Sanierung in der Krise – StaRUG & Schutzschirmverfahren für Bremen

Schnell, diskret und entschlossen – MTR Legal begleitet Sie vollumfänglich.

Sanierung in der Krise (StaRUG) in Bremen: Rechtlich sicher aufgestellt

Ihr Ansprechpartner in Bremen für alle Sanierung in der Krise (StaRUG)-Fragen

In Bremen stehen Unternehmer bei Krisen oft vor großen Herausforderungen, insbesondere bei der Auswahl geeigneter Sanierungsoptionen. Die wirtschaftliche Lage kann sich schnell ändern, und ohne rechtzeitige Maßnahmen drohen ernste Konsequenzen. Ein zentrales Problem ist die rechtliche Absicherung der Sanierungsstrategie. Unzureichende Planung kann nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch persönliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer mit sich bringen. Zudem können Gläubigerinteressen eine erfolgreiche Restrukturierung zusätzlich erschweren. In einer solch dynamischen Umgebung ist es entscheidend, zeitnah und fundiert zu handeln, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Als Ihr verlässlicher Partner in Bremen bietet MTR Legal Ihnen umfassende Unterstützung in Krisensituationen. Unsere Anwälte entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die sowohl rechtlich fundiert als auch auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind. Mit einer klaren Strategie und einem erfahrenen Team an Ihrer Seite, können Sie die notwendigen Schritte zur erfolgreichen Sanierung einleiten. Vertrauen Sie auf unser Know-how, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und Ihre Handlungsfähigkeit zu bewahren. Wenden Sie sich an MTR Legal, um Ihre Sanierungsoptionen sicher und effektiv zu nutzen.

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Krise erkennen und früh handeln

Hintergründe und die richtige Strategie für Mandanten

Eine Krise im Unternehmen rechtzeitig zu erkennen, ist entscheidend für den Erhalt der Handlungsfähigkeit. Unternehmer und Geschäftsführer stehen oft vor der Herausforderung, die finanzielle Lage ihres Unternehmens richtig einzuschätzen. Besonders in einem dynamischen Handelsumfeld wie dem von Bremen kann ein unvorhergesehener Markteinbruch schnell zur Bedrohung werden. Die frühzeitige Analyse der finanziellen Situation ermöglicht es, rechtzeitig auf drohende Insolvenzantragspflichten zu reagieren und die richtigen Maßnahmen zur Sanierung zu ergreifen. Hierbei ist das Verständnis der verschiedenen Optionen und Verfahren, wie dem StaRUG-Verfahren, unerlässlich.

Das StaRUG, das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, eine drohende Insolvenz durch frühzeitige Restrukturierungsmaßnahmen abzuwenden. Dabei steht die außergerichtliche Sanierung im Vordergrund, die oft eine attraktivere Alternative zur Regelinsolvenz darstellt. Die Eigenverwaltung bietet zudem den Vorteil, dass die Geschäftsführung weiterhin maßgeblich die Kontrolle behält. Allerdings sind diese Prozesse komplex und erfordern ein fundiertes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie eine strategische Planung. Die Kenntnis der relevanten §§ und deren Anwendung ist dabei essenziell, um Haftungsrisiken für Geschäftsführer zu minimieren.

Für Mandanten ist es wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen Sanierungsoptionen zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Ein erfahrenes Team kann hierbei helfen, die richtige Strategie zu entwickeln und die notwendigen Schritte einzuleiten, um den langfristigen Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Die rechtzeitige Einleitung von Restrukturierungsmaßnahmen ist nicht nur eine Chance, sondern kann auch entscheidend sein, um die Kontrolle über die Unternehmenszukunft zu behalten.

Sanierungsoptionen: außergerichtlich und gerichtlich

Hintergründe, Risiken und die richtige Strategie

Sanierungsoptionen bieten Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten eine wichtige Perspektive zur Stabilisierung. Dabei kommen sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Verfahren in Betracht. Während eine außergerichtliche Sanierung oft auf Verhandlungen mit Gläubigern basiert, zielt ein gerichtliches Verfahren wie das StaRUG-Verfahren darauf ab, eine verbindliche Einigung zu erzielen. Beide Ansätze erfordern eine sorgfältige Planung und rechtliche Expertise, um die Ziele der Restrukturierung effektiv zu erreichen. MTR Legal unterstützt Unternehmen bei der Auswahl und Umsetzung der passenden Strategie, um eine nachhaltige Sanierung sicherzustellen.

