Sanierung in der Krise – StaRUG & Schutzschirmverfahren für Nürnberg

Schnell, diskret und entschlossen – MTR Legal begleitet Sie vollumfänglich.

Sanierung in der Krise (StaRUG) in Nürnberg: Rechtlich sicher aufgestellt

Erfahrene Beratung zu Sanierung in der Krise (StaRUG) in Nürnberg — strukturiert und rechtssicher

Nürnberg als starker Wirtschaftsstandort bietet Unternehmen vielfältige Sanierungsoptionen in Krisenzeiten. Unternehmen, die mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sind, stehen vor der komplexen Entscheidung, welche Sanierungsoption die geeignete ist. Ob StaRUG, Eigenverwaltung oder Regelinsolvenz – jede Option bringt spezifische rechtliche und finanzielle Risiken mit sich. Die Unsicherheit über den besten Weg kann die Lage zusätzlich verschärfen und erfordert daher zeitnahes Handeln. Ein verpasstes Zeitfenster kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, die nicht nur das Unternehmen, sondern auch Mitarbeiter und Gläubiger betreffen. Daher ist es entscheidend, frühzeitig die richtige Strategie zu wählen, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

MTR Legal steht Ihnen in Nürnberg als kompetenter Partner zur Seite, um diese Herausforderungen strukturiert anzugehen. Unser Team bietet Ihnen erfahrene Unterstützung bei der Auswahl der passenden Sanierungsstrategie. Mit einem tiefen Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen helfen wir Ihnen, Risiken zu minimieren und Chancen optimal zu nutzen. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen nachhaltige Lösungen zu entwickeln, die Ihrem Unternehmen Stabilität und eine Perspektive für die Zukunft bieten. Sprechen Sie uns an, um individuell auf Ihre Situation abgestimmte rechtliche Beratung zu erhalten.

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Krise erkennen und früh handeln

Was Mandanten zu krise erkennen und früh handeln wissen müssen

Krisenzeichen frühzeitig zu erkennen ist entscheidend für die Unternehmenssanierung. Unternehmen, die in der Lage sind, erste Anzeichen einer Krise zu identifizieren, können rechtzeitig Maßnahmen einleiten, um größeren Schaden abzuwenden. Es ist wichtig, dass Unternehmensleiter die rechtlichen Rahmenbedingungen verstehen, die es ihnen ermöglichen, frühzeitig zu handeln. Das StaRUG bietet hierbei wertvolle Instrumente, um präventive Schritte zur Stabilisierung des Unternehmens zu ergreifen. Eine rechtzeitige Intervention kann nicht nur die Fortführung des Unternehmens sichern, sondern auch das Vertrauen der Gläubiger stärken.

Das StaRUG verleiht Unternehmen die Möglichkeit, frühzeitig in den Sanierungsprozess einzutreten, bevor eine Insolvenz unvermeidbar wird. Ein zentraler Aspekt ist die Einrichtung eines Krisenfrühwarnsystems, das es erlaubt, finanzielle Engpässe oder Marktveränderungen rechtzeitig zu erkennen. § 1 StaRUG betont die Verpflichtung zur Krisenfrüherkennung und die Entwicklung von Sanierungsstrategien. Diese rechtlichen Vorgaben sind nicht nur theoretischer Natur, sondern erfordern konkrete Maßnahmen und eine proaktive Haltung seitens der Unternehmensführung. Die Missachtung dieser Pflichten kann zu einer Verschärfung der Krise und zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Für Unternehmen in Nürnberg und darüber hinaus ist es entscheidend, ein effektives System zur Früherkennung von Krisen zu implementieren. Dies beinhaltet regelmäßige Finanzanalysen, Marktbeobachtungen und eine enge Kommunikation mit den wichtigsten Stakeholdern. Durch die Zusammenarbeit mit erfahrenen Anwälten können Unternehmen sicherstellen, dass sie die rechtlichen Anforderungen des StaRUG erfüllen und gleichzeitig ihre Handlungsfähigkeit erhalten. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann den Unterschied zwischen einer erfolgreichen Sanierung und einer drohenden Insolvenz ausmachen.

