Begriff und Definition von Berufung
Die Berufung ist ein Begriff, der in verschiedenen Kontexten verwendet wird. Allgemein bezeichnet Berufung im deutschsprachigen Raum entweder ein Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen, die Übernahme einer Funktion oder Position, in der Verwaltung und Wirtschaft die Aufforderung zur Übernahme einer Tätigkeit oder im Alltag das subjektive Gefühl einer besonderen Bestimmung oder Eignung.
Berufung im rechtlichen Kontext ist definiert als ein formelles Rechtsmittel zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen, mit der das Urteil einer niedrigeren Instanz durch ein übergeordnetes Gericht auf Rechts- und teilweise Tatsachenfehler überprüft wird. Im weiteren Sinne kann Berufung aber auch den Vorgang beschreiben, durch den eine Person oder Institution zu einer Aufgabe, Position oder Karriere, beispielsweise an einer Universität, berufen wird. Zusätzlich wird der Begriff im Alltag häufig verwendet, um ein starkes inneres Empfinden einer besonderen Bestimmung für einen bestimmten Beruf oder für eine Aufgabe zu beschreiben.
Formelle Definition von Berufung
Im formalen Sinne bezeichnet „Berufung“ insbesondere im Rechtswesen ein förmliches Verfahren, mit dem eine Partei eine gerichtliche Entscheidung durch ein höheres Gericht überprüfen lassen kann. In anderen gesellschaftlichen Bereichen beschreibt der Begriff die Auswahl oder Bestätigung einer Person für eine spezifische Position oder Aufgabe durch ein dafür vorgesehenes Gremium oder durch eine Institution.
Laienverständlich ausgedrückt, meint Berufung entweder das Recht, sich gegen ein Urteil zu wehren und die Überprüfung durch eine höhere Instanz einzufordern, oder das Gefühl bzw. die offizielle Entscheidung, dass eine Person für eine bestimmte Tätigkeit geeignet ist und diese übernehmen soll.
Berufung im rechtlichen Kontext
Allgemeine Bedeutung und Funktion
Im Bereich des deutschen Prozessrechts stellt die Berufung ein Rechtsmittel dar, das insbesondere im Zivilprozess, Strafprozess und Verwaltungsprozessrecht sowie im Arbeitsgerichtsbarkeitssystem verankert ist. Die Berufung ermöglicht es einer Partei, gegen Urteile erster Instanz vorzugehen. Sie unterscheidet sich von anderen Rechtsmitteln wie der Revision oder der Beschwerde vor allem dadurch, dass in der Berufungsinstanz sowohl Tatsachen als auch Rechtsfragen erneut überprüft werden können.
Typische Anwendungsfälle
- Zivilprozess: Nach einem erstinstanzlichen Urteil eines Amtsgerichts kann gegen das Urteil in den meisten Fällen Berufung beim zuständigen Landgericht eingelegt werden (§§ 511 ff. ZPO – Zivilprozessordnung).
- Strafprozess: Gegen Urteile des Amtsgerichts im Strafverfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen Berufung beim Landgericht eingelegt werden (§§ 312 ff. StPO – Strafprozessordnung).
- Verwaltungsverfahren: Im Verwaltungsprozess gibt es das Rechtsmittel der Berufung gegen Urteile der Verwaltungsgerichte zu den Oberverwaltungsgerichten oder Verwaltungsgerichtshöfen (§§ 124 ff. VwGO – Verwaltungsgerichtsordnung).
Gesetzliche Grundlagen der Berufung
Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zur Berufung finden sich in verschiedenen Verfahrensordnungen:
- Zivilprozessordnung (ZPO):
– §§ 511 – 541 ZPO: regeln die Voraussetzungen, Zulässigkeit und Durchführung der Berufung im Zivilprozess.
- Strafprozessordnung (StPO):
– §§ 312 – 332 StPO: enthalten die Vorschriften zu Berufung und Berufungsverfahren im Strafprozess.
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO):
– §§ 124 – 130 VwGO: regeln die Berufung im Verwaltungsrecht.
