Die Mithaftung bei Darlehensverträgen kann unter bestimmten Voraussetzungen sittenwidrig sein, so dass der mithaftende Darlehensnehmer nicht für die Schulden aufkommen muss.
Das Bankrecht hat den Banken für die Absicherung von Darlehen enge Grenzen gesetzt. So kann die Bürgschaft oder auch die Mithaftung für ein Darlehen sittenwidrig und damit unwirksam sein, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die einen Schwerpunkt ihrer Beratung im Bankrecht hat.
So kann nach einen Urteil des OLG Oldenburg vom 29. Juni 2023 die Mithaftung für ein Darlehen sittenwidrig sein, wenn die Bank hätte erkennen müssen, dass der mithaftende Darlehensnehmer sich damit finanziell krass überfordert (Az.: 8 U 172/22).
Konkret hatte eine junge Frau den Darlehensvertrag ihres Partner über 90.000 Euro mitunterzeichnet. Die monatliche Tilgungsrate betrug 1.000 Euro, die Frau verdiente netto gerade einmal rund 1.300 Euro netto. Die Frau war ursprünglich davon ausgegangen, dass es nur um einen Kredit über 7.500 Euro für den Kauf eines neuen Autos ging. Tatsächlich benötigte ihr Partner ein deutlich höheres Darlehen, um bereits bestehende Kreditverträge umzuschichten.
Etwa zwei Jahre später gab es das böse Erwachen für die Frau, die sich inzwischen von ihrem Freund getrennt hatte. Ihr Ex-Partner konnte die Raten für das Darlehen nicht mehr bedienen und so hielt sich die Bank an die Frau und verlangte von ihr die Rückzahlung der noch offenen Darlehensschuld – rund 50.000 Euro. Das konnte die Frau nicht leisten. Das Landgericht Osnabrück entschied jedoch, dass sie zahlen müsse.
Das OLG Oldenburg kippte das Urteil im Berufungsverfahren und entschied, dass die Frau nicht für die Darlehensschulden aufkommen muss. Sie sei keine echte Darlehensnehmerin, sondern habe nur ihrem damaligen Partner zuliebe eine Mithaftung übernommen. Die Bank hätte schon bei Vertragsschluss erkennen müssen, dass die Mithaftung die Frau finanziell krass überfordert. Die Mithaftung sei sittenwidrig und damit nichtig, entschied das OLG Oldenburg. Die Frau muss somit keine weiteren Zahlungen leisten.
MTR Legal Rechtsanwälte berät zu Bürgschaft, Mithaftung und weiteren relevanten Fragen des Bankrechts.
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