Sanierungsoptionen: außergerichtlich und gerichtlich

Was Sie zu sanierungsoptionen wissen müssen

Die Wahl zwischen außergerichtlicher und gerichtlicher Sanierung erfordert fundierte rechtliche Kenntnisse. Beide Sanierungsoptionen bieten unterschiedliche Vor- und Nachteile, die es sorgfältig abzuwägen gilt. Eine außergerichtliche Sanierung ermöglicht oft eine schnellere Umsetzung und erfordert die Zustimmung aller relevanten Gläubiger. Sie kann durch Verhandlungen und Restrukturierungsmaßnahmen wie außergerichtliche Vergleichsvereinbarungen realisiert werden. Diese Option ist besonders geeignet, wenn eine diskrete Lösung angestrebt wird und die Gläubiger kooperativ sind.

Im Gegensatz dazu bietet eine gerichtliche Sanierung, etwa im Rahmen des StaRUG, den Vorteil eines strukturierten Verfahrens mit Rechtskraft. Das StaRUG ermöglicht es, Sanierungspläne auch gegen den Widerstand einzelner Gläubiger durchzusetzen, was bei besonders komplexen Schuldnerstrukturen entscheidend sein kann. Hierbei sind die rechtlichen Anforderungen an die Erstellung und Umsetzung des Plans hoch, und eine sorgfältige Vorbereitung ist unerlässlich. Die Mechanismen des StaRUG, etwa die Möglichkeit der Stabilisierung und Restrukturierung, bieten Unternehmen einen rechtlichen Rahmen, um umfassende Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.

Bei der Entscheidung, welche Sanierungsoption die passende ist, sollten Unternehmer die spezifischen Umstände ihres Unternehmens berücksichtigen. MTR Legal unterstützt Mandanten dabei, die für sie beste Lösung zu identifizieren und umzusetzen. Durch unsere Erfahrung in der Begleitung komplexer Sanierungsprozesse in Nürnberg und darüber hinaus, stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Aspekte effizient und sicher gehandhabt werden.

Sanierung in der Krise (StaRUG) in Nürnberg: Rechtliche Grundlagen

Rechtlicher Rahmen und Praxis im Überblick

StaRUG bietet neue Möglichkeiten zur Unternehmenssanierung in der Krise. Der rechtliche Rahmen eröffnet Unternehmen die Chance, frühzeitig und strukturiert auf finanzielle Schwierigkeiten zu reagieren, bevor es zu einem Insolvenzantrag kommt. StaRUG zielt darauf ab, durch rechtlich fundierte Maßnahmen eine nachhaltige Sanierung zu ermöglichen, indem es die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Dies beinhaltet insbesondere die Möglichkeit, Gläubiger in einen Sanierungsplan einzubeziehen und dadurch die Fortführung des Unternehmens zu sichern.

Ein zentraler rechtlicher Aspekt des StaRUG ist die Einführung des präventiven Restrukturierungsrahmens. Dieser Rahmen erlaubt es Unternehmen, noch vor Eintritt einer Insolvenz, unter bestimmten Voraussetzungen, Maßnahmen zur Restrukturierung einzuleiten. § 16 StaRUG spielt hierbei eine entscheidende Rolle, indem er die Rechte und Pflichten der Beteiligten klar definiert. So können etwa Gläubigerverhandlungen rechtlich abgesichert geführt werden, was den Fortbestand des Unternehmens sichert. Die Möglichkeit, gerichtliche Unterstützung in Form eines Restrukturierungsbeauftragten in Anspruch zu nehmen, bietet zusätzliche Sicherheit und Kontrolle über den Prozess.

Für Mandanten ist es entscheidend, frühzeitig die rechtlichen Optionen zu kennen und entsprechende Schritte einzuleiten. Eine fundierte Beratung durch unser Team kann helfen, die rechtlichen und wirtschaftlichen Vorteile des StaRUG zu nutzen. Insbesondere in komplexen Fällen, wie sie in einem wirtschaftlich aktiven Umfeld wie Nürnberg auftreten können, ist die Kenntnis der genauen rechtlichen Mechanismen unerlässlich, um die Unternehmenssanierung erfolgreich zu gestalten.

