Auch für Kryptowährungen bahnt sich ein internationaler Austausch von steuerrelevanten Informationen an. Dadurch sollen die Transaktionen transparenter und Steuerhinterziehung vermieden werden.
Transaktionen mit Kryptowährungen fliegen im Steuerrecht teilweise immer noch unterm Radar. Die Finanzgerichte Köln und Baden-Württemberg haben zwar schon 2021 entschieden, dass Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen steuerpflichtig sind. Allerdings sind die Transaktionen mit Bitcoin & Co für die Finanzbehörden häufig kaum nachvollziehbar. Das könnte sich bald ändern. Nach Plänen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) könnte es schon bald zu einer Art automatischen Informationsaustausch steuerrelevanter Daten bei Transaktionen mit Kryptowährungen kommen.
Das Verfahren dürfte dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen ähneln, das seit einigen Jahren im Steuerrecht Anwendung findet. Mit diesem automatischen Informationsaustausch zwischen rund 100 Staaten wurde den Finanzbehörden ein scharfes Schwert im Kampf gegen Steuerhinterziehung an die Hand gegeben. Für Steuersünder bleibt oft nur die Selbstanzeige, um eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu verhindern, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte , die einen Schwerpunkt ihrer Beratung im Steuerrecht hat.
Auch bei Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen könnte es für die Steuerpflichtigen ernst werden: Denn die OECD veröffentlichte am 10. Oktober 2022 einen neuen Steuertransparenzrahmen, der auch einen Informationsaustausch in Bezug auf Krypto-Assets ermöglichen soll.
Der Common Reporting Standard (CRS) war im Kampf gegen internationale Steuerhinterziehung bislang zwar sehr erfolgreich. Allerdings tauchen beim Handel mit Kryptowährungen neue Akteure auf, von denen viele derzeit noch unreguliert sind, so dass Krypto-Transaktionen nicht umfassend vom CRS registriert sind. Diese Lücke soll durch das neue Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) geschlossen werden. Wie schon durch den CRS bekannt, soll der CARF den automatischen Informationsaustausch mit den Staaten, in dem die Steuerpflichtigen ihren Wohnsitz haben, ermöglichen. Es ist daher davon auszugehen, dass ein großer Teil der Krypto-Börsen Daten ihrer Kunden an die zuständigen Finanzbehörden übermitteln müssen.
Steuerpflichtige, die unsicher sind, ob sie alle steuerrelevanten Daten offengelegt haben, sollten jetzt handeln. In Betracht kann bspw. eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kommen.
MTR Rechtsanwälte berät im Steuerrecht und zur Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige.