Sanierung in der Krise – StaRUG & Schutzschirmverfahren für Osnabrück

Schnell, diskret und entschlossen – MTR Legal begleitet Sie vollumfänglich.

Sanierung in der Krise (StaRUG) in Osnabrück: Rechtlich sicher aufgestellt

Von der Erstberatung bis zur Umsetzung: Sanierung in der Krise (StaRUG) in Osnabrück

Osnabrücker Unternehmen stehen oft vor der Herausforderung, sich in Krisenzeiten rechtlich fundiert zu sanieren. Die entscheidende Frage dabei ist, wie man die rechtlichen Risiken im Rahmen des StaRUG minimiert, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Häufig sind wirtschaftliche Engpässe mit steuerlichen Verpflichtungen und der Gefahr der Zahlungsunfähigkeit verbunden. Für Geschäftsführer ist es daher essenziell, ein klares Verständnis der rechtlichen Vorgaben und der möglichen Sanierungsoptionen zu haben, um Haftungsrisiken zu verringern und das Unternehmen durch die Krise zu steuern.

MTR Legal bietet als erfahrener Partner in Osnabrück umfassende Unterstützung bei Sanierungsprozessen. Unser Team begleitet Sie von der Erstberatung bis zur Umsetzung maßgeschneiderter Lösungen, die den Anforderungen des StaRUG entsprechen. Wir verstehen die Herausforderungen, die Krisensituationen mit sich bringen, und bieten Ihnen die rechtliche Sicherheit, die Sie benötigen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und lassen Sie uns gemeinsam den Weg aus der Krise gestalten.

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Krise erkennen und früh handeln

Rechtlich abgesichert: Krise erkennen und früh handeln mit MTR Legal

Frühzeitiges Erkennen von Krisensymptomen kann entscheidend für den Fortbestand eines Unternehmens sein. Geschäftsführer sollten in der Lage sein, erste Anzeichen einer finanziellen Schieflage rechtzeitig zu identifizieren. Dazu gehören nicht nur offensichtliche Signale wie Liquiditätsengpässe, sondern auch subtile Hinweise wie eine Verschlechterung der Zahlungsmoral von Kunden. Durch eine gezielte Analyse der wirtschaftlichen Situation können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Die rechtlichen Vorgaben des StaRUG bieten hierbei einen Rahmen, um frühzeitig Maßnahmen zur Stabilisierung zu ergreifen.

Das StaRUG bietet Unternehmen die Möglichkeit, durch präventive Restrukturierungsmaßnahmen finanzielle Krisen abzuwenden. Wesentlich ist hierbei das Verständnis der rechtlichen Mechanismen, die das StaRUG bereitstellt. So erlaubt es beispielsweise, Vereinbarungen mit Gläubigern zu treffen, die außerhalb eines förmlichen Insolvenzverfahrens stehen. § 2 StaRUG definiert klare Anforderungen an die Krisenfrüherkennung und die damit verbundenen Berichtspflichten. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und die persönliche Haftung der Geschäftsführung auslösen. Unternehmer in Osnabrück, die diese Mechanismen verstehen und umsetzen, können rechtzeitig Maßnahmen zur Restrukturierung planen.

Für Geschäftsführer ist es entscheidend, bei ersten Krisensignalen eine fundierte rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Unser Team von MTR Legal unterstützt Sie dabei, die geeigneten Schritte zu identifizieren und umzusetzen. Dabei wird nicht nur die aktuelle finanzielle Lage analysiert, sondern es werden auch konkrete Maßnahmen zur Stabilisierung erarbeitet. Diese rechtssicheren Handlungsempfehlungen können den Unterschied zwischen einer erfolgreichen Sanierung und dem Scheitern eines Unternehmens bedeuten.

