Rechtsanwälte für Erbschaftssteuer Berlin

Beratung zur Erbschaftssteuer in Berlin – rechtlich klar, steuerlich durchdacht, persönlich begleitet

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Kanzlei für Erbschaftssteuer Berlin

Beratung bei Vermögensübertragungen und Nachlassregelungen

Die Erbschaftssteuer betrifft viele Menschen, die Vermögenswerte nach einem Todesfall erwerben. In Berlin ist dieses Thema besonders aktuell, da Grundstücke, Immobilien und Geldvermögen überdurchschnittlich hohe Werte aufweisen können. Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und dem Wert des Erwerbs. Unsere Kanzlei in Berlin unterstützt Sie bei der Planung, Gestaltung und Umsetzung Ihrer Nachlassregelung sowie bei der korrekten Abwicklung der Erbschaftssteuererklärung.

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Nehmen Sie unsere Expertise im Erbrecht in Anspruch und buchen Sie einen Beratungstermin, um Ihre Anliegen professionell zu klären.

Grundlagen der Erbschaftssteuer

Wann Erbschaftssteuer fällig wird – Informationen für Berlin und Umgebung

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer auf den Erwerb von Todes wegen. Sie wird vom Finanzamt erhoben, wenn Vermögen wie Immobilien, Geld, Beteiligungen oder Sachwerte durch einen Erbfall auf eine andere Person übertragen werden. Die Steuerpflicht entsteht mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers. Die gesetzliche Grundlage bildet das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). In Deutschland handelt es sich um eine Landessteuer, die vom Wohnsitzfinanzamt des Erben erhoben wird. Dabei sind bestimmte Freibeträge und Steuerklassen zu beachten.

Wer ist steuerpflichtig?

Wann Erben in Berlin zur Kasse gebeten werden

Jede Person, die durch Erbfolge oder testamentarische Verfügung Vermögenswerte erhält, ist grundsätzlich steuerpflichtig. Auch Lebenspartner und Ehegatten fallen unter diese Regelung. Die Steuerpflicht greift dann, wenn der steuerpflichtige Erwerb bestimmte Freibetragsgrenzen überschreitet. Entscheidend sind dabei das Verwandschaftsverhältnis zum Erblasser sowie die Steuerklasse.

Optimieren Sie Ihre Erbschaftssteuer.

Nutzen Sie die Expertise unserer Rechtsanwälte, um Ihre Nachlassplanung optimal zu gestalten.

Ihr Team für Erbschaftssteuer bei MTR Legal in Berlin

Kompetente Nachlassplanung: Mit Erfahrung und frischem Blick gemeinsam zum Ziel

Unsere Kanzlei bietet Ihnen fundierte Unterstützung im Erbschaftssteuerrecht. Von der ersten Einschätzung bis zur finalen Umsetzung Ihrer Nachlassplanung begleiten wir Sie mit Erfahrung, Klarheit und einem offenen Ohr für Ihre persönlichen Anliegen. Ob Immobilie, Geldvermögen oder Unternehmensanteil – wir entwickeln individuelle Lösungen für Ihre Situation.

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Häufig gestellte Fragen

Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.

Die Höhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser, der Steuerklasse und dem Wert des Erwerbs; dabei spielt der Grad der Verwandtschaft eine entscheidende Rolle für die Höhe der Steuer. Der Steuersatz reicht von 7 bis 50 Prozent.

Ehegatten erhalten 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro. Für entferntere Verwandte oder Freunde gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro.

Innerhalb von drei Monaten nach dem Erbfall muss das Finanzamt informiert werden.

Unsere Kanzlei erstellt die Erklärung für Sie und stimmt alles mit dem Finanzamt ab.

Durch Schenkungen zu Lebzeiten, Nutzung von Freibeträgen, passende Testamentgestaltung und frühzeitige Planung lassen sich Steuerlasten reduzieren.

