Sanierung in der Krise – StaRUG & Schutzschirmverfahren für Freiburg
Schnell, diskret und entschlossen – MTR Legal begleitet Sie vollumfänglich.
Sanierung in der Krise (StaRUG) in Freiburg: Rechtlich sicher aufgestellt
Ihr Ansprechpartner in Freiburg im Breisgau für alle Sanierung in der Krise (StaRUG)-Fragen
Ihre wirtschaftliche Stabilität ist unser Ziel in Freiburg im Breisgau. Unternehmen stehen oft vor der Herausforderung, finanzielle Schwierigkeiten rechtzeitig zu erkennen und zu bewältigen. Das StaRUG-Verfahren bietet eine Möglichkeit, Ihre Firma in Krisenzeiten zu restrukturieren und zu stabilisieren. Die Risiken sind erheblich: Ein verspätetes Handeln kann zur Insolvenz führen, Gläubigerinteressen gefährden und die persönliche Haftung von Geschäftsführern verschärfen. Deshalb ist es entscheidend, rechtzeitig die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen. Das StaRUG hilft, einen strukturierten Plan zur Sanierung zu entwickeln, doch die rechtlichen Anforderungen sind komplex und erfordern eine professionelle Begleitung.
MTR Legal steht Ihnen in Freiburg im Breisgau als zuverlässiger Partner zur Seite. Unsere Anwälte bieten umfassende rechtliche Unterstützung im Rahmen des StaRUG-Verfahrens. Wir entwickeln individuelle Strategien, die genau auf Ihre Bedürfnisse und die Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Ob es um die Umsetzung von Sanierungsplänen oder die Abwendung von Haftungsrisiken geht, unser Team begleitet Sie durch den gesamten Prozess. Handeln Sie jetzt und nutzen Sie die Chancen, die das StaRUG bietet, um Ihre wirtschaftliche Zukunft zu sichern.
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MTR Legal – Ihre Anwälte für Sanierung in der Krise (StaRUG) in Freiburg
MTR Legal im Breisgau: Sanierung in der Krise (StaRUG) professionell begleitet
- Krise erkennen und früh handeln
- Sanierungsoptionen: außergerichtlich und gerichtlich
- Sanierung in der Krise (StaRUG) in Freiburg: Rechtliche Grundlagen
- Insolvenzantrag oder Eigenverwaltung: Welcher Weg in der Krise passt
- Geschäftsführerhaftung in der Krise: Pflichten und Handlungsoptionen
- Gläubigerinteressen in der Krise: Rechtliche Pflichten und Handlungsspielräume
- Häufige Fragen zur Sanierung und zum StaRUG-Verfahren
- Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO: Chancen und Grenzen
- Eigenverwaltung: Voraussetzungen und Risiken für Geschäftsführer
International vertreten
Als Mitglied des internationalen Netzwerks von Anwälten IR Global sind wir Ihr Ansprechpartner bei Cross-Border Angelegenheiten und vertreten Sie auch im internationalen Kontext.
Krise erkennen und früh handeln
Hintergründe und die richtige Strategie für Mandanten
Die Krise rechtzeitig zu erkennen, ist entscheidend für den Erhalt Ihres Unternehmens. Häufig sind es rechtliche Signale, die auf einen Sanierungsbedarf hinweisen. Dazu zählen etwa die drohende Zahlungsunfähigkeit oder Liquiditätsengpässe, die im Rahmen des StaRUG eine frühzeitige Handlung erfordern. Bei MTR Legal unterstützen wir Sie dabei, diese Signale zu identifizieren und die richtigen Schritte zur Sanierung einzuleiten. Unser Team im Breisgau hilft Ihnen, potenzielle Risiken zu analysieren und Lösungsstrategien zu entwickeln, um die Stabilität Ihres Unternehmens zu gewährleisten.