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG):
– §§ 64 – 69 ArbGG: Vorschriften über die Berufung im arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Ablauf des Berufungsverfahrens
Der Ablauf eines Berufungsverfahrens unterscheidet sich je nach Rechtsgebiet, folgt jedoch im Allgemeinen folgenden Schritten:
- Einlegung der Berufung: Die Berufung muss innerhalb einer bestimmten Frist nach Zustellung des Urteils (in der Regel innerhalb eines Monats) schriftlich eingelegt werden.
- Begründung: Die Berufung bedarf meist einer Begründung, in der die Fehler des erstinstanzlichen Urteils dargelegt werden.
- Verfahren in der zweiten Instanz: Das Berufungsgericht prüft das Urteil der Vorinstanz auf Tatsachen- und Rechtsfehler. In den meisten Fällen kann das Gericht neue Beweise berücksichtigen.
- Urteil: Das Berufungsgericht kann das Urteil bestätigen, abändern oder aufheben.
Besonderheiten und typische Problemstellungen
Im deutschen Recht sind bestimmte Urteile überhaupt berufungsfähig, während andere mit anderen Rechtsmitteln angefochten werden müssen. In der Zivilgerichtsbarkeit ist typischerweise ein Streitwert von über 600 Euro Voraussetzung für die Berufungszulassung (§ 511 Abs. 2 ZPO). Darüber hinaus gibt es das sogenannte Berufungszulassungsverfahren, beispielsweise bei Bagatellstreitwerten.
Eine weitere Besonderheit ergibt sich bei der Geltendmachung neuer Tatsachen. Im Berufungsverfahren sind beispielsweise nach § 531 Abs. 2 ZPO neue Angriffs- und Verteidigungsmittel grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, diese waren im ersten Rechtszug ohne Nachlässigkeit nicht geltend zu machen.
Berufung im wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und administrativen Kontext
Berufung als Ernennung oder Auswahl
Abseits des Rechtsmittelgebrauchs wird der Begriff auch für den formellen Vorgang der Benennung oder Bestätigung einer Person für eine Position verwendet. Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche:
- Universitäten: Berufung eines Professors oder einer Professorin durch einen Berufungsausschuss.
- Kirchen: Berufung in ein kirchliches Amt, beispielsweise als Pastor oder Bischof nach festgelegten Auswahlverfahren.
- Organisationen und Unternehmen: Ernennung von Vorstandsmitgliedern, Aufsichtsräten oder anderen Führungskräften durch ein befugtes Gremium.
Ablauf einer Berufung im administrativen Sinne
- Ausschreibung: Die Position oder Aufgabe wird öffentlich ausgeschrieben.
- Auswahlverfahren: Geeignete Kandidaten werden ausgewählt, zu Gesprächen eingeladen und ggf. in einem Auswahlverfahren geprüft.
- Berufung/Ernennung: Das zuständige Gremium oder die vorgesetzte Stelle entscheidet über die Besetzung der Position und trifft die Berufungsentscheidung.
- Berufungsurkunde: Im offiziellen Verfahren wird oft eine Berufungsurkunde ausgehändigt.
Dieses Verfahren ist häufig mit formalen Regularien verbunden, wie etwa im Hochschulrahmengesetz für Professuren oder in Vereins- und Unternehmenssatzungen.
Berufung im alltäglichen Sprachgebrauch
Im Alltag bezeichnet „Berufung“ oft ein starkes inneres Gefühl der Verpflichtung oder Eignung zu einer bestimmten Tätigkeit. Dies ist besonders gebräuchlich im Kontext von Berufen wie Arzt, Lehrer oder Künstler.
Ein typisches Beispiel: Eine Person bezeichnet ihre Tätigkeit als Lehrkraft als „ihre Berufung“, wenn sie darin Erfüllung findet und sich dazu besonders befähigt fühlt.
Diese Definition hat keine rechtliche Konsequenz und unterscheidet sich von der formellen Bedeutung des Begriffs.
Gesetzliche und institutionelle Aspekte der Berufung
Für die unterschiedlichen Bedeutungen existieren verschiedene gesetzliche Regelungen und institutionelle Verfahren:
Wichtige Paragraphen und Gesetze (Auswahl):
- Zivilprozessordnung (ZPO): Regelung der Berufung in § 511 ff.
- Strafprozessordnung (StPO): Regelung der Berufung in § 312 ff.
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO): Regelung der Berufung in § 124 ff.
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG): §§ 64-69 betreffen Berufungsverfahren.
