Sanierung in der Krise – StaRUG & Schutzschirmverfahren für Bonn
Schnell, diskret und entschlossen – MTR Legal begleitet Sie vollumfänglich.
Sanierung in der Krise (StaRUG) in Bonn: Rechtlich sicher aufgestellt
Klare Strategien, rechtssichere Umsetzung — Sanierung in der Krise (StaRUG) mit MTR Legal
Bonn bietet als Standort für Unternehmen einzigartige Möglichkeiten zur Sanierung in der Krise mit StaRUG. Unternehmen sehen sich in Krisenzeiten oft komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen gegenüber. Die Einführung des StaRUG eröffnet hierbei neue Perspektiven, doch auch Risiken. Fehlende oder fehlerhafte Maßnahmen können zu erheblichen finanziellen Nachteilen oder gar zur Insolvenz führen. Besonders in einem Umfeld, das von internationalen und nationalen Regelungen beeinflusst wird, ist eine klare, strukturierte Vorgehensweise unerlässlich. Die rechtlichen Rahmenbedingungen erfordern eine präzise und fundierte Handlungsstrategie, um die Interessen aller Beteiligten zu wahren und die Zukunft des Unternehmens zu sichern. Hierbei ist schnelles und zielgerichtetes Handeln entscheidend.
Als erfahrene Wirtschaftskanzlei steht MTR Legal Ihnen in Bonn zur Seite, um diese Herausforderungen effektiv zu meistern. Unsere Anwälte entwickeln rechtssichere Lösungen, die individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt sind. Die Kombination aus fundiertem Fachwissen und strategischem Denken ermöglicht es uns, Sie durch den gesamten Sanierungsprozess zu begleiten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um die Krise nicht nur zu bewältigen, sondern gestärkt daraus hervorzugehen. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung und profitieren Sie von unseren maßgeschneiderten Strategien zur erfolgreichen Sanierung.
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MTR Legal – Ihre Anwälte für Sanierung in der Krise (StaRUG) in Bonn
Strukturierte Beratung, klare Kommunikation, messbare Ergebnisse
- Krise erkennen und früh handeln
- Sanierungsoptionen: außergerichtlich und gerichtlich
- Sanierung in der Krise (StaRUG) in Bonn: Rechtliche Grundlagen
- Insolvenzantrag oder Eigenverwaltung: Welcher Weg in der Krise passt
- Geschäftsführerhaftung in der Krise: Pflichten und Handlungsoptionen
- Gläubigerinteressen in der Krise: Rechtliche Pflichten und Handlungsspielräume
- Häufige Fragen zur Sanierung und zum StaRUG-Verfahren
- Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO: Chancen und Grenzen
- Eigenverwaltung: Voraussetzungen und Risiken für Geschäftsführer
International vertreten
Als Mitglied des internationalen Netzwerks von Anwälten IR Global sind wir Ihr Ansprechpartner bei Cross-Border Angelegenheiten und vertreten Sie auch im internationalen Kontext.
Krise erkennen und früh handeln
Rechtliche Einordnung, Risiken und Handlungsoptionen
Frühzeitiges Handeln ist entscheidend, um die Krise rechtlich zu bewältigen. Eine rechtzeitige Erkennung von Unternehmenskrisen kann den Handlungsspielraum erheblich erweitern. Unternehmen, die frühzeitig auf Risiken reagieren, haben bessere Chancen, Insolvenzen zu vermeiden. Wesentliche Aspekte sind die Analyse der wirtschaftlichen Situation und die Erarbeitung von Lösungen unter Berücksichtigung des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens für Unternehmen (StaRUG). Durch die Implementierung rechtlicher Maßnahmen können Unternehmen den Fortbestand sichern und den Anforderungen der Gläubiger gerecht werden.
