Insolvenzrecht Rechtsanwalt München
MTR Legal Rechtsanwälte München–Ihr verlässlicher Partner im Bereich Insolvenzrecht
München, als ein führendes Wirtschaftszentrum Deutschlands, beheimatet zahlreiche Firmen aus unterschiedlichsten Sektoren. Auch in dieser dynamischen Unternehmenslandschaft der bayerischen Landeshauptstadt können wirtschaftliche Schwierigkeiten und Insolvenzfälle auftreten, die die Grundlagen von Firmen gefährden. In solchen Momenten sind die versierten Juristen von MTR Legal in München im Bereich Insolvenzrecht gefragte Berater. Sie unterstützen bei der Neuausrichtung des Betriebs und begleiten Klienten durch das Insolvenzverfahren. Weiterhin verteidigen sie die Rechte der Gläubiger und sorgen für den Erhalt ihrer Werte.
- Highlight Towers, Mies-van-der-Rohe-Straße 6, 80807 München
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- muenchen@mtrlegal.com
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Die Beratungsleistungen unserer Juristen im Insolvenzrecht
Insolvenzrecht - MTR Legal Rechtsanwälte unterstützen Sie in München und in ganz Deutschland
MTR Legal Rechtsanwälte in München beraten effektiv Gläubiger sowie Schuldner in allen wichtigen Segmenten des Insolvenzrechts. Unsere Juristen bieten ihre Expertise nicht nur in München, sondern auch landesweit in unseren Offices in Berlin, Bonn, Frankfurt, Hamburg, Düsseldorf und Stuttgart an.
Neuausrichtung und Wiederherstellung des Betriebs
Das primäre Ziel unserer Rechtsanwälte ist immer die Bewahrung des Unternehmens. Um die Betriebe zu retten und Arbeitsplätze in München zu sichern, setzen unsere Juristen auf die Optionen, die das Insolvenzrecht bietet. Bei der Wiederherstellung des Betriebs und der Sicherung von Arbeitsplätzen in München ist eine enge Kooperation mit allen involvierten Parteien unerlässlich, um durchführbare Konzepte zu gestalten. Dabei können manchmal harte Anpassungen notwendig sein.
Schaffen Sie Klarheit – jetzt!
Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Insolvenzrecht in München – MTR Legal Rechtsanwälte sind Ihre Ansprechpartner
Als etablierte Kanzlei im Wirtschaftsrecht begleitet MTR Legal Rechtsanwälte seit Jahren erfolgreich Unternehmen in München. Uns liegt das florierende Wirtschaftsleben Münchens am Herzen, das entscheidend für Fortschritt und Prosperität ist. Unsere Juristen setzen sich im Bereich des Insolvenzrechts für nachhaltige Lösungen ein, wobei der Fokus auf der Rettung und Umstrukturierung von Firmen liegt. Sollte jedoch eine Insolvenz unumgänglich sein, stehen wir sowohl Schuldner als auch Gläubiger im Verfahren zur Seite, um deren Rechte zu wahren.
Häufig gestellte Fragen
Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.
Laut Insolvenzrecht ist die Stellung eines Insolvenzantrags erforderlich, wenn eine Firma überschuldet ist, zahlungsunfähig wird oder die Zahlungsunfähigkeit unmittelbar bevorsteht.
Eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn absehbar ist, dass das Unternehmen seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann.
Eine Überschuldung wird im Insolvenzrecht dann angenommen, wenn das Firmenvermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr decken kann.
Ein Insolvenzantrag kann durch die Geschäftsführung des betroffenen Unternehmens eingereicht werden, sofern eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Darüber hinaus ist es Geschäftspartnern und Gläubigern möglich, einen Antrag zu stellen.
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Einreichung des Insolvenzantrags
Im Falle einer unabwendbaren Insolvenz ist die fristgerechte Einreichung des Insolvenzantrags nach den Richtlinien des Insolvenzrechts essenziell. Bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes ist der Antrag unverzüglich beim Amtsgericht München zu stellen. Gemäß Insolvenzordnung muss der Antrag innerhalb von drei Wochen nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit oder sechs Wochen nach Feststellung der Überschuldung erfolgen. Die Pflicht zur Antragstellung ist streng zu beachten, um den Vorwurf der Insolvenzverschleppung zu vermeiden. Für bestimmte Gesellschaftsformen wie KG, OHG und GbR besteht keine Pflicht zur Antragstellung.
