Erbrecht Rechtsanwalt in Wiesbaden

In Wiesbaden stehen wir Ihnen bei sämtlichen Anliegen im Erbrecht beratend zur Seite

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Erbrecht in Wiesbaden – professionelle Unterstützung

In Wiesbaden unterstützen wir Sie vertrauensvoll bei allen Fragen rund um das Erbrecht

In Wiesbaden gewinnen erbrechtliche Fragestellungen zunehmend an Bedeutung – insbesondere im Zuge gesellschaftlicher Veränderungen. Ob es um die Erstellung eines Testaments, den Abschluss eines Erbvertrags oder die Klärung von Pflichtteilsansprüchen geht: In vielen Fällen sind rechtlich fundierte Entscheidungen gefragt. Wir begleiten Sie dabei, passende Lösungen zu finden – sei es bei der Nachlassplanung, der Regelung familiärer Erbverhältnisse oder der steuerlich durchdachten Vermögensübertragung. Vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch – wir unterstützen Sie persönlich und rechtssicher bei der Umsetzung Ihrer Vorstellungen.

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Nehmen Sie unsere Expertise im Erbrecht in Anspruch und buchen Sie einen Beratungstermin, um Ihre Anliegen professionell zu klären.

Breitgefächertes Beratungsangebot im Erbrecht in Wiesbaden

Verständlich aufbereitet, individuell auf Ihre Situation abgestimmt und mit einem klaren Fokus auf umsetzbare Lösungen

Das Erbrecht bringt häufig anspruchsvolle Fragestellungen mit sich, die eine vorausschauende Herangehensweise und klare Entscheidungen erfordern. In Wiesbaden begleiten wir Sie bei allen erbrechtlichen Anliegen – ob Sie selbst Erbin oder Erbe sind oder eine Nachlassregelung planen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie steuerliche Freibeträge sinnvoll nutzen, rechtliche Stolperfallen vermeiden und Ihre Ansprüche im Erbfall geltend machen können. Gemeinsam erarbeiten wir eine verständliche und praxistaugliche Lösung für Ihre Nachlassregelung – genau abgestimmt auf Ihre persönlichen Rahmenbedingungen:

Automatische Anwendung der gesetzlichen Erbfolge bei Fehlen eines Testaments

Liegt kein Testament vor, unterstützen wir Sie in Wiesbaden bei der rechtlichen Einordnung der gesetzlichen Erbfolge und setzen uns für Ihre Interessen ein

Liegt keine testamentarische oder vertragliche Regelung vor, greift in Wiesbaden – wie überall in Deutschland – die gesetzliche Erbfolge. Diese bestimmt, dass Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie Kinder, unabhängig davon ob leiblich oder adoptiert, vorrangig erben. Personen in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft haben dagegen keinen automatischen Anspruch auf das Erbe.

Zunächst erben die Kinder der verstorbenen Person. Gibt es keine Nachkommen, treten die Eltern, Geschwister oder deren Kinder an deren Stelle. Wenn auch in dieser Linie keine Erbberechtigten vorhanden sind, geht der Nachlass an Großeltern oder entferntere Verwandte. Der gesetzliche Erbanteil von Ehe- oder Lebenspartnern richtet sich unter anderem nach dem Güterstand.

Wenn Sie möchten, dass Ihre Vermögenswerte nach Ihrem eigenen Willen weitergegeben werden, ist es ratsam, dies frühzeitig vertraglich zu regeln. In Wiesbaden stehen wir Ihnen zur Seite und helfen Ihnen, eine individuelle und rechtssichere Nachlassgestaltung umzusetzen, die Ihre persönlichen Wünsche berücksichtigt.

Schaffen Sie Klarheit – jetzt!

Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Unsere Rechtsanwälte in Wiesbaden beraten im Erbrecht

Vorbeugung von Erbstreitigkeiten in Wiesbaden durch klare Regelungen und rechtzeitige Nachlassplanung

Erbstreitigkeiten belasten nicht nur emotional, sondern führen oft auch zu langwierigen Auseinandersetzungen innerhalb der Familie. In Wiesbaden unterstützen wir Sie dabei, Konflikte durch eine vorausschauende Nachlassregelung frühzeitig zu vermeiden. Wenn Ihre Wünsche klar formuliert und gesetzlich korrekt umgesetzt werden, lassen sich viele Missverständnisse im Vorfeld ausräumen.

