Sanierung in der Krise – StaRUG & Schutzschirmverfahren für Augsburg
Schnell, diskret und entschlossen – MTR Legal begleitet Sie vollumfänglich.
Sanierung in der Krise (StaRUG) in Augsburg: Rechtlich sicher aufgestellt
Erfahrene Beratung zu Sanierung in der Krise (StaRUG) in Augsburg — strukturiert und rechtssicher
In Augsburg unterstützt MTR Legal Unternehmen bei der Sanierung in Krisenzeiten durch das StaRUG-Verfahren. Geschäftsführer und Gesellschafter stehen in wirtschaftlichen Umbruchsituationen vor erheblichen Herausforderungen. Die Insolvenzantragspflicht erfordert schnelles Handeln, und das StaRUG bietet eine rechtliche Grundlage zur Restrukturierung, die frühzeitig genutzt werden sollte. Eine Verzögerung kann persönliche Haftungsrisiken erhöhen und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens gefährden. Daher ist es essenziell, die Möglichkeiten zur Sanierung umfassend zu prüfen und rechtzeitig die Weichen zu stellen. Dies ist besonders in dynamischen Branchen wie dem Maschinenbau und der Digitalwirtschaft von Bedeutung, die in Augsburg stark vertreten sind.
MTR Legal bietet in Augsburg maßgeschneiderte Beratung, um Unternehmen sicher durch Krisenzeiten zu führen. Unsere Anwälte verfügen über fundierte Erfahrung in der Anwendung des StaRUG und der Entwicklung von Sanierungsstrategien. Wir unterstützen Sie nicht nur dabei, rechtliche Risiken zu minimieren, sondern auch dabei, die Interessen aller Beteiligten zu wahren. Vertrauen Sie auf die Stärke und Kompetenz unseres Teams, um Ihre unternehmerische Basis zu festigen und gestärkt aus der Krise hervorzugehen.
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MTR Legal – Ihre Anwälte für Sanierung in der Krise (StaRUG) in Augsburg
Kompetente Beratung zu Sanierung in der Krise (StaRUG) aus einer Hand
- Krise erkennen und früh handeln
- Sanierungsoptionen: außergerichtlich und gerichtlich
- Sanierung in der Krise (StaRUG) in Augsburg: Rechtliche Grundlagen
- Insolvenzantrag oder Eigenverwaltung: Welcher Weg in der Krise passt
- Geschäftsführerhaftung in der Krise: Pflichten und Handlungsoptionen
- Gläubigerinteressen in der Krise: Rechtliche Pflichten und Handlungsspielräume
- Häufige Fragen zur Sanierung und zum StaRUG-Verfahren
- Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO: Chancen und Grenzen
- Eigenverwaltung: Voraussetzungen und Risiken für Geschäftsführer
International vertreten
Als Mitglied des internationalen Netzwerks von Anwälten IR Global sind wir Ihr Ansprechpartner bei Cross-Border Angelegenheiten und vertreten Sie auch im internationalen Kontext.
Krise erkennen und früh handeln
Was Mandanten zu krise erkennen und früh handeln wissen müssen
Krisensituationen erfordern schnelles Handeln, um rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Geschäftsführer und Gesellschafter stehen dabei besonders im Fokus, da sie verpflichtet sind, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens kontinuierlich zu beobachten und rechtzeitig auf Anzeichen einer Krise zu reagieren. Eine frühzeitige Erkennung von finanziellen Engpässen oder operativen Schwierigkeiten kann entscheidend sein, um Maßnahmen einzuleiten, die potenzielle persönliche Haftungsrisiken minimieren. Die rechtlichen Grundlagen, wie das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG), bieten dafür einen Rahmen, in dem Unternehmen ihre Sanierungsoptionen prüfen und umsetzen können.
