Bankrecht

Darlehen, Beratungshaftung oder Vermögensverwaltung, wir beraten umfassend im Bankrecht und vertreten Sie vor Gericht.

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Informationen zum Kapitalmarktrecht finden Sie hier.

Vertragsverhandlung

Unsere Kanzlei bietet Bankkunden Flankenschutz. Unsere Rechtsanwälte prüfen Verträge, finden Lücken in Vertragsklauseln und stärken Bankkunden im Geschäftsverkehr mit Banken den Rücken.

Darlehen

Kann ein Bankkunde sein Darlehen nicht bedienen, droht die Bank mit Darlehenskündigung und Zwangsversteigerung. Als Kanzlei empfehlen wir bei kritischen Darlehen professionellen Rechtsbeistand. Am besten Sie suchen sich frühzeitig einen mit dem Bankrecht vertrauten Rechtsanwalt. Je früher Sie die Gefahr erkennen, desto besser können unsere Rechtsanwälte helfen, Ihre Rechte und Interessen bei einem Darlehen zu wahren.

Bürgschaft

Persönliche Beziehungen werden von Banken bei Darlehen mitunter ausgenützt. In solchen Fällen knüpft die Bank die Vergabe des Kredits zum Beispiel daran, dass neben dem Kreditnehmer eine weitere Person für die Rückzahlung haften soll: die Eltern, Geschwister, Ehe- oder Lebenspartner. Sie werden im Darlehen als Bürge oder mithaftender Darlehensnehmer bezeichnet. Was viele nicht wissen: Die Gerichte haben den Banken bei der Absicherung von Darlehen enge Grenzen gesetzt. Die Bürgschaft unter nahen Verwandten ist oft sittenwidrig. Das gleiche gilt auch für bestimmte Varianten der Mithaftung. Unsere Rechtsanwälte finden heraus, ob Sie für einen Kredit wirklich einstehen müssen.

Vermögensverwaltung

Sie wollen die Vermögensverwaltung in die Hände Ihre Bank legen? Dann empfehlen wir Ihnen zuvor eine rechtliche Prüfung der Verträge durch einen Rechtsanwalt. So vermeiden Sie viel Ärger im Vorfeld. Wir helfen auch bei Zweifeln an der Vermögensverwaltung ihrer Bank. Unsere Kanzlei nimmt die Vermögensverwaltung Ihrer Bank unter die Lupe: Hat die Bank gegen Anlagerichtlinien verstoßen? Lässt sich Gebührenschinderei nachweisen? Oder hat sich die Bank von Dritten belohnen lassen, ohne Sie über Provisionen zu informieren? In diesen Fällen hilft Ihnen unsere Kanzlei bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Beratungshaftung

Für Banken gelten bei der Anlageberatung die gleichen Regeln wie für freie Anlageberater. Konkret: Auch Bankberater müssen ihre Kunden objektgerecht und anlegergerecht beraten. Objektgerecht ist die Anlageberatung, wenn der Bankberater den Kunden über alle entscheidungsrelevanten Aspekte der Kapitalanlage informiert. Anlegergerecht heißt, der Anlageberater der Bank berücksichtigt die Wünsche, Anlageziele und den Wissensstand des Bankkunden. Unsere Rechtsanwälte finden auch in Ihrem Fall heraus, ob der Mitarbeiter Ihrer Bank gegen Beratungspflichten verstoßen hat. Anschließend fordern wir für Sie Schadensersatz.

Provisionen

Haben Sie sich auf Anraten Ihrer Bank auf eine verlustreiche Kapitalanlage eingelassen? Dann sollten Sie prüfen, ob die Bank hinter Ihrem Rücken eine Provision für die Vermittlung der Kapitalanlage kassiert hat. Falls ja, hat die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen und Sie können Schadensersatz fordern. Viele Bankkunden glauben sich im Konfliktfall in der schwächeren Position. Dass Sie im Streitfall - gerichtlich oder außergerichtlich - ebenbürtig sind, dafür sorgen die Rechtsanwälte der Kanzlei MTR Rechtsanwälte.

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