Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht dient vor allem zwei großen Bereichen: Zum einen soll es unlauteren Wettbewerb bekämpfen und zum anderen die Bildung von Kartellen verhindern. Es findet seine gesetzlichen Grundlagen im Wesentlichen in dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dem UWG, und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, dem GWB. Im Grunde verfolgt das Wettbewerbsrecht das Ziel des freien Wettbewerbs.

Deshalb regelt das UWG die Verhaltensweisen zwischen Marktteilnehmern und insbesondere zwischen Mitbewerbern. Nicht selten kommt es nämlich zwischen Mitbewerbern zu Wettbewerbsverstößen, die sowohl bewusst als auch unbewusst begangen werden können.
Die Folgen hiervon sind regelmäßig Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Schadensersatzforderungen und im Weiteren Unterlassungsklagen eines Unternehmens, das seine Rechte von einem anderen Marktteilnehmer verletzt sieht.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig, zügig zu handeln. Holen Sie umgehend Rechtsrat bei einem Anwalt ein. Unsere Rechtsanwälte überprüfen für Sie, ob Sie sich wettbewerbswidrig verhalten haben, treten in Kontakt mit der Gegenseite um weiteren Schaden abzuwenden.
Aber auch wenn Sie sich durch das Verhalten eines anderen Marktteilnehmers verletzt sehen, sind wir der richtige Ansprechpartner. Unsere Anwälte übernehmen für Sie die Prüfung etwaiger Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche und helfen Ihnen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht bei deren Durchsetzung.
Die Kanzlei MTR Rechtsanwälte ist ein Team engagierter und hochmotivierter Rechtsanwälte. Gerne beraten wir Sie umfassend und individuell zu allen Fragen rund um das Thema Wettbewerbsrecht.