Das StaRUG ermöglicht es Unternehmen, außerhalb eines formellen Insolvenzverfahrens, Restrukturierungsmaßnahmen durchzuführen. Dabei ist die frühzeitige Krisenerkennung essenziell, um die Insolvenzantragspflicht gemäß § 15a InsO zu vermeiden. Ein proaktives Management der finanziellen und operativen Herausforderungen kann helfen, ausreichend Zeit für die Umsetzung von Sanierungsstrategien zu gewinnen und gleichzeitig die Interessen der Gläubiger zu wahren. Fehlerhafte Entscheidungen oder das Zögern bei der Beantragung von Sanierungsverfahren können zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen, inklusive persönlicher Haftung der Geschäftsführer.
Für Geschäftsführer und Gesellschafter in Augsburg, einem Standort mit zahlreichen traditionellen Familienunternehmen und einem starken Maschinenbausektor, ist es besonders wichtig, rechtzeitig auf Krisensignale zu reagieren. Durch die enge Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Team können Sie die spezifischen rechtlichen Anforderungen und Handlungsspielräume effektiv nutzen, um das Unternehmen zu stabilisieren und Haftungsrisiken zu minimieren. Eine gezielte Vorbereitung und der Einsatz der richtigen Sanierungswerkzeuge sind entscheidend, um durch die Krise zu navigieren und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.
Sanierungsoptionen: außergerichtlich und gerichtlich
Was Sie zu sanierungsoptionen wissen müssen
Unterschiedliche Sanierungsoptionen bieten Unternehmen Wege aus der Krise. Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten stehen vor der Wahl zwischen außergerichtlichen und gerichtlichen Sanierungsmaßnahmen. Beide Ansätze haben spezifische Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Außergerichtliche Optionen ermöglichen es, in vertraulichen Verhandlungen mit den Gläubigern flexible Lösungen zu erarbeiten, während gerichtliche Verfahren wie das StaRUG oder die Regelinsolvenz rechtlich verbindliche Rahmenbedingungen bieten. MTR Legal unterstützt Unternehmen dabei, den individuell passenden Weg zu identifizieren und umzusetzen, um sowohl die Interessen der Gläubiger zu wahren als auch die Zukunft des Unternehmens zu sichern.
Das StaRUG-Verfahren bietet Unternehmen die Möglichkeit, eine Sanierung unter gerichtlicher Aufsicht durchzuführen, ohne sofort in ein Insolvenzverfahren zu geraten. Es fokussiert auf die Restrukturierung der Unternehmensverbindlichkeiten und kann helfen, die Insolvenzantragspflicht zu umgehen. Im Gegensatz dazu ermöglicht die Regelinsolvenz eine geordnete Abwicklung unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen, birgt jedoch das Risiko eines Imageverlustes. Eine Alternative ist die Eigenverwaltung, die Unternehmen mehr Kontrolle über die Sanierung gibt, jedoch mit strengen Voraussetzungen und potenziellen Haftungsrisiken verbunden ist. Unsere Anwälte analysieren detailliert die rechtlichen Rahmenbedingungen und entwickeln maßgeschneiderte Strategien.
Für Geschäftsführer und Gesellschafter in Augsburg ist es entscheidend, die rechtlichen Implikationen jeder Sanierungsoption zu verstehen und proaktiv zu handeln, um persönliche Haftungsrisiken zu minimieren. MTR Legal bietet umfassende Beratung und unterstützt bei der Implementierung der gewählten Maßnahmen, um eine nachhaltige Unternehmenssanierung zu gewährleisten.
Sanierung in der Krise (StaRUG) in Augsburg: Rechtliche Grundlagen
Rechtlicher Rahmen und Praxis im Überblick
Das StaRUG bietet eine rechtliche Grundlage zur Restrukturierung in der Krise. Für Unternehmen ist es entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen des StaRUG zu verstehen, um die passenden Sanierungsmaßnahmen ergreifen zu können. Das Gesetz ermöglicht es Unternehmen, frühzeitig eine drohende Insolvenz abzuwenden, indem es Instrumente zur internen Umstrukturierung bereitstellt. Dies ist gerade in Branchen wie dem Maschinenbau oder der Digitalwirtschaft, die in Augsburg von Bedeutung sind, essenziell. Das StaRUG eröffnet die Möglichkeit, Verhandlungen mit Gläubigern zu führen und Restrukturierungsmaßnahmen zu ergreifen, ohne direkt in ein Insolvenzverfahren eintreten zu müssen.
Ein zentrales Element des StaRUG ist die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Restrukturierungsplan zu erstellen, der den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt wird. Dieser Plan kann auch Eingriffe in Gläubigerrechte beinhalten, was jedoch eine Zustimmung von 75 % der betroffenen Gläubiger erfordert. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Möglichkeit, eine gerichtliche Anordnung zur Vorbeugung von Vollstreckungsmaßnahmen zu beantragen. Unternehmen können so Zeit gewinnen, um ihre Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Das StaRUG ist im Wesentlichen in den §§ 1 bis 34 geregelt und bietet somit einen klaren rechtlichen Rahmen für die Restrukturierung in der Krise.
Für Geschäftsführer und Gesellschafter bedeutet dies, dass sie eine aktive Rolle im Sanierungsprozess einnehmen müssen. Es ist ratsam, frühzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um den Anforderungen des StaRUG gerecht zu werden und mögliche Haftungsrisiken zu minimieren. Die Umsetzung eines erfolgreichen Restrukturierungsplans erfordert strategische Planung und fundierte rechtliche Kenntnisse.
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Ihr Team
Kompetent. Durchsetzungsstark. Erfolgreich.
Das Team von MTR Legal vereint Erfahrung und Kompetenz im Wirtschaftsrecht. Unser Ansatz in der Sanierungsberatung zeichnet sich durch eine persönliche und strukturierte Herangehensweise aus. Wir legen Wert auf den Dialog auf Augenhöhe, um die individuellen Bedürfnisse jedes Mandanten zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Dabei berücksichtigen wir die besonderen Herausforderungen, die Familienunternehmen und Traditionsunternehmen in Augsburg prägen.
Unsere Anwälte konzentrieren sich auf die rechtliche Beratung in den Bereichen Sanierungsoptionen, StaRUG-Verfahren und Regelinsolvenz. Wir unterstützen Geschäftsführer und Gesellschafter bei der Navigation durch komplexe rechtliche Landschaften, um die Insolvenzantragspflicht zu erfüllen und persönliche Haftungsrisiken zu minimieren. Der Fokus liegt darauf, pragmatische Lösungen zu entwickeln, die den Fortbestand des Unternehmens sichern. Wir laden Sie ein, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um Ihre Optionen zu prüfen und die bestmögliche Strategie zur Überwindung der Krise zu erarbeiten.

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Insolvenzantrag oder Eigenverwaltung: Welcher Weg in der Krise passt
Was Mandanten zu insolvenzantrag und eigenverwaltung wissen müssen
Die Insolvenzantragspflicht ist ein kritischer Punkt in Krisensituationen. Unternehmen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, müssen sorgfältig prüfen, ob sie einen Insolvenzantrag stellen müssen oder alternative Sanierungsoptionen nutzen können. Die Eigenverwaltung bietet die Möglichkeit, weiterhin die Kontrolle über das Unternehmen zu behalten und gleichzeitig die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Besonders in Krisenzeiten ist es entscheidend, die unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen der Eigenverwaltung und des StaRUG-Verfahrens zu verstehen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
Die Eigenverwaltung erlaubt es Geschäftsführern, die Kontrolle über den operativen Geschäftsbetrieb zu behalten, während ein Sachwalter die Verfahrensaufsicht übernimmt. Diese Option kann im Rahmen der Regelinsolvenz oder des StaRUG-Verfahrens genutzt werden. Dabei ist es wichtig, die rechtlichen Voraussetzungen zu beachten, wie sie in den §§ 270 ff. InsO festgelegt sind. Eine fehlerhafte Antragstellung oder das Ignorieren der Insolvenzantragspflicht kann zu erheblichen persönlichen Haftungsrisiken für die Geschäftsführer führen. Daher ist eine frühzeitige rechtliche Beratung unerlässlich, um die bestmögliche Vorgehensweise für das eigene Unternehmen zu identifizieren.
Mandanten, die in Krisensituationen ihr Unternehmen sanieren möchten, sollten sich umfassend über die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Eine strategische Planung und die Unterstützung durch erfahrene Anwälte für Wirtschaftsrecht sind essenziell, um die Chancen einer erfolgreichen Sanierung zu maximieren und persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden. Gerade in einem wirtschaftlich starken Umfeld wie Augsburg gilt es, die spezifischen Herausforderungen und Möglichkeiten der Eigenverwaltung und des StaRUG-Verfahrens zu nutzen, um gestärkt aus der Krise hervorzugehen.
Geschäftsführerhaftung in der Krise: Pflichten und Handlungsoptionen
Was Mandanten zu geschäftsführerhaftung minimieren wissen müssen
Geschäftsführer stehen in der Krise vor erheblichen Haftungsrisiken. Besonders in wirtschaftlich starken Regionen wie Augsburg, wo der Maschinenbau und die Digitalwirtschaft florieren, sind Unternehmen gefordert, sich bei finanziellen Schwierigkeiten schnell und rechtssicher zu positionieren. Das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) bietet einen rechtlichen Rahmen, um Unternehmen vor einer Insolvenzantragspflicht zu bewahren. Es ist entscheidend, dass Geschäftsführer frühzeitig Sanierungsoptionen wie die Eigenverwaltung oder eine Regelinsolvenz in Betracht ziehen, um persönliche Haftungsrisiken zu minimieren und das Unternehmen auf Kurs zu halten.
Die rechtlichen Aspekte zur Minimierung von Haftungsrisiken sind komplex. Ein wesentlicher Mechanismus ist die präventive Nutzung des StaRUG, welches es Unternehmen ermöglicht, Restrukturierungsverhandlungen mit den Gläubigern zu führen, ohne sofort Insolvenz anmelden zu müssen. § 15a InsO betont die Pflicht zur rechtzeitigen Insolvenzanmeldung, was bedeutet, dass Geschäftsführer bei verspätetem Handeln persönlich haftbar gemacht werden können. Durch das frühzeitige Erarbeiten eines Sanierungsplans kann die persönliche Haftung des Geschäftsführers erheblich reduziert werden. Eine klare Kommunikation mit den Gläubigern und die Einhaltung rechtlicher Fristen sind dabei unerlässlich.
Für Geschäftsführer in der Krise ist es entscheidend, sich aktiv mit den rechtlichen Möglichkeiten auseinanderzusetzen. Eine fundierte rechtliche Beratung kann dazu beitragen, die Risiken einer persönlichen Haftung zu minimieren und die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens zu wahren. In Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Team lassen sich individuelle Strategien entwickeln, um die Herausforderungen der Krise erfolgreich zu bewältigen.
Gläubigerinteressen in der Krise: Rechtliche Pflichten und Handlungsspielräume
Was Mandanten zu gläubigerinteressen wahren wissen müssen
Gläubigerinteressen müssen auch in Krisensituationen gewahrt bleiben. Unternehmen, die sich in einer finanziellen Schieflage befinden, stehen vor der Herausforderung, die Interessen ihrer Gläubiger zu berücksichtigen. Dies ist besonders wichtig, um das Vertrauen und die Geschäftsbeziehungen aufrechtzuerhalten. Das StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen) bietet Unternehmen rechtliche Instrumente, um eine Restrukturierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu ermöglichen. Dabei ist es unerlässlich, die Gläubiger frühzeitig über die geplanten Maßnahmen zu informieren und in den Restrukturierungsprozess einzubinden, um ihre Zustimmung zu gewinnen.
