Erbrecht Rechtsanwalt in Münster

In Münster beraten wir Sie kompetent bei allen Anliegen zum Erbrecht

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Erbrecht in Münster – professionelle Beratung

In Münster stehen wir Ihnen zuverlässig bei sämtlichen erbrechtlichen Fragestellungen zur Seite

In Münster rücken Themen rund um das Erbrecht immer stärker in den Fokus – nicht zuletzt durch gesellschaftliche und demografische Entwicklungen. Ob Sie ein Testament aufsetzen möchten, einen Erbvertrag in Betracht ziehen oder Fragen zum Pflichtteil haben: Eine fundierte rechtliche Einschätzung ist in vielen Fällen unerlässlich. Wir unterstützen Sie dabei, individuelle und rechtlich tragfähige Lösungen zu finden – von der Nachlassregelung über familiäre Absprachen bis hin zur steuerlich vorteilhaften Vermögensübertragung. Vereinbaren Sie gerne einen Termin – wir begleiten Sie persönlich bei der Umsetzung Ihrer Vorstellungen.

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Nehmen Sie unsere Expertise im Erbrecht in Anspruch und buchen Sie einen Beratungstermin, um Ihre Anliegen professionell zu klären.

Breitgefächertes Beratungsangebot im Erbrecht in Münster

Praxisnah, persönlich zugeschnitten auf Ihre Lebenssituation und mit Blick auf konkrete, rechtlich sichere Umsetzungsmöglichkeiten in Münster

Das Erbrecht wirft oft komplexe Fragen auf, die eine sorgfältige Planung und klare Entscheidungen erfordern. In Münster unterstützen wir Sie dabei – ob Sie selbst Erbin oder Erbe sind oder Ihren Nachlass rechtzeitig regeln möchten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Freibeträge gezielt nutzen, typische Fehler vermeiden und Ihre Rechte im Erbfall durchsetzen können. Gemeinsam entwickeln wir eine Lösung, die zu Ihrer persönlichen Situation passt und sich in der Praxis bewährt:

Automatische Anwendung der gesetzlichen Erbfolge bei Fehlen eines Testaments

Gibt es kein Testament, begleiten wir Sie in Münster bei der Klärung der gesetzlichen Erbfolge und vertreten Ihre erbrechtlichen Ansprüche zuverlässig

Wenn keine testamentarische oder vertragliche Verfügung vorliegt, gilt in Münster – wie bundesweit – die gesetzliche Erbfolge. Diese ordnet an, dass Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie Kinder, unabhängig davon ob leiblich oder adoptiert, vorrangig erben. In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft besteht hingegen kein automatischer Anspruch auf das Erbe.

An erster Stelle stehen die Kinder der verstorbenen Person. Sind keine Nachkommen vorhanden, treten Eltern, Geschwister oder deren Kinder ein. Gibt es auch in dieser Linie keine Erben, fällt der Nachlass an Großeltern oder entferntere Verwandte. Der Erbanteil von Ehe- oder Lebenspartnern hängt unter anderem vom Güterstand ab.

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Vermögen nach Ihren eigenen Vorstellungen weitergegeben wird, ist es sinnvoll, frühzeitig individuelle Regelungen zu treffen. In Münster unterstützen wir Sie dabei, Ihre Nachlassplanung rechtlich verlässlich und persönlich stimmig zu gestalten.

Schaffen Sie Klarheit – jetzt!

Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Unsere Rechtsanwälte in Münster beraten im Erbrecht

Vermeidung von Erbstreitigkeiten in Münster durch frühzeitige Vorsorge und eindeutig formulierte Nachlassregelungen

Erbstreitigkeiten können nicht nur emotionale Belastungen verursachen, sondern auch zu langwierigen familiären Konflikten führen. In Münster unterstützen wir Sie dabei, solche Auseinandersetzungen durch eine klare und frühzeitige Nachlassgestaltung zu vermeiden. Wenn Ihre Vorstellungen eindeutig festgehalten und rechtlich sauber umgesetzt werden, lassen sich spätere Unstimmigkeiten oft verhindern.

Werden enge Angehörige im Testament nicht berücksichtigt, besteht unter Umständen ein Anspruch auf den Pflichtteil. Wir zeigen Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Strategie zur Vermögensweitergabe, die sowohl rechtlich tragfähig als auch steuerlich sinnvoll ist – angepasst an Ihre individuelle Lebenssituation.

