Sanierung in der Krise – StaRUG & Schutzschirmverfahren für Berlin
Schnell, diskret und entschlossen – MTR Legal begleitet Sie vollumfänglich.
Sanierung in der Krise (StaRUG) in Berlin: Rechtlich sicher aufgestellt
Von der Erstberatung bis zur Umsetzung: Sanierung in der Krise (StaRUG) in Berlin
In Berlin sind wirtschaftliche Herausforderungen für Start-ups keine Seltenheit, besonders bei finanziellen Engpässen. Unternehmen sehen sich oft mit komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen konfrontiert, die eine schnelle Reaktion erfordern. Insbesondere das StaRUG eröffnet Möglichkeiten, um Krisensituationen rechtzeitig zu bewältigen. Ein Versäumnis, die richtige Strategie zur Sanierung in der Krise zu wählen, kann jedoch erhebliche steuerliche und rechtliche Risiken bergen. Dazu zählen mögliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer sowie die Gefahr einer Insolvenz. Eine fundierte rechtliche Beratung ist entscheidend, um die passenden Maßnahmen zu ergreifen und die Fortführung des Unternehmens zu sichern.
Als erfahrener Partner vor Ort bietet MTR Legal umfassende Unterstützung bei der Umsetzung der Sanierungsstrategien nach dem StaRUG. Unser Team begleitet Sie von der Erstberatung bis zur finalen Umsetzung, mit besonderem Augenmerk auf individuelle Unternehmensbedürfnisse. Dank unserer fundierten Kenntnisse im Wirtschaftsrecht können wir Ihnen helfen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und eine nachhaltige Unternehmensstabilität zu erreichen. Nutzen Sie die Gelegenheit, rechtzeitig mit uns in Kontakt zu treten, um die Weichen für eine erfolgreiche Sanierung zu stellen.
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MTR Legal – Ihre Anwälte für Sanierung in der Krise (StaRUG) in Berlin
Erfahrenes Team, klare Strategie, rechtssichere Umsetzung
- Krise erkennen und früh handeln
- Sanierungsoptionen: außergerichtlich und gerichtlich
- Sanierung in der Krise (StaRUG) in Berlin: Rechtliche Grundlagen
- Insolvenzantrag oder Eigenverwaltung: Welcher Weg in der Krise passt
- Geschäftsführerhaftung in der Krise: Pflichten und Handlungsoptionen
- Gläubigerinteressen in der Krise: Rechtliche Pflichten und Handlungsspielräume
- Häufige Fragen zur Sanierung und zum StaRUG-Verfahren
- Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO: Chancen und Grenzen
- Eigenverwaltung: Voraussetzungen und Risiken für Geschäftsführer
International vertreten
Als Mitglied des internationalen Netzwerks von Anwälten IR Global sind wir Ihr Ansprechpartner bei Cross-Border Angelegenheiten und vertreten Sie auch im internationalen Kontext.
Krise erkennen und früh handeln
Rechtlich abgesichert: Krise erkennen und früh handeln mit MTR Legal
Frühzeitige Krisenerkennung kann den Unterschied zwischen Restrukturierung und Insolvenz ausmachen. Unternehmen, die rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, können ihre wirtschaftliche Stabilität schneller zurückgewinnen. Unser Team bei MTR Legal unterstützt Sie dabei, potenzielle Risiken zu identifizieren und rechtliche Handlungsmöglichkeiten zu prüfen. Durch eine klare Analyse der finanziellen Situation und die Entwicklung maßgeschneiderter Sanierungsstrategien können Sie den Fortbestand Ihres Unternehmens sichern.
Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) bietet Unternehmen rechtliche Instrumente, um frühzeitig auf Krisensituationen zu reagieren. Insbesondere die §§ 29 ff. StaRUG ermöglichen es, Verhandlungen mit Gläubigern zu strukturieren und so einen außergerichtlichen Vergleich zu erreichen. Diese Regelungen eröffnen Handlungsspielräume, die entscheidend sein können, um in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten die Kontrolle zu behalten. Unser Team berät Sie umfassend zu den rechtlichen Aspekten und unterstützt Sie bei der Umsetzung der geeigneten Maßnahmen.
Für Mandanten bedeutet dies, dass sie nicht nur rechtlich abgesichert, sondern auch strategisch vorbereitet sind. Wir empfehlen, regelmäßig wirtschaftliche Analysen durchzuführen und bei ersten Krisenanzeichen umgehend rechtlichen Rat einzuholen. Die Erfahrung zeigt, dass Unternehmen, die proaktiv handeln, bessere Chancen haben, gestärkt aus einer Krise hervorzugehen. In Berlin stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite, um gemeinsam die besten Lösungen zu erarbeiten.