Institutionen
- Gerichte der jeweiligen Instanz, beispielsweise Amtsgerichte, Landgerichte, Oberverwaltungsgerichte, Landesarbeitsgerichte.
- Berufungsausschüsse an Universitäten, Kirchenleitungen und vergleichbaren Institutionen.
Typische Kontexte und Beispiele für Berufung
Berufung kommt in unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsbereichen zur Anwendung, insbesondere in folgenden Kontexten:
- Gerichte: Ein Angeklagter legt gegen ein Urteil Berufung ein, um eine Überprüfung durch ein höheres Gericht zu erreichen.
- Wissenschaft: Ein Hochschulgremium beruft eine Wissenschaftlerin auf eine Professur.
- Kirche: Eine Gemeinde beruft einen Pfarrer in den Gemeindedienst.
- Wirtschaft: Der Vorstand eines Unternehmens wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung berufen.
- Alltag: Eine Person empfindet ihre Arbeit als Berufung und engagiert sich mit besonderer Hingabe.
Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte
Die Berufung ist ein vielschichtiger Begriff mit unterschiedlichen Bedeutungen in Rechtswissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Alltag. In rechtlichen Verfahren dient sie als zentrales Rechtsmittel zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen durch eine höhere Instanz. In verwaltungstechnischen, wissenschaftlichen oder kirchlichen Zusammenhängen bezeichnet Berufung den formellen Akt der Auswahl und Ernennung von Personen für spezifische Aufgaben oder Positionen. Im allgemeinen Sprachgebrauch steht Berufung auch für ein Gefühl der inneren Bestimmtheit oder Eignung für eine bestimmte Tätigkeit.
Insbesondere im Rechtswesen ist Berufung streng reglementiert. Sie unterliegt klaren Fristen, formellen Anforderungen und gesetzlichen Grundlagen, die unter anderem in ZPO, StPO, VwGO und ArbGG verankert sind. In Verwaltung und Wirtschaft existieren eigenständige Verfahren und Gremien, die die Berufung vornehmen und regeln.
Hinweise zur Relevanz des Begriffs Berufung
Die Auseinandersetzung mit dem Begriff Berufung ist vor allem für folgende Personengruppen von Bedeutung:
- Verfahrensbeteiligte im Gerichtsprozess (Kläger, Beklagte, Angeklagte)
- Führungskräfte und Entscheidungsträger in Unternehmen
- Wissenschaftler und Hochschulangehörige
- Personen im kirchlichen Dienst
- Personen, die sich in ihrer Arbeit oder einem sozialen Engagement besonders berufen fühlen
Das Verständnis der verschiedenen Dimensionen und der korrekten Verwendung des Begriffs kann dabei helfen, den jeweiligen Kontext richtig einzuordnen und angemessen zu handeln.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Berufung
Was versteht man unter einer Berufung vor Gericht?
Eine Berufung ist ein Rechtsmittel, mit dem die Überprüfung eines gerichtlichen Urteils durch ein übergeordnetes Gericht beantragt werden kann. Dies geschieht, wenn eine Partei mit der Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts nicht einverstanden ist und Fehler in der Rechtsanwendung oder bei der Würdigung der Tatsachen rügt. Das Berufungsgericht prüft, ob das angefochtene Urteil auf einer fehlerhaften Rechtsauslegung, unvollständigen Feststellungen oder Verfahrensfehlern beruht. Dabei wird der Sachverhalt entweder vollständig oder teilweise neu bewertet. Die Berufung dient dazu, Fehlentscheidungen zu korrigieren und die Rechtsfortbildung zu gewährleisten.
Wer kann gegen ein Urteil Berufung einlegen?
Grundsätzlich können nur diejenigen Personen Berufung einlegen, die durch das Urteil des Gerichts beschwert sind. Das sind in der Regel die Parteien des Verfahrens, also Kläger und Beklagter beziehungsweise Angeklagte und Staatsanwaltschaft im Strafprozess. Auch Nebenkläger und andere Beteiligte mit eigenen Rechten, wie zum Beispiel Eltern im Familienrecht, kommen in bestimmten Fällen als Berufungseinleger in Betracht. Voraussetzung ist stets, dass die betreffende Person im Prozess beteiligt war und durch das Urteil tatsächlich oder rechtlich benachteiligt wurde.