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Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Ihr Team

Kompetent. Durchsetzungsstark. Erfolgreich.

Unser Team steht bereit, Sie bei rechtlichen Herausforderungen zu unterstützen. Wir legen großen Wert darauf, unsere Mandanten persönlich und strukturiert zu beraten. In vertrauensvoller Zusammenarbeit auf Augenhöhe erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen, die den individuellen Bedürfnissen und Zielen Ihres Unternehmens gerecht werden. Unsere Anwälte vereinen fundiertes Wissen mit der Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich und nachvollziehbar zu vermitteln, um Ihnen die bestmöglichen Entscheidungsgrundlagen zu bieten.

Im Bereich der Unternehmenssanierung konzentrieren wir uns auf die rechtlichen Herausforderungen, die im Rahmen des StaRUG auftreten können. Dazu gehören die Analyse der wirtschaftlichen Situation, die Entwicklung von Sanierungskonzepten sowie die Begleitung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren. Unser Ziel ist es, die wirtschaftliche Stabilität Ihres Unternehmens zu sichern und es zukunftsfähig aufzustellen. Kontaktieren Sie uns, um gemeinsam die passenden Strategien für Ihre spezifische Situation zu erarbeiten und die Herausforderungen der Sanierung rechtssicher zu meistern.

Michael Rainer-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte

Michael Rainer

Rechtsanwalt, Founder & CEO

Michael Rainer ist Gründer und geschäftsführender Partner der Kanzlei MTR Legal
Erlangte bei MTU Maintenance Hannover und Friedrich Kocks GmbH wertvolle M&A-Erfahrungen
Marc Klaas-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte

Marc Klaas

Rechtsanwalt, Partner

Marc Klaas, Partner bei MTR Legal, ist spezialisiert auf komplexe juristische Verfahren
Er berät national und international in vielfältigen Branchen, darunter Luftfahrt und Automobil
Michael Below-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte

Michael Below

Rechtsanwalt, LL.M., Salary Partner

Michael Below, Salary Partner bei MTR Legal, hat tiefgreifende Expertise in internationalen Mandantenbeziehungen
Er ist erfahren in der Leitung komplexer zivilrechtlicher Verfahren

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An acht strategisch positionierten Offices, von Hamburg bis München, stehen wir Ihnen mit einem Team von Rechtsanwälten zur Seite. Ganz gleich, wo Sie sich befinden oder welches rechtliche Anliegen Sie haben, MTR Legal bietet Ihnen überall umfassende, individuelle Beratung und engagierte Vertretung.

Insolvenzantrag oder Eigenverwaltung: Welcher Weg in der Krise passt

Was Mandanten zu insolvenzantrag und eigenverwaltung wissen müssen

Ein Insolvenzantrag kann oft vermieden werden, wenn rechtzeitig Eigenverwaltung genutzt wird. Die Eigenverwaltung ermöglicht es Unternehmen, trotz drohender Zahlungsunfähigkeit die Kontrolle über den Sanierungsprozess zu behalten. Dies ist insbesondere in wirtschaftlich starken Regionen, wie etwa Nürnberg, von Bedeutung, wo viele Familienunternehmen und Mittelständler ansässig sind. Durch die Eigenverwaltung können Geschäftsführer die Sanierung ihres Unternehmens aktiv gestalten, was insbesondere in Branchen wie der Elektroindustrie und im Handel von Vorteil sein kann. Die Eigenverwaltung setzt jedoch voraus, dass ein schlüssiges Sanierungskonzept vorliegt und die Geschäftsführung die Fähigkeit zur ordnungsgemäßen Unternehmensführung nachweist.

Rechtlich gesehen bietet das StaRUG zusätzliche Instrumente zur Sanierung in der Krise. Es sollen insbesondere die Chancen auf eine erfolgreiche Unternehmenssanierung gestärkt werden, ohne dass ein Insolvenzantrag gestellt werden muss. Gemäß § 270a InsO kann ein Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen Eigenverwaltung beantragen, um die Insolvenzmasse zu sichern und Gläubiger zu befriedigen. Die rechtliche Absicherung durch das StaRUG hilft dabei, Haftungsrisiken für Geschäftsführer zu minimieren, indem es klare Vorgaben und Schutzmechanismen bietet. Dennoch bleibt die sorgfältige Abwägung der Sanierungsoptionen und die rechtzeitige Einleitung der erforderlichen Maßnahmen entscheidend.