Die Berechnung der Erbschaftssteuer erfolgt auf Basis des Wertes der übertragenen Vermögenswerte und der Steuerklasse des Erben. Steuerklasse I umfasst Ehepartner und Kinder, die geringere Steuersätze zahlen, während entferntere Verwandte in Klasse III deutlich höhere Sätze zahlen. Unsere Anwälte analysieren Ihre Vermögenswerte detailliert und beraten Sie zu Möglichkeiten der Steueroptimierung, um die Belastung für Ihre Erben zu minimieren.

Auch Vermögen im Ausland kann steuerpflichtig sein, wenn Erblasser oder Erbe in Deutschland wohnen. Wir prüfen, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen greift.

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Lokal. Überregional. International.

An acht strategisch positionierten Offices, von Hamburg bis München, stehen wir Ihnen mit einem Team von Rechtsanwälten zur Seite. Ganz gleich, wo Sie sich befinden oder welches rechtliche Anliegen Sie haben, MTR Legal bietet Ihnen überall umfassende, individuelle Beratung und engagierte Vertretung.

Freibeträge und Steuerklassen

Freibeträge bei der Erbschaft: Wie Verwandtschaftsgrad und Steuerklasse die Steuerlast beeinflussen

Die Höhe der Freibeträge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner profitieren von einem Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro. Für Kinder liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro, für Enkelkinder bei 200.000 Euro. Eltern und Großeltern können 100.000 Euro geltend machen. Andere Personen müssen sich mit einem Freibetrag von 20.000 Euro begnügen. Die Einordnung erfolgt in Steuerklasse I, II oder III, wobei Steuerklasse I die günstigsten Steuersätze vorsieht.

Steuerklassen im Überblick

So hoch sind die Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad

In Steuerklasse I fallen Ehepartner, Kinder, Stiefkinder, Enkelkinder sowie Eltern und Großeltern bei Erwerb durch Erbschaft. Steuerklasse II betrifft Geschwister, Nichten, Neffen und Schwiegerkinder. Steuerklasse III umfasst alle anderen Erwerber, darunter auch nicht verwandte Personen. Die Steuerklasse hat erheblichen Einfluss auf die Steuerlast, da sie nicht nur den Freibetrag, sondern auch den Steuersatz beeinflusst.

Höhe der Erbschaftssteuer

So vermeiden Sie hohe Abgaben bei Immobilien und entfernten Verwandten in Berlin

Die Erbschaftssteuer beginnt bei einem Steuersatz von 7 Prozent und kann bis zu 50 Prozent betragen. Je höher der Wert der Erbschaft und je entfernter das Verwandschaftsverhältnis, desto höher der anzuwendende Steuersatz. Eine Immobilie mit einem Wert von 800.000 Euro kann so in Steuerklasse III zu erheblichen Belastungen führen. Unsere Kanzlei analysiert mit Ihnen gemeinsam, wie hoch die Erbschaftssteuer in Ihrem Fall ausfallen kann und welche Möglichkeiten zur Reduzierung bestehen.

Bedeutung der Bewertung von Vermögenswerten

Warum die genaue Vermögensbewertung entscheidend ist

Die korrekte Bewertung der Vermögenswerte ist ein zentraler Aspekt bei der Berechnung der Erbschaftssteuer. Dazu zählen Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Bankguthaben, Wertpapiere und Sachwerte. Gerade in Berlin, wo Immobilienpreise stark schwanken, ist eine sorgfältige Bewertung unerlässlich. Unser Team unterstützt Sie bei der Ermittlung der steuerlich relevanten Werte und bei der Abstimmung mit dem Finanzamt.

Erbschaftssteuer bei Immobilien in Berlin

Immobilie geerbt? So nutzen Sie Steuerbefreiungen für Familienheime richtig

Immobilien sind oft der wertvollste Teil einer Erbschaft. Der Erwerb eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks führt in der Regel zur Steuerpflicht. Allerdings gibt es steuerliche Ausnahmen, zum Beispiel bei der Übertragung eines Familienheims. Wenn Kinder oder Ehepartner die Immobilie zehn Jahre selbst nutzen, kann eine Steuerbefreiung greifen. Wir prüfen, ob in Ihrem Fall eine Befreiung in Betracht kommt und begleiten Sie durch die erforderlichen Nachweise.

