgeschaeftsstelle-bis-spaetestens-Ende-2026-raeumen~N35459. Gegenstand und Inhalt der Entscheidung basieren auf der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Sach- sowie Rechtslage. Es gilt die Unschuldsvermutung, bis sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft und das Verfahren abgeschlossen sind.

Fazit

Das Urteil des Landgerichts Berlin gibt Anlass, die Bedeutung einer klaren und rechtssicheren Gestaltung gewerblicher Mietverträge – insbesondere im politischen Kontext – erneut in den Fokus zu rücken. Die Einhaltung der vertraglichen Vorgaben ist für alle Parteien von grundlegender Bedeutung.

Bei Fragen zu mietrechtlichen Konstellationen im Zusammenhang mit gewerblich genutzten Immobilien, insbesondere für Organisationen oder Parteien, stehen die Rechtsanwälte von MTR Legal bundesweit gerne beratend zur Verfügung.

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