Ein elementarer Bestandteil des StaRUG ist die Möglichkeit, Sanierungsmaßnahmen frühzeitig und strukturiert zu planen. §1 StaRUG verpflichtet die Geschäftsführung, bei einer bestehenden oder drohenden Krise Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Hierbei ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die damit verbundenen Konsequenzen genau zu kennen. Das Ignorieren dieser Verpflichtung kann zu einer persönlichen Haftung der Geschäftsführer führen. Unsere Anwälte beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Anforderungen und zeigen auf, welche Schritte zur Risikominimierung notwendig sind.
Für Mandanten bedeutet dies, dass ein proaktives Handeln essenziell ist. Eine rechtzeitige Analyse der finanziellen Situation und die Entwicklung eines maßgeschneiderten Sanierungsplans sind entscheidend, um die Krise erfolgreich zu meistern. Bei MTR Legal legen wir großen Wert auf eine individuelle Beratung und begleiten Sie durch den gesamten Sanierungsprozess, um gemeinsam die besten Lösungen zu finden.
Sanierungsoptionen: außergerichtlich und gerichtlich
Hintergründe, Risiken und die richtige Strategie
Verschiedene Sanierungsoptionen bieten unterschiedliche rechtliche Vorteile. Bei der außergerichtlichen Sanierung bleibt das Unternehmen unter der Kontrolle der Geschäftsführung, während es mit den Gläubigern Verhandlungen führt, um finanzielle Engpässe zu überwinden. Diese Option ist oft schneller und kostengünstiger als gerichtliche Verfahren. Andererseits bietet die gerichtliche Sanierung, einschließlich des StaRUG, der Eigenverwaltung und der Regelinsolvenz, mehr rechtliche Absicherung und Struktur. Die Wahl der geeigneten Sanierungsoption hängt von der individuellen Situation des Unternehmens ab, wobei unser Team von MTR Legal eine umfassende rechtliche Beratung bietet, um die beste Strategie zu entwickeln.
Das StaRUG bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich in einem stabilen rechtlichen Rahmen zu restrukturieren, ohne sofort einen Insolvenzantrag stellen zu müssen. Es ermöglicht eine frühzeitige Einbindung der Gläubiger und einen gerichtlichen Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen. Die Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO kann ebenfalls eine attraktive Option sein, da sie dem Unternehmen erlaubt, das operative Geschäft weiterhin selbstständig zu führen, während es von einem Sachwalter überwacht wird. Die Regelinsolvenz hingegen kann notwendig werden, wenn keine andere Option zielführend ist. Alle Verfahren haben spezifische Anforderungen und Risiken, die es zu beachten gilt.
In Freiburg im Breisgau stehen unsere Anwälte bereit, um Sie bei der Auswahl und Umsetzung der passenden Sanierungsstrategie zu unterstützen. Wir analysieren Ihre wirtschaftliche Lage und entwickeln gemeinsam mit Ihnen einen Plan, der den Fortbestand Ihres Unternehmens sichert. Unser Ziel ist es, Ihre rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen und eine nachhaltige Lösung zu finden.
Sanierung in der Krise (StaRUG) in Freiburg: Rechtliche Grundlagen
MTR Legal erklärt: Sanierung in der Krise (StaRUG) in der Praxis
Welche Fragen tauchen häufig bei der Sanierung in der Krise auf? Eine der zentralen Herausforderungen besteht darin, das richtige Verfahren zu wählen, das den Bedürfnissen des Unternehmens gerecht wird. Viele Unternehmer fragen sich, ob das StaRUG-Verfahren die passende Lösung ist und wie es im Vergleich zu anderen Sanierungsoptionen abschneidet. Unser Team bietet klaren rechtlichen Rat, indem wir die spezifischen Anforderungen und Vorteile des StaRUG im Detail erläutern. Ein wesentlicher Vorteil dieses Verfahrens ist die Möglichkeit, eine Sanierung unter Schutz der bestehenden Unternehmensstruktur durchzuführen.