Für Mandanten ist es wesentlich, frühzeitig fachkundige Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die passende Sanierungsstrategie zu identifizieren und umzusetzen. Unser Team steht bereit, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erläutern und individuell abgestimmte Lösungen zu erarbeiten, die auf die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Gerade in Krisenzeiten ist die enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Anwälten ein entscheidender Faktor für den Erfolg der Sanierung.

Geschäftsführerhaftung in der Krise: Pflichten und Handlungsoptionen

Was Mandanten zu geschäftsführerhaftung minimieren wissen müssen

Geschäftsführerhaftung kann durch gezielte rechtliche Maßnahmen minimiert werden. Im Kontext von Unternehmenssanierungen spielen unterschiedliche Verfahren wie das StaRUG eine entscheidende Rolle. Insbesondere in Krisensituationen ist es essenziell, die persönliche Haftung als Geschäftsführer zu verstehen und zu begrenzen. Dabei ist die Insolvenzordnung (InsO) von zentraler Bedeutung. Geschäftsführer müssen sicherstellen, dass sie ihren Pflichten nachkommen, um keine Haftungsrisiken einzugehen. Die rechtzeitige Beantragung von StaRUG-Verfahren oder einer Eigenverwaltung kann helfen, Haftungsrisiken zu minimieren und die Unternehmensfortführung sicherzustellen.

Rechtliche Mechanismen wie das StaRUG und die Eigenverwaltung bieten wichtige Instrumente zur Reduzierung persönlicher Haftungsrisiken. Das StaRUG, seit 2021 in Kraft, ermöglicht es, Sanierungsmaßnahmen ohne Insolvenzverfahren durchzuführen und damit Gläubigerrechte zu wahren. Es erlaubt eine frühzeitige Restrukturierung, was für mittelständische Unternehmen in Nürnberg von Bedeutung sein kann. Geschäftsführer müssen die Vorgaben der §§ 1–91 InsO beachten, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Bei Missachtung der Insolvenzantragspflicht drohen erhebliche persönliche Konsequenzen. Eine enge Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Team ist unerlässlich, um rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.

Für Geschäftsführer ist es wichtig, sich frühzeitig mit den rechtlichen Möglichkeiten vertraut zu machen und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. In einer Krisensituation hilft eine fundierte rechtliche Analyse, die geeigneten Sanierungswege zu wählen. Durch das Abwägen von StaRUG, Eigenverwaltung oder Regelinsolvenz kann die persönliche Haftung reduziert werden. Eine rechtzeitige Entscheidung schützt nicht nur das Unternehmen, sondern auch die persönliche Position des Geschäftsführers.

Gläubigerinteressen in der Krise: Rechtliche Pflichten und Handlungsspielräume

Was Mandanten zu gläubigerinteressen wahren wissen müssen

Gläubigerinteressen zu wahren ist ein wesentlicher Bestandteil jeder Sanierung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind komplex und erfordern eine fundierte Analyse, um die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen. Besonders in Krisensituationen stehen Geschäftsführer und Gesellschafter vor der Herausforderung, die Insolvenzantragspflicht zu erfüllen und gleichzeitig die Gläubigerinteressen zu schützen. Das StaRUG bietet hierbei neue Ansätze, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und das Unternehmen zu stabilisieren. Eine präzise Kenntnis der rechtlichen Möglichkeiten und Risiken ist entscheidend, um die Unternehmenssanierung erfolgreich zu gestalten.

Das StaRUG eröffnet Unternehmen in der Krise die Möglichkeit, Gläubigerinteressen durch einen Restrukturierungsplan zu wahren. Dieser Plan muss die Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger erhalten und bietet die Chance, unter bestimmten Voraussetzungen eine gerichtliche Zustimmung zu erlangen. Dies kann helfen, eine Regelinsolvenz abzuwenden und gleichzeitig die Haftungsrisiken der Geschäftsführer zu minimieren. Die §§ 1 ff. StaRUG legen die rechtlichen Grundlagen für diesen Prozess fest und bieten dabei einen strukturierten Rahmen, der die Einbeziehung aller relevanten Parteien sicherstellt. Die Kenntnis dieser Mechanismen ist essenziell für eine erfolgreiche Sanierung.