Im rechtlichen Kontext bietet das StaRUG Unternehmen die Möglichkeit, durch frühzeitige Restrukturierung ihre Position zu stärken. Es erlaubt die Implementierung eines Restrukturierungsplans, bevor die Zahlungsunfähigkeit eintritt. Ein solcher Plan kann durch Instrumente wie den Restrukturierungsrahmen nach § 29 StaRUG unterstützt werden. Diese Maßnahmen ermöglichen es, Gläubiger zu binden und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Eine präzise rechtliche Einordnung der Situation ist essenziell, um die Mechanismen des StaRUG effektiv zu nutzen.
Für Mandanten ist es wichtig, proaktive Schritte zu ergreifen, um rechtliche Risiken zu minimieren. In Bonn stehen Ihnen die Anwälte von MTR Legal zur Verfügung, um eine fundierte Beratung zu bieten. Die rechtzeitige Einbindung rechtlicher Unterstützung kann entscheidend sein, um die Handlungsspielräume optimal zu nutzen und die Geschäftsführung zu entlasten. So können Unternehmen langfristig stabilisiert und zukunftsfähig aufgestellt werden.
Sanierungsoptionen: außergerichtlich und gerichtlich
Rechtliche Einordnung und praktische Konsequenzen
Die Wahl der passenden Sanierungsoption ist entscheidend für den Fortbestand eines Unternehmens. In Krisenzeiten stehen Unternehmen vor der Wahl zwischen außergerichtlichen und gerichtlichen Sanierungsoptionen. Während das StaRUG einen präventiven Restrukturierungsrahmen bietet, ermöglicht die Eigenverwaltung Flexibilität innerhalb des Insolvenzverfahrens. Die Regelinsolvenz stellt eine weitere Möglichkeit dar, die bei tiefgreifenden finanziellen Schwierigkeiten in Betracht gezogen wird. Jedes dieser Verfahren hat spezifische Vorteile und Herausforderungen, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Die Berater von MTR Legal unterstützen Sie dabei, die optimale Entscheidung zu treffen, um den Fortbestand Ihres Unternehmens zu sichern.
Außergerichtliche Sanierungen bieten den Vorteil, dass sie oft schneller und diskreter durchgeführt werden können. Sie eignen sich besonders, wenn die finanzielle Lage noch nicht völlig außer Kontrolle geraten ist. Das StaRUG erlaubt es, durch ein eigenes Restrukturierungsverfahren rechtzeitig gegenzusteuern, bevor es zur Insolvenz kommt. In Fällen, wo die Insolvenz unausweichlich scheint, bietet die Eigenverwaltung gemäß § 270a InsO die Möglichkeit, das Unternehmen in Eigenregie zu reorganisieren, ohne den Verlust der Kontrolle. Die Regelinsolvenz bleibt eine Option, um die Schulden zu ordnen und gegebenenfalls einen Neustart zu ermöglichen. Jedes dieser Verfahren erfordert eine präzise rechtliche Planung und Umsetzung.
Für Mandanten ist es entscheidend, die Risiken und Chancen der jeweiligen Sanierungsoption zu verstehen. MTR Legal bietet individuelle Beratung, um die beste Strategie zu entwickeln und umzusetzen. Unser Team steht bereit, um Sie durch diesen komplexen Prozess zu begleiten und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Die frühzeitige Einbeziehung rechtlicher Beratung kann den Unterschied machen und entscheidend dazu beitragen, Ihr Unternehmen erfolgreich durch die Krise zu führen.
Sanierung in der Krise (StaRUG) in Bonn: Rechtliche Grundlagen
Von der Erstberatung bis zur Umsetzung
Das StaRUG bietet Unternehmen die Möglichkeit, in Krisensituationen eine strukturierte Sanierung mit rechtlicher Unterstützung durchzuführen. Es schafft einen rechtlichen Rahmen, der es ermöglicht, Sanierungsmaßnahmen gezielt und planvoll umzusetzen. Unternehmen können somit frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um finanzielle Schwierigkeiten zu überwinden und die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicherzustellen. Die strukturierte Vorgehensweise minimiert Risiken und erhöht die Erfolgschancen der Sanierung.