Das StaRUG, das zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen dient, verleiht Geschäftsführern die Möglichkeit, eine drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, ohne sofort in ein Insolvenzverfahren zu geraten. Es bietet rechtlichen Spielraum, um Verhandlungen mit Gläubigern zu führen und Sanierungspläne durchzusetzen. Dabei spielt der § 2 StaRUG eine zentrale Rolle, da er den Zugang zu diesem Schutzmechanismus regelt. Die rechtliche Absicherung durch das StaRUG kann potenzielle finanzielle Risiken minimieren und eine stabile Basis für zukünftiges Wachstum schaffen.
Für Unternehmer in Freiburg im Breisgau ist es entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zu verstehen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Unser Team unterstützt Sie bei der Analyse Ihrer individuellen Situation und der Entwicklung einer maßgeschneiderten Sanierungsstrategie. Sie erhalten nicht nur rechtliche Beratung, sondern auch praktische Handlungsempfehlungen, um den Sanierungsprozess effizient zu gestalten und Ihr Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen.
Schaffen Sie Klarheit – jetzt!
Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Ihr Team
Kompetent. Durchsetzungsstark. Erfolgreich.
Lernen Sie das Team von MTR Legal im Breisgau kennen. Unsere Anwälte setzen auf eine Beratungsphilosophie, die persönliche Betreuung, strukturierte Ansätze und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe in den Vordergrund stellt. Wir wissen, dass jede Unternehmenskrise individuelle Herausforderungen birgt, weshalb wir maßgeschneiderte Lösungen entwickeln, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse eingehen. Vertrauen und Transparenz sind für uns essenziell, um gemeinsam mit Ihnen den Weg zur wirtschaftlichen Stabilität zu ebnen.
Im Bereich der Sanierung in der Krise (StaRUG) liegen unsere Leistungsschwerpunkte auf der Entwicklung rechtlicher Strategien und der Unterstützung bei außergerichtlichen Restrukturierungsprozessen. Unser Team im Breisgau ist darauf spezialisiert, Ihnen dabei zu helfen, Risiken zu minimieren und Ihre Handlungsfähigkeit zu erhalten. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich von unserer Kompetenz in diesem komplexen Rechtsgebiet zu überzeugen, und setzen Sie gemeinsam mit uns die richtigen Maßnahmen, um Ihr Unternehmen erfolgreich zu stabilisieren.

Michael Rainer
Rechtsanwalt, Founder & CEO

Marc Klaas
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Insolvenzantrag oder Eigenverwaltung: Welcher Weg in der Krise passt
Hintergründe und die richtige Strategie für Mandanten
Beim Insolvenzantrag ist eine sorgfältige rechtliche Abwägung erforderlich. Unternehmen stehen oft vor der Wahl zwischen einer Regelinsolvenz und der Eigenverwaltung. Dank des StaRUG bietet die Eigenverwaltung Unternehmen die Möglichkeit, unter bestimmter Aufsicht ihren Betrieb fortzuführen, ohne den direkten Einfluss eines Insolvenzverwalters. Dies kann besonders für Geschäftsführer und Gesellschafter vorteilhaft sein, da sie weiterhin die Kontrolle über die Unternehmensführung behalten. Dennoch müssen dabei die gesetzlichen Anforderungen genau beachtet werden, um persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden.
Die Eigenverwaltung gemäß § 270a InsO setzt voraus, dass das Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig ist, sondern lediglich drohend zahlungsunfähig oder überschuldet. Dies ermöglicht es, frühzeitig Sanierungsmaßnahmen einzuleiten, ohne die vollständige Kontrolle abzugeben. Das StaRUG bietet hierbei einen rechtlichen Rahmen, um Gläubigerinteressen mit den Sanierungszielen des Unternehmens in Einklang zu bringen. In Freiburg im Breisgau sehen sich Unternehmen aufgrund der grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen oft besonderen Herausforderungen gegenüber, die bei der Wahl der Sanierungsstrategie berücksichtigt werden müssen.