Für Geschäftsführer und Gesellschafter in und um Nürnberg ist es entscheidend, sich frühzeitig mit den rechtlichen Möglichkeiten und Pflichten auseinanderzusetzen. Eine rechtzeitige Beratung durch unser Team kann helfen, die besten Sanierungsoptionen zu identifizieren und die Gläubigerinteressen zu wahren. Eine fundierte rechtliche Einschätzung und die Entwicklung eines maßgeschneiderten Restrukturierungsplans sind dabei zentrale Elemente, um langfristig stabile Unternehmensstrukturen zu schaffen und persönliche Haftungsrisiken zu reduzieren.

Häufige Fragen zur Sanierung und zum StaRUG-Verfahren

Was Mandanten häufig über Sanierung in der Krise (StaRUG) wissen möchten

Welche Sanierungsoptionen gibt es für Unternehmen in der Krise?

Unternehmen in der Krise haben mehrere Sanierungsoptionen. Zu den gängigen Verfahren zählen das StaRUG-Verfahren, die Eigenverwaltung und die Regelinsolvenz. Das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) bietet die Möglichkeit, frühzeitig eine Restrukturierung anzustoßen, ohne einen Insolvenzantrag stellen zu müssen. Die Eigenverwaltung ermöglicht dem Unternehmen, unter Aufsicht eines Sachwalters, die Kontrolle über den Sanierungsprozess zu behalten. Bei der Regelinsolvenz hingegen übernimmt ein Insolvenzverwalter die Kontrolle. Jedes Verfahren hat spezifische Vor- und Nachteile, die individuell geprüft werden sollten.

Wann besteht eine Insolvenzantragspflicht?

Eine Insolvenzantragspflicht besteht, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen. Überschuldung tritt ein, wenn das Vermögen des Unternehmens die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Geschäftsführer sind gesetzlich verpflichtet, bei Vorliegen dieser Umstände ohne schuldhaftes Zögern, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen, einen Insolvenzantrag zu stellen. Missachtung dieser Pflicht kann zu persönlichen Haftungsrisiken und strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Was ist das StaRUG-Verfahren?

Das StaRUG-Verfahren ermöglicht es Unternehmen, frühzeitig Maßnahmen zur Restrukturierung einzuleiten, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Es bietet einen rechtlichen Rahmen zur Verhandlung mit Gläubigern über Anpassungen von Forderungen und anderen Vertragsbedingungen. Im Gegensatz zur Insolvenz bleibt die Geschäftsführung in der Regel im Amt und kann den Prozess aktiv gestalten. Das Verfahren ist besonders geeignet, wenn die Krise frühzeitig erkannt wird und das Unternehmen noch über ausreichend Liquidität verfügt, um den Sanierungsprozess zu finanzieren.

Welche persönlichen Haftungsrisiken bestehen für Geschäftsführer?

Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie ihre Pflichten im Rahmen einer Krise verletzen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Stellung eines Insolvenzantrags bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Zudem können sie haftbar gemacht werden, wenn sie Maßnahmen ergreifen, die das Vermögen des Unternehmens schmälern oder Gläubiger benachteiligen. Auch bei Verstößen gegen steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen drohen persönliche Haftungsrisiken. Eine sorgfältige Prüfung der Situation und rechtzeitige Maßnahmen sind daher unerlässlich, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO: Chancen und Grenzen

Was Sie zu schutzschirmverfahren nach § 270b inso wissen müssen

Das Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO bietet Unternehmen Schutz und Strukturierungsmöglichkeiten. Für Geschäftsführer und Gesellschafter in finanziellen Schwierigkeiten stellt es eine wichtige Option dar, um die Zukunft ihres Unternehmens zu sichern. Im Gegensatz zur Regelinsolvenz erlaubt das Schutzschirmverfahren eine weitgehende Eigenverwaltung, was insbesondere in Nürnberg von Vorteil sein kann, da hier viele mittelständische Unternehmen mit langer Geschichte ansässig sind. Diese Unternehmen profitieren von der Möglichkeit, unter gerichtlicher Aufsicht und mit Unterstützung durch unser erfahrenes Team, einen Sanierungsplan zu entwickeln und umzusetzen, der sowohl Gläubigerinteressen wahrt als auch die Unternehmenskontinuität sichert.