Ein zentraler Aspekt des StaRUG ist die Möglichkeit der gerichtlichen Bestätigung eines Restrukturierungsplans. Dieser Plan, der die Zustimmung der betroffenen Gläubiger erfordert, kann im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens bestätigt werden. Die Bestätigung durch das Gericht bietet Rechtssicherheit und bindet alle Gläubiger an den Plan, selbst wenn einzelne dagegen gestimmt haben. Dies ist insbesondere für Unternehmen relevant, die eine schnelle und verbindliche Umsetzung der Sanierung anstreben, um gestärkt aus der Krise hervorzugehen.
Für Mandanten in Bonn bedeutet dies, dass sie von der ersten Beratung bis zur Umsetzung ihrer Sanierungsstrategie umfassend unterstützt werden. Unser Team arbeitet eng mit Ihnen zusammen, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die den individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens gerecht werden. Der Fokus liegt darauf, die bestmögliche Sanierungsstrategie zu identifizieren und effektiv umzusetzen.
Schaffen Sie Klarheit – jetzt!
Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Ihr Team
Kompetent. Durchsetzungsstark. Erfolgreich.
Unser Team bietet umfassende rechtliche Beratung in Krisensituationen. Unsere Beratungsphilosophie basiert auf einer persönlichen und strukturierten Herangehensweise, die es uns ermöglicht, Ihnen auf Augenhöhe zu begegnen. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die Ihren speziellen Anforderungen gerecht werden. Durch regelmäßige Kommunikation und transparente Abläufe stellen wir sicher, dass Sie jederzeit über den Fortschritt informiert sind und fundierte Entscheidungen treffen können.
Unsere Anwälte kombinieren tiefgehendes Fachwissen im Bereich der Sanierung in der Krise mit lokaler Expertise, um Ihnen in jeder Phase des Restrukturierungsprozesses zur Seite zu stehen. Wir fokussieren uns auf Bereiche wie die erfolgreiche Umsetzung des StaRUG, das Erarbeiten von Sanierungsplänen und die Sicherung der Gläubigerinteressen. Wenn Sie sich in einer Krisensituation befinden, ist es entscheidend, frühzeitig zu handeln und die rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Unser Team unterstützt Sie dabei, die richtigen Schritte zu gehen, um Ihr Unternehmen erfolgreich zu stabilisieren.

Michael Rainer
Rechtsanwalt, Founder & CEO

Marc Klaas
Rechtsanwalt, Partner

Michael Below
Rechtsanwalt, LL.M., Salary Partner
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Insolvenzantrag oder Eigenverwaltung: Welcher Weg in der Krise passt
Rechtliche Einordnung, Risiken und Handlungsoptionen
Ein Insolvenzantrag kann oft durch geeignete rechtliche Schritte vermieden werden. Die Eigenverwaltung bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Sanierung selbstbestimmt zu gestalten. Dieses Verfahren ermöglicht es Geschäftsführern und Gesellschaftern, die Kontrolle über den Sanierungsprozess zu behalten und dabei die Interessen der Gläubiger zu wahren. Der Einsatz von Eigenverwaltung ist besonders dann sinnvoll, wenn das Unternehmen eine realistische Perspektive zur Fortführung hat. Im Rahmen der Eigenverwaltung kann das Unternehmen durch einen Insolvenzplan die Sanierung selbst steuern, was häufig zu besseren Ergebnissen führt als eine reguläre Insolvenz.
Das StaRUG, das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, bietet zusätzliche Möglichkeiten, eine drohende Insolvenz abzuwenden. Es erlaubt Unternehmen, einen Restrukturierungsplan außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu entwickeln und umzusetzen. Die Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO stellt sicher, dass die Geschäftsführung weiterhin die Geschicke des Unternehmens leiten kann, während ein Sachwalter die Vorgänge überwacht. Bei erfolgreicher Umsetzung kann dies die Insolvenz vermeiden und die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens erhalten. Versäumnisse in der rechtzeitigen Antragstellung können jedoch zu persönlichen Haftungsrisiken führen, weshalb eine rechtzeitige rechtliche Beratung unerlässlich ist.