Geschäftsführer und Gesellschafter sollten sich frühzeitig rechtlich beraten lassen, um die für ihr Unternehmen passende Sanierungsoption zu identifizieren. Dabei ist es entscheidend, die individuellen Risiken und Vorteile der Eigenverwaltung zu verstehen. Regelmäßige Überprüfungen der wirtschaftlichen Lage und eine enge Abstimmung mit rechtlichen Beratern sind essenziell, um im Falle einer drohenden Insolvenz handlungsfähig zu bleiben.
Geschäftsführerhaftung in der Krise: Pflichten und Handlungsoptionen
Hintergründe und die richtige Strategie für Mandanten
Die Minimierung der Geschäftsführerhaftung ist in Krisenzeiten von hoher Priorität. Geschäftsführer stehen oft vor der Herausforderung, die Insolvenz des Unternehmens zu vermeiden und gleichzeitig ihre persönliche Haftung zu reduzieren. Eine rechtliche Maßnahme, die dabei helfen kann, ist das StaRUG-Verfahren. Dieses Gesetz bietet Unternehmen die Möglichkeit, Sanierungsmaßnahmen unter gerichtlicher Aufsicht durchzuführen, ohne sofort Insolvenz anmelden zu müssen. Damit kann das Haftungsrisiko für Geschäftsführer gesenkt werden, da das Verfahren eine strukturierte Lösung ermöglicht, um finanzielle Schwierigkeiten zu überwinden und Gläubiger in den Prozess einzubeziehen.
Rechtlich gesehen, bietet das StaRUG-Verfahren unter § 1 StaRUG eine Plattform für Verhandlungen mit Gläubigern und die Restrukturierung der Unternehmensverbindlichkeiten. Dies kann die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO hinauszögern und ermöglicht es dem Unternehmen, notwendige Anpassungen vorzunehmen. Für Geschäftsführer ist es entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen, um Haftungsrisiken zu minimieren. Die Missachtung der Insolvenzantragspflicht kann zu erheblichen persönlichen Haftungen führen. Daher sollte die Entscheidung für oder gegen ein StaRUG-Verfahren gut durchdacht sein und durch eine rechtliche Beratung unterstützt werden.
Für Mandanten ist es ratsam, frühzeitig mit rechtlichen Beratern in Kontakt zu treten, um eine individuelle Strategie zu entwickeln. Die rechtzeitige Beratung kann dazu beitragen, die Risiken zu bewerten und die passende Sanierungsoption zu wählen. Besonders in grenzüberschreitenden Fällen, wie sie in einer vernetzten Region wie Freiburg im Breisgau häufig vorkommen, ist die Kenntnis der spezifischen rechtlichen Gegebenheiten unverzichtbar. Eine strategische Planung kann Geschäftsführer dabei unterstützen, ihre Haftung zu verringern und die Fortführung des Unternehmens zu sichern.
Gläubigerinteressen in der Krise: Rechtliche Pflichten und Handlungsspielräume
Hintergründe und die richtige Strategie für Mandanten
Gläubigerinteressen stehen bei Sanierungsprozessen im Mittelpunkt. Unser Team zeigt Wege auf, wie Gläubigerinteressen gewahrt und Konflikte vermieden werden können. In der aktuellen wirtschaftlichen Lage ist es essenziell, dass Unternehmen, die sich in einer Krise befinden, ihre Sanierungsoptionen sorgfältig prüfen. Das StaRUG-Verfahren bietet dabei die Möglichkeit, eine Restrukturierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu ermöglichen und Gläubiger aktiv mit einzubeziehen. Dies kann helfen, die Insolvenzantragspflicht zu umgehen und gleichzeitig die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen. Eine frühzeitige Einbindung der Gläubiger kann zudem den Weg für eine erfolgreiche Sanierung ebnen.