Wege durch die Insolvenz
Das Insolvenzrecht hält unterschiedliche Optionen für die Abwicklung einer Insolvenz bereit:
- Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG)
- Insolvenz in Eigenverwaltung
- Schutzschirmverfahren
- Regelinsolvenz
Unsere Juristen analysieren und erklären die für den Einzelfall geeigneten Verfahren.
StaRUG
bietet eine Chance zur Unternehmenssanierung ohne klassisches Insolvenzverfahren, sofern Zahlungsunfähigkeit droht, aber noch nicht eingetreten ist. Es basiert auf einem Restrukturierungsplan, der nur betroffene Gläubiger einschließt. Unsere Juristen bewerten die Durchführbarkeit und Zweckmäßigkeit in Ihrem spezifischen Fall.
Eigenverwaltung
ermöglicht es der Unternehmensleitung, die Kontrolle mit Unterstützung eines Sachwalters zu behalten. Ein von Gläubigern zu genehmigender Insolvenzplan ist erforderlich. Unsere Juristen unterstützen bei der Planerstellung und überzeugen Gläubiger von dieser Option. Die Genehmigung des Insolvenzgerichts München ist notwendig.
Schutzschirmverfahren
erlaubt es finanziell angeschlagenen Unternehmen, die Insolvenz zu verhindern, solange keine Antragspflicht besteht. Eine Bescheinigung über die Sanierungsfähigkeit ist erforderlich. Wir unterstützen Sie in diesem Prozess. Nach Genehmigung durch das Insolvenzgericht München haben Unternehmen drei Monate Zeit, einen soliden Insolvenzplan vorzulegen.
Unternehmensinsolvenz
tritt in Kraft, sobald ein Unternehmen nicht mehr zu retten ist und das Amtsgericht München daraufhin das ordentliche Insolvenzverfahren initiiert. Gläubiger haben dann die Möglichkeit, ihre Ansprüche rechtzeitig beim Insolvenzverwalter geltend zu machen.
Benötigen Sie juristische Unterstützung?
MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen des Insolvenzrechts. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.
Insolvenzverwaltung bestreitet Zahlungsforderungen
Im Zuge einer Firmeninsolvenz kann es vorkommen, dass der Insolvenzverwalter Zahlungen, die zuvor vom Unternehmen geleistet wurden, mittels einer Insolvenzanfechtung zurückverlangt. Dies kann Gläubiger in eine Lage der rechtlichen Unsicherheit und finanziellen Einbußen bringen. Es ist essentiell zu wissen, dass die Ansprüche eines Insolvenzverwalters nicht uneingeschränkt sind. Unsere rechtserfahrenen Mitarbeiter prüfen die Berechtigung solcher Forderungen und setzen sich für Ihre Rechte ein.
Fragen zum Insolvenzrecht?
Unser Team aus erfahrenen Anwälten ist bereit, Ihre insolvenzrechtlichen Anliegen zu klären. Buchen Sie jetzt Ihren Rückruf!
Sicherheitenmanagement und Vertretung der Gläubiger
Gläubiger befinden sich in der misslichen Lage, offene Ansprüche bei einer Firmeninsolvenz zu haben, die unter Umständen unerfüllt bleiben. Unsere juristisch versierten Mitarbeiter engagieren sich für den Schutz Ihrer Ansprüche und unterstützen bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen. Wir assistieren nicht nur bei der Eintragung Ihrer Ansprüche in die Insolvenztabelle, sondern auch bei der Verfolgung zusätzlicher Rechte wie Schadenersatzansprüche. Durch unsere langjährige Praxis im Insolvenzrecht bieten wir ein wirkungsvolles Management von Sicherheiten für Gläubiger.
Ihr erster Schritt zur rechtlichen Klarheit!
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