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Häufig gestellte Fragen

Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.

Wenn Sie einen Erbschein benötigen, ist das Nachlassgericht beim Amtsgericht Münster für Sie zuständig – vorausgesetzt, die verstorbene Person hatte in Münster ihren letzten gewöhnlichen Wohnsitz. Der Erbschein dient als offizieller Nachweis, dass Sie zur Erbengemeinschaft gehören oder alleiniger Erbe sind. Er wird unter anderem bei Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt verlangt. Für den Antrag benötigen Sie unter anderem die Sterbeurkunde, Angaben zur Verwandtschaft und ggf. ein vorhandenes Testament. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung der Unterlagen und begleiten Sie im Antragsverfahren.

Ein handschriftlich verfasstes Testament kann beim Amtsgericht Münster in die amtliche Verwahrung gegeben werden. Die Hinterlegung stellt sicher, dass das Dokument im Todesfall gefunden und ordnungsgemäß eröffnet wird. Zusätzlich erfolgt eine Registrierung im zentralen Testamentsregister. Die amtliche Verwahrung bietet im Vergleich zur privaten Aufbewahrung zu Hause ein deutlich höheres Maß an Sicherheit. Auf Wunsch beraten wir Sie zu Formulierung, Inhalt und Übergabe Ihres Testaments – damit Ihre Regelungen im Erbfall eindeutig sind.

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich festgelegter Anspruch naher Angehöriger, wenn diese im Testament nicht oder nur teilweise bedacht wurden. Er umfasst grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und richtet sich nach dem Wert des Nachlasses am Tag des Erbfalls. Berücksichtigt werden dabei Vermögenswerte wie Immobilien, Kontoguthaben, Wertgegenstände sowie bestehende Schulden. In Münster informieren wir Sie, wie der Pflichtteilsanspruch im Detail ermittelt wird, wer Anspruch darauf hat und wie dieser rechtlich geltend gemacht oder berücksichtigt werden kann.

Lokal. Überregional. International.

An acht strategisch positionierten Offices, von Hamburg bis München, stehen wir Ihnen mit einem Team von Rechtsanwälten zur Seite. Ganz gleich, wo Sie sich befinden oder welches rechtliche Anliegen Sie haben, MTR Legal bietet deutschlandweit überall umfassende, individuelle Beratung und engagierte Vertretung.

Rechtssichere Erstellung von Testamenten und Erbverträgen

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Vermögensnachfolge frühzeitig, eindeutig und rechtlich wirksam zu gestalten

Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Nachlassregelung selbst in die Hand zu nehmen – unabhängig davon, was die gesetzliche Erbfolge vorsieht. Damit Ihr letzter Wille rechtlich wirksam ist, müssen bestimmte formale Anforderungen erfüllt werden. In Münster begleiten wir Sie bei der Testamentserstellung und achten darauf, dass Ihre Wünsche klar und rechtssicher formuliert sind, um Unklarheiten unter den Erben zu vermeiden.

Ein eigenhändiges Testament muss vollständig mit der Hand geschrieben und mit Vor- und Nachnamen unterschrieben sein. Zusätzlich sollten Sie eine eindeutige Überschrift wie „Mein letzter Wille“ wählen und Ort sowie Datum angeben. Wichtig ist auch, dass Sie genau benennen, wer was erhalten soll – einschließlich möglicher Vermächtnisse oder besonderer Zuweisungen.

Für Ehepaare besteht die Möglichkeit eines gemeinschaftlichen Testaments. In vielen Fällen setzen sich die Partner dabei gegenseitig als Alleinerben ein, während die Kinder erst nach dem Tod beider Elternteile zum Zug kommen. In Münster beraten wir Sie zu den verschiedenen Varianten und unterstützen Sie dabei, eine individuelle und rechtlich sichere Lösung zu finden.

Benötigen Sie juristische Unterstützung?

MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.

Alternative zum Testament: der Erbvertrag

In Münster unterstützen wir Sie bei der rechtlich klaren Gestaltung eines Erbvertrags

Ein Erbvertrag bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Nachlassregelung verbindlich festzulegen und dabei allen beteiligten Personen rechtliche Sicherheit zu geben. Eine spätere Änderung oder Aufhebung ist nur mit Zustimmung aller Vertragspartner möglich, was diese Form besonders verlässlich macht. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig mit den rechtlichen Auswirkungen und persönlichen Folgen auseinanderzusetzen.