Werden nahestehende Angehörige in einem Testament nicht bedacht, können Pflichtteilsansprüche entstehen. Wir informieren Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zur Vermögensübertragung, die sowohl rechtlich abgesichert als auch steuerlich durchdacht ist – individuell abgestimmt auf Ihre persönliche Situation.

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Häufig gestellte Fragen

Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.

Der Erbschein wird beim zuständigen Nachlassgericht beantragt, das sich am Amtsgericht Wiesbaden befindet – vorausgesetzt, die verstorbene Person hatte hier ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt. Der Erbschein dient als offizieller Nachweis Ihrer Erbenstellung und ist oft erforderlich, um Zugriff auf Konten, Immobilien oder andere Nachlasswerte zu erhalten. Für die Beantragung müssen Sie verschiedene Dokumente vorlegen, darunter die Sterbeurkunde, Nachweise zum Verwandtschaftsverhältnis sowie ggf. ein vorhandenes Testament. Wir beraten Sie gerne bei der Vorbereitung und unterstützen Sie dabei, den Antrag korrekt und vollständig einzureichen.

Ein eigenhändig verfasstes Testament können Sie beim Amtsgericht Wiesbaden zur amtlichen Verwahrung einreichen. Dort wird es sicher aufbewahrt und beim zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. Im Todesfall wird das Testament so automatisch gefunden und eröffnet. Diese Verwahrung bietet deutlich mehr Sicherheit als die Aufbewahrung zu Hause – das Risiko von Verlust oder Unklarheiten wird minimiert. Wenn Sie Ihr Testament rechtssicher formulieren und korrekt hinterlegen möchten, stehen wir Ihnen in Wiesbaden unterstützend zur Seite.

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich geregelter Mindestanspruch für bestimmte nahe Angehörige, wie etwa Kinder, Ehepartner oder – in manchen Fällen – die Eltern der verstorbenen Person. Er sichert diesen Personen einen Anteil am Erbe, auch wenn sie im Testament nicht oder nur eingeschränkt bedacht wurden. Die Höhe des Pflichtteils beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Grundlage für die Berechnung ist der gesamte Nachlasswert zum Zeitpunkt des Erbfalls, abzüglich möglicher Verbindlichkeiten. Zum Vermögen zählen unter anderem Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere und sonstige Vermögenswerte. Wir erklären Ihnen in Wiesbaden gerne, ob ein Pflichtteilsanspruch besteht und wie Sie diesen rechtlich geltend machen oder im Rahmen Ihrer Nachlassplanung berücksichtigen können.

Lokal. Überregional. International.

An acht strategisch positionierten Offices, von Hamburg bis München, stehen wir Ihnen mit einem Team von Rechtsanwälten zur Seite. Ganz gleich, wo Sie sich befinden oder welches rechtliche Anliegen Sie haben, MTR Legal bietet deutschlandweit überall umfassende, individuelle Beratung und engagierte Vertretung.

Rechtssichere Erstellung von Testamenten und Erbverträgen

Rechtlich abgesicherte Nachlassregelungen in Wiesbaden

Mit einem Testament können Sie selbst bestimmen, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt wird – unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge. Damit Ihr letzter Wille rechtlich Bestand hat, sind bestimmte formale Vorgaben einzuhalten. In Wiesbaden unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines Testaments, das klar formuliert ist und Missverständnisse unter den Erben vermeidet.

Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Ihnen handschriftlich verfasst und mit Ihrem vollständigen Namen unterschrieben werden. Es sollte mit einer eindeutigen Überschrift wie „Mein letzter Wille“ versehen sein und sowohl Ort als auch Datum enthalten. Achten Sie darauf, Ihre Erbinnen und Erben namentlich zu benennen und auch eventuelle Vermächtnisse oder Aufteilungen klar zu beschreiben.

Ehepaare können zudem ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen, in dem sie sich häufig gegenseitig als Alleinerben einsetzen. In diesem Fall treten die Kinder meist erst nach dem Tod des überlebenden Elternteils als Erben ein. In Wiesbaden beraten wir Sie ausführlich zu den verschiedenen Möglichkeiten und helfen Ihnen dabei, eine rechtlich tragfähige und auf Ihre Situation abgestimmte Lösung zu finden.

Benötigen Sie juristische Unterstützung?

MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.

