Rechtsanwälte für Testamentsrecht in München
Testament in München – MTR Legal Rechtsanwälte berät
Vermögensübergang frühzeitig und rechtssicher planen
Die Erstellung eines Testaments wird oft aufgeschoben. Es gibt jedoch viele gute Gründe, den Vermögensübergang rechtzeitig zu planen, denn ohne Testament gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Dies bedeutet beispielsweise, dass ein unverheirateter Partner keinen Erbanspruch hat. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte in München zeigen Wege auf, wie der Vermögensübergang nach den Wünschen des Erblassers gestaltet werden kann. Natürlich vertreten MTR Legal Rechtsanwälte in München auch die Interessen der Erben.
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Kompetente Beratung bei Fragen rund ums Testament
Ein Testament ermöglicht es dem Erblasser, die Erben nach eigenen Vorstellungen zu bestimmen und sich nicht an die gesetzliche Erbfolge halten zu müssen. Damit die Verfügungen auch im Sinne des Erblassers umgesetzt werden, beraten unsere Rechtsanwälte in München bei der rechtssicheren Erstellung eines Testaments bis zu dessen Widerruf. MTR Legal Rechtsanwälte vertreten auch die Interessen der Erben, von der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen bis zur Testamentsanfechtung.
Vermögensübergang aktiv gestalten
Der Gedanke an den eigenen Tod wird oft verdrängt. Dennoch sollten die erbrechtlichen Weichen rechtzeitig gestellt werden, bevor es zu spät ist. Unsere Rechtsanwälte in München wissen, dass Fragen zum Erbrecht und speziell zum Testament oft emotionale Herausforderungen mit sich bringen. Doch es geht auch um finanzielle Aspekte und die Ansprüche der Erben. Daher beraten unsere im Erbrecht versierten Rechtsanwälte in München mit der nötigen Empathie und umfassender juristischer Expertise rund um das Testament und setzen sich konsequent für die Durchsetzung der Interessen ihrer Mandanten ein.
Testament rechtssicher erstellen
Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Dann fällt das Erbe zunächst an den Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner und die Kinder des Erblassers. Je nach Verwandtschaftsgrad folgen weitere gesetzliche Erben wie Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten.
Durch die Erstellung eines Testaments kann der Erblasser die Erbfolge selbst festlegen und auch Personen außerhalb der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigen. Dies kann beispielsweise der Lebenspartner sein, der sonst leer ausgehen würde, Freunde oder eine wohltätige Organisation.
Ein Testament kann notariell oder handschriftlich verfasst werden. Beim handschriftlichen Testament müssen bestimmte Formvorschriften beachtet werden, andernfalls kann es wegen Formfehlern ungültig sein. Das Testament muss vollständig vom Erblasser handgeschrieben sein, eine Unterschrift allein reicht nicht aus. Zudem sollten Ort und Datum vermerkt sein und eine klare Überschrift wie „Mein letzter Wille“ sollte nicht fehlen.
Unsere im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwälte in München beraten Sie bei der inhaltlichen Gestaltung des Testaments. Es ist wichtig, dass die Erben klar benannt und die Formulierungen eindeutig sind, um Missverständnisse zu vermeiden. MTR Legal Rechtsanwälte in München unterstützen Sie bei der rechtssicheren Erstellung eines Testaments.
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Häufig gestellte Fragen
Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.
Für die Anfechtung ist das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers zuständig.
Die Erfolgsaussichten variieren je nach individuellem Fall. Daher sollte ein Rechtsanwalt in München im Vorfeld prüfen, ob ein Anfechtungsgrund besteht.
Das zuständige Amtsgericht in München übernimmt die amtliche Verwahrung der letztwilligen Verfügung und kümmert sich um die Testamentseröffnung.
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Gemeinschaftliches oder Berliner Testament
Das gemeinschaftliche Testament, auch als Berliner Testament bezeichnet, ist besonders bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern populär. In dieser Form des Testaments setzen die Partner sich gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen die Kinder in der Regel zu Schlusserben. Dadurch wird gewährleistet, dass der länger lebende Partner nach dem Tod des Erstversterbenden abgesichert ist und keine sofortige Erbengemeinschaft entsteht.
Trotz der Vorteile sollten auch die möglichen Nachteile eines solchen Testaments bedacht werden. Die starke Bindungswirkung der getroffenen Verfügungen macht es schwierig, Änderungen einseitig vorzunehmen. Daher empfiehlt es sich, bei der Erstellung eines Berliner Testaments erfahrene Rechtsanwälte hinzuzuziehen. Diese können sicherstellen, dass alle wichtigen Klauseln, insbesondere solche zum Widerruf letztwilliger Verfügungen, korrekt eingefügt werden.
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Widerruf eines Testaments jederzeit möglich
Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden, etwa durch Zerstörung des Dokuments oder durch einen handschriftlichen Vermerk wie „ungültig“, der mit Datum und Unterschrift versehen sein muss. Auch das Verfassen eines neuen Testaments macht das alte automatisch ungültig. Bei einem notariellen Testament kann der Widerruf durch die Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung erfolgen.
Der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments gestaltet sich jedoch komplexer. Er erfordert eine notarielle Beglaubigung und die Zustellung an den Ehepartner. In solchen Fällen ist es ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht in München hinzuzuziehen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
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Pflichtteilsanspruch gesetzlicher Erben
Ein Erblasser kann im Testament seine Erben frei wählen und gesetzliche Erben ausdrücklich vom Erbe ausschließen. Dennoch haben gesetzliche Erben weiterhin Anspruch auf ihren Pflichtteil, den sie gegenüber den testamentarischen Erben geltend machen können. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen ist es sinnvoll, einen im Erbrecht versierten Rechtsanwalt in München zu konsultieren.
Die vollständige Enterbung ist nur in sehr besonderen Ausnahmefällen möglich. Aufgrund der hohen rechtlichen Anforderungen ist eine Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt in München unerlässlich.
Anfechtung eines Testaments
Ein Testament kann aus verschiedenen Gründen angefochten werden. Gründe dafür sind beispielsweise Formfehler über Testierunfähigkeit bis hin zu Irrtum, Täuschung, Sittenwidrigkeit oder Verstoß gegen geltende Gesetze. Ein kompetenter Rechtsanwalt kann feststellen, ob ein Anfechtungsgrund vorliegt. Besonders für gesetzliche Erben, die im Testament nicht berücksichtigt wurden, kann eine Anfechtung von Interesse sein, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
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