BaFin
Aufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. Dazu vereinigt die BaFin mit Sitz in Bonn und Frankfurt a.M. die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und dem Wertpapierhandel unter ihrem Dach. Sie soll einerseits die Zahlungsfähigkeit der Banken, Finanzdienstleister und Versicherer sicherstellen und andererseits für faire und transparente Verhältnisse am Kapitalmarkt sorgen.

Um diese Anforderungen erfüllen zu können, hat die BaFin als Anstalt des öffentlichen Rechts weitreichende Ermittlungs- und Eingriffskompetenzen sowie Aufsichts-, Kontroll- und Anordnungsbefugnisse. Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen können zu hohen Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen führen. Als international tätige Wirtschaftskanzlei ist MTR Rechtsanwälte mit den Anforderungen und Pflichten, die Banken, Versicherer, Finanzdienstleister oder Emissionshäuser erfüllen müssen, bestens vertraut und bietet den Teilnehmern des Kapitalmarktes eine umfassende Beratung an, um rechtliche Auseinandersetzungen mit der BaFin zu vermeiden.
Wertpapieraufsicht
Rechtliche Grundlage für die Wertpapieraufsicht sind das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG), das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) und das Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz (VerkProspG). Zu den zentralen Aufgaben der BaFin im Bereich der Wertpapieraufsicht gehört die Bekämpfung von Insidergeschäften und der Marktmanipulation, die Überprüfung der Veröffentlichung von Ad-hoc-Meldungen, Directors´ Dealings- und bedeutenden Stimmrechtsmeldungen. Zudem ist die Behörde auch für die Aufsicht über Kapitalanlagegesellschaften und für die Billigung von Emissionsprospekten von Wertpapieren und Vermögensanlagen zuständig. Wer Vermögensanlagen öffentlich anbietet, muss der BaFin in der Regel ein Emissionsprospekt vorlegen und genehmigen lassen. Geprüft wird dabei, ob der Prospekt den gesetzlichen Mindestanforderungen genügt und nicht in sich widersprüchlich ist. Die inhaltliche Richtigkeit der Prospektangaben wird hingegen nicht überprüft.
Bankenaufsicht
Den rechtlichen Rahmen für die Bankenaufsicht bilden das Kreditwesengesetz (KWG) und das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Ziel ist es, Missständen im Kreditwesen entgegenzuwirken und Fehlentwicklungen zu vermeiden. Wie intensiv die Banken dabei beaufsichtigt werden, hängt vor allem von Art und Umfang ihrer Geschäfte ab. Hauptaugenmerk wird darauf gelegt, dass die Institute über ausreichendes Eigenkapital verfügen, Liquidität vorhalten und entsprechende Risikokontrollmechanismen eingebaut haben.
Zudem erteilt die BaFin die Erlaubnis für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Diese Erlaubnispflichten treffen regelmäßig auch Unternehmen aus dem Nichtfinanzsektor. Unternehmen müssen z.B. aufpassen, dass sie im Zuge der Refinanzierung keine erlaubnispflichtigen Kreditgeschäfte oder Einlagengeschäfte betreiben.
Unsere Leistungen
- Durchführung von Erlaubnisverfahren
- Vertretung bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit der BaFin
- Konzeption der Emissionsprospekte
- Begleitung bei Billigungs- und Genehmigungsverfahren
- Beratung und Kontrolle bei Meldepflichten
- Compliance