Sanierungsoptionen: außergerichtlich und gerichtlich
Sanierungsoptionen: Rechtssicher navigieren mit MTR Legal
Das StaRUG bietet flexible Sanierungsoptionen zur Vermeidung einer Insolvenz. Unternehmen können zwischen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren wählen. Außergerichtliche Sanierungen sind oft schneller und kostengünstiger, da sie auf Verhandlungen mit Gläubigern basieren und keine gerichtlichen Genehmigungen erfordern. Gerichtliche Sanierungsoptionen hingegen bieten rechtliche Sicherheiten, da sie durch das Gericht bestätigt werden und somit für alle Beteiligten verbindlich sind. Beide Optionen haben den Vorteil, dass sie eine Fortführung des Geschäftsbetriebs ermöglichen, während eine Restrukturierung durchgeführt wird.
Die außergerichtlichen Sanierungsmöglichkeiten bieten eine flexible Plattform für individuelle Lösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse eines Unternehmens zugeschnitten sind. Dabei ist es wichtig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie sie im StaRUG festgelegt sind, genau zu beachten. Eine gerichtliche Sanierung bietet durch das Schutzschirmverfahren oder die Eigenverwaltung nach §§ 270 bis 285 InsO zusätzliche Sicherheit, da diese Verfahren die Zustimmung der Gläubiger erleichtern und gleichzeitig den Fortbestand des Unternehmens schützen können. Welche Option die geeignetste ist, hängt von der finanziellen Lage und den langfristigen Zielen der Unternehmen ab.
Für Mandanten in Berlin ist es entscheidend, eine fundierte Beratung zu erhalten, um die richtige Sanierungsstrategie zu wählen. MTR Legal unterstützt Sie dabei, die rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen und die bestmögliche Option für Ihr Unternehmen umzusetzen. Eine frühzeitige und strategische Beratung kann den Unterschied zwischen einer erfolgreichen Sanierung und einer Insolvenz ausmachen.
Sanierung in der Krise (StaRUG) in Berlin: Rechtliche Grundlagen
Was Sie zu Sanierung in der Krise (StaRUG) wissen sollten
Das StaRUG eröffnet neue Wege für Unternehmen in der Krise. Es bietet die Möglichkeit, frühzeitig Maßnahmen zur Stabilisierung und Restrukturierung zu ergreifen, bevor eine Insolvenz droht. Das Gesetz zielt darauf ab, die Fortführung des Unternehmens zu sichern und die Interessen aller Beteiligten zu wahren. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie durch eine rechtlich fundierte Planung ihre finanzielle Lage verbessern und so den Unternehmenswert langfristig erhalten können.
Ein zentraler Aspekt des StaRUG ist die Einführung eines präventiven Restrukturierungsrahmens. Dieser erlaubt es Unternehmen, mit ihren Gläubigern über notwendige Maßnahmen zur Sanierung zu verhandeln, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet werden muss. Dabei können auch Mehrheitsentscheidungen zu Restrukturierungsplänen getroffen werden, die dann für alle Gläubiger bindend sind. Dies gibt Unternehmen die Möglichkeit, effektiv und zeitnah auf finanzielle Herausforderungen zu reagieren. Die §§ 29 bis 31 StaRUG regeln hierbei die gerichtliche Bestätigung solcher Pläne, was den Unternehmen zusätzliche Sicherheit bietet.
Für Mandanten ist es entscheidend, das StaRUG als präventives Instrument zu verstehen und frühzeitig in den Restrukturierungsprozess einzusteigen. Eine umfassende rechtliche Beratung kann helfen, die Möglichkeiten des StaRUG optimal zu nutzen und so Risiken zu minimieren. In Berlin stehen Ihnen unsere Anwälte zur Verfügung, um den für Ihr Unternehmen passenden Sanierungsweg zu finden und erfolgreich umzusetzen.
Schaffen Sie Klarheit – jetzt!
Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Ihr Team
Kompetent. Durchsetzungsstark. Erfolgreich.
Unser Team steht Ihnen mit umfassendem rechtlichem Know-how zur Seite. Wir legen großen Wert auf eine persönliche und strukturierte Beratung, die Ihre individuellen Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt. Bei uns werden Sie auf Augenhöhe betreut, um gemeinsam praktikable Lösungen für die Sanierung in der Krise zu erarbeiten. Unser Ansatz basiert auf Transparenz und klarer Kommunikation, sodass Sie jederzeit über den Stand Ihrer Angelegenheit informiert sind und fundierte Entscheidungen treffen können.
