Erbrecht Rechtsanwalt in Mainz
In Mainz begleiten wir Sie bei allen Fragen rund um das Erbrecht



Erbrecht in Mainz – professionelle Hilfe
In Mainz sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für alle Anliegen im Erbrecht
In Mainz rücken Fragen rund um das Erbrecht zunehmend in den Fokus – nicht zuletzt durch den demografischen Wandel. Ob Testament, Erbvertrag oder Pflichtteilsanspruch: Häufig ergeben sich komplexe rechtliche Themen, bei denen eine fachkundige Begleitung sinnvoll ist. Wir unterstützen Sie dabei, individuelle Lösungen zu finden – sei es bei der Gestaltung Ihrer Nachlassregelung, der Durchsetzung von Ansprüchen oder der steuerlich vorteilhaften Übertragung von Vermögenswerten. Vereinbaren Sie gerne einen Termin – wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und sorgen für eine klare und rechtlich sichere Umsetzung Ihrer Wünsche.
- Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 14, 55130 Mainz
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- mainz@mtrlegal.com
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Nehmen Sie unsere Expertise im Erbrecht in Anspruch und buchen Sie einen Beratungstermin, um Ihre Anliegen professionell zu klären.
Breitgefächertes Beratungsangebot im Erbrecht in Mainz
In Mainz bieten wir Ihnen umfassende rechtliche Begleitung bei allen erbrechtlichen Fragen – nachvollziehbar, individuell und mit dem Blick für praktikable Lösungen an Ihrer Seite
Das Erbrecht wirft oft komplexe Fragen auf, die eine sorgfältige Planung und klare Entscheidungen erfordern. In Mainz stehen wir Ihnen bei allen Themen rund um Ihre Position als Erbin oder Erbe beratend zur Seite. Wir erklären Ihnen, wie Sie gesetzliche Freibeträge gezielt einsetzen können, um steuerliche Nachteile zu vermeiden, und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte im Erbfall zu erkennen und durchzusetzen. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine strukturierte und nachvollziehbare Lösung für die Nachlassabwicklung zu finden – abgestimmt auf Ihre individuelle Lebenssituation:
Automatische Anwendung der gesetzlichen Erbfolge bei Fehlen eines Testaments
Fehlt ein Testament, begleiten wir Sie in Mainz bei der Klärung der gesetzlichen Erbfolge und der Wahrung Ihrer Rechte
Ohne testamentarische oder vertragliche Regelung gilt auch in Mainz die gesetzliche Erbfolge. Diese legt fest, dass Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie Kinder – ob leiblich oder adoptiert – vorrangig erben. In Lebensgemeinschaften ohne Trauschein besteht hingegen kein automatischer Erbanspruch.
Zuerst erben die Kinder. Gibt es keine Nachkommen, folgen die Eltern, Geschwister oder deren Kinder. Falls auch in dieser Linie keine Erben vorhanden sind, geht der Nachlass an Großeltern oder entferntere Verwandte. Ehe- und Lebenspartner erhalten ihren Anteil gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Nachlass nach Ihren persönlichen Vorstellungen weitergegeben wird, empfiehlt es sich, frühzeitig aktiv zu werden. In Mainz unterstützen wir Sie dabei, eine individuelle und rechtssichere Regelung zu treffen, die Ihren Wünschen gerecht wird.
Schaffen Sie Klarheit – jetzt!
Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Unsere Rechtsanwälte in Mainz beraten im Erbrecht
Vermeidung von Erbstreitigkeiten in Mainz durch frühzeitige und eindeutige Nachlassregelungen
Erbstreitigkeiten führen häufig zu emotional belastenden Situationen innerhalb der Familie. In Mainz begleiten wir Sie dabei, solche Konflikte möglichst im Vorfeld zu vermeiden. Eine vorausschauende Nachlassgestaltung, die Ihre persönlichen