Verteidigung im Steuerstrafverfahren
Der Kampf gegen Steuerhinterziehung wird national und international forciert. Im Fall einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung drohen Geldstrafen und Freiheitsstrafen nicht unter sechs Monaten. Darum ist in einem Steuerstrafverfahren eine anwaltliche Vertretung dringend notwendig. MTR Rechtsanwälte verfügen über ein kompetentes Team mit profunden Kenntnissen im Steuerrecht und Strafrecht. Beides ist für eine erfolgreiche Verteidigung unerlässlich.
Unsere Leistungen
- Beratung bei Steuerhinterziehung
- Beratung im Steuerstrafrecht
- Vertretung im Steuerstrafverfahren
- Beratung und Erstellung von Selbstanzeigen
- Beratung im internationalen Steuerrecht
Wann liegt Steuerhinterziehung vor?
Steuerhinterziehung liegt vor, wenn die Angaben in der Steuererklärung falsch oder unvollständig sind bzw. gar keine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht wurde. Steuerhinterziehung kann also durch aktives Tun aber auch durch Unterlassen entstehen. Liegen Verdachtsmomente vor, leitet die Finanzbehörde ein Steuerstrafverfahren ein.
Selbstanzeige fehlgeschlagen – was tun?
Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung bietet den Weg in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Ist die Selbstanzeige erfolgreich, ist eine Verurteilung vom Tisch. Aber schon kleine Fehler bei der Selbstanzeige können dazu führen, dass sie fehlschlägt und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht. Spätestens dann, sollten erfahrene Rechtsanwälte mit der Verteidigung beauftragt werden. Denn mit einer sorgfältig ausgewählten Verteidigungsstrategie lässt sich das Strafmaß in der Regel mildern. Darüber hinaus wirkt auch eine fehlerhafte Selbstanzeige strafmildernd.
Konsequenzen aus dem Steuerstrafverfahren
- Einstellung des Verfahrens wegen unberechtigter Vorwürfe
- Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld
- Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage
- Erlass eines Strafbefehls
- Strafrechtliches Hauptverfahren
Die Konsequenzen hängen auch wesentlich von der Verteidigungsstrategie ab. Diese sprechen wir eng mit unserem Mandanten ab, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Gerichtliche Hauptverhandlungen können in vielen Fällen vermieden werden, was oft im Interesse der Beschuldigten liegt.
Verhalten während des Ermittlungsverfahrens
Wird wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung ermittelt, kann es auch zu Hausdurchsuchungen kommen. Die Verdächtigen sollten sich dabei nicht zu unbedachten Äußerungen hinreißen lassen, da diese schaden können. Stattdessen sollte unverzüglich ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. In einem Steuerstrafverfahren haben der Verdächtige und Personen aus seinem engen Umfeld umfangreiche Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechte, von denen sie Gebrauch und keine Angaben zur Sache machen sollten.
Verurteilung wegen Steuerhinterziehung
Bei Steuerhinterziehung drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Darüber hinaus kann beispielsweise Gewerbetreibenden auch die Gewerbeerlaubnis entzogen werden. Auch bei der Höhe des Strafmaßes hängt viel von der Verteidigungsstrategie ab.