Sanierung in der Krise – StaRUG & Schutzschirmverfahren für Regensburg

Schnell, diskret und entschlossen – MTR Legal begleitet Sie vollumfänglich.

Sanierung in der Krise (StaRUG) in Regensburg: Rechtlich sicher aufgestellt

Regensburger Unternehmer und Mandanten vertrauen MTR Legal

Regensburgs Unternehmen stehen vor komplexen Herausforderungen, wenn es um die Sanierung in der Krise geht. Die wirtschaftlichen Bedingungen können sich schnell ändern, und Unternehmer stehen vor der Aufgabe, finanzielle Risiken rechtzeitig zu erkennen und zu adressieren. Fehlentscheidungen in dieser Phase können schwerwiegende Folgen haben, einschließlich der möglichen Insolvenz. Unternehmen müssen sich nicht nur mit finanziellen Engpässen auseinandersetzen, sondern auch mit steuerlichen und rechtlichen Risiken, die eine Krise mit sich bringt. Die Komplexität des Sanierungsprozesses erfordert fundiertes Wissen und eine strategische Herangehensweise, um die Optionen des StaRUG optimal auszuschöpfen und langfristig tragfähige Lösungen zu entwickeln.

MTR Legal bietet in Regensburg umfassende Unterstützung bei der Sanierung in der Krise. Unsere Anwälte sind darauf spezialisiert, individuelle Lösungen zu erarbeiten, die speziell auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten sind. Durch die enge Zusammenarbeit und persönliche Beratung helfen wir Ihnen, die Herausforderungen der Krise zu meistern und rechtlich abgesicherte Sanierungsstrategien zu entwickeln. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Engagement, um Ihr Unternehmen in unsicheren Zeiten zu sichern und die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft zu stellen.

5000+

Mandate

Team

erfahrene Anwälte

Global

International tätig

8

Offices

Kompetenz, die überzeugt.

Nehmen Sie unsere Expertise für Regensburg in Anspruch und buchen Sie einen Beratungstermin, um Ihre Anliegen professionell zu klären.

IR Global Member

International vertreten

Als Mitglied des internationalen Netzwerks von Anwälten IR Global sind wir Ihr Ansprechpartner bei Cross-Border Angelegenheiten und vertreten Sie auch im internationalen Kontext.

Krise erkennen und früh handeln

Wesentliche Aspekte zu krise erkennen und früh handeln kompakt erklärt

Frühzeitiges Handeln kann den Unterschied zwischen Sanierung und Insolvenz ausmachen. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit ist die Fähigkeit, Krisensituationen frühzeitig zu erkennen, entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. Unternehmen, die proaktiv agieren, können rechtzeitig Maßnahmen einleiten und so eine drohende Insolvenz abwenden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen des StaRUG bieten Unternehmen die Möglichkeit, einen Sanierungsprozess strukturiert und effizient zu gestalten. Indem die Anzeichen einer Krise frühzeitig erkannt werden, können Unternehmen die nötigen Schritte einleiten, um ihre finanzielle Stabilität zu wahren.

Das StaRUG gibt klare Vorgaben und Instrumente an die Hand, um den Sanierungsprozess rechtssicher zu gestalten. Hierzu gehört die Möglichkeit der frühzeitigen Abstimmung mit Gläubigern, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der § 1 StaRUG betont die Bedeutung der rechtzeitigen Krisenerkennung und die Notwendigkeit, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Restrukturierung zu ermöglichen. Die rechtlichen Konsequenzen eines verspäteten Handelns können erheblich sein und das Unternehmen in die Insolvenz führen. Unternehmen, die die Mechanismen des StaRUG verstehen und anwenden, haben bessere Chancen, ihre wirtschaftliche Lage zu stabilisieren.