Erbschaftssteuer bei Unternehmensanteilen

So sichern Sie Steuervergünstigungen bei der Vererbung von Betrieben

Wird ein Unternehmen oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft vererbt, gelten gesonderte Regelungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Steuerbefreiung von bis zu 85 Prozent erreicht werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Unternehmen weitergeführt wird. Auch hier ist eine frühzeitige Planung sinnvoll. Wir entwickeln mit Ihnen eine geeignete Strategie für die Übertragung und beraten zur Einhaltung der Voraussetzungen.

Gestaltung durch Schenkung

Steuern sparen mit Schenkung: Wie die vorweggenommene Erbfolge Freibeträge optimal nutzt

Ein bewährtes Mittel zur Steueroptimierung ist die vorweggenommene Erbfolge durch Schenkung. Durch gezielte Schenkungen können Freibeträge mehrfach genutzt werden, da sie alle zehn Jahre erneut zur Verfügung stehen. Ob Immobilie, Geld oder Unternehmensanteil: Wir zeigen Ihnen, wie eine Schenkung sinnvoll gestaltet und rechtssicher umgesetzt werden kann.

Benötigen Sie juristische Unterstützung?

MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.

Steuererklärung und Anzeige beim Finanzamt

Erbschaft dem Finanzamt in Berlin melden: Was jetzt zu tun ist und wie wir Sie unterstützen

Nach einem Erbfall sind Erwerber verpflichtet, dem Finanzamt den Erwerb innerhalb von drei Monaten anzuzeigen. Die Erbschaftssteuererklärung muss alle relevanten Daten enthalten, darunter der Wert der Erbschaft, die Steuerklasse und eventuelle Schulden. Wir übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung, erstellen die Erklärung und treten in Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt in Berlin.

Berliner Testament und steuerliche Wirkung

Beliebt, aber steuerlich riskant – wir zeigen bessere Lösungen

Das Berliner Testament ist eine weit verbreitete Form der Nachlassregelung unter Ehepartnern. Dabei setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod des Letztversterbenden. Diese Konstruktion kann jedoch zu einer erhöhten Steuerlast bei den Kindern führen. Wir prüfen, ob das Berliner Testament in Ihrer Situation sinnvoll ist und zeigen Alternativen auf, um die Steuerlast zu senken und durch gezielte Nachlassgestaltung die Vermeidung einer erhöhten Steuerlast zu ermöglichen.

Steuerlast bei hohen Erbschaften

Strategien für hohe Erbschaften ab mehreren hunderttausend Euro

Bei sehr hohen Erbschaften können die Steuersätze empfindlich ansteigen. Vor allem in Steuerklasse III wird schnell ein Satz von 30 bis 50 Prozent erreicht. Wer frühzeitig plant, kann hohe Belastungen vermeiden. Unsere Kanzlei bietet Ihnen strukturierte Lösungen für Vermögenswerte ab mehreren hunderttausend Euro bis in den Millionenbereich.

Steuerpflicht bei Auslandsvermögen

Internationale Erbfälle: So vermeiden Sie doppelte Besteuerung bei Auslandsvermögen

Auch Vermögenswerte im Ausland können der deutschen Erbschaftssteuer unterliegen, wenn der Erblasser oder der Erbe in Deutschland wohnt. Doppelbesteuerungsabkommen können dabei helfen, eine doppelte Belastung zu vermeiden. Wir analysieren Ihre internationale Situation und beraten Sie zur optimalen Gestaltung bei grenzüberschreitenden Erbfällen.

