Möglichkeiten zur Unternehmenssanierung
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen steigt in Deutschland weiter an. Im vergangenen Jahr meldeten nach Angaben des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) so viele Unternehmen Insolvenz an wie seit 2015 nicht mehr – und der Trend hält an.
Nach Zahlen des IW haben 2024 fast 22.000 Unternehmen in Deutschland Insolvenz angemeldet und der Höhepunkt scheint damit noch nicht erreicht zu sein. Das IW rechnet damit, dass im Jahr 2025 über 25.000 Insolvenzen hinzukommen, berichtet das Handelsblatt. Die Gründe für den Anstieg sind vielschichtig. Für die Unternehmen kommt es darauf an, in Krisensituationen angemessen zu reagieren und ggf. auch den Insolvenzantrag rechtzeitig zu stellen. Als Wirtschaftskanzlei berät MTR Legal Rechtsanwälte im Insolvenzrecht und zeigt Wege zur Restrukturierung des Unternehmens auf.
Zahl der Firmenpleiten steigt seit 2022
Seit dem Jahr 2022 steigt die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland und diese Entwicklung hat sich auch in diesem Jahr fortgesetzt. So haben im ersten Quartal 2025 rund 1 Prozent mehr Personen- und Kapitalgesellschaften Insolvenz angemeldet als im Quartal zuvor, insgesamt rund 4.200 Unternehmen, berichtet das Handelsblatt weiter.
Die Gründe für den Anstieg sind vielfältig. So wurde während der Corona-Pandemie die Insolvenzantragspflicht zeitweise ausgesetzt, was zu einem massiven Rückgang der Insolvenzen auf ca. 15.000 Fälle im Jahr 2021 führte. Nach dem Ende der Maßnahmen stieg die Zahl der Insolvenzen wieder steil auf 22.000 Meldungen an. Das Aussetzen der Antragspflicht hatte dazu geführt, dass insolvenzreife Unternehmen den Antrag noch hinauszögern aber letztlich nicht verhindern konnten.
Keine kurzfristige Verbesserung in Sicht
Zu diesem nach wie vor andauernden Nachholeffekt kommen geänderte Rahmenbedingungen wie Inflation und gestiegene Zinsen hinzu. Die Zollpolitik der USA kann zu weiteren Problemen führen. Unter diesen Rahmenbedungen wird es für Unternehmen zunehmend schwieriger, sich zu behaupten.
Mit einer kurzfristigen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation ist nicht zu rechnen. Dennoch hat der Gesetzgeber Möglichkeiten für angeschlagene Unternehmen geschaffen, um aus der Krise zu kommen und sich wieder auf wirtschaftlich tragfähige Füße zu stellen. Das kann auch ohne Insolvenz möglich sein.
Möglichkeiten zur Restrukturierung
Solange noch keine Insolvenzreife vorliegt, kann sich das Unternehmen unter den Schutzschirm stellen und die Sanierung im Schutzschirmverfahren versuchen. Das ist aber nur möglich, wenn tatsächlich noch Aussicht auf eine erfolgreiche Sanierung besteht. Das muss die Gesellschaft nachweisen. Wird das Schutzschirmverfahren bewilligt, muss das Unternehmen zusammen mit einem Sachwalter innerhalb von drei Monaten einen tragfähigen Sanierungsplan vorlegen. Innerhalb dieser Frist können Gläubiger keine Forderungen an das Unternehmen herantragen.
Droht einer Gesellschaft zwar die Zahlungsunfähigkeit, die aber noch nicht eingetreten ist, besteht die Möglichkeit das Unternehmen nach dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz – kurz StaRUG – zu sanieren. Kern ist dabei ein Restrukturierungsplan, den die Gesellschaft zur Rettung des Unternehmens vorlegen muss. Anders als im Insolvenzfall müssen aber nicht alle Gläubiger dem Plan zustimmen, sondern nur diejenigen, die von den geplanten Maßnahmen betroffen sind.
Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung muss das Unternehmen mit der Hilfe eines Sachwalters einen Insolvenzplan vorlegen, dem alle Gläubiger zustimmen müssen. Die Insolvenz in Eigenverwaltung bietet den Vorteil, dass die Geschäftsführung die Gesellschaft auch weiterhin nach außen vertritt, so dass Geschäftskontakte erhalten bleiben.
Insolvenzverschleppung vermeiden
Lässt sich die Insolvenz nicht mehr vermeiden, muss Insolvenzantrag gestellt werden. Dann übernimmt ein Insolvenzverwalter das Ruder und das zuständige Gericht eröffnet das Insolvenzverfahren.
Hierbei ist zu beachten, dass der Insolvenzantrag unbedingt rechtzeitig gestellt werden muss, damit keine Insolvenzverschleppung vorliegt. Ein Insolvenzantrag muss unverzüglich gestellt werden, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist. Das bedeutet, dass der Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung gestellt werden muss.
Werden trotz Insolvenzreife noch Zahlungen vorgenommen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters nicht zu vereinbaren sind, können die verantwortlichen Geschäftsführer oder Vorstände dafür auch persönlich haftbar gemacht werden.
MTR Legal Rechtsanwälte berät im Insolvenzrecht mit dem vorrangigen Ziel, die Sanierung der Gesellschaft zu realisieren.
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