In Münster begleiten wir Sie bei der Ausarbeitung eines Erbvertrags, der auf Ihre konkrete Lebenssituation abgestimmt ist. Wir sorgen dafür, dass Ihre Wünsche klar formuliert und rechtlich nachvollziehbar festgehalten werden – damit im Ernstfall alles so umgesetzt wird, wie Sie es sich vorstellen.

Recht auf den Pflichtteil

In Münster informieren wir Sie darüber, unter welchen besonderen Voraussetzungen ein Pflichtteilsanspruch rechtlich entzogen werden kann

Mit einem Testament haben Sie die Möglichkeit, Ihren Nachlass nach eigenen Vorstellungen zu regeln – unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge. Dennoch bleibt engen Angehörigen in vielen Fällen ein Anspruch auf den Pflichtteil. Eine vollständige Enterbung ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa wenn ein schwerwiegendes Fehlverhalten gegenüber der verstorbenen Person vorliegt. Um spätere Konflikte zu vermeiden, ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen.

Der Pflichtteil beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann unter bestimmten Voraussetzungen eingefordert werden. In Münster beraten wir Sie umfassend dazu, wie Pflichtteilsansprüche entstehen, ob ein Ausschluss rechtlich möglich ist und wie Sie Ihren Nachlass entsprechend gestalten können. Gemeinsam entwickeln wir eine rechtssichere Lösung, die zu Ihrer persönlichen Situation passt.

Fragen im Erbrecht?

Unser Team aus erfahrenen Anwälten ist bereit, Ihre rechtlichen Anliegen zu klären. Buchen Sie jetzt Ihren Rückruf!

Erbschaftssteuer und optimale Nutzung von Freibeträgen

Wir zeigen Ihnen, wie Sie gesetzliche Freibeträge optimal nutzen und die Erbschaftsteuer vorausschauend reduzieren können

Die Höhe der Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Wert des vererbten Vermögens und dem Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person. Je näher Sie mit der Erblasserin oder dem Erblasser verwandt sind, desto höher fällt in der Regel der Freibetrag aus. Seit dem 1. Januar 2024 gelten folgende steuerliche Freibeträge:

– 500.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
– 400.000 Euro für Kinder
– 200.000 Euro für Enkelkinder
– 100.000 Euro für Eltern und Großeltern (Steuerklasse I)
– 20.000 Euro für Geschwister, Nichten, Neffen sowie Eltern und Großeltern der Steuerklasse II
– 20.000 Euro für alle weiteren Personen (Steuerklasse III)

Zusätzlich gibt es für Ehepartner und Kinder unter 27 Jahren einen Versorgungsfreibetrag, der weitere steuerliche Entlastung schaffen kann.

In Münster unterstützen wir Sie dabei, Ihre Nachlassregelung so zu gestalten, dass die geltenden Freibeträge optimal genutzt werden. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine vorausschauende Lösung zur Vermögensübertragung, die sowohl Ihre Wünsche berücksichtigt als auch steuerliche Belastungen möglichst gering hält.

Gesetzliche Erbfolge als Standardregelung in Münster

Unterstützung bei der Klärung der gesetzlichen Erbfolge in Münster – damit Sie wissen, welche Ansprüche bestehen und wie Sie diese rechtlich durchsetzen können

Auch in Münster gilt: Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und berücksichtigt die familiäre Nähe zur verstorbenen Person. Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher fällt der Erbanspruch aus.

Zunächst erben die Kinder der verstorbenen Person. Gibt es keine Kinder, treten Enkel oder andere Nachkommen an ihre Stelle. Wenn auch in dieser Linie keine Erben vorhanden sind, geht der Nachlass an die Eltern, danach an Geschwister oder deren Kinder.

Da die gesetzliche Erbfolge nicht immer den individuellen Vorstellungen entspricht, ist es sinnvoll, frühzeitig eine eigene Regelung zu treffen. In Münster beraten wir Sie gerne und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Nachlassplanung rechtlich klar und zuverlässig umsetzen können.

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