Alternative zum Testament: der Erbvertrag

Rechtssichere Ausgestaltung und verbindliche Vereinbarungen im Erbvertrag in Wiesbaden 

Ein Erbvertrag ermöglicht es Ihnen, die Weitergabe Ihres Vermögens verbindlich zu regeln und allen Beteiligten eine klare rechtliche Grundlage zu bieten. Änderungen oder eine Aufhebung sind nur mit Zustimmung aller Vertragspartner möglich, was diese Form der Nachlassregelung besonders zuverlässig macht. Deshalb empfiehlt es sich, die rechtlichen und persönlichen Folgen im Vorfeld sorgfältig zu prüfen.

In Wiesbaden unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines Erbvertrags, der auf Ihre individuelle Lebenssituation zugeschnitten ist. Wir achten darauf, dass Ihre Vorstellungen verständlich und rechtlich eindeutig festgehalten werden – damit im Erbfall Klarheit herrscht und Ihre Wünsche ohne Unklarheiten umgesetzt werden können.

Recht auf den Pflichtteil

Ein Pflichtteilsentzug ist nur in Ausnahmefällen zulässig 

Mit einem Testament können Sie selbst festlegen, wie Ihr Nachlass verteilt werden soll – auch abweichend von der gesetzlichen Erbfolge. Allerdings haben nahe Angehörige häufig Anspruch auf den Pflichtteil. Eine vollständige Enterbung ist nur in bestimmten Ausnahmefällen zulässig, zum Beispiel bei schwerwiegendem Fehlverhalten gegenüber der verstorbenen Person. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, sich frühzeitig mit den rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen auseinanderzusetzen.

Der Pflichtteil entspricht in der Regel der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann unter bestimmten Voraussetzungen eingefordert werden. In Wiesbaden unterstützen wir Sie dabei, Pflichtteilsansprüche rechtlich einzuordnen – sei es zur Geltendmachung oder zur Prüfung eines möglichen Ausschlusses. Gemeinsam erarbeiten wir eine Lösung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist und rechtlich zuverlässig umsetzbar bleibt.

Fragen im Erbrecht?

Unser Team aus erfahrenen Anwälten ist bereit, Ihre rechtlichen Anliegen zu klären. Buchen Sie jetzt Ihren Rückruf!

Erbschaftssteuer und optimale Nutzung von Freibeträgen

Persönliche Unterstützung bei der steuerbewussten Planung Ihres Nachlasses und der Vermögensweitergabe in Wiesbaden

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Gesamtwert des Nachlasses und vom Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person ab. Je näher die Beziehung, desto höher fallen die steuerlichen Freibeträge aus. Seit dem 1. Januar 2024 gelten folgende Beträge:

– 500.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
– 400.000 Euro für Kinder
– 200.000 Euro für Enkel
– 100.000 Euro für Eltern und Großeltern (Steuerklasse I)
– 20.000 Euro für Geschwister, Nichten, Neffen sowie Eltern und Großeltern in Steuerklasse II
– 20.000 Euro für alle übrigen Erben (Steuerklasse III)

Darüber hinaus steht Ehepartnern sowie Kindern unter 27 Jahren ein zusätzlicher Versorgungsfreibetrag zu, der die Steuerlast weiter mindern kann.

In Wiesbaden beraten wir Sie umfassend, wie Sie diese steuerlichen Regelungen gezielt für Ihre Nachlassplanung nutzen können. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine durchdachte Strategie zur Vermögensweitergabe, die steuerliche Vorteile berücksichtigt und gleichzeitig Ihren persönlichen Wünschen entspricht.

Gesetzliche Erbfolge als Standardregelung in Wiesbaden

Begleitung bei der rechtlichen Einordnung der gesetzlichen Erbfolge in Wiesbaden 

Auch in Wiesbaden kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung, wenn keine individuelle Regelung durch ein Testament oder einen Erbvertrag getroffen wurde. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt und orientiert sich an der familiären Nähe zur verstorbenen Person – je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto größer der Erbanteil.

An erster Stelle stehen die Kinder. Sind keine Kinder vorhanden, treten Enkel oder weitere Nachkommen ein. Bleibt auch diese Linie ohne Erben, gehen die Erbansprüche auf die Eltern über, gefolgt von Geschwistern und deren Nachkommen.

Da die gesetzliche Erbfolge nicht immer der persönlichen Lebenswirklichkeit entspricht, empfehlen wir Ihnen, frühzeitig eine eigene Regelung zu treffen. In Wiesbaden beraten wir Sie dazu ausführlich und helfen Ihnen, Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen rechtlich sicher zu gestalten.

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