Für Mandanten ist es wichtig, nicht nur die Anzeichen einer Krise zu erkennen, sondern auch die richtigen Schritte zu unternehmen. Eine rechtzeitige Beratung kann helfen, den Überblick über die Möglichkeiten zu gewinnen und die passende Strategie zu entwickeln. In Regensburg bietet unser Team Unterstützung bei der Analyse und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen, um eine Krise frühzeitig zu bewältigen und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Sanierungsoptionen: außergerichtlich und gerichtlich

Wesentliche Aspekte zu sanierungsoptionen im Überblick

Welche Sanierungsoptionen stehen Unternehmen zur Verfügung, um eine Insolvenz zu vermeiden? Unternehmen in der Krise haben verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um eine Insolvenz abzuwenden. Es gibt sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Sanierungswege, die jeweils spezifische Vor- und Nachteile bieten. Während außergerichtliche Einigungen oft schneller und vertraulicher ablaufen, können gerichtliche Verfahren wie das StaRUG eine strukturierte Sanierung mit Gläubigerschutz gewährleisten. Die Wahl der geeigneten Sanierungsoption hängt von den individuellen Umständen des Unternehmens ab, und eine fundierte rechtliche Beratung ist unerlässlich, um die besten Entscheidungen zu treffen.

Im außergerichtlichen Bereich stehen Verhandlungen mit Gläubigern im Vordergrund, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Hierbei können Stundungen oder Teilverzichte vereinbart werden, die dem Unternehmen finanziellen Spielraum verschaffen. Gerichtliche Sanierungsverfahren hingegen bieten durch die gerichtliche Überwachung und den möglichen Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen, gemäß § 1 StaRUG, eine rechtlich sicherere Basis. Auch Schutzschirmverfahren können eine Option sein, um das Unternehmen zu stabilisieren und die Gläubiger zu befriedigen. Diese Mechanismen bieten zwar Struktur, erfordern jedoch eine sorgfältige Planung und Umsetzung.

Für Unternehmen in Regensburg und darüber hinaus ist es entscheidend, frühzeitig eine rechtliche Analyse ihrer Situation vorzunehmen. Die Anwälte von MTR Legal unterstützen dabei, die passende Sanierungsstrategie zu entwickeln und umzusetzen. Durch eine eingehende Prüfung der wirtschaftlichen Lage und der rechtlichen Optionen können wir gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung erarbeiten, die den Fortbestand des Unternehmens sichert und die Interessen aller Beteiligten wahrt.

Sanierung in der Krise (StaRUG) in Regensburg: Rechtliche Grundlagen

Orientierung für Mandanten — klar und strukturiert

In der Praxis zeigt sich, dass das StaRUG-Verfahren oft unterschätzt wird. Dabei bietet es Unternehmen in der Krise essenzielle Möglichkeiten zur Restrukturierung. Das StaRUG zielt darauf ab, eine frühzeitige und strukturierte Sanierung zu ermöglichen, bevor eine Insolvenz unvermeidlich wird. Ein wesentlicher Vorteil liegt in der Möglichkeit, Sanierungspläne mit Zustimmung der betroffenen Gläubiger umzusetzen, ohne dass deren Zustimmung notwendig ist. Diese gerichtliche Genehmigung kann insbesondere in Krisensituationen entscheidend sein, um die Fortführung des Unternehmens zu sichern.

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) ermöglicht es, durch einen Restrukturierungsplan verschiedene Gläubigergruppen unterschiedlich zu behandeln. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Umsetzung, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Zentral ist die Einhaltung der im Gesetz festgelegten Verfahrensschritte, wie die Erstellung eines detaillierten Restrukturierungsplans und dessen gerichtliche Bestätigung. Der Plan muss alle betroffenen Gläubiger einbeziehen und die rechtlichen Vorgaben des § 19 StaRUG erfüllen. Zudem sind die Auswirkungen auf die Geschäftsführung zu berücksichtigen, da diese während des Prozesses weiterhin in der Verantwortung stehen.

Für Mandanten ist es wichtig, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Sanierungschancen optimal zu nutzen. MTR Legal bietet in Regensburg umfassende Unterstützung bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Restrukturierungsplänen. Durch die präzise Anwendung der rechtlichen Mechanismen des StaRUG können Unternehmen die Kontrolle über ihre Sanierungsprozesse behalten und so gezielt auf die spezifischen Herausforderungen einer Unternehmenskrise reagieren. Eine rechtzeitige und strategische Planung ist hierbei der Schlüssel zum Erfolg.

