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Urheberschutz bei grafischer Darstellung

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Die grafische Darstellung eines Pizzastücks kann urheberrechtlich geschützt sein. Das hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 9. Juni 2022 entschieden (Az. 14 O 283/20).

Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum. Es muss in kein Register eingetragen werden, sondern entsteht schon mit der Schaffung des Werks. Voraussetzung für den Urheberschutz ist aber, dass das Werk einer persönlichen geistigen Schöpfung entspringt und ein ausreichendes Maß an Individualität und Kreativität erreicht, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte , zu deren Schwerpunkten auch das Urheberrecht zählt.

Diese Schöpfungshöhe sah das LG Köln bei der grafischen Darstellung eines angebissenen Stücks Pizza als gegeben an. Der Clou dabei war, dass das Pizzastück nicht wie üblich in der Mitte, sondern am Rand angebissen war. In dieser Gestaltung erkannte das LG Köln ein schöpferisches Konzept, das deutlich über die bloße naturalistisch-vereinfachte Darstellung eines Pizzastücks hinausgehe.

Der Gestalter der Grafik hatte die Nutzungsrechte auf ein Unternehmen übertragen, das nun die Urheberechte dadurch verletzt sah, dass sich eine Grafik mit einen am Rand angebissenen Pizzastücks sich auf Pizzakartons oder Tragetaschen für die Gastronomie eines Wettbewerbers befindet und klagte auf Überlassung.

Das LG Köln folgte der Argumentation des Klägers. Das abgebissene Pizzastück genieße gemäß dem Urhebergesetz Schutz als ein Werk angewandter Kunst. Denn es handele sich nicht um eine rein naturalistische Darstellung eines Pizzastücks. Vielmehr werde es durch Form- und Farbgebung aufs Wesentliche reduziert und bleibe doch erkennbar. Der Gestaltung der Grafik liege die Idee zu Grunde, dass eine Person schneller war als andere und schon von der Pizza abgebissen habe. Dies werde dadurch deutlich, dass das Pizzastück am abgerundeten Rand abgebissen wurde und nicht wie gewöhnlich am spitzen Ende, so das Gericht. Nach Überzeugung des LG Köln habe sich hier ein schöpferisches Konzept manifestiert.

Mit der Grafik sei ein Zeichen geschaffen worden, dass einerseits im Sinne des Markenrechts eine ausreichende Unterscheidungskraft aufweist und sich außerdem auf originelle Weise von üblichen stilisierten Darstellungen des Produkts Pizza abhebe, führte das LG Köln weiter aus.

MTR Rechtsanwälte stellt seiner Mandantschaft im Urheberrecht erfahrene Anwälte zur Seite.

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