Im Bereich der Sanierung bieten unsere Anwälte ein breites Spektrum an Leistungen, darunter die Entwicklung von Sanierungskonzepten und die Begleitung von Restrukturierungsprozessen. Besonders im Rahmen des StaRUG stehen wir Ihnen mit zielgerichteten Strategien zur Seite, um rechtliche Herausforderungen effektiv zu meistern und die Stabilität Ihres Unternehmens zu sichern. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um die Weichen für eine erfolgreiche Sanierung zu stellen. Gemeinsam erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen, die auf die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens abgestimmt sind.

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Insolvenzantrag oder Eigenverwaltung: Welcher Weg in der Krise passt
Rechtlich abgesichert: Insolvenzantrag und Eigenverwaltung mit MTR Legal
Die Insolvenzantragspflicht ist ein entscheidender Punkt im Krisenmanagement. Unternehmen, die sich in einer finanziellen Schieflage befinden, müssen sorgfältig prüfen, ob und wann ein Insolvenzantrag gestellt werden muss. Eine Option, die in Betracht gezogen werden sollte, ist die Eigenverwaltung. Diese ermöglicht es Geschäftsführern, unter gerichtlicher Aufsicht, die Kontrolle über das Unternehmen zu behalten und die Sanierung selbst zu steuern. Besonders für innovative Start-ups und etablierte Unternehmen in Branchen wie FinTech und Krypto kann dies in Berlin eine flexible Lösung bieten, um die Geschäfte fortzuführen und gleichzeitig rechtliche Vorgaben zu erfüllen.
Die Eigenverwaltung ist im Insolvenzrecht im Rahmen der Insolvenzordnung geregelt und bietet die Möglichkeit, das Unternehmen zu sanieren, ohne die vollständige Kontrolle an einen Insolvenzverwalter abgeben zu müssen. Wichtig ist hierbei die rechtzeitige Antragstellung und die Erstellung eines schlüssigen Sanierungskonzepts, das den Anforderungen des StaRUG entspricht. § 270 InsO gibt klare Vorgaben für die Eigenverwaltung, wobei das Unternehmen handlungsfähig bleibt und die Geschäftsleitung weiterhin agieren kann. Ein Verstoß gegen die Insolvenzantragspflicht kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen, einschließlich persönlicher Haftung der Geschäftsführer, führen.
Für Geschäftsführer und Gesellschafter ist es essenziell, die rechtlichen Möglichkeiten und Risiken der Eigenverwaltung zu verstehen. Eine fundierte rechtliche Beratung kann helfen, die passenden Sanierungsoptionen zu identifizieren und die Weichen für eine erfolgreiche Restrukturierung zu stellen. MTR Legal bietet umfassende Unterstützung, um diese komplexen Herausforderungen zu meistern und die optimale Lösung für die individuellen Bedürfnisse eines Unternehmens zu finden.
Geschäftsführerhaftung in der Krise: Pflichten und Handlungsoptionen
Rechtlich abgesichert: Geschäftsführerhaftung minimieren mit MTR Legal
Persönliche Haftungsrisiken können für Geschäftsführer existenzbedrohend sein. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten, wie sie in Berlin häufig auftreten, ist es entscheidend, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, um Haftungsrisiken zu minimieren. Das StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) bietet dabei eine Möglichkeit, Haftungsrisiken zu verringern. Geschäftsführer können durch die Nutzung des StaRUG gezielt Sanierungsoptionen erarbeiten, um eine Insolvenz abzuwenden und gleichzeitig ihre persönliche Haftung zu begrenzen. Ein rechtlich fundiertes Vorgehen ist hierbei unerlässlich, um die komplexen Anforderungen des StaRUG erfolgreich zu erfüllen.
Das StaRUG ermöglicht es Unternehmen, ihre finanzielle Stabilität wiederherzustellen, ohne sofort Insolvenz anmelden zu müssen. Ein zentraler Aspekt dabei ist die Vermeidung der Insolvenzantragspflicht, die bei finanziellen Schwierigkeiten schnell zu einer persönlichen Haftung führen kann. Durch die rechtzeitige Einleitung eines StaRUG-Verfahrens können Geschäftsführer ihre Haftungsrisiken minimieren. Es ist entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und die erforderlichen Schritte zu planen. Der § 1 StaRUG definiert die Voraussetzungen für die Durchführung eines solchen Verfahrens, wobei eine frühzeitige und sorgfältige Planung unerlässlich ist, um haftungsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Für Geschäftsführer ist es ratsam, regelmäßig die finanzielle Lage des Unternehmens zu überprüfen und bei Anzeichen einer Krise rechtzeitig zu handeln. Eine Beratung durch erfahrene Anwälte kann helfen, die notwendigen Schritte im Rahmen eines StaRUG-Verfahrens zu planen und Haftungsrisiken zu minimieren. In der dynamischen Start-up-Szene Berlins ist es besonders wichtig, rechtzeitig auf finanzielle Schwierigkeiten zu reagieren, um persönliche Haftungsrisiken zu reduzieren und das Unternehmen auf eine stabile Grundlage zu stellen.