Schaffen Sie Klarheit – jetzt!

Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Ihr Team

Kompetent. Durchsetzungsstark. Erfolgreich.

Unser Team bietet Ihnen umfassende Unterstützung in Krisenzeiten. Wir legen großen Wert darauf, unsere Mandanten persönlich und strukturiert zu beraten. Dabei ist es uns wichtig, auf Augenhöhe mit Ihnen zu kommunizieren, um gemeinsam die besten Lösungswege zu finden. Unsere Anwälte sind darauf spezialisiert, den komplexen Prozess der Sanierung zu begleiten, und stehen Ihnen in jeder Phase zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.

In der Sanierungs- und Restrukturierungsberatung zeichnen wir uns durch fundiertes Wissen im Bereich des Unternehmensrechts und der strategischen Neuausrichtung aus. Unser Ziel ist es, Ihre Handlungsfähigkeit zu sichern und Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen, die eine Restrukturierung nach dem StaRUG bietet. Kontaktieren Sie uns, um die Optionen zu besprechen, die speziell auf Ihre unternehmerische Situation zugeschnitten sind. Gemeinsam können wir die notwendigen Schritte einleiten, um die Zukunft Ihres Unternehmens zu sichern.

Michael Rainer-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte

Michael Rainer

Rechtsanwalt, Founder & CEO

Michael Rainer ist Gründer und geschäftsführender Partner der Kanzlei MTR Legal
Erlangte bei MTU Maintenance Hannover und Friedrich Kocks GmbH wertvolle M&A-Erfahrungen
Marc Klaas-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte

Marc Klaas

Rechtsanwalt, Partner

Marc Klaas, Partner bei MTR Legal, ist spezialisiert auf komplexe juristische Verfahren
Er berät national und international in vielfältigen Branchen, darunter Luftfahrt und Automobil
Michael Below-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte

Michael Below

Rechtsanwalt, LL.M., Salary Partner

Michael Below, Salary Partner bei MTR Legal, hat tiefgreifende Expertise in internationalen Mandantenbeziehungen
Er ist erfahren in der Leitung komplexer zivilrechtlicher Verfahren

Berlin

Köln

Hamburg

Düsseldorf

Frankfurt

München

Stuttgart

Leipzig

Lokal. Überregional. International.

An acht strategisch positionierten Offices, von Hamburg bis München, stehen wir Ihnen mit einem Team von Rechtsanwälten zur Seite. Ganz gleich, wo Sie sich befinden oder welches rechtliche Anliegen Sie haben, MTR Legal bietet Ihnen überall umfassende, individuelle Beratung und engagierte Vertretung.

Insolvenzantrag oder Eigenverwaltung: Welcher Weg in der Krise passt

Wesentliche Aspekte zu insolvenzantrag und eigenverwaltung kompakt erklärt

Ein Insolvenzantrag ist nicht immer der letzte Ausweg. Gerade für Unternehmen, die in eine finanzielle Schieflage geraten, bietet die Eigenverwaltung eine vielversprechende Alternative zur Regelinsolvenz. Während bei der Regelinsolvenz ein externer Insolvenzverwalter die Kontrolle übernimmt, bleibt das Unternehmen bei der Eigenverwaltung weitgehend in den Händen der bisherigen Geschäftsführung. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn die Verantwortlichen des Unternehmens weiterhin das Vertrauen der Gläubiger genießen und eine Sanierung aus eigener Kraft realistisch erscheint. Das Verfahren gewinnt angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen in Regensburg, etwa durch die Branchen Automobil und Elektrotechnik, zunehmend an Bedeutung.

Ein zentrales Element der Eigenverwaltung ist die Möglichkeit, unter Aufsicht eines Sachwalters, der die Interessen der Gläubiger wahrt, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen selbst durchzuführen. Hierbei spielt das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, kurz StaRUG, eine große Rolle. Es bietet Unternehmen die Möglichkeit, frühzeitig ein Sanierungskonzept zu entwickeln, bevor die Lage unkontrollierbar wird. Im Gegensatz zur Regelinsolvenz, bei der der Fokus oft auf der Abwicklung liegt, zielt die Eigenverwaltung auf die Fortführung des Unternehmens ab. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind komplex, weshalb eine fundierte rechtliche Beratung essenziell ist.