Außergerichtliche Sanierungen können eine flexible Lösung bieten, um eine Insolvenz zu vermeiden. Hierbei stehen Verhandlungen im Vordergrund, die eine Anpassung von Zahlungsbedingungen oder Schuldenschnitten umfassen können. Gerichtliche Verfahren wie das StaRUG ermöglichen hingegen eine verbindlichere Einigung unter Einbeziehung des Gerichts. § 2 StaRUG bietet dabei den rechtlichen Rahmen für Restrukturierungsvereinbarungen, die sowohl die Interessen der Gläubiger wahren als auch dem Unternehmen eine neue Perspektive eröffnen können. Die Wahl des passenden Verfahrens hängt von der individuellen Situation und den Zielen des Unternehmens ab.

Für Mandanten ist es entscheidend, frühzeitig die passenden Sanierungsoptionen zu erwägen und sich von erfahrenen Anwälten begleiten zu lassen. MTR Legal bietet umfassende Beratung und maßgeschneiderte Lösungen, um eine erfolgreiche Restrukturierung zu ermöglichen. Unternehmen in Bremen profitieren von unserem fundierten Wissen und unserer Erfahrung, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Handlungsfähigkeit zu bewahren.

Sanierung in der Krise (StaRUG) in Bremen: Rechtliche Grundlagen

MTR Legal erklärt: Sanierung in der Krise (StaRUG) in der Praxis

Welche Fragen stellen sich häufig bei der Beratung zur Sanierung in der Krise? Ein zentraler Aspekt ist die rechtliche Absicherung während des Sanierungsprozesses. Mandanten fragen sich oft, welche rechtlichen Schritte notwendig sind, um die Sanierung erfolgreich einzuleiten und abzuwickeln. Hierbei spielt das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) eine entscheidende Rolle. Es bietet Unternehmen die Möglichkeit, frühzeitig einen Restrukturierungsplan zu erarbeiten und diesen mit den relevanten Gläubigern zu verhandeln. Dies kann helfen, die Zahlungsfähigkeit zu sichern und das Unternehmen zu stabilisieren.

Ein wesentlicher Mechanismus im StaRUG ist die Möglichkeit, einen sogenannten Stabilisierungsantrag zu stellen. Dieser Antrag ermöglicht es, Schutzmaßnahmen gegen die Durchsetzung von Forderungen zu beantragen, was dem Unternehmen einen wichtigen zeitlichen Spielraum für Verhandlungen verschafft. Die rechtlichen Rahmenbedingungen des StaRUG sind komplex und erfordern eine sorgfältige Planung und Umsetzung. § 29 StaRUG etwa regelt die Voraussetzungen für die Bestätigung eines Restrukturierungsplans durch das Gericht, was für die rechtliche Durchsetzbarkeit des Plans von zentraler Bedeutung ist. Die Kenntnis dieser Regelungen ist essenziell, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und eine erfolgreiche Sanierung zu gewährleisten.

Für Unternehmen in Bremen und darüber hinaus ist es wichtig, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um den Sanierungsprozess effektiv zu gestalten. Die Anwälte von MTR Legal unterstützen Sie dabei, einen maßgeschneiderten Restrukturierungsplan zu entwickeln, der sowohl die rechtlichen Anforderungen erfüllt als auch Ihre unternehmerischen Ziele berücksichtigt. Eine frühzeitige Beratung kann helfen, Risiken zu mindern und den Weg für eine erfolgreiche Sanierung zu ebnen.

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Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Ihr Team

Kompetent. Durchsetzungsstark. Erfolgreich.

Lernen Sie das erfahrene Team von MTR Legal kennen, das Sie in Krisensituationen unterstützt. Unsere Beratungsphilosophie basiert auf einem persönlichen und strukturierten Ansatz, bei dem wir Ihre individuellen Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen und entwickeln Lösungen auf Augenhöhe, um Ihre unternehmerischen Herausforderungen effektiv zu meistern. Dabei legen wir großen Wert auf eine klare und verständliche Kommunikation, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten stets über den aktuellen Stand informiert sind.

Unser Bremer Team ist auf die rechtlichen Aspekte der Unternehmenssanierung spezialisiert, mit besonderen Schwerpunkten auf dem StaRUG-Verfahren, der Eigenverwaltung und der Regelinsolvenz. Wir bieten umfassende Beratung, um Ihre Optionen abzuwägen und den bestmöglichen Weg für Ihr Unternehmen zu finden. Ob es darum geht, die Insolvenzantragspflicht zu prüfen oder Haftungsrisiken zu minimieren — unsere Anwälte stehen Ihnen mit fundiertem rechtlichen Wissen zur Seite. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Sanierungsoptionen zu besprechen und die Zukunft Ihres Unternehmens zu sichern.