Sanierungsoptionen: außergerichtlich und gerichtlich

Sanierungsoptionen: Rechtssicher navigieren mit MTR Legal

Verschiedene rechtliche Sanierungsoptionen bieten Unternehmen Wege aus der Krise. Neben dem StaRUG-Verfahren stehen auch die Eigenverwaltung und die Regelinsolvenz als Instrumente zur Verfügung. Das StaRUG ermöglicht es Unternehmen, frühzeitig Gegenmaßnahmen zu ergreifen, bevor eine Zahlungsunfähigkeit eintritt. Diese präventive Herangehensweise kann den Fortbestand einer Firma sichern, indem sie eine geordnete Restrukturierung erlaubt. Im Gegensatz dazu bietet die Eigenverwaltung unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass die Geschäftsführung weiterhin die Kontrolle über das Unternehmen behält, während die Regelinsolvenz als letztes Mittel zur Anwendung kommt, wenn eine umfassende Umstrukturierung notwendig ist.

Ein wesentlicher Aspekt der Sanierung ist die Abwägung zwischen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren. Außergerichtliche Maßnahmen, wie die Verhandlung mit Gläubigern zur Umstrukturierung von Schulden, ermöglichen oft eine flexible Anpassung an die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens. Gerichtliche Verfahren, wie das Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO oder die Regelinsolvenz, bieten hingegen einen rechtlichen Rahmen, der den Fortbestand des Unternehmens sichern kann. Diese Verfahren sind komplex und setzen fundierte rechtliche Kenntnisse voraus, um Risiken zu minimieren und Chancen effektiv zu nutzen.

Die Anwälte von MTR Legal unterstützen Unternehmen bei der Auswahl der passenden Sanierungsstrategie und deren Umsetzung. Durch eine individuelle Beratung und die Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen können Unternehmen ihre Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung signifikant erhöhen. Mit einem klaren Fokus auf rechtliche Sicherheit und praktische Anwendbarkeit stellt MTR Legal sicher, dass Unternehmen in Krisensituationen handlungsfähig bleiben und ihre wirtschaftlichen Interessen sichern können.

Sanierung in der Krise (StaRUG) in Osnabrück: Rechtliche Grundlagen

Was Sie zu Sanierung in der Krise (StaRUG) wissen sollten

Das StaRUG bietet Unternehmen in der Krise neue rechtliche Möglichkeiten. Es ermöglicht eine frühzeitige und strukturierte Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Ziel ist es, Unternehmen durch rechtlich abgesicherte Maßnahmen zu stabilisieren und die Fortführung des Geschäftsbetriebs zu sichern. Das Gesetz schafft einen Rahmen, der es ermöglicht, notwendige Sanierungsmaßnahmen mit Zustimmung der Gläubiger durchzusetzen. Ein wesentlicher Vorteil des StaRUG-Verfahrens ist, dass es dem Unternehmen mehr Kontrolle über den Sanierungsprozess gibt und gleichzeitig die Gläubigerinteressen wahrt.

Ein zentraler Mechanismus des StaRUG ist der Restrukturierungsplan. Dieser Plan ist ein Instrument, um Verbindlichkeiten zu reduzieren und die finanzielle Stabilität des Unternehmens wiederherzustellen. Der Plan wird im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens erstellt und kann gegen den Widerstand einzelner Gläubiger durchgesetzt werden, wenn die Mehrheit der Gläubiger zustimmt. Zudem ermöglicht § 29 StaRUG die gerichtliche Bestätigung des Plans, wodurch dessen Umsetzung rechtlich abgesichert ist. Dies gewährt dem Unternehmen die notwendige Planungssicherheit und stärkt die Verhandlungsposition gegenüber den Gläubigern.

Für Unternehmen in Osnabrück und darüber hinaus ist es entscheidend, frühzeitig und strategisch auf Krisensituationen zu reagieren. Die rechtzeitige Nutzung der Möglichkeiten des StaRUG kann den Unterschied zwischen einer erfolgreichen Sanierung und der Insolvenz ausmachen. Unternehmen sollten sich daher umfassend zu den rechtlichen Rahmenbedingungen beraten lassen, um die Vorteile des StaRUG-Verfahrens optimal nutzen zu können.