Unternehmer sollten erwägen, welche Option — Regelinsolvenz oder Eigenverwaltung — für ihre spezifische Situation am sinnvollsten ist. Dabei müssen auch persönliche Haftungsrisiken der Geschäftsführer berücksichtigt werden. Eine umfassende Analyse der wirtschaftlichen Lage und der rechtlichen Möglichkeiten kann helfen, die Weichen für eine erfolgreiche Sanierung zu stellen. Unterstützung durch erfahrene Anwälte ist dabei unerlässlich, um sowohl die Interessen des Unternehmens als auch der Gläubiger in Einklang zu bringen.

Geschäftsführerhaftung in der Krise: Pflichten und Handlungsoptionen

Wesentliche Aspekte zu geschäftsführerhaftung minimieren kompakt erklärt

Haftungsrisiken für Geschäftsführer können in Krisensituationen erheblich steigen. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit, wie sie in Regensburgs stark industrialisiertem Umfeld vorkommen können, sind strategische Entscheidungen entscheidend. Die Wahl der richtigen Sanierungsoption, sei es über das StaRUG-Verfahren, die Eigenverwaltung oder die Regelinsolvenz, kann den Unterschied zwischen persönlicher Haftungsfreiheit und erheblichen finanziellen Konsequenzen ausmachen. Geschäftsführer müssen genau abwägen, welche Vorgehensweise den größten Schutz bietet und gleichzeitig den Fortbestand des Unternehmens sichert.

Das StaRUG-Verfahren bietet eine Möglichkeit, frühzeitig auf finanzielle Schwierigkeiten zu reagieren und dabei die Insolvenz zu vermeiden. Es ermöglicht eine Restrukturierung unter Aufsicht eines Sachwalters, wodurch die Geschäftsführung einen gewissen Handlungsspielraum behält. Gleichzeitig bleibt die Insolvenzantragspflicht ein zentraler Aspekt, der nicht vernachlässigt werden darf. Wird diese Pflicht nicht rechtzeitig erfüllt, drohen ernsthafte Haftungsrisiken. Die rechtlichen Regelungen des StaRUG eröffnen hierbei Chancen, die genutzt werden sollten, um persönliche Haftungsrisiken zu minimieren.

Für Geschäftsführer ist es entscheidend, sich in einer Krisensituation rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen. Durch eine fundierte Analyse der Unternehmenssituation und die Wahl der passenden Sanierungsoption kann die Haftung reduziert werden. Unser Team steht bereit, um Sie durch diesen komplexen Prozess zu begleiten und sicherzustellen, dass Ihre Interessen bestmöglich gewahrt werden. Eine proaktive Planung und Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen ist unerlässlich, um mögliche Haftungsgefahren frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Gläubigerinteressen in der Krise: Rechtliche Pflichten und Handlungsspielräume

Wesentliche Aspekte zu gläubigerinteressen wahren kompakt erklärt

Gläubigerinteressen spielen eine zentrale Rolle in jedem Sanierungsprozess. Im Rahmen einer Unternehmenssanierung stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, um die Interessen der Gläubiger zu wahren und gleichzeitig den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Die Eigenverwaltung ermöglicht es dem Unternehmen, unter gerichtlicher Aufsicht die Kontrolle zu behalten, während das StaRUG-Verfahren speziell darauf abzielt, eine frühzeitige Restrukturierung durchzuführen, um eine Insolvenz abzuwenden. Die Regelinsolvenz hingegen bietet einen klar strukturierten Rahmen, in dem Gläubigerforderungen behandelt werden. Die Wahl der passenden Sanierungsoption ist entscheidend, um die Gläubigerinteressen zu schützen und die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens wiederherzustellen.