Die rechtlichen Mechanismen des StaRUG-Verfahrens ermöglichen es, Gläubiger in den Sanierungsprozess aktiv einzubinden. Hierbei ist es von Bedeutung, die verschiedenen rechtlichen Instrumente, wie die Stabilisierungsanordnung oder den Restrukturierungsplan, zu kennen und anzuwenden. Der § 1 StaRUG legt dabei den Rahmen für eine außergerichtliche Restrukturierung fest, die unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden kann. Wichtig ist es, die Gläubiger von Beginn an in den Prozess zu integrieren, um Konflikte zu vermeiden und eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten. Eine transparente Kommunikation ist hierbei der Schlüssel zur Wahrung der Gläubigerinteressen.
Für Mandanten, die sich in einer Krisensituation befinden, ist es ratsam, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um die bestmöglichen Sanierungsoptionen zu identifizieren. Die Entscheidung zwischen StaRUG, Eigenverwaltung oder Regelinsolvenz sollte stets individuell und unter Berücksichtigung aller rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte getroffen werden. Unser Team im Breisgau steht Ihnen zur Seite, um gemeinsam mit Ihnen einen maßgeschneiderten Sanierungsplan zu entwickeln, der Ihre Interessen und die Ihrer Gläubiger optimal berücksichtigt.
Häufige Fragen zur Sanierung und zum StaRUG-Verfahren
Was Sie vor der Beratung zu Sanierung in der Krise (StaRUG) wissen sollten
Was ist das StaRUG und wie kann es meinem Unternehmen helfen?
Das StaRUG, oder das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen, bietet Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten die Möglichkeit, eine Restrukturierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens durchzuführen. Es ermöglicht die Anpassung von Schulden und Verpflichtungen, um die Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen. Durch gezielte Verhandlungen mit Gläubigern kann ein Sanierungsplan entwickelt werden, der das Unternehmen stabilisiert, ohne dass ein Insolvenzantrag gestellt werden muss. Dies minimiert rechtliche Risiken und erhält die Kontrolle des Managements über den Restrukturierungsprozess.
Welche Rolle spielt die Eigenverwaltung im Rahmen einer Sanierung?
Die Eigenverwaltung gibt dem Management eines Unternehmens die Möglichkeit, während eines Insolvenzverfahrens die Kontrolle über das Tagesgeschäft zu behalten. Im Gegensatz zur Regelinsolvenz wird kein externer Insolvenzverwalter eingesetzt, sondern ein Sachwalter überwacht den Prozess. Dies ermöglicht eine flexiblere und unternehmensspezifische Sanierungsstrategie. Die Eigenverwaltung kann dazu beitragen, die Geschäftsbeziehungen aufrechtzuerhalten und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, da der operative Einfluss des bisherigen Managements weitgehend erhalten bleibt.
Wann besteht eine Insolvenzantragspflicht?
Eine Insolvenzantragspflicht besteht, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, fällige Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Überschuldung tritt ein, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Die gesetzlichen Vertreter sind verpflichtet, innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen, um persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden und rechtliche Konsequenzen zu verhindern.
Welche Haftungsrisiken bestehen für Geschäftsführer und Gesellschafter?
Geschäftsführer und Gesellschafter können persönlich für Verbindlichkeiten des Unternehmens haftbar gemacht werden, wenn sie ihren rechtlichen Pflichten nicht nachkommen. Dazu gehört insbesondere die fristgerechte Stellung eines Insolvenzantrags bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Zudem können sie für Zahlungen haftbar sein, die nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet wurden. Die rechtzeitige und ordnungsgemäße Prüfung der finanziellen Situation und die Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Sanierung sind entscheidend, um persönliche Haftungsrisiken zu minimieren.
Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO: Chancen und Grenzen
Hintergründe, Risiken und die richtige Strategie
Das Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO bietet Unternehmen ein Rettungsgerüst. Es ermöglicht Geschäftsführern und Gesellschaftern, die Insolvenz in Eigeninitiative zu steuern und unterstützt den Erhalt der Kontrolle über das Unternehmen. Dieses Verfahren ist besonders geeignet, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu vermeiden. Im Dreiländereck Deutschland-Frankreich-Schweiz, wo viele Unternehmen in Freiburg im Breisgau grenzüberschreitend agieren, kann das Schutzschirmverfahren eine entscheidende Rolle spielen, um die wirtschaftliche Stabilität zu sichern. MTR Legal unterstützt Sie dabei, die rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen und die geeignete Strategie für Ihre spezifische Situation zu entwickeln.
Die rechtlichen Anforderungen an das Schutzschirmverfahren sind klar definiert: Unternehmen müssen einen Insolvenzantrag stellen, jedoch nicht zahlungsunfähig sein. Stattdessen muss eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen. Der Vorteil dieses Verfahrens liegt in der Verlängerung der Verhandlungszeit mit Gläubigern und der Möglichkeit, Sanierungsmaßnahmen unter einem rechtlich abgesicherten Rahmen umzusetzen. Das StaRUG-Verfahren bietet zudem Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen. Eine frühzeitige Antragstellung und die sorgfältige Beachtung der rechtlichen Vorgaben sind entscheidend, um persönliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer zu minimieren.
Für Geschäftsführer und Gesellschafter ist es wichtig, schon frühzeitig mit einem erfahrenen Team wie dem von MTR Legal zusammenzuarbeiten. Wir analysieren Ihre finanzielle Lage und entwickeln maßgeschneiderte Sanierungspläne. Durch unsere rechtliche Expertise helfen wir Ihnen, die optimale Strategie zu finden und Ihre Interessen bestmöglich zu wahren. So können Sie sich auf das weitere Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren, ohne die Risiken einer Insolvenz zu tragen.
Eigenverwaltung: Voraussetzungen und Risiken für Geschäftsführer
Hintergründe, Risiken und die richtige Strategie
Eigenverwaltung kann eine strategisch wertvolle Option in der Krise sein. Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der rechtlichen Umsetzung und Begleitung der Eigenverwaltung. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten bietet die Eigenverwaltung die Möglichkeit, unternehmerische Entscheidungen weiterhin selbstständig zu treffen, während Sie gleichzeitig die Vorteile eines Insolvenzverfahrens nutzen. Diese Option erfordert allerdings eine sorgfältige Planung und Einhaltung rechtlicher Vorgaben. MTR Legal steht Ihnen zur Seite, um die Voraussetzungen zu erfüllen und mögliche Risiken, wie die persönliche Haftung der Geschäftsführung, zu minimieren.
Die Eigenverwaltung setzt voraus, dass bestimmte rechtliche Bedingungen erfüllt sind, um diese erfolgreich zu implementieren. Beispielsweise ist ein tragfähiges Konzept zur Sanierung des Unternehmens erforderlich, das die Zustimmung der Gläubiger finden muss. Zudem müssen die Geschäftsführung und das Unternehmen die Anforderungen des StaRUG, des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen, beachten. Dieses Gesetz bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich frühzeitig auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorzubereiten und strukturelle Anpassungen vorzunehmen, ohne sofort Insolvenz anmelden zu müssen. Unsere Anwälte beraten Sie umfassend, um die rechtlichen Bestimmungen zu nutzen und das Risiko einer Regelinsolvenz zu vermeiden.
Unternehmen in Freiburg im Breisgau, die die Eigenverwaltung in Betracht ziehen, profitieren von unserer umfassenden Expertise in der Begleitung solcher Verfahren. Wir helfen Ihnen, die Komplexität des Sanierungsprozesses zu navigieren und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Durch enge Zusammenarbeit mit Ihrem Team und kontinuierliche rechtliche Beratung arbeiten wir daran, die wirtschaftliche Stabilität Ihres Unternehmens zu sichern und den Fortbestand in schwierigen Zeiten zu gewährleisten.