Schaffen Sie Klarheit – jetzt!

Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Ihr Team

Kompetent. Durchsetzungsstark. Erfolgreich.

Unser Team steht Ihnen mit umfassender rechtlicher Expertise zur Seite. In Krisenzeiten ist es entscheidend, auf eine Beratung zu vertrauen, die sowohl persönlich als auch strukturiert ist. Wir legen großen Wert darauf, Ihnen auf Augenhöhe zu begegnen und gemeinsam individuelle Lösungen zu entwickeln. Unsere Anwälte sind stets bemüht, die spezifischen Herausforderungen, vor denen Ihr Unternehmen steht, genau zu verstehen und maßgeschneiderte Strategien zu erarbeiten. So können wir sicherstellen, dass Sie in jeder Phase der Unternehmenssanierung optimal unterstützt werden.

Im Bereich der Unternehmenssanierung bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung, sei es durch die Restrukturierung nach dem StaRUG, die Eigenverwaltung oder die Vorbereitung auf ein Regelinsolvenzverfahren. Unser Ziel ist es, Ihnen klare Handlungsoptionen aufzuzeigen und Sie bei der Entscheidungsfindung zu begleiten. Besonders in einem wirtschaftlich vielfältigen Umfeld wie Osnabrück, das von Logistik und Agrarwirtschaft geprägt ist, ist es wichtig, rechtlich fundierte Entscheidungen zu treffen. Kontaktieren Sie uns, um die geeigneten Sanierungsmaßnahmen für Ihr Unternehmen in die Wege zu leiten.

Michael Rainer-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte

Michael Rainer

Rechtsanwalt, Founder & CEO

Michael Rainer ist Gründer und geschäftsführender Partner der Kanzlei MTR Legal
Erlangte bei MTU Maintenance Hannover und Friedrich Kocks GmbH wertvolle M&A-Erfahrungen
Marc Klaas-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte

Marc Klaas

Rechtsanwalt, Partner

Marc Klaas, Partner bei MTR Legal, ist spezialisiert auf komplexe juristische Verfahren
Er berät national und international in vielfältigen Branchen, darunter Luftfahrt und Automobil
Michael Below-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte

Michael Below

Rechtsanwalt, LL.M., Salary Partner

Michael Below, Salary Partner bei MTR Legal, hat tiefgreifende Expertise in internationalen Mandantenbeziehungen
Er ist erfahren in der Leitung komplexer zivilrechtlicher Verfahren

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An acht strategisch positionierten Offices, von Hamburg bis München, stehen wir Ihnen mit einem Team von Rechtsanwälten zur Seite. Ganz gleich, wo Sie sich befinden oder welches rechtliche Anliegen Sie haben, MTR Legal bietet Ihnen überall umfassende, individuelle Beratung und engagierte Vertretung.

Insolvenzantrag oder Eigenverwaltung: Welcher Weg in der Krise passt

Rechtlich abgesichert: Insolvenzantrag und Eigenverwaltung mit MTR Legal

Das Stellen eines Insolvenzantrags kann oft der letzte Ausweg sein. Unternehmen, insbesondere in einem wirtschaftlich bedeutenden Zentrum wie Osnabrück, stehen häufig vor der Herausforderung, diesen Schritt rechtzeitig zu gehen, um persönliche Haftungsrisiken für Geschäftsführende und Gesellschafter zu minimieren. Eine frühzeitige Antragstellung kann nicht nur die Sanierungsmöglichkeiten verbessern, sondern auch die Chance bieten, die Geschäfte in Eigenverwaltung weiterzuführen. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, trotz der Krise Kontrolle über wesentliche Abläufe zu behalten und den Fortbestand zu sichern.