Michael Rainer-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte

Michael Rainer

Rechtsanwalt, Founder & CEO

Michael Rainer ist Gründer und geschäftsführender Partner der Kanzlei MTR Legal
Erlangte bei MTU Maintenance Hannover und Friedrich Kocks GmbH wertvolle M&A-Erfahrungen
Marc Klaas-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte

Marc Klaas

Rechtsanwalt, Partner

Marc Klaas, Partner bei MTR Legal, ist spezialisiert auf komplexe juristische Verfahren
Er berät national und international in vielfältigen Branchen, darunter Luftfahrt und Automobil
Michael Below-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte

Michael Below

Rechtsanwalt, LL.M., Salary Partner

Michael Below, Salary Partner bei MTR Legal, hat tiefgreifende Expertise in internationalen Mandantenbeziehungen
Er ist erfahren in der Leitung komplexer zivilrechtlicher Verfahren

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Insolvenzantrag oder Eigenverwaltung: Welcher Weg in der Krise passt

Hintergründe und die richtige Strategie für Mandanten

Ein Insolvenzantrag ist oft der letzte Ausweg, jedoch auch eine Chance zur Neuordnung. Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlichen Krise befinden, müssen sorgfältig abwägen, ob sie eine Eigenverwaltung in Anspruch nehmen oder ein Regelinsolvenzverfahren eröffnen. Die Eigenverwaltung bietet die Möglichkeit, die Kontrolle über das Unternehmen zu behalten und aktiv an der Sanierung mitzuwirken. Dabei bleibt die Geschäftsführung im Amt und wird von einem Sachwalter überwacht. Im Gegensatz dazu steht die Regelinsolvenz, bei der ein Insolvenzverwalter die Führung übernimmt. Beide Optionen bergen Chancen und Risiken, die es zu verstehen gilt.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Eigenverwaltung und das Regelinsolvenzverfahren sind komplex. Im Rahmen des StaRUG können Unternehmen bereits im Vorfeld einer Insolvenz Maßnahmen zur Restrukturierung ergreifen. Die Eigenverwaltung gemäß § 270a InsO ermöglicht es, weiterhin die Geschäfte zu führen, jedoch unter Aufsicht. Der Vorteil liegt in der Flexibilität und der Möglichkeit, das Unternehmen eigenständig zu restrukturieren. Bei der Regelinsolvenz hingegen übernimmt ein Insolvenzverwalter die vollständige Kontrolle. Geschäftsführer und Gesellschafter müssen die Insolvenzantragspflicht ernst nehmen, um persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden.

Für Mandanten, insbesondere Geschäftsführer und Gesellschafter, ist es entscheidend, die Vor- und Nachteile beider Verfahren zu kennen. Eine umfassende Beratung kann helfen, die richtige Entscheidung zu treffen und die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen. In Bremen, einem wichtigen Handels- und Logistikzentrum, ist es besonders relevant, strategische Entscheidungen frühzeitig und gut informiert zu treffen, um die wirtschaftliche Zukunft des Unternehmens zu sichern.

Geschäftsführerhaftung in der Krise: Pflichten und Handlungsoptionen

Hintergründe und die richtige Strategie für Mandanten

Geschäftsführer stehen in Krisenzeiten vor erheblichen Haftungsrisiken. Die rechtzeitige Prüfung von Sanierungsoptionen ist entscheidend, um persönliche Haftung zu minimieren. Im Fokus stehen dabei Verfahren wie das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz), Eigenverwaltung sowie die Regelinsolvenz. Geschäftsführer müssen die verschiedenen Möglichkeiten genau abwägen, um die bestmögliche Entscheidung für das Unternehmen und sich selbst zu treffen. Eine informierte Entscheidung schützt nicht nur das Unternehmen, sondern auch die persönliche Haftung des Geschäftsführers, die bei Fehlentscheidungen schnell in den Vordergrund treten kann.

Die rechtliche Grundlage für die Haftungsminimierung bietet das StaRUG, das Unternehmen in der Krise die Möglichkeit gibt, frühzeitig Maßnahmen zur Stabilisierung einzuleiten. Dabei ist es wichtig, die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO nicht zu versäumen, denn eine verspätete Antragstellung kann zu erheblichen Haftungsrisiken führen. In der Eigenverwaltung haben Geschäftsführer die Möglichkeit, die Geschäfte unter Aufsicht eines Sachwalters selbst zu führen, was bei erfolgreicher Umsetzung ebenfalls die Haftung reduzieren kann. Diese Verfahren erfordern jedoch eine sorgfältige Planung und Durchführung, um die beabsichtigten Effekte zu erzielen.