Rolle des Steuerberaters

Effiziente Zusammenarbeit: Mit Steuerberatern zur optimalen Lösung bei komplexen Erbfällen

Ein Steuerberater kann bei komplexen Konstellationen wertvolle Dienste leisten. Wir arbeiten eng mit erfahrenen Steuerberatern zusammen oder binden auf Wunsch Ihre bestehenden Berater mit ein. So schaffen wir ein nahtloses Zusammenspiel aller Beteiligten und sichern eine effiziente und rechtssichere Umsetzung.

Besonderheiten bei eingetragenen Lebenspartnern

Erbschaft unter Lebenspartnern: Rechte, Freibeträge und Fallstricke im Überblick

Eingetragene Lebenspartner werden in Steuerklasse I eingeordnet und profitieren von denselben Freibeträgen wie Ehepartner. Dennoch gibt es in der Praxis einige Besonderheiten zu beachten, etwa bei gemeinsamen Immobilien oder Erbfolgeregelungen. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten und begleiten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Erbschaftssteuer bei Stiefkindern

Gleichstellung nutzen und Nachweise richtig erbringen

Stiefkinder werden wie leibliche Kinder behandelt und fallen in Steuerklasse I. Dennoch sind Nachweise über das Verhältnis und die Familiensituation erforderlich. Wir helfen Ihnen, die notwendige Dokumentation zu erbringen und sorgen für eine möglichst reibungslose Abwicklung gegenüber dem Finanzamt.

Bedeutung des Versorgungsfreibetrags

Versorgungsfreibetrag richtig nutzen: Zusätzliche Steuerentlastung für Ehegatten und Kinder

Ehegatten können zusätzlich zum normalen Freibetrag einen Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 Euro geltend machen. Kinder können bis zu 52.000 Euro in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass keine Versorgungsbezu00fcge aus der Hinterbliebenenversorgung bezogen werden. Wir prüfen die Anspruchsvoraussetzungen und unterstützen bei der Antragsstellung.

Fragen im Erbrecht?

Unser Team aus erfahrenen Anwälten ist bereit, Ihre rechtlichen Anliegen zu klären. Buchen Sie jetzt Ihren Rückruf!

Steuerbefreiung bei Familienheimen

Familienheim steuerfrei vererben: Voraussetzungen und Fallstricke im Blick behalten

Ein Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei übertragen werden. Wichtig ist, dass der Erwerber die Immobilie mindestens zehn Jahre selbst bewohnt. Auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Unsere Kanzlei klärt, ob diese Regelung bei Ihnen angewendet werden kann, und begleitet Sie bei der Umsetzung.

Schenkungsteuer im Vergleich zur Erbschaftssteuer

Schenkung statt Erbe? Wie Sie durch frühzeitige Vermögensübertragung Steuern sparen können

Die Schenkungsteuer folgt denselben Regelungen wie die Erbschaftssteuer. Der Unterschied besteht lediglich im Zeitpunkt der Übertragung. Auch hier gelten Steuerklassen, Freibeträge und Steuersätze. Durch vorausschauende Planung lassen sich erhebliche Steuervorteile erzielen. Wir zeigen Ihnen, wann eine Schenkung sinnvoller ist als eine Vererbung.

Steuerrechtliche Fallstricke vermeiden

So sichern Sie Ihre Ansprüche und vermeiden finanzielle Risiken

In der Praxis kommt es immer wieder zu Fehlern, die zu Nachteilen führen. Nicht angezeigte Erbschaften, falsch bewertete Vermögenswerte oder versäumte Fristen können erhebliche finanzielle Folgen haben. Wir helfen Ihnen, diese Fallstricke zu vermeiden, und sorgen für eine lückenlose Abwicklung.

Gestaltungsspielräume nutzen

Mit der richtigen Strategie steuerlich optimal vererben

Das Erbschaftssteuerrecht bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Gestaltung. Dazu gehören die Testamentsform, die Strukturierung von Vermögenswerten, die Verteilung auf mehrere Personen und die Einbindung von Stiftungen. Wir analysieren Ihre individuelle Lage und entwickeln eine Strategie, die zu Ihren Zielen passt.

