Die Scheidung einer Ehe bringt rechtliche Konsequenzen mit sich. Neben dem Kindeswohl geht es überwiegend um Finanzen. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann helfen, Streitigkeiten zu vermeiden.
Zur emotionalen Belastung einer Ehescheidung kommen häufig auch langwierige rechtliche Auseinandersetzungen hinzu. Neben dem Sorgerecht oder Umgangsrecht geht es dabei regelmäßig um die Aufteilung des Vermögens des Ehepaars, um Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich oder Ehegattenunterhalt. Viele Folgen lassen sich in einem Ehevertrag individuell regeln. Hat das Paar keinen Ehevertrag geschlossen, bietet sich auch ein Scheidungsfolgenvereinbarung an. Dadurch können aufwühlende und langwierige rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden, so die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte
Ohne Ehevertrag lebt ein Ehepaar automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wird die Ehe geschieden, haben die Partner einen Anspruch auf den Zugewinnausgleich. Zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs wird das Anfangsvermögen der Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung und ihr Endvermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags jeweils getrennt ermittelt. Die Differenz dieser Beträge bildet den Zugewinn während der Ehe ab. Dabei hat ein Ehepartner regelmäßig einen höheren Zugewinn erzielt als der andere, weil er sich beispielsweise der beruflichen Karriere gewidmet und ein höheres Einkommen erzielt hat, während der andere nur noch in Teilzeit gearbeitet und sich um die Kinder gekümmert hat.
Durch den Zugewinnausgleich soll hier wieder ein Gleichgewicht hergestellt werden. Hat ein Ehepartner einen höheren Zugewinn erzielt, steht die Hälfte davon dem Partner zu. Dabei kommt es häufig zu Streitigkeiten bspw. über die Höhe der Vermögenswerte.
Wer während der Ehe in Vollzeit bearbeitet hat, während der andere zurücksteckte, hat auch höhere Renten- oder Pensionsansprüche erzielt. Dieses Ungleichgewicht soll durch den Versorgungsausgleich beseitigt werden. Dabei werden die erworbenen Anwartschaften auf Altersversorgung aus gesetzlichen, berufsständischen oder privaten Versicherung hälftig geteilt.
Auch wenn geschiedene Eheleute grundsätzlich selbst für ihren Unterhalt sorgen sollen, können Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt oder Ehegattenunterhalt bestehen.
Diese finanziellen Aspekte lassen sich mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung einvernehmlich regeln, bevor die Gerichte entscheiden. So lässt sich neben privaten auch Betriebsvermögen schützen. Neben den finanziellen Punkten lassen sich mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung noch viele weitere rechtliche Folgen einer Scheidung klären.
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