Für Geschäftsführer ist es essenziell, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um die individuell passende Sanierungsstrategie zu entwickeln. Das Team von MTR Legal steht bereit, um in Bremen und darüber hinaus maßgeschneiderte Lösungen zu erarbeiten, die den spezifischen Anforderungen und Herausforderungen des Unternehmens gerecht werden. Eine proaktive Herangehensweise kann nicht nur die Haftung minimieren, sondern auch den Fortbestand des Unternehmens sichern.

Gläubigerinteressen in der Krise: Rechtliche Pflichten und Handlungsspielräume

Hintergründe und die richtige Strategie für Mandanten

Im Fokus einer Unternehmenssanierung stehen auch die Interessen der Gläubiger. In Krisensituationen ist es entscheidend, die Gläubigerinteressen zu wahren und rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Hierbei bieten das StaRUG-Verfahren sowie die Möglichkeiten der Eigenverwaltung oder der Regelinsolvenz wertvolle Instrumente. Unternehmen in Bremen, einem bedeutenden Handelsstandort, stehen hierbei vor besonderen Herausforderungen. Die richtige Strategie zu wählen, kann entscheidend für den Fortbestand des Unternehmens sein.

Das StaRUG bietet einen rechtlichen Rahmen, der es ermöglicht, eine drohende Insolvenz durch gezielte Restrukturierungsmaßnahmen abzuwenden. Dabei ist es wesentlich, die Rechte und Interessen der Gläubiger angemessen zu berücksichtigen. Eine sorgfältige Prüfung der Haftungsrisiken und die Einhaltung der Insolvenzantragspflicht sind hierbei unerlässlich. Insbesondere die §§ 1 ff. StaRUG geben klare Vorgaben, wie ein Unternehmen seine Sanierungsoptionen umsetzen kann, um die Gläubigerinteressen zu wahren und gleichzeitig die eigene Handlungsfähigkeit zu sichern.

Für Geschäftsführer und Gesellschafter ist es ratsam, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die bestmögliche Sanierungsstrategie zu entwickeln. Mögliche persönliche Haftungsrisiken sollten dabei nicht unterschätzt werden. Eine fundierte Beratung hilft, die für das Unternehmen geeigneten Maßnahmen zu identifizieren und damit sowohl den Fortbestand des Unternehmens als auch die Interessen der Gläubiger bestmöglich zu sichern.

Häufige Fragen zur Sanierung und zum StaRUG-Verfahren

Was Sie vor der Beratung zu Sanierung in der Krise (StaRUG) wissen sollten

Was ist das StaRUG-Verfahren und wann kann es genutzt werden?

Das StaRUG-Verfahren, auch bekannt als Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, bietet Unternehmen eine Möglichkeit, sich außergerichtlich zu restrukturieren. Es wird genutzt, um drohende Insolvenzen abzuwenden, indem Gläubigerrechte koordiniert und Restrukturierungspläne umgesetzt werden. Das Verfahren ist geeignet für Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden, aber noch nicht zahlungsunfähig sind. Es ermöglicht eine gerichtliche Bestätigung der Restrukturierung, die dann für alle Gläubiger bindend ist und bietet so eine wertvolle Alternative zur Regelinsolvenz.

Welche Vorteile bietet die Eigenverwaltung im Vergleich zur Regelinsolvenz?

In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung weiterhin im Amt und behält die operative Kontrolle über das Unternehmen. Dies ermöglicht eine flexiblere und schnellere Anpassung an Marktbedingungen und kann oft ein höheres Vertrauen bei Geschäftspartnern schaffen. Im Gegensatz zur Regelinsolvenz wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt, sondern ein Sachwalter, der die Maßnahmen überwacht. Dies kann zu einer effizienteren Abwicklung und niedrigeren Kosten führen. Die Eigenverwaltung ist besonders geeignet, wenn Management und Gläubiger kooperativ zusammenarbeiten wollen.

Wann besteht eine Insolvenzantragspflicht?

Eine Insolvenzantragspflicht besteht, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungen zu begleichen. Überschuldung tritt ein, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist überwiegend wahrscheinlich. Die Geschäftsleitung ist verpflichtet, bei Vorliegen dieser Kriterien unverzüglich, in der Regel innerhalb von drei Wochen, einen Insolvenzantrag zu stellen, um persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden.

Welche persönlichen Haftungsrisiken bestehen für Geschäftsführer in der Krise?