Die Eigenverwaltung bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen gemäß §§ 270 ff. InsO selbst zu verwalten und dabei die Kontrolle über ihre Geschäftsführung zu behalten. Dies kann insbesondere in Verbindung mit einem Schutzschirmverfahren oder dem StaRUG-Verfahren von Vorteil sein, da es den Unternehmen erlaubt, einen Sanierungsplan im Einklang mit den Interessen der Gläubiger zu erarbeiten. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist es entscheidend, die rechtlichen Optionen gründlich zu prüfen, um die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Für Geschäftsführer und Gesellschafter ist es essenziell, sich umfassend über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die damit verbundenen Konsequenzen eines Insolvenzantrags zu informieren. Unser Team bei MTR Legal steht Ihnen zur Seite, um maßgeschneiderte Lösungen zu erarbeiten, die sowohl die Interessen des Unternehmens als auch der Gläubiger berücksichtigen. Die rechtzeitige Einbeziehung rechtlicher Beratung kann den Unterschied zwischen einer erfolgreichen Sanierung und der Liquidation des Unternehmens ausmachen.

Geschäftsführerhaftung in der Krise: Pflichten und Handlungsoptionen

Rechtlich abgesichert: Geschäftsführerhaftung minimieren mit MTR Legal

Die persönliche Haftung von Geschäftsführern kann im Krisenfall erhebliche Risiken bergen. Gerade in herausfordernden Zeiten müssen Geschäftsführer von Unternehmen in Osnabrück, die in der Logistik- oder Agrarbranche tätig sind, sorgfältig über ihre rechtlichen Pflichten informiert sein. Das StaRUG eröffnet neue Möglichkeiten zur Sanierung, jedoch müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen genau beachtet werden, um persönliche Haftungsrisiken zu minimieren. Eine rechtzeitige Prüfung der Sanierungsoptionen wie Eigenverwaltung oder Regelinsolvenz kann entscheidend sein, um die Haftung zu begrenzen und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Im Rahmen des StaRUG-Verfahrens (§ 1 StaRUG) können Unternehmen frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um eine Insolvenz abzuwenden. Geschäftsführer sind jedoch verpflichtet, bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich zu handeln, um die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO zu prüfen. Unterlassene oder verspätete Anträge können zu einer persönlichen Haftung führen. Die Eigenverwaltung bietet die Möglichkeit, das Unternehmen selbst zu steuern, doch auch hier sind strenge rechtliche Vorgaben einzuhalten. Eine umfassende rechtliche Beratung ist unerlässlich, um die Haftungsrisiken zu erkennen und zu minimieren.

Geschäftsführer sollten sich frühzeitig mit unserem Team in Verbindung setzen, um ihre rechtlichen Optionen zu besprechen. Proaktive Maßnahmen und eine klare Strategie sind entscheidend, um nicht nur das Unternehmen, sondern auch die persönliche Haftung zu schützen. In einem persönlichen Gespräch können die spezifischen Herausforderungen und Chancen analysiert und die geeigneten rechtlichen Schritte geplant werden.

Gläubigerinteressen in der Krise: Rechtliche Pflichten und Handlungsspielräume

Rechtlich abgesichert: Gläubigerinteressen wahren mit MTR Legal

Gläubigerinteressen müssen auch in der Krise gewahrt bleiben. Unternehmen, die sich in einer finanziellen Schieflage befinden, stehen oft vor der Herausforderung, ihre Gläubigerinteressen zu schützen und gleichzeitig ihre eigene wirtschaftliche Position zu stärken. Das Gesetz zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen (StaRUG) bietet dabei neue rechtliche Möglichkeiten, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Durch eine präzise Abstimmung der Sanierungsoptionen können Unternehmen ihre Gläubiger beruhigen und das Vertrauen in die eigene Handlungsfähigkeit stärken.

Das StaRUG eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, ein Restrukturierungsverfahren einzuleiten, ohne dass ein Insolvenzantrag gestellt werden muss. Dies kann insbesondere dann von Vorteil sein, wenn die Insolvenzantragspflicht droht und es gilt, die persönliche Haftung der Geschäftsführung zu minimieren. Das Verfahren nutzt Instrumente wie den Restrukturierungsplan, der nach § 2 StaRUG die Interessen der Gläubiger berücksichtigt und deren Zustimmung erfordert. Gleichzeitig bleibt die Eigenverwaltung nach § 270a InsO eine Option, die es den Unternehmen erlaubt, ihre Geschäfte weitgehend selbstständig fortzuführen und Gläubigerinteressen optimal zu integrieren.

Für die Geschäftsführer und Gesellschafter bedeutet dies, dass eine frühzeitige Prüfung der Sanierungsoptionen entscheidend ist. Durch eine rechtlich fundierte Beratung können Risiken wie die persönliche Haftung reduziert und gleichzeitig eine nachhaltige Lösung für das Unternehmen erarbeitet werden. In einem wirtschaftlich bedeutenden Zentrum wie Osnabrück, mit seiner starken Transport- und Agrarwirtschaft, ist es wichtig, die spezifischen Bedürfnisse der regionalen Unternehmen zu berücksichtigen und gemeinsam mit den Gläubigern eine tragfähige Strategie zu entwickeln.

Häufige Fragen zur Sanierung und zum StaRUG-Verfahren

Alles Wesentliche zu Sanierung in der Krise (StaRUG) auf einen Blick

Was ist das StaRUG und wie unterscheidet es sich von der Regelinsolvenz?

Das StaRUG steht für das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen. Es bietet Unternehmen die Möglichkeit, eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens durchzuführen. Ziel ist es, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die Krise zu bewältigen und eine Insolvenzantragspflicht zu vermeiden. Im Gegensatz zur Regelinsolvenz, bei der das Unternehmen unter gerichtlicher Aufsicht steht, ermöglicht das StaRUG einen flexibleren Ansatz, bei dem das Unternehmen die Kontrolle weitgehend behält und Gläubiger durch Restrukturierungspläne eingebunden werden.

Welche Vorteile bietet die Eigenverwaltung im Vergleich zur Regelinsolvenz?

Die Eigenverwaltung erlaubt es Unternehmen, die Geschäfte während des Insolvenzverfahrens selbstständig weiterzuführen, ohne einen Insolvenzverwalter einsetzen zu müssen. Dies kann die Handlungsfähigkeit des Unternehmens stärken und die Vertrauensbasis zu den Geschäftspartnern erhalten. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, das Unternehmen schneller und flexibler zu restrukturieren. Allerdings bleibt die Aufsicht durch einen Sachwalter bestehen, der die Interessen der Gläubiger überwacht. Die Eigenverwaltung eignet sich für Unternehmen, die bereits eine klare Vorstellung von den notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen haben.

Wann besteht eine Insolvenzantragspflicht und welche Risiken birgt sie?

Eine Insolvenzantragspflicht besteht, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Geschäftsführer sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht kann zu persönlichen Haftungsrisiken führen. Dazu zählen Schadensersatzansprüche der Gläubiger oder sogar strafrechtliche Konsequenzen. Daher ist es wichtig, frühzeitig eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Risiken zu minimieren und rechtzeitig geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Wie kann MTR Legal bei der Sanierung in der Krise unterstützen?

Das Team von MTR Legal unterstützt Unternehmen bei der Prüfung und Umsetzung von Sanierungsoptionen wie dem StaRUG-Verfahren, der Eigenverwaltung oder der Regelinsolvenz. Durch fundierte rechtliche Beratung helfen wir, die geeignete Strategie zu entwickeln und umzusetzen. Dabei stehen die Minimierung von Haftungsrisiken und die Sicherung der Unternehmenszukunft im Fokus. Unsere Anwälte begleiten Sie durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, um die bestmögliche Lösung für Ihr Unternehmen zu erreichen.

Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO: Chancen und Grenzen

Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO: Rechtssicher navigieren mit MTR Legal

Das Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO bietet Unternehmen einen rechtlichen Schutzraum. Diese Maßnahme erlaubt es, die drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung frühzeitig anzugehen, um eine nachhaltige Sanierung anzustreben. Der besondere Vorteil liegt darin, dass Unternehmen unter dem Schutzschirm den Einfluss der Gläubiger abwehren können, während sie einen Restrukturierungsplan erarbeiten. Für Geschäftsführer und Gesellschafter bedeutet dies, dass sie die Kontrolle über den Sanierungsprozess behalten und gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen nutzen können, um das Unternehmen zu stabilisieren.