Welche Fristen sind bei der Einlegung einer Berufung zu beachten?
Die Fristen für die Einlegung der Berufung sind gesetzlich streng geregelt und dürfen nicht versäumt werden, da sonst die Möglichkeit der Berufung entfällt. Im Zivilprozess beträgt die Berufungsfrist in der Regel einen Monat ab Zustellung des vollständigen Urteils (§ 517 ZPO). Die Berufungsschrift muss innerhalb dieser Frist beim zuständigen Berufungsgericht eingereicht werden. Zusätzlich ist meist auch innerhalb eines weiteren Monats nach Ablauf der Berufungsfrist eine Berufungsbegründung einzureichen (§ 520 ZPO). Im Strafprozess gelten kürzere Fristen: Hier muss die Berufung meist innerhalb einer Woche nach Verkündung oder Zustellung des Urteils eingelegt werden (§ 314 StPO).
Was passiert nach Einlegung der Berufung?
Nach Einlegung der Berufung prüft das Berufungsgericht zunächst, ob die Berufung form- und fristgerecht sowie zulässig eingelegt wurde. Ist dies der Fall, eröffnet das Gericht das Berufungsverfahren. Es kann eine mündliche Verhandlung anberaumen und den Fall ganz oder teilweise neu aufrollen. In diesem Stadium wird geprüft, ob die Erstinstanz Fehler gemacht hat-sei es bei der Anwendung des Rechts oder der Tatsachenfeststellung. Die Parteien haben erneut das Recht, ihre Argumente vorzutragen, Beweise anzubieten und neue Tatsachen vorzubringen. Am Ende entscheidet das Berufungsgericht durch Urteil, Beschluss oder in seltenen Fällen durch Verfahrenseinstellung.
Kann im Berufungsverfahren neuer Sachvortrag eingebracht werden?
Ja, im Berufungsverfahren gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, neuen Sachvortrag einzubringen, allerdings mit Einschränkungen. Während das Berufungsgericht im Zivilrecht noch einmal vollständig in die Beweis- und Sachverhaltsaufnahme eintreten kann (so genannte zweite Tatsacheninstanz), ist dies nur zulässig, wenn die neuen Tatsachen und Beweismittel nicht bereits in der ersten Instanz hätten vorgebracht werden können oder das Gericht sie aus prozessualen Gründen bisher nicht berücksichtigen konnte (§ 531 ZPO). Ziel der Regelung ist es, Verzögerungen und taktisches Verhalten vorzubeugen und den Parteien einen Anreiz zu geben, bereits im Ausgangsverfahren alles Notwendige vorzutragen.
Welche Kosten entstehen durch eine Berufung?
Die Einlegung und Durchführung einer Berufung ist grundsätzlich mit zusätzlichen Kosten verbunden. Dazu zählen insbesondere Gerichtsgebühren, die gemäß dem Streitwert nach dem Gerichtskostengesetz berechnet werden, sowie Anwaltskosten. Beide Parteien müssen damit rechnen, dass sich bei einer Berufung die Gesamtkosten des Verfahrens deutlich erhöhen können – etwa durch zusätzliche Gutachten, Zeugenbefragungen oder höheren Zeitaufwand der Rechtsanwälte. Die unterliegende Partei muss in der Regel die Kosten des gesamten Verfahrens tragen. Es besteht zudem die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe) zu beantragen, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Gibt es Alternativen zur Berufung, wenn das Urteil fehlerhaft erscheint?
Neben der Berufung existieren noch weitere Rechtsmittel und Möglichkeiten, gegen ein Urteil vorzugehen: Insbesondere die Revision, die Beschwerde oder die Wiederaufnahme des Verfahrens. Die Revision fokussiert sich in aller Regel auf die Überprüfung von Rechtsfehlern und prüft nicht mehr den Sachverhalt. Die Beschwerde steht nur bei bestimmten Entscheidungen offen, vor allem bei gerichtlichen Beschlüssen. Die Wiederaufnahme ist ein außergewöhnliches Rechtsmittel und greift bei gravierenden Verfahrensfehlern oder neuen Beweisen. Welche Option im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der Art des Verfahrens, den Fehlern und den angestrebten Korrekturen ab. Eine anwaltliche Beratung ist hier besonders ratsam.