Gläubigerinteressen in der Krise: Rechtliche Pflichten und Handlungsspielräume
Rechtlich abgesichert: Gläubigerinteressen wahren mit MTR Legal
Gläubigerinteressen sind in Krisensituationen besonders sensibel. Die rechtliche Absicherung dieser Interessen wird im Rahmen einer Unternehmenssanierung entscheidend. Besonders in Berlin, wo viele Start-ups und FinTechs von der Dynamik des Marktes profitieren, ist eine sorgfältige Abwägung der Sanierungsoptionen zentral. Das StaRUG bietet die Möglichkeit, Gläubigerinteressen durch restrukturierte Verhandlungen und den Schutz vor Zwangsvollstreckungen zu wahren. Dies kann eine Insolvenz vermeiden und die Zukunft des Unternehmens sichern. Unser Team unterstützt Sie dabei, eine Lösung zu finden, die sowohl den Fortbestand des Unternehmens als auch die Interessen der Gläubiger berücksichtigt.
Das StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) erlaubt es Unternehmen, in einer Krise einen Stabilitätsrahmen zu schaffen. Dies umfasst die Möglichkeit, Sanierungspläne rechtlich bindend zu gestalten und somit die Gläubigerinteressen zu wahren. Ein wesentlicher Vorteil ist der Schutz vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sobald das Gericht die Sanierungsmaßnahmen genehmigt. So können Geschäftsführer und Gesellschafter das Unternehmen restrukturieren, ohne die Gläubigerrechte zu verletzen oder das Unternehmen in die Regelinsolvenz zu führen. Bei einer unsachgemäßen Durchführung drohen jedoch persönliche Haftungsrisiken, die einer rechtlichen Prüfung bedürfen.
Für Geschäftsführer und Gesellschafter ist es wichtig, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die Interessen aller Beteiligten zu wahren. Die rechtliche Expertise von MTR Legal bietet Ihnen die notwendige Unterstützung, um die bestmögliche Sanierungsoption zu identifizieren und die Gläubigerinteressen zu sichern. So vermeiden Sie nicht nur Haftungsrisiken, sondern schaffen auch eine Grundlage für den nachhaltigen Fortbestand Ihres Unternehmens in Berlin.
Häufige Fragen zur Sanierung und zum StaRUG-Verfahren
Alles Wesentliche zu Sanierung in der Krise (StaRUG) auf einen Blick
Was ist das StaRUG und wie kann es meinem Unternehmen helfen?
Das StaRUG, oder Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, bietet Unternehmen in der Krise eine Möglichkeit, sich außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren. Es erlaubt die Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen, um die Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden. Unternehmen können mit ihren Gläubigern einen Restrukturierungsplan ausarbeiten, der eine Entschuldung ermöglicht. Das Verfahren bietet Schutz vor einzelnen Gläubigermaßnahmen, was dem Unternehmen Zeit gibt, die Sanierung umzusetzen, ohne sofort in ein Insolvenzverfahren zu geraten.
Wann ist ein Insolvenzantrag erforderlich?
Ein Insolvenzantrag ist erforderlich, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Unternehmen seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Überschuldung tritt ein, wenn das Vermögen des Unternehmens die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Geschäftsführer sind verpflichtet, bei Vorliegen dieser Voraussetzungen unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen, um persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden.
Welche Vorteile bietet die Eigenverwaltung gegenüber der Regelinsolvenz?
Die Eigenverwaltung ermöglicht es dem Unternehmen, das Insolvenzverfahren unter eigener Führung durchzuführen. Im Gegensatz zur Regelinsolvenz behält die Geschäftsführung die Kontrolle über die Unternehmensleitung. Ein Sachwalter wird bestellt, um die Verfahren zu überwachen. Vorteile der Eigenverwaltung sind unter anderem die Erhaltung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit und die Möglichkeit, bestehende Geschäftsbeziehungen besser aufrechtzuerhalten. Dies kann besonders bei der Fortführung und Sanierung des Unternehmens von Vorteil sein.
Welche Haftungsrisiken bestehen für Geschäftsführer in der Krise?