Die rechtlichen Mechanismen des Schutzschirmverfahrens ermöglichen es, bereits vor einer drohenden Insolvenz Maßnahmen zur Sanierung zu ergreifen. Gemäß § 270b InsO darf das Verfahren nur eingeleitet werden, wenn die Zahlungsunfähigkeit nicht bereits eingetreten ist. Diese proaktive Herangehensweise bietet den Vorteil, dass das Unternehmen Zeit gewinnt, um eine nachhaltige Lösung zu entwickeln, ohne sofortige Verwertungsmaßnahmen befürchten zu müssen. Dennoch müssen Geschäftsführer die Insolvenzantragspflicht gemäß § 15a InsO beachten. Eine Missachtung dieser Pflicht kann zu erheblichen persönlichen Haftungsrisiken führen, weshalb eine fundierte rechtliche Beratung unerlässlich ist.

Für Geschäftsführer und Gesellschafter ist es entscheidend, die Chancen und Risiken des Schutzschirmverfahrens korrekt zu bewerten. MTR Legal unterstützt Sie dabei, die passende Strategie für Ihr Unternehmen zu entwickeln. Wir bieten umfassende Beratung, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, und helfen dabei, die Weichen für eine erfolgreiche Sanierung zu stellen. Die frühzeitige Einschaltung unserer Anwälte kann den Unterschied zwischen erfolgreicher Sanierung und drohender Insolvenz bedeuten.

Eigenverwaltung: Voraussetzungen und Risiken für Geschäftsführer

Was Sie zu eigenverwaltung wissen müssen

Eigenverwaltung kann für Geschäftsführer mit spezifischen Voraussetzungen und Risiken verbunden sein. Bei der Entscheidung für eine Eigenverwaltung müssen Geschäftsführer die rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen. Dies beginnt mit der Insolvenzantragspflicht, die nicht nur rechtliche, sondern auch persönliche Haftungsrisiken birgt. Die Eigenverwaltung ermöglicht es Unternehmen, unter der Leitung der bisherigen Geschäftsführung eine Sanierung durchzuführen. Dies bietet den Vorteil, dass die Kontrolle über das Unternehmen weitgehend erhalten bleibt. Jedoch sind die Anforderungen hoch, und es sind umfassende rechtliche Kenntnisse über das Verfahren notwendig, um Fehler zu vermeiden, die zu einer persönlichen Haftung führen könnten.

Das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (StaRUG) hat wesentliche Änderungen eingeführt, die Geschäftsführer kennen sollten. Die Eigenverwaltung setzt voraus, dass kein Insolvenzgrund vorliegt oder dieser durch die Sanierung beseitigt werden kann. Zudem muss der Geschäftsführung das Vertrauen der Gläubiger gesichert sein. Die §§ 270 bis 285 der Insolvenzordnung (InsO) regeln die Eigenverwaltung, wobei die Einhaltung dieser Bestimmungen entscheidend ist. Bei Fehlern drohen persönliche Haftungsrisiken, die schwerwiegende finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Daher ist eine fundierte rechtliche Beratung unerlässlich, um den komplexen Anforderungen gerecht zu werden.

Unternehmen in Krisensituationen sollten frühzeitig die rechtlichen Optionen prüfen, die ihnen zur Verfügung stehen. Unser Team unterstützt Geschäftsführer dabei, die Voraussetzungen und Risiken der Eigenverwaltung zu bewerten und maßgeschneiderte Strategien zu entwickeln. Durch eine rechtzeitige und gezielte Beratung können Haftungsrisiken minimiert und die Chancen einer erfolgreichen Sanierung maximiert werden. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um Ihr Unternehmen sicher durch die Krise zu navigieren.