Geschäftsführer können in der Krise erhebliche persönliche Haftungsrisiken eingehen, wenn sie nicht rechtzeitig auf Anzeichen einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung reagieren. Sie sind verpflichtet, ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen und bei Bedarf rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen. Versäumnisse können zu Schadenersatzforderungen führen. Zudem besteht die Gefahr der Haftung für Zahlungen, die trotz Insolvenzreife geleistet werden. Eine rechtzeitige und professionelle Beratung kann helfen, diese Risiken zu minimieren und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO: Chancen und Grenzen

Hintergründe, Risiken und die richtige Strategie

Das Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO bietet eine Möglichkeit zur sanften Restrukturierung. Für Unternehmen in Bremen, die sich in einer finanziellen Krise befinden, stellt es eine präventive Maßnahme dar, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Durch das Verfahren können Unternehmen unter dem Schutz des Insolvenzrechts eine Lösung erarbeiten, während sie weiterhin die Kontrolle über ihr Tagesgeschäft behalten. Ein wesentlicher Vorteil ist die Möglichkeit, bestehende Verpflichtungen zu restrukturieren, um so die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens nachhaltig zu sichern.

Das Schutzschirmverfahren ist eng mit dem StaRUG verknüpft, das als präventives Restrukturierungsinstrument dient. Unternehmen können frühzeitig eingreifen, um ihre finanzielle Lage zu stabilisieren und eine drohende Insolvenz zu verhindern. Die Einleitung des Schutzschirmverfahrens erfordert eine qualifizierte Bescheinigung eines sachkundigen Dritten, die bestätigt, dass keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Wichtig ist zu beachten, dass auch in diesem Verfahren die Insolvenzantragspflicht besteht, sollten die Sanierungsmaßnahmen nicht den gewünschten Erfolg bringen. MTR Legal bietet umfassende Beratung, um die rechtlichen Herausforderungen des Verfahrens sicher zu navigieren.

Für Geschäftsführer und Gesellschafter ist es entscheidend, die persönlichen Haftungsrisiken in der Krise zu minimieren. Das Schutzschirmverfahren ermöglicht es, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um solche Risiken zu begrenzen. Unsere Anwälte bei MTR Legal unterstützen Sie dabei, die Chancen des Verfahrens optimal zu nutzen und eine maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln. Im Dialog mit Gläubigern und anderen Stakeholdern erarbeiten wir Lösungen, die den Fortbestand des Unternehmens sichern.

Eigenverwaltung: Voraussetzungen und Risiken für Geschäftsführer

Hintergründe, Risiken und die richtige Strategie

Die Eigenverwaltung kann ein effektiver Ansatz zur Sanierung sein, wenn sie richtig umgesetzt wird. Unternehmen, die von wirtschaftlichen Schwierigkeiten betroffen sind, können von dieser Möglichkeit profitieren, indem sie weiterhin die Kontrolle über ihr Geschäft behalten und gleichzeitig die Vorteile eines Insolvenzverfahrens nutzen. Dies kann insbesondere in der exportorientierten Wirtschaft von Bremen, mit seiner starken Präsenz in der Luft- und Raumfahrt sowie im Logistiksektor, von Bedeutung sein. Eine sorgfältige Vorbereitung und Umsetzung der Eigenverwaltung sind jedoch unerlässlich, um die gesteckten Ziele zu erreichen und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Bei der Eigenverwaltung steht das Unternehmen unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts, behält jedoch die Fähigkeit zur eigenen Geschäftsführung. Das Sanierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) eröffnet hierfür neue Möglichkeiten, indem es präventive Restrukturierungsmaßnahmen erlaubt. Typische Risiken bestehen in der fehlerhaften Anwendung der rechtlichen Rahmenbedingungen, was zu einer persönlichen Haftung der Geschäftsleiter führen könnte. Laut § 270a InsO müssen unter anderem die Fortführungsfähigkeit und die Finanzierung des Unternehmens glaubhaft gemacht werden. Die Anwälte von MTR Legal unterstützen Unternehmen dabei, diese Voraussetzungen zu erfüllen und die damit verbundenen Risiken zu minimieren.

MTR Legal bietet eine umfassende Beratung für Geschäftsführer und Gesellschafter, um die Eigenverwaltung erfolgreich zu gestalten. Durch die rechtliche Expertise wird sichergestellt, dass alle formellen Anforderungen eingehalten werden und die Sanierung im Einklang mit den Interessen der Gläubiger erfolgt. Dies hilft, die Haftungsrisiken der Geschäftsleitung zu reduzieren und eine nachhaltige Sanierung zu ermöglichen. Handlungsempfehlungen werden individuell auf die spezifischen Bedürfnisse und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens abgestimmt.