Handelsvertreterrecht
Der Beruf des Handelsvertreters ist in der heutigen Geschäftswelt sehr präsent und findet sich in diversen Branchen, etwa Warenvertreter, Versicherungsvertreter, Anzeigenvertreter etc. Das Handelsvertreterrecht ist gesetzlich normiert und findet seine Grundlage im Handelsgesetzbuch, HGB.

Die Rechtsanwälte von MTR Rechtsanwälte beraten Sie in allen Bereichen des Handelsvertreterrechts umfassend und stehen Ihnen mit all ihrem Fachwissen zur Seite. Wir erstellen für Sie Handelsvertreterverträge, helfen Ihnen bei der richtigen rechtlichen Einordnung Ihres Unternehmerstatus und unterstützen Sie bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche gegen Ihre Vertragspartner.
Handelsvertreter
Handelsvertreter ist, wer ein selbständiges Handelsgewerbe mit eigenem Unternehmensrisiko betreibt, ständig vertraglich verpflichtet ist, für andere Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder abzuschließen und dieses in fremdem Namen und auf fremde Rechnung unternimmt. Dem Handelsvertreter steht während des Vertragsverhältnisses ein gesetzlicher Provisionsanspruch für alle Geschäftsabschlüsse zu, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind. Nach Beendigung eines Handelsvertretervertrages hat der Handelsvertreter zudem einen gesetzlich geregelten Ausgleichsanspruch gegen den Unternehmer, sofern dieser auch nach Vertragsbeendigung von den Geschäftsbeziehungen profitiert, die der Handelsvertreter während der Vertragslaufzeit angeworben hat.
Abzugrenzen ist der Handelsvertreter von einem angestellten (Außen-)Mitarbeiter, dem Makler, Franchisenehmer und dem freien Mitarbeiter. Die korrekte Einordnung ist oftmals schwierig. Es ist daher ratsam, den eigenen Status von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, um sicher zu wissen, welchen gesetzlichen Regelungen die persönliche Tätigkeit unterliegt.
Gründung einer Handelsvertretung
Bei der Gründung einer Handelsvertretung gilt es, die diesbezüglichen Anforderungen zu überblicken und zu erfüllen. So bedarf es etwa einer Gewerbeanmeldung an die zuständige Behörde, der Mitteilung über die Gründung an sonstige öffentliche Stellen, wie IHK, Finanzamt etc., und etwaiger Sondererlaubnisse für bestimmte Wirtschaftszweige. Gerne unterstützen die Anwälte von MTR Rechtsanwälte Sie bei der Gründung Ihrer Handelsvertretung. Lassen Sie sich deshalb schon im Vorfeld von uns beraten. Unsere Rechtsanwälte nehmen sich für Sie Zeit und informieren Sie umfassend über die Erfordernisse der Gründung einer Handelsvertretung. Im Weiteren helfen wir Ihnen bei der Einleitung entsprechender Schritte.
Scheinselbständigkeit
Ein großes Problem im Bereich des Handelsvertreterrechts ist die sog. Scheinselbständigkeit. Hierbei wird der Erwerbstätige von seinem Auftraggeber wie ein Selbständiger behandelt, obwohl es sich dem Grunde nach um ein Angestelltenverhältnis handelt. Hinweise auf eine Scheinselbständigkeit sind, dass der Erwerbstätige dauerhaft hauptsächlich oder ausschließlich nur für einen einzigen Unternehmer arbeitet, er selbst keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten hat und der Unternehmer vergleichbare Tätigkeiten auch von eigenen Arbeitnehmern vornehmen lässt. Sollten diese Kriterien auf Sie zutreffen, empfiehlt es sich, bei einem Rechtsanwalt Rat einzuholen. Denn eine Scheinselbständigkeit kann sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen haben. Gerne stellen wir Ihnen zwecks Beratung einen im Arbeitsrecht erfahrenen Anwalt aus unserer Kanzlei an die Seite, der Ihre Situation analysiert und eine entsprechende Einordnung vornimmt.
Internationales Handelsvertreterrecht
Immer bedeutsamer werden Handelsvertreterverträge mit internationalem Bezug. Gerade im Hinblick auf den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach Vertragsbeendigung können in diesen Fällen Probleme auftreten. Während dem Handelsvertreter aufgrund einer EU-Richtlinie EU-weit ein Anspruch auf Ausgleich oder Entschädigung nach Vertragsbeendigung zusteht, ist der Handelsvertreter außerhalb der europäischen Union weniger bis gar nicht geschützt. Es empfiehlt sich, diesbezüglich versierten Rechtsrat einzuholen. Hierfür sind die auf internationalem Gebiet erfahrenen Rechtsanwälte von MTR Rechtsanwälte der richtige Ansprechpartner.
Die Rechtsanwälte von MTR Rechtsanwälte beraten sowohl Unternehmer als auch Handelsvertreter bzgl. der Ausgestaltung von Handelsvertreterverträgen, Ansprüchen aus bereits bestehenden Handelsvertreterbeziehungen sowie deren Beendigung.