Einleitung
Die Veröffentlichung und Weitergabe von Bildmaterial auf sozialen Netzwerken ist für Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen alltäglich geworden. Die unkomplizierte Verfügbarkeit von Bildern im Internet führt jedoch häufig zu rechtlichen Risiken, wenn die Voraussetzungen für die Nutzung nicht beachtet werden. Gerade im gewerblichen Umfeld können Verstöße gegen urheberrechtliche Vorschriften erhebliche Folgen in Form von Abmahnungen nach sich ziehen. Daher ist es unerlässlich, die Grenzen und Vorgaben der Bildnutzung auf Social-Media-Plattformen genau zu kennen.
Im Folgenden werden die rechtlichen Grundlagen und typische Fallstricke bei der Verwendung von Bildmaterial im Kontext von Social Media beleuchtet. Darüber hinaus wird aufgezeigt, welche Konsequenzen eine Abmahnung haben kann und welche Besonderheiten in der Praxis zu berücksichtigen sind.
Urheberrechtliche Grundlagen der Bildnutzung
Schutzumfang und Rechteinhaber
Bilder – unabhängig davon, ob es sich um Fotografien, Grafiken oder Gemälde handelt – genießen grundsätzlich urheberrechtlichen Schutz. Die urheberrechtlichen Interessen liegen in der Regel beim Schöpfer des Fotos (Urheber), sofern die Rechte nicht ausdrücklich übertragen wurden oder gesetzliche Ausnahmen greifen. Der Schutz umfasst das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung sowie öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG).
Auch die Nutzung von Plattformen wie Facebook, Instagram, LinkedIn oder X (vormals Twitter) entbindet nicht von der Pflicht, sich die erforderlichen Nutzungsrechte einzuholen.
Erwerb von Nutzungsrechten
Die Legitimation zur Veröffentlichung oder Weitergabe eines fremden Bildes ergibt sich überwiegend aus Verträgen, beispielsweise durch den Erwerb einer Lizenz oder die Einräumung von einfachen oder ausschließlichen Nutzungsrechten. Es ist stets zu prüfen, ob die durch den Rechteinhaber eingeräumte Lizenz auch den beabsichtigten Nutzungszweck – etwa die Verbreitung auf Social Media – umfasst. Auch zeitliche, inhaltliche und räumliche Beschränkungen können Bestandteil solcher Lizenzvereinbarungen sein.
Sonderfälle
Zwar existieren im Urheberrecht Schranken, wie etwa das Zitatrecht (§ 51 UrhG), die Berichterstattung über Tagesereignisse (§ 50 UrhG) oder die Panoramafreiheit (§ 59 UrhG). Diese Ausnahmen greifen jedoch nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen und eher selten für die unautorisierte Verwendung auf Social-Media-Kanälen.
Typische Fehlerquellen bei Bildnutzung auf Social Media
Fehlende oder fehlerhafte Lizenzierung
Am häufigsten erfolgen Abmahnungen, weil Nutzungsrechte nicht oder nicht vollständig eingeholt wurden. Dies betrifft sowohl die erstmalige Verwendung als auch die Weiterverbreitung fremder Inhalte ohne urheberrechtliche Grundlage. Insbesondere die beliebte Praxis des „Teilens”, „Repostens” oder „Embeddens” kann zu Problemen führen, falls keine Freigabe vorliegt.
Unzureichende Urhebernennung
Selbst bei einer ordnungsgemäß eingeräumten Lizenz ist häufig das Recht auf Namensnennung nach § 13 UrhG zu beachten. Dieses kann nur auf Grundlage einer eindeutigen Vereinbarung ausgeschlossen werden. Die erforderliche Bezeichnung des Urhebers muss den Vorgaben des Rechteinhabers entsprechen, was in den Lizenzbedingungen oft geregelt ist.
Automatische Nutzungsbedingungen der Plattformen
Viele Social-Media-Plattformen räumen sich umfassende Rechte an veröffentlichten Inhalten ein. Dies beinhaltet jedoch nicht automatisch, dass der Hochladende sämtliche Rechte besitzt oder weitergeben darf – insbesondere bei fremden Bildern. Die vertraglichen Bedingungen der Plattformen bieten keinen Schutz vor urheberrechtlichen Abmahnungen durch Dritte.