Rechtlich gesehen, erfordert das Schutzschirmverfahren eine eingehende Analyse der Situation, um die Voraussetzungen gemäß § 270b InsO zu erfüllen. Dazu zählt insbesondere die Erstellung eines schlüssigen Sanierungskonzepts, das von einem geeigneten Sachwalter begleitet wird. Die rechtlichen Mechanismen, die im Schutzschirmverfahren wirken, bieten eine strukturierte Umgebung, um unter anderem Verhandlungen mit Gläubigern zu führen und neue Finanzierungsquellen zu erschließen. Ein wesentlicher Aspekt ist, dass die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt wird, solange das Unternehmen die Bedingungen des Verfahrens erfüllt und innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens Fortschritte erzielt.

Für Geschäftsführer in Osnabrück und Umgebung, die sich in einer Krisensituation befinden, ist es entscheidend, die richtige Sanierungsstrategie zu wählen. MTR Legal unterstützt dabei mit umfassender Beratung, um die optimale rechtliche Vorgehensweise zu bestimmen und den Sanierungsprozess effizient zu gestalten. Durch unsere Expertise helfen wir, Haftungsrisiken zu minimieren und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Eigenverwaltung: Voraussetzungen und Risiken für Geschäftsführer

Eigenverwaltung: Rechtssicher navigieren mit MTR Legal

Eigenverwaltung ermöglicht Unternehmen, die Kontrolle in der Krise zu behalten. Dieses Verfahren bietet Geschäftsführern und Gesellschaftern die Möglichkeit, die Unternehmensführung trotz der Krise fortzusetzen. In Osnabrück und anderen Regionen ist dies besonders relevant für die Logistik- und Agrarwirtschaft, deren Unternehmen häufig mit branchenspezifischen Herausforderungen konfrontiert sind. Die Eigenverwaltung kann eine attraktive Sanierungsoption darstellen, da sie den Erhalt der betrieblichen Strukturen fördert und die Kontrolle über das Verfahren weitgehend in den Händen der bestehenden Unternehmensleitung belässt. Ein wesentlicher Vorteil liegt darin, dass die Eigenverwaltung die Möglichkeit bietet, das Unternehmen in Abstimmung mit den Gläubigern zu restrukturieren, ohne dass ein externer Insolvenzverwalter die Kontrolle übernimmt.

Rechtlich gesehen setzt die Eigenverwaltung stets voraus, dass die Unternehmensleitung einen Sanierungsplan vorlegt, der von den Gläubigern akzeptiert werden muss. Wichtige rechtliche Grundlagen hierzu finden sich in den §§ 270a und 270b der Insolvenzordnung (InsO). Diese Paragrafen regeln die Voraussetzungen und den Ablauf der Eigenverwaltung. Die Führungskräfte müssen dabei eng mit einem durch das Gericht bestellten Sachwalter zusammenarbeiten, der die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen überwacht. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation ist dabei unerlässlich, um die Haftungsrisiken für Geschäftsführer zu minimieren. Versäumnisse in diesem Bereich können zu persönlichen Haftungsrisiken führen, insbesondere wenn die Insolvenzantragspflicht verletzt wird.

Für Geschäftsführer und Gesellschafter ist es entscheidend, frühzeitig fachlichen Rat einzuholen, um die Eigenverwaltung erfolgreich zu gestalten. Unser Team von MTR Legal unterstützt Sie umfassend bei der Planung und Umsetzung der Eigenverwaltung, um sowohl die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen als auch die wirtschaftlichen Ziele des Unternehmens zu sichern. Wir stehen Ihnen zur Seite, um die bestmögliche Sanierungsoption für Ihr Unternehmen zu identifizieren und umzusetzen.