Rechtsanwalt für Strafbefreiende Selbstanzeige
Strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung
Mit MTR Legel Rechtsanwälte zurück in die Steuerlegalität
Die Zeiten, in denen unversteuertes Schwarzgeld sicher auf Auslandskonten in der Schweiz, Österreich, Liechtenstein und anderen Steueroasen vor dem deutschen Fiskus verborgen werden konnte, sind lange vorbei. Inzwischen wird in Deutschland konsequent gegen Steuerhinterziehung vorgegangen. Auf die Steuersünder kommen empfindliche Geldstrafen oder auch Gefängnisstrafen zu. Der Staat hat mit der strafbefreienden Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung aber eine Möglichkeit geschaffen, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. MTR Legal Rechtsanwälte berät Steuerpflichtige bei der Erstellung einer Selbstanzeige. Unsere Rechtsanwälte zeigen dabei auf, welche Anforderungen für Straffreiheit erfüllt sein müssen. Die Beratung durch unsere im Steuerrecht und Steuerstrafrecht erfahrenen Rechtsanwälte erfolgt dabei natürlich vertrauensvoll und vollkommen diskret.
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Nehmen Sie unsere Expertise in der Strafbefreienden Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung in Anspruch und buchen Sie einen Beratungstermin, um Ihre Anliegen professionell zu klären.
Wir haben nachfolgend die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung – Bundesweite Beratung durch unsere Rechtsanwälte
Die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ist ein gangbarer Weg, um in die Steuerlegalität zurückzukehren. Sie ist allerdings kein Selbstläufer. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie in unseren Offices in Berlin, Bonn, Düsseldorf, Köln, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart bei der rechtssicheren Erstellung einer Selbstanzeige.
Vorwurf der Steuerhinterziehung
Unterscheidung zwischen Steuerordnungswidrigkeit und Steuerstraftat
Der Vorwurf der Steuerhinterziehung steht schnell im Raum und kann jeden treffen. Da empfindliche Strafen drohen, sollten betroffene Steuerpflichtige dies nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern sich an einen im Steuerrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der umgehend die erforderlichen rechtlichen Schritte einleiten kann.
Unsere im Steuerrecht erfahrenen Rechtsanwälte zeigen zunächst auf, ob tatsächlich eine Steuerstraftat vorliegt oder lediglich eine Steuerordnungswidrigkeit.
Von einer Steuerordnungswidrigkeit wird bei einer sog. leichten Steuerverkürzung gemäß § 378 Abgabenordnung (AO) gesprochen. Wurden die Steuern nicht vorsätzlich verkürzt und dem Steuerpflichtigen kann nur Leichtfertigkeit vorgeworfen werden, wird in der Regel noch von einer Ordnungswidrigkeit ausgegangen. Zwischen Leichtfertigkeit und Vorsatz liegt allerdings nur ein schmaler Grat, so dass unbedingt ein erfahrener Rechtsanwalt hinzugezogen werden sollte, der gegenüber den Steuerbehörden überzeugend argumentieren kann.
Bei einer Steuerstraftat wie der Steuerhinterziehung muss der Steuerpflichtige vorsätzlich gehandelt haben. Eine Steuerhinterziehung liegt gemäß § 370 AO vor, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich durch aktives Tun oder aber auch durch pflichtwidriges Unterlassen Steuern verkürzt oder sich andere nicht gerechtfertigte Steuervorteile verschafft hat. Dabei ist schon der Versuch strafbar. Für eine effiziente Verteidigung sollte umgehend ein kompetenter Rechtsanwalt hinzugezogen werden.
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Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Zurück in die Steuerehrlichkeit
MTR Legal Rechtsanwälte – der diskrete Weg zur Selbstanzeige
Wer sich mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert sind, muss unbedingt handeln und erfahrene Rechtsanwälte hinzuziehen. Denn es steht viel auf dem Spiel – neben empfindlichen Geldstrafen können auch Freiheitsstrafen drohen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige kann der Ausweg sein und in die Steuerlegalität zurückführen. Die Erstellung einer Selbstanzeige ist jedoch nichts für Laien, denn schon kleine Fehler können zu ihrer Unwirksamkeit führen. Daher sollte eine Selbstanzeige in die erfahrenen Hände von unseren Rechtsanwälten gelegt werden. Sie wissen, welche Anforderungen erfüllt werden müssen, um Straffreiheit zu erreichen. Wir kümmern uns um die Beschaffung der notwendigen Unterlagen, berechnen die Höhe der ausstehenden Steuerabgaben und übernehmen im enger Absprache mit unseren Mandanten die notwendige Korrespondenz mit den Finanzbehörden. Natürlich übernehmen unsere Rechtsanwälte auch die Vertretung vor Gericht, wenn dies nötig sein sollte. Völlige Diskretion ist dabei für unsere Rechtsanwälte eine Selbstverständlichkeit.