Geschäftsführer in der Krise stehen vor erheblichen Haftungsrisiken, insbesondere wenn sie ihrer Insolvenzantragspflicht nicht nachkommen. Bei einer verspäteten Antragstellung können sie persönlich für Zahlungen haftbar gemacht werden, die nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet wurden. Zudem bestehen Risiken aus der Verletzung von Sorgfaltspflichten, etwa durch eine unzureichende Überwachung der Finanzlage. Die rechtzeitige Einholung rechtlicher Beratung kann helfen, diese Risiken zu minimieren.
Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO: Chancen und Grenzen
Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO: Rechtssicher navigieren mit MTR Legal
Das Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO bietet besondere Vorteile für kriselnde Unternehmen. Es ermöglicht einem Unternehmen, bei drohender Zahlungsunfähigkeit Schutz vor Gläubigern zu erlangen und gleichzeitig eine Sanierung unter eigener Regie durchzuführen. Diese Form der Eigenverwaltung ist insbesondere für Unternehmen in Berlin, mit seiner dynamischen Start-up-Szene, von Interesse, da sie Flexibilität und eine gewisse Kontrolle über den Sanierungsprozess bietet. MTR Legal unterstützt Geschäftsführer und Gesellschafter dabei, die rechtlichen Rahmenbedingungen optimal zu nutzen, um eine nachhaltige Restrukturierung zu ermöglichen.
Ein Schutzschirmverfahren kann nur eröffnet werden, wenn eine drohende, aber noch nicht eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Im Rahmen des Verfahrens wird ein Sanierungsplan erarbeitet, der Gläubigerinteressen berücksichtigt und die Unternehmensfortführung sicherstellt. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass Geschäftsführer im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens weiterhin die Geschäfte führen können, ohne die Kontrolle vollständig zu verlieren, was einen erheblichen Unterschied zur Regelinsolvenz darstellt. Der § 270b InsO setzt jedoch voraus, dass der Sanierungsplan realistisch ist und die Unternehmensfortführung ermöglicht. Hierbei ist die fachkundige Unterstützung durch MTR Legal von zentraler Bedeutung.
Für Geschäftsführer und Gesellschafter ist es wichtig, die Voraussetzungen und Chancen des Schutzschirmverfahrens genau zu kennen. MTR Legal bietet umfassende Beratung und begleitet Unternehmen durch den gesamten Prozess. Durch eine sorgfältige Planung und strukturierte Herangehensweise können persönliche Haftungsrisiken minimiert und eine solide Grundlage für die Zukunft des Unternehmens geschaffen werden. Ob es sich um die Prüfung der Zulässigkeit eines Schutzschirmverfahrens oder die Entwicklung eines tragfähigen Sanierungsplans handelt, MTR Legal steht als verlässlicher Partner zur Seite.
Eigenverwaltung: Voraussetzungen und Risiken für Geschäftsführer
Eigenverwaltung: Rechtssicher navigieren mit MTR Legal
Die Eigenverwaltung kann Unternehmen in der Krise entscheidende Handlungsspielräume eröffnen. Dabei bleibt die Geschäftsführung im Amt und behält die Kontrolle über die Restrukturierungsmaßnahmen. Dies bietet den Vorteil, dass das Unternehmen weiter in vertrauten Händen bleibt, während es gleichzeitig die Unterstützung durch erfahrene Restrukturierungsexperten und das Gericht erhält. Die Voraussetzung für die Eigenverwaltung ist die Darlegung eines tragfähigen Sanierungskonzepts, das die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens glaubhaft macht. MTR Legal unterstützt Geschäftsführer in Berlin dabei, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen und ein effektives Konzept zu entwickeln.
Rechtlich basiert die Eigenverwaltung auf §§ 270 ff. InsO. Die Geschäftsführung bleibt im Amt, während ein Sachwalter die Überwachung übernimmt. Diese Form der Sanierung setzt voraus, dass keine Insolvenzverschleppung vorliegt und die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zumindest teilweise gesichert ist. Risiken bestehen insbesondere in der potenziellen persönlichen Haftung der Geschäftsführung, sollte die Eigenverwaltung scheitern oder die Insolvenzantragspflicht verletzt werden. MTR Legal berät umfassend zu den rechtlichen Risiken und den Anforderungen der Eigenverwaltung, um einen erfolgreichen Sanierungsprozess zu gewährleisten.
Für Geschäftsführer und Gesellschafter ist es essenziell, frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen, um die Optionen der Eigenverwaltung voll auszuschöpfen. MTR Legal bietet eine fundierte Analyse der Situation und entwickelt gemeinsam mit den Mandanten maßgeschneiderte Strategien zur Krisenbewältigung. So können Unternehmen in Berlin und darüber hinaus ihre Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung maximieren.