Das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) bietet insbesondere in Krisensituationen wertvolle Mechanismen zur Gläubigerbeteiligung. Es erlaubt die Restrukturierung von Verbindlichkeiten außerhalb eines Insolvenzverfahrens, was die Zustimmung der Gläubiger erfordert. Im Rahmen des StaRUG können Gläubiger gezielt in den Sanierungsplan eingebunden werden, um deren Interessen zu berücksichtigen und gleichzeitig die Fortführung des Unternehmens zu ermöglichen. Dabei sind die §§ 29–31 StaRUG von zentraler Bedeutung, da sie die Voraussetzungen und den Ablauf der Planabstimmung regeln. Die Einhaltung dieser rechtlichen Rahmenbedingungen ist essenziell, um Konflikte zu vermeiden und eine tragfähige Lösung zu finden.

Geschäftsführer und Gesellschafter sollten rechtzeitig rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um die Sanierungsoptionen sorgfältig abzuwägen und die Gläubigerinteressen optimal zu integrieren. In Regensburg kann das Team von MTR Legal Ihnen dabei helfen, individuelle Lösungen zu entwickeln, die sowohl den rechtlichen Anforderungen als auch den wirtschaftlichen Zielen Ihres Unternehmens gerecht werden. Durch eine proaktive Herangehensweise lassen sich Risiken minimieren und Chancen für einen erfolgreichen Turnaround maximieren.

Häufige Fragen zur Sanierung und zum StaRUG-Verfahren

Kompakte Antworten auf typische Sanierung in der Krise (StaRUG)-Fragen

Was ist das StaRUG und wie kann es mein Unternehmen unterstützen?

Das StaRUG, das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen, bietet Unternehmen in der Krise eine Möglichkeit, sich außergerichtlich zu restrukturieren und zu sanieren. Es ermöglicht eine flexible Anpassung von Verbindlichkeiten und Verträgen, was die Liquidität sichern und eine Insolvenz vermeiden kann. Ziel ist es, die Fortführung des Unternehmens zu gewährleisten und Arbeitsplätze zu sichern. Das Verfahren kann dabei helfen, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um finanzielle Schwierigkeiten zu überwinden und die Insolvenzantragspflicht zu vermeiden.

Wann muss ein Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen?

Ein Unternehmen ist verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn es zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn das Unternehmen seine fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen kann. Überschuldung tritt ein, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Die rechtzeitige Stellung eines Insolvenzantrags ist entscheidend, um persönliche Haftungsrisiken der Geschäftsführer zu vermeiden. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann das StaRUG-Verfahren eine Alternative bieten, um sich rechtzeitig zu restrukturieren und die Antragspflicht zu umgehen.

Welche Vorteile bietet die Eigenverwaltung in der Krise?

Die Eigenverwaltung erlaubt es einem Unternehmen, während des Insolvenzverfahrens weiterhin selbst die Kontrolle über den Geschäftsbetrieb zu behalten. Ein Sachwalter überwacht dabei die Geschäftsführung. Dies ermöglicht eine flexiblere und unternehmensgerechte Sanierung. Die Eigenverwaltung bietet den Vorteil, dass das Management seine Expertise und seine Marktkenntnisse in den Sanierungsprozess einbringen kann, was den Erhalt des Unternehmens erleichtern kann. Voraussetzung ist jedoch, dass das Unternehmen eine positive Fortführungsprognose vorweisen kann.

Welche persönlichen Haftungsrisiken bestehen für Geschäftsführer in der Krise?

Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie die Insolvenzantragspflicht verletzen oder in der Krise Zahlungen tätigen, die die Insolvenzmasse schmälern. Zudem können Haftungsrisiken aus steuerlichen Verpflichtungen entstehen, wenn Steuern nicht ordnungsgemäß abgeführt werden. Auch bei der Verletzung von Sorgfaltspflichten im Rahmen der Unternehmensführung besteht ein Risiko. Um diese Haftungsrisiken zu minimieren, sollten Geschäftsführer frühzeitig rechtlichen Rat suchen und die finanzielle Situation des Unternehmens kontinuierlich überwachen und dokumentieren.

Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO: Chancen und Grenzen

Wesentliche Aspekte zu schutzschirmverfahren nach § 270b inso im Überblick

Das Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO bietet besonderen Schutz in der Krise. Für Unternehmen in Regensburg, einem bedeutenden Industriestandort, eröffnet es die Möglichkeit, sich rechtzeitig gegen drohende Zahlungsunfähigkeit abzusichern und eine Sanierung in Eigenverantwortung durchzuführen. Voraussetzung für das Verfahren ist ein Antrag, der von einer positiven Fortführungsprognose und der Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Rechtsanwalts gestützt wird. Dieses Verfahren bietet Unternehmen Zeit, um Sanierungsmaßnahmen zu erarbeiten, ohne sofort in die Insolvenz zu rutschen.

Das Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO erleichtert Unternehmen die finanzielle Restrukturierung, indem es eine vorläufige Eigenverwaltung ermöglicht. Dabei bleibt das Unternehmen weiterhin handlungsfähig, während ein vom Gericht bestellter vorläufiger Sachwalter die Aufsicht übernimmt. Im Gegensatz zu herkömmlichen Insolvenzverfahren bleibt die Geschäftsführung in der Hand der bisherigen Leitung, was das Vertrauen der Gläubiger stärkt. Die Vermeidung einer direkten Insolvenzantragspflicht bietet zudem Schutz vor einer persönlichen Haftung der Geschäftsführer, solange die im Verfahren vorgeschriebenen Bedingungen eingehalten werden.

Für Geschäftsführer und Gesellschafter bedeutet das Schutzschirmverfahren eine strategische Option, um das Unternehmen durch Krisenzeiten zu führen. MTR Legal unterstützt Mandanten dabei, die komplexen Anforderungen des Verfahrens zu erfüllen und die Chancen des StaRUG-Verfahrens zu nutzen. Durch fachkundige Beratung und die Entwicklung eines maßgeschneiderten Sanierungsplans können wir helfen, die Ausgangsposition für Verhandlungen mit Gläubigern zu verbessern und einen erfolgreichen Neustart zu ermöglichen.

Eigenverwaltung: Voraussetzungen und Risiken für Geschäftsführer

Wesentliche Aspekte zu eigenverwaltung im Überblick

Die Eigenverwaltung kann Unternehmen mehr Kontrolle über den Sanierungsprozess geben. Geschäftsführer und Gesellschafter haben die Möglichkeit, den Geschäftsbetrieb während der Sanierung weitgehend eigenständig fortzuführen. Dies kann insbesondere in Krisensituationen von Vorteil sein, da es die interne Expertise und das Branchenwissen des Unternehmens nutzt. Gleichzeitig bleiben die Rechte der Gläubiger gewahrt, was das Vertrauen in den Sanierungsprozess stärkt. In Regensburg, einem wichtigen Industriestandort, bietet die Eigenverwaltung eine vielversprechende Option für Unternehmen, die ihre Zukunft aktiv gestalten wollen, ohne die vollständige Kontrolle aus der Hand zu geben.

Rechtlich gesehen erfordert die Eigenverwaltung eine sorgfältige Vorbereitung und Abstimmung mit den Gläubigern. Die Geschäftsführung muss eine plausible Sanierungsstrategie vorlegen und ihre Fähigkeit zur erfolgreichen Umsetzung unter Beweis stellen. Die Eigenverwaltung kann im Rahmen des StaRUG-Verfahrens erfolgen, das es ermöglicht, frühzeitig Maßnahmen zur Unternehmensstabilisierung zu ergreifen. Wesentliche rechtliche Voraussetzungen sind die Zustimmung der Gläubiger und die Ernennung eines Sachwalters, der die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten überwacht. Dieses Verfahren minimiert persönliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer, die andernfalls bei Pflichtverletzungen drohen könnten.

Für Geschäftsführer und Gesellschafter ist es entscheidend, frühzeitig die richtigen rechtlichen Schritte einzuleiten. MTR Legal unterstützt Sie dabei, die komplexen Anforderungen der Eigenverwaltung zu navigieren und eine maßgeschneiderte Sanierungsstrategie zu entwickeln. Unsere Anwälte stehen Ihnen zur Seite, um Risiken zu minimieren und Chancen zu maximieren. Indem wir Ihre Interessen konsequent vertreten, tragen wir dazu bei, die Unternehmenszukunft zu sichern.