Häufig gestellte Fragen
Sie ist nicht mehr möglich, wenn die Finanzbehörden bereits die Ermittlungen aufgenommen haben. Dann sollten Rechtsanwälte hinzugezogen werden, um eine effiziente Verteidigungsstrategie zu entwerfen.
Erfahrenen Rechtsanwälte können dafür sorgen, dass sie alle Voraussetzungen erfüllt, um strafbefreiend zu wirken. Allerdings muss der Steuerpflichtige die ausstehenden Steuern samt Zinsen nachzahlen können.
Damit sie strafbefreiend wirkt, sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, der weiß, welche Voraussetzungen für Straffreiheit erfüllt sein müssen. Selbst wenn dies nicht der Fall ist, wirkt sich die Selbstanzeige in der Regel strafmildernd aus.
Steuerhinterziehung kann empfindliche Geldstrafen und auch Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren Haft zur Folge haben. Bei einem Hinterziehungsbetrag ab einer Million Euro kann die Gefängnisstrafe nach Rechtsprechung des BGH nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Beim Vorwurf der Steuerhinterziehung sollte unbedingt ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.
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Strafmaß bei Steuerhinterziehung
Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren möglich
Auch beim Strafmaß gibt es einen eklatanten Unterschied zwischen einer Steuerordnungswidrigkeit und einer Steuerhinterziehung. Bei einer Steuerordnungswidrigkeit kann eine Geldbuße bis maximal 50.000 Euro verhängt werden. Bei einer Steuerhinterziehung drohen hingegen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren in besonders schweren Fällen. Ab einem Hinterziehungsbetrag von einer Million Euro kann eine Freiheitsstrafe nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Schon das Strafmaß zeigt, wie wichtig eine Verteidigung durch kompetente Rechtsanwälte ist.
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MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen der Selbstanzeige. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.
Staat baut goldene Brücke bei Steuerhinterziehung
Hohe Anforderungen an Selbstanzeige mit Rechtsanwalt erfüllen
Anders als andere Rechtsgebiete bietet das deutsche Steuerrecht die Möglichkeit, durch eine Selbstanzeige in die Legalität zurückzukehren und sogar Straffreiheit zu erlangen. Gesetzlich ist die Selbstanzeige in § 371 AO verankert. Die Anforderungen an sie wurden in den vergangenen Jahren allerdings sukzessive verschärft. Für den Laien sind diese Anforderungen nur schwer zu überschauen noch weniger zu erfüllen. Daher sollte ein erfahrener Rechtsanwalt mit der Erstellung beauftragt werden.
Fragen zur Selbstanzeige?
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Anforderungen an wirksame Selbstanzeige
Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit
Um mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückkehren zu können, muss gegenüber dem Finanzamt reiner Tisch gemacht und detaillierte Angaben zu allen steuerlich relevanten Vorgängen der letzten zehn Jahre gemacht werden. Außerdem muss die Abgabe rechtzeitig erfolgen. Das heißt, dass die Steuerstraftat noch nicht von den Finanzbehörden entdeckt sein darf.
Die Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige sind hoch und ohne fachkundigen Rechtsanwalt kaum zu bewältigen. Kleine Fehler können zwar schon dazu führen, dass sie nicht strafbefreiend wirkt. Ähnlich wie ein Geständnis kann aber häufig ein milderes Strafmaß erreicht werden.
Folgen der Selbstanzeige
Nachzahlung der Steuern samt Zinsen
War die Anzeige erfolgreich, muss der Steuerpflichtige die säumigen Steuern samt Zinsen fristgerecht nachzahlen, um Straffreiheit zu erlangen. Zudem wird ggf. ein Sonderzuschlag fällig. Der Steuerpflichtige sollte daher darauf achten, dass ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Sind die Zahlungen erfolgt, sind keine weiteren strafrechtlichen Folgen mehr zu befürchten.
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