Wirecard AG
Die Wirecard AG ist insolvent. Am 25. Juni 2020 teilte das Unternehmen mit, Insolvenzantrag beim Amtsgericht München wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zu stellen. Der Bilanzskandal und die folgende Insolvenz bedeutet für die Aktionäre und Anleihe-Anleger ein finanzielles Desaster. Um ihre Investitionen zumindest teilweise zu retten, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die britische Financial Times hatte bereits 2019 über Unregelmäßigkeiten in den Bilanzen berichtet. Diese Berichte wies das Unternehmen entschieden zurück und sah sich veranlasst, eine Sonderprüfung in Auftrag zu geben. Die brachte jedoch keine Entlastung. Im Gegenteil: Die Prüfer kritisierten u.a. die Kooperationsbereitschaft des Unternehmens oder fehlende Unterlagen.
Fast zwei Milliarden Euro fehlen
Diese Vorwürfe bewahrheiten sich am 18. Juni 2020 als die Wirecard AG zum wiederholten Mal die Jahresbilanz für 2019 nicht vorlegen konnte. Die Wirtschaftsprüfer hatten das Testat verweigert, weil Nachweise über 1,9 Milliarden Euro fehlten, die vermeintlich auf Treuhandkonten bei philippinischen Banken liegen sollten. Wenig später musste das Unternehmen einräumen, dass es diese Treuhandkonten mit den knapp 2 Milliarden Euro mit großer Wahrscheinlichkeit nicht gibt. Es folgte der Insolvenzantrag der Wirecard AG, die erst im Herbst 2019 noch eine Anleihe mit einem Volumen von 500 Millionen Euro emittiert hatte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach dem Skandal u.a. wegen des Verdachts der Marktmanipulation und Betrugsverdacht.
Ansprüche im Insolvenzverfahren
Investoren in Aktien, Anleihe und Derivate drohen enorme Verluste. Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, können die Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Angesichts der hohen Verbindlichkeiten, wird für sie allerdings nicht viel zu holen sein. Die Aktionäre müssen sich ganz hinten anstellen, ihre Forderungen werden nachrangig bedient – falls es dann noch etwas zu verteilen gibt. Für die Anleger sieht es im Insolvenzverfahren zwar etwas besser aus, allerdings dürfen auch sie nicht mit einer hohen Insolvenzquote rechnen. Selbst wenn es zum Verkauf einzelner Unternehmensanteile kommt und der Erlös in die Insolvenzmasse fließt, dürfte dies nicht ansatzweise ausreichen, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen.
Schadensersatzansprüche geltend machen
Damit das Geld nicht endgültig verloren ist, können Investoren Schadensersatzansprüche geltend machen. Bei dem insolventen Unternehmen wird voraussichtlich nicht viel zu holen sein. Die Forderungen können sich angesichts aufgeblähter Bilanzen und der Verdachts der Marktmanipulation auch gegen Vorstände und Aufsichtsräte der Wirecard AG und auch gegen die Wirtschaftsprüfer richten. Letztere haben die Bilanzen trotz offensichtlicher Luftbuchungen über Jahre hinweg durchgewunken.
Als im Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten wir Anleger der Wirecard-AG gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten und Schadensersatzansprüchen.