Frühzeitige Planung zahlt sich aus

Erbschaftssteuer clever vermeiden: Frühzeitig planen und Streitigkeiten vorbeugen

Wer sich rechtzeitig mit dem Thema befasst, kann Freibeträge mehrfach nutzen, steuerliche Vorteile sichern und familiäre Streitigkeiten vermeiden. Praktische Tipps von Experten, wie Sie gezielt Erbschaftssteuer vermeiden können, helfen Ihnen zusätzlich bei der optimalen Nachlassplanung. Unsere Kanzlei in Berlin steht Ihnen für eine langfristige, durchdachte Gestaltung Ihres Nachlasses zur Verfügung.

Erbschaftssteuer und Hausrat: Was ist zu beachten?

Hausrat im Erbfall: Wert richtig ermitteln und Freibeträge optimal nutzen

Beim Thema Erbschaftssteuer wird der Hausrat oft unterschätzt, dabei kann gerade dieser Teil des Nachlasses einen erheblichen Wert darstellen. Zum Hausrat zählen alle beweglichen Gegenstände, die dem persönlichen Gebrauch oder der Ausstattung einer Wohnung dienen – von Möbeln über Haushaltsgeräte bis hin zu Schmuck und Kunstgegenständen. Für Erben in Steuerklasse I, also insbesondere Ehegatten und Kinder, gilt ein besonderer Freibetrag von 42.000 Euro für Hausrat. Das bedeutet, dass der Wert des Hausrats bis zu dieser Grenze steuerfrei bleibt. Für alle anderen Erben gelten niedrigere Freibeträge. Entscheidend ist, den Wert des Hausrats realistisch und nachvollziehbar zu ermitteln, um die Erbschaftssteuer korrekt zu berechnen und keine Nachteile zu riskieren. Ein erfahrener Steuerberater unterstützt Sie dabei, die richtigen Freibeträge geltend zu machen und die steuerlichen Pflichten im Rahmen der Erbfolge optimal zu erfüllen.

Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Erbschaften

Grenzüberschreitend erben: Doppelbesteuerung vermeiden durch gezielte Planung und Abkommen

Erbschaften, die Vermögenswerte in mehreren Ländern betreffen, können schnell zu einer doppelten Belastung durch die Erbschaftssteuer führen. Dies ist der Fall, wenn sowohl das Land des Erblassers als auch das Land des Erben Erbschaftssteuern erheben. Um eine solche Doppelbesteuerung zu vermeiden, bestehen zwischen Deutschland und vielen anderen Staaten spezielle Doppelbesteuerungsabkommen. Diese Abkommen regeln, welches Land das Besteuerungsrecht hat und wie eine Anrechnung der bereits gezahlten Steuer erfolgt. Für Erben ist es daher unerlässlich, sich frühzeitig über die jeweiligen Regelungen zu informieren und die steuerlichen Pflichten in beiden Ländern zu prüfen. Ein spezialisierter Steuerberater kann helfen, die Erbschaftssteuer bei grenzüberschreitenden Erbschaften korrekt zu berechnen und die Vorteile der Abkommen optimal zu nutzen.

Steuerhinterziehung und strafrechtliche Risiken im Erbfall

Erbschaft korrekt angeben: Steuerhinterziehung vermeiden und rechtlich auf der sicheren Seite bleiben

Die Erbschaftssteuer ist ein sensibles Thema, bei dem Transparenz und die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen oberste Priorität haben sollten. Wer im Erbfall versucht, Vermögenswerte zu verschweigen oder unvollständige Angaben zu machen, riskiert nicht nur Nachzahlungen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung. Dies betrifft sowohl Erben als auch Testamentsvollstrecker. Um solche Risiken zu vermeiden, ist es wichtig, alle Vermögenswerte vollständig und korrekt anzugeben und die Erbschaftssteuer fristgerecht zu erklären. Ein erfahrener Steuerberater unterstützt Sie dabei, die steuerlichen Pflichten im Erbfall zu erfüllen und sorgt dafür, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite stehen.