Für Geschäftsführer und Gesellschafter in Bonn ist es entscheidend, die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und sich frühzeitig über die Optionen der Eigenverwaltung und des StaRUG zu informieren. Eine fundierte rechtliche Beratung hilft, die richtige Wahl zu treffen und die Haftungsrisiken zu minimieren. So können Unternehmen in der Krise die Chancen der Eigenverwaltung voll ausschöpfen und ihre wirtschaftliche Basis sichern.
Geschäftsführerhaftung in der Krise: Pflichten und Handlungsoptionen
Rechtliche Einordnung, Risiken und Handlungsoptionen
Gesellschafter und Geschäftsführer stehen oft vor persönlichen Haftungsrisiken. Besonders in Krisensituationen, wie sie im Sanierungsprozess eines Unternehmens auftreten können, ist das Risiko der Haftung signifikant. Im Rahmen von Sanierungsverfahren, wie dem StaRUG, der Eigenverwaltung oder der Regelinsolvenz, sind strategische Entscheidungen wesentlich, um Haftungsrisiken zu minimieren. Bei einer falschen Entscheidung oder dem Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben, etwa der Insolvenzantragspflicht, können persönliche Haftungsansprüche entstehen. Die frühzeitige Einbindung rechtlicher Berater kann helfen, Risiken zu erkennen und durch präventive Maßnahmen zu vermeiden.
Rechtliche Mechanismen zur Minimierung der Haftung umfassen unter anderem die Einhaltung der Insolvenzantragspflicht sowie die Berücksichtigung des StaRUG-Verfahrens. Das StaRUG bietet Unternehmen die Möglichkeit, frühzeitig Maßnahmen zur Restrukturierung einzuleiten und so das Risiko der persönlichen Haftung zu verringern. Zudem gewährt § 1 StaRUG den Unternehmen Schutz vor Gläubigern, während sie Restrukturierungspläne entwickeln. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben drohen empfindliche rechtliche Konsequenzen, darunter auch Schadensersatzansprüche gegenüber den Geschäftsführern. Eine fundierte rechtliche Beratung ermöglicht es, Haftungsfallen zu identifizieren und zu umgehen.
Für Geschäftsführer und Gesellschafter in Bonn ist es essenziell, sich rechtzeitig über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Handlungsspielräume zu informieren. Engagieren Sie qualifizierte Anwälte, um eine umfassende Analyse Ihrer Situation zu erhalten. Gemeinsam können Sie Handlungsmöglichkeiten erarbeiten, die nicht nur die Fortführung des Unternehmens sichern, sondern auch persönliche Haftungsrisiken minimieren. Durch proaktive Maßnahmen und fundierte rechtliche Begleitung schützen Sie sich und Ihr Unternehmen vor möglichen rechtlichen Konsequenzen.
Gläubigerinteressen in der Krise: Rechtliche Pflichten und Handlungsspielräume
Rechtliche Einordnung, Risiken und Handlungsoptionen
Die Interessen der Gläubiger müssen trotz Krise gewahrt bleiben. In Krisensituationen können rechtliche Schutzmechanismen entscheidend sein, um faire Lösungen für alle Parteien zu finden. Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) bietet hier eine Möglichkeit, durch frühzeitige Restrukturierungsmaßnahmen Insolvenzen zu vermeiden. Dabei ist es wichtig, die Interessen der Gläubiger nicht zu vernachlässigen, um deren Vertrauen und Unterstützung für den Fortbestand des Unternehmens zu gewinnen. Gerade für Gläubiger ist eine transparente Kommunikation und die Einbeziehung in den Restrukturierungsprozess von großer Bedeutung.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Sanierungsmaßnahmen wie das StaRUG oder die Eigenverwaltung sind von entscheidender Bedeutung. Das StaRUG ermöglicht es Unternehmen, unter bestimmten Voraussetzungen, eine Restrukturierung durchzuführen, ohne das Insolvenzverfahren zu eröffnen. Ein zentrales Element ist der Restrukturierungsplan, der die Gläubigerinteressen berücksichtigt und gemäß § 17 StaRUG die Zustimmung der betroffenen Gläubiger erfordert. Diese rechtlichen Instrumente tragen dazu bei, eine ausgewogene Lösung zu schaffen, die sowohl den Fortbestand des Unternehmens als auch die Interessen der Gläubiger schützt. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken der Geschäftsführung.