Ein wesentlicher Aspekt zur Wahrung der Gläubigerinteressen ist die korrekte Anwendung der rechtlichen Rahmenbedingungen, wie sie im StaRUG verankert sind. Paragrafen wie § 5 StaRUG betonen die Transparenzpflicht gegenüber den Gläubigern und die Notwendigkeit, diese in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Die Missachtung dieser Pflichten könnte zu einem Verlust des Gläubigervertrauens und rechtlichen Konsequenzen führen. Zudem müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie ihren Informationspflichten nachkommen, um Haftungsrisiken zu minimieren. Eine professionelle Begleitung durch unsere Anwälte kann helfen, die komplexen Anforderungen zu erfüllen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Für Geschäftsführer und Gesellschafter in Augsburg bedeutet dies, dass sie proaktiv handeln und alle rechtlichen Optionen sorgfältig prüfen sollten. Eine frühzeitige Beratung kann helfen, den Restrukturierungsprozess effizient zu gestalten und die Gläubigerinteressen nachhaltig zu sichern. Unsere Anwälte stehen bereit, um Unternehmen in dieser herausfordernden Phase zu unterstützen und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Häufige Fragen zur Sanierung und zum StaRUG-Verfahren
Was Mandanten häufig über Sanierung in der Krise (StaRUG) wissen möchten
Was ist das StaRUG und wann sollte es genutzt werden?
Das StaRUG, das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, bietet Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten die Möglichkeit, frühzeitig Restrukturierungsmaßnahmen einzuleiten, um eine Insolvenz zu vermeiden. Durch das Verfahren können Unternehmen mit ihren Gläubigern außergerichtliche Vereinbarungen treffen, um Schulden zu restrukturieren. Es sollte genutzt werden, wenn eine Unternehmenskrise droht, aber noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Das Ziel ist, die Fortführung des Unternehmens zu sichern und gleichzeitig Gläubigerinteressen zu wahren.
Welche Vorteile bietet die Eigenverwaltung gegenüber der Regelinsolvenz?
Die Eigenverwaltung ermöglicht es dem Unternehmen, unter Aufsicht eines Sachwalters selbst die Sanierung zu steuern. Ein wesentlicher Vorteil ist die Fortführung der unternehmerischen Leitung durch die bisherigen Geschäftsführer, was Kontinuität und Vertrauen bei Geschäftspartnern schaffen kann. Zudem bietet die Eigenverwaltung mehr Flexibilität bei der Restrukturierung. Im Gegensatz zur Regelinsolvenz, bei der ein Insolvenzverwalter die Kontrolle übernimmt, behält das Unternehmen bei der Eigenverwaltung mehr Gestaltungsmöglichkeiten in der Krise.
Welche Risiken bestehen bei der Nichtbeachtung der Insolvenzantragspflicht?
Die Nichteinhaltung der Insolvenzantragspflicht kann erhebliche rechtliche Konsequenzen für die Geschäftsführer nach sich ziehen. Dazu gehören strafrechtliche Sanktionen wie Geld- oder Freiheitsstrafen. Zudem können zivilrechtliche Haftungsansprüche gegen die Geschäftsführung entstehen, wenn Gläubiger durch die verspätete Antragstellung geschädigt werden. Es ist daher essentiell, die finanzielle Lage des Unternehmens kontinuierlich zu überwachen und bei Vorliegen der Voraussetzungen den Insolvenzantrag rechtzeitig zu stellen.
Wie können persönliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer minimiert werden?
Um persönliche Haftungsrisiken zu minimieren, sollten Geschäftsführer frühzeitig auf finanzielle Warnsignale reagieren und rechtzeitig Maßnahmen zur Sanierung einleiten. Dazu gehört auch die genaue Dokumentation aller finanziellen Entscheidungen und Maßnahmen. Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um die Einhaltung gesetzlicher Pflichten sicherzustellen. Zudem sollten Geschäftsführer bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung umgehend eine qualifizierte betriebswirtschaftliche Beratung in Anspruch nehmen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.
Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO: Chancen und Grenzen
Was Sie zu schutzschirmverfahren nach § 270b inso wissen müssen
Das Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO eröffnet neue Möglichkeiten. Für Unternehmen in der Krise bietet es die Chance, in Eigenregie und unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters eine Sanierung zu planen. Diese Option kann besonders wertvoll sein, um die Kontrolle über das Unternehmen zu behalten und gleichzeitig die Gläubigerinteressen zu wahren. Entscheidend ist, dass das Unternehmen noch zahlungsfähig ist und eine Sanierungsaussicht besteht. Geschäftsführer in Augsburg, die in den Branchen Maschinenbau oder Digitalwirtschaft tätig sind, können von dieser Möglichkeit profitieren, um langfristige Lösungen zu entwickeln ohne sofortige Insolvenz.
Das Schutzschirmverfahren erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und rechtliche Expertise. Es ermöglicht Unternehmen, innerhalb von drei Monaten einen Sanierungsplan vorzulegen, der den Anforderungen des § 270b InsO gerecht wird. Der Plan muss die Zustimmung der Gläubiger finden und wird durch das Gericht bestätigt. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass während dieser Zeit keine Insolvenzantragspflicht besteht. Jedoch bergen solche Verfahren auch Risiken, da eine fehlerhafte Umsetzung zu einer persönlichen Haftung der Geschäftsführung führen kann. MTR Legal steht Unternehmen zur Seite, um diese rechtlichen Herausforderungen fundiert anzugehen.
Für Geschäftsführer und Gesellschafter ist es entscheidend, frühzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. MTR Legal bietet umfassende Beratung, um die Chancen des Schutzschirmverfahrens optimal zu nutzen und rechtliche Stolpersteine zu vermeiden. So können Unternehmen in Augsburg gezielt auf eine nachhaltige Sanierung hinarbeiten und ihre Zukunftsfähigkeit stärken.
Eigenverwaltung: Voraussetzungen und Risiken für Geschäftsführer
Was Sie zu eigenverwaltung wissen müssen
Die Eigenverwaltung ist mit spezifischen Voraussetzungen und Risiken verbunden. Um in dieser Form eine Sanierung zu starten, muss das Unternehmen insolvenzreif sein, jedoch noch über positive Fortführungsaussichten verfügen. Zudem ist es notwendig, dass die Geschäftsführung weiterhin in der Lage ist, die Geschäfte ordnungsgemäß zu führen. Dies erfordert ein hohes Maß an Transparenz und Kommunikation mit den Gläubigern. Die Eigenverwaltung bietet die Möglichkeit, das Unternehmen unter eigener Leitung zu restrukturieren, erfordert jedoch auch ein hohes Maß an rechtlicher und wirtschaftlicher Expertise.
Die rechtlichen Voraussetzungen der Eigenverwaltung sind im Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) verankert. Der Antrag auf Eigenverwaltung muss gut begründet sein, wobei die Geschäftsführung ihre Fähigkeit zur Fortführung unter Beweis stellen muss. Ein wesentliches Element ist der Insolvenzplan, der den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt wird. Risiken bestehen vor allem in der persönlichen Haftung der Geschäftsführer, sollten sie die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllen. Eine sorgfältige Beratung durch das Team von MTR Legal kann helfen, diese Risiken zu minimieren und den Sanierungsprozess erfolgreich zu gestalten.
Für Geschäftsführer in Augsburg, die Sanierungsoptionen wie die Eigenverwaltung in Betracht ziehen, ist es entscheidend, frühzeitig die richtige Strategie zu wählen. MTR Legal bietet umfassende Unterstützung bei der Analyse der rechtlichen Voraussetzungen und bei der Entwicklung eines maßgeschneiderten Sanierungsplans. Durch rechtzeitige Maßnahmen können Haftungsrisiken reduziert und die Chancen auf eine erfolgreiche Restrukturierung erhöht werden. Unsere Anwälte stehen Ihnen mit ihrer Erfahrung zur Seite, um den bestmöglichen Weg aus der Krise zu finden.