Unternehmensinsolvenzen 2023 deutlich gestiegen

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Wege zur Restrukturierung des Unternehmens

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland zwischen Januar und September 2023 um 24,7 Prozent gestiegen. In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass in diesem Zeitraum 13.270 Unternehmen Insolvenz beantragt haben.

Die steigenden Insolvenzzahlen sind nach Auffassung der Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte ein Ausdruck der derzeit schwierigen Rahmenbedingungen. Von einen schnellen Kehrtwende ist aktuell nicht auszugehen. Als im Insolvenzrecht erfahrene Kanzlei unterstützt MTR Legal Rechtsanwälte Unternehmen in solchen Krisensituationen und zeigt Wege zur Restrukturierung auf. Vorrangiges Ziel ist dabei, die drohende Insolvenz abzuwenden.

Höheres Insolvenzrisiko durch steigende Kosten

Während der Corona-Pandemie gab es für die Unternehmen noch Erleichterungen bei der Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags mit dem Ziel eine Insolvenzwelle zu verhindern. Diese Effekte sind inzwischen weniger spürbar. Hinzu kommen neue Herausforderungen, mit denen Unternehmen zu kämpfen haben. Steigende Energiepreise und hohe Zinsen machen sich bemerkbar und können nicht von jedem Unternehmen kompensiert werden. Folge sind steigende Insolvenzzahlen und offene Forderungen der Gläubiger. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts beliefen sich die Forderungen der Gläubiger aus den Unternehmensinsolvenzen zwischen Januar und September 2023 auf rund 21,1 Milliarden Euro. Damit haben sie sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum fast verdoppelt.

Angesichts der geopolitischen Lage ist von einer kurzfristigen Besserung der konjunkturellen Situation für Unternehmen in Deutschland nicht auszugehen. Umso wichtiger ist es für die Betriebe, sich auf eine Krisensituation einzustellen und überzeugende Strategien zur Restrukturierung des Unternehmens zu finden.

Möglichkeiten zur Restrukturierung

Der Gesetzgeber hat verschiedene Optionen für die Restrukturierung wirtschaftlich angeschlagener Verfahren bereitgestellt:

Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG): Das StaRUG soll Unternehmen die Sanierung ohne Insolvenz ermöglichen. Voraussetzung für dieses Verfahren ist, dass dem Unternehmen zwar die Zahlungsunfähigkeit droht, aber noch nicht eingetreten ist.

Schutzschirmverfahren: Ist ein Unternehmen wirtschaftlich angeschlagen, aber noch nicht verpflichtet Insolvenzantrag zu stellen, kann sich das Schutzschirmverfahren anbieten. Der Schutzschirm kann aber nur aufgespannt werden, wenn eine Bescheinigung vorliegt, dass das Unternehmen noch saniert werden kann. Ist das der Fall, hat die Geschäftsführung drei Monate Zeit, um zusammen mit einem Sachwalter einen Insolvenzplan vorzulegen. Während dieser drei Monate ist das Unternehmen vor Gläubigerforderungen geschützt.

Insolvenz in Eigenverwaltung: Muss ein Insolvenzantrag gestellt werden, ist die Insolvenz in Eigenverwaltung eine Option. Hierbei bleibt die Geschäftsführung am Ruder und ein Sachwalter wird ihr zur Seite gestellt. Ziel der Insolvenz in Eigenverwaltung ist die Sanierung des Unternehmens.

Unternehmensinsolvenz: Besteht keine andere Möglichkeit, wird das Regelinsolvenzverfahren eröffnet und der Insolvenzverwalter übernimmt.

Als im Insolvenzrecht erfahrene Wirtschaftskanzlei zeigt MTR Legal Rechtsanwälte auf, welcher Weg am geeignetsten ist, und begleitet sie bei der Restrukturierung des Unternehmens und im Insolvenzverfahren.

 

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