Für Geschäftsführer und Gesellschafter ist es unerlässlich, frühzeitig rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, um Haftungsrisiken zu vermeiden und die bestmöglichen Sanierungsoptionen zu identifizieren. Das Team von MTR Legal unterstützt Sie dabei, eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre individuelle Situation zu entwickeln. Durch eine fundierte rechtliche Beratung können Sie sicherstellen, dass die Interessen aller Beteiligten gewahrt bleiben und Ihr Unternehmen gestärkt aus der Krise hervorgeht.
Häufige Fragen zur Sanierung und zum StaRUG-Verfahren
Die häufigsten Fragen — klar und verständlich beantwortet
Was ist das StaRUG und wie kann es meinem Unternehmen helfen?
Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) bietet Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten die Möglichkeit, eine außergerichtliche Restrukturierung durchzuführen. Es ermöglicht, eine Einigung mit Gläubigern zu erzielen, um die Insolvenz zu vermeiden. Kern des StaRUG ist die Möglichkeit, einen Restrukturierungsplan zu erstellen, der von den Gläubigern abgestimmt wird. Dies kann helfen, die Liquidität zu sichern und das Unternehmen zu stabilisieren, ohne direkt eine Insolvenz einleiten zu müssen.
Wann ist ein Unternehmen verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen?
Ein Unternehmen muss einen Insolvenzantrag stellen, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden die Vermögenswerte übersteigen und keine positive Fortführungsprognose besteht. Geschäftsführer sollten diese Situation kontinuierlich überwachen, um rechtzeitig zu handeln und persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden.
Was sind die Vorteile der Eigenverwaltung im Vergleich zur Regelinsolvenz?
In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und kann den Sanierungsprozess selbst steuern, während ein Sachwalter die Überwachung übernimmt. Dies ermöglicht eine größere Kontrolle und Flexibilität bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen. Im Gegensatz zur Regelinsolvenz, bei der ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird, können Entscheidungen schneller getroffen und spezifische Unternehmenskenntnisse besser genutzt werden, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.
Welche persönlichen Haftungsrisiken bestehen für Geschäftsführer in der Krise?
Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie ihre Pflichten verletzen, zum Beispiel durch verspätete Insolvenzantragstellung oder bei Verstößen gegen Sorgfaltspflichten. Insbesondere bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sollten Verantwortliche sorgfältig prüfen, ob ein Insolvenzantrag erforderlich ist. Eine rechtzeitige Konsultation mit rechtlichen Beratern kann helfen, Risiken zu minimieren und Haftungsansprüche zu vermeiden. Haftungsrisiken können auch aus nicht fristgerechter Abführung von Steuern und Sozialabgaben entstehen.
Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO: Chancen und Grenzen
Rechtliche Einordnung und praktische Konsequenzen
Das Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO bietet Schutz vor Gläubigern. Es ermöglicht Unternehmen, ihre Sanierung in Eigenregie vorzubereiten, bevor eine Insolvenz droht. Geschäftsführer, Gesellschafter und Gläubiger in Krisensituationen haben die Möglichkeit, durch das Schutzschirmverfahren notwendige Restrukturierungsmaßnahmen zu ergreifen, ohne sofort einen Insolvenzantrag stellen zu müssen. Diese proaktive Herangehensweise kann helfen, die Unternehmenswerte zu sichern und den Fortbestand zu gewährleisten. Für Unternehmen in Bonn, die in einem von internationalen Organisationen geprägten Umfeld agieren, ist dies besonders relevant, da grenzüberschreitende Strukturen zusätzliche Herausforderungen mit sich bringen können.