Verwendung von Bildmaterial mit abgebildeten Personen
Soweit auf dem Foto Personen eindeutig erkennbar sind, sind daneben Persönlichkeitsrechte betroffen. Die Verbreitung solcher Bilder bedarf regelmäßig einer gesonderten Einwilligung (§ 22 KunstUrhG). Ohne diese Einwilligung kann unabhängig vom Urheberrecht ein Löschungs- oder Unterlassungsanspruch entstehen.
Die Abmahnung: Inhalt, Rechtsfolgen und Kosten
Aufbau der Abmahnung
Erfolgt eine rechtswidrige Nutzung, kann der berechtigte Rechteinhaber eine Abmahnung aussprechen. Diese enthält typischerweise eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Benennung und/oder Löschung des verwendeten Materials sowie die Aufforderung zur Kostenerstattung und ggf. zur Zahlung von Schadensersatz.
Rechtliche und wirtschaftliche Folgen
Eine Abmahnung kann zu erheblichen finanziellen Verpflichtungen führen. Neben den Rechtsanwaltskosten des Abmahnenden wird vielfach ein lizenzanaloger Schadensersatz (§ 97 UrhG) angesetzt. Die Höhe des Ersatzanspruchs orientiert sich dabei an der marktüblichen Lizenzgebühr für die konkrete Nutzung. Hinzu kommt ggf. ein Anspruch auf Erstattung von Auslagen und gerichtlichen Kosten, falls die Angelegenheit weiter eskaliert.
Streitige Abmahnungen und gerichtliche Verfahren
Grundsätzlich sind Abmahnungen Gestaltungen des außergerichtlichen Rechtsschutzes. Die darin erhobenen Ansprüche stehen jedoch immer unter dem Vorbehalt einer gerichtlichen Überprüfung. Zahlreiche Gerichte setzen sich regelmäßig mit der Frage auseinander, ob tatsächlich eine Verletzungshandlung oder ein Schadensersatzanspruch besteht. Damit bleibt bis zur abschließenden Entscheidung stets die Unschuldsvermutung gewahrt.
Prävention und Herausforderungen im Geschäftsalltag
Bedarfsgerechte Compliance
Im unternehmerischen und institutionellen Umfeld empfiehlt es sich, lückenlose Dokumentation und Prozesse für den Bildrechteerwerb sicherzustellen. Gerade bei arbeitsteiligen Prozessen mit Agenturen, Fotografierenden oder Freien Dienstleistern treten häufig Fehler auf, beispielsweise bei der Weitergabe von Social-Media-Inhalten aus Dritthand.
Risiken bei wiederholter und internationaler Nutzung
Besonders herausfordernd ist zudem die grenzüberschreitende Bildnutzung, da urheberrechtliche Bestimmungen international unterschiedlich ausgestaltet sind. Werden Bilder ohne ausreichende Rechte außerhalb Deutschlands genutzt, können gleichlaufende Konsequenzen im Ausland entstehen. Zweitverwertungen und mehrfache Verwendungen erhöhen das Kostenrisiko signifikant.
Schlussbemerkung
Die Nutzung von Bildmaterial auf Social-Media-Plattformen bietet immense Reichweiten und kommunikative Chancen. Gleichzeitig birgt sie die Gefahr, unbeabsichtigt in teure rechtliche Auseinandersetzungen zu geraten. Die stetige Zunahme von Abmahnungen spiegelt die wachsende Sensibilität und Verfolgungsbereitschaft der Rechteinhaber wider. Wer im geschäftlichen oder privaten Kontext mit Bildrechten in Berührung kommt, sollte die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen im Auge behalten und regelmäßig prüfen lassen.
Für vertiefende Fragen und die Klärung individueller Sachverhalte im Zusammenhang mit der Nutzung fremden Bildmaterials stehen Ihnen die Anwälte von MTR Legal Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.