Das Schutzschirmverfahren erfordert, dass Unternehmen noch zahlungsfähig sind, aber eine drohende Zahlungsunfähigkeit absehbar ist. Es bietet die Chance, unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters einen Insolvenzplan auszuarbeiten. Im Gegensatz zur Regelinsolvenz haben die Geschäftsführung und Gesellschafter weiterhin die Kontrolle über den Sanierungsprozess. Das Verfahren kann mit dem StaRUG kombiniert werden, um eine strukturierte Sanierung zu ermöglichen. Ein wesentlicher Aspekt ist die Verpflichtung, den Gläubigern einen tragfähigen Restrukturierungsplan vorzulegen, der deren Zustimmung erfordert. Die rechtliche Unterstützung von MTR Legal stellt sicher, dass alle Fristen und rechtlichen Anforderungen eingehalten werden, um das Verfahren erfolgreich zu gestalten.
Für die Geschäftsführung ist es entscheidend, frühzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um persönliche Haftungsrisiken zu minimieren. Die Anwälte von MTR Legal beraten umfassend zu den rechtlichen Voraussetzungen und begleiten Sie durch den gesamten Sanierungsprozess. Durch eine fundierte Analyse der finanziellen Lage und die Entwicklung eines maßgeschneiderten Sanierungskonzepts können die Erfolgsaussichten der Restrukturierung entscheidend verbessert werden.
Eigenverwaltung: Voraussetzungen und Risiken für Geschäftsführer
Rechtliche Einordnung und praktische Konsequenzen
Eigenverwaltung erlaubt Unternehmen, die Kontrolle über ihre Sanierung zu behalten. Dieser Ansatz bietet Flexibilität und kann die Chancen auf einen erfolgreichen Turnaround erhöhen. Unternehmer und Geschäftsführer, die sich für die Eigenverwaltung entscheiden, behalten die operative Führung in der Hand und können so gezielt auf die Herausforderungen und Chancen der Sanierung reagieren. Besonders in Bonn, einem Standort mit einer vielfältigen Wirtschaftsstruktur, bietet die Eigenverwaltung die Möglichkeit, bestehende Netzwerke und Ressourcen effektiv zu nutzen. Dennoch ist die Wahl der Eigenverwaltung nicht ohne Risiken, und die Entscheidung sollte sorgfältig abgewogen werden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Eigenverwaltung erfordern eine detaillierte Prüfung der Voraussetzungen, insbesondere im Hinblick auf die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO. Das Unternehmen muss unter anderem nachweisen, dass es sanierungsfähig ist und dass die Gläubiger durch die Eigenverwaltung nicht schlechter gestellt werden. Ein zentraler Aspekt ist die Erstellung eines Sanierungskonzepts, das den Anforderungen des StaRUG gerecht wird. Geschäftsführer müssen sich zudem der persönlichen Haftungsrisiken bewusst sein, die bei einer Fehlentscheidung schnell auftreten können. Hierbei unterstützt MTR Legal durch fundierte rechtliche Beratung und hilft, die rechtlichen und wirtschaftlichen Parameter korrekt einzuschätzen.
Für Geschäftsführer und Gesellschafter ist es unerlässlich, frühzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Anwälte von MTR Legal stehen Ihnen mit ihrer Erfahrung zur Seite und entwickeln gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, um die Eigenverwaltung erfolgreich durchzuführen. Dies minimiert nicht nur rechtliche Risiken, sondern maximiert auch die Chancen auf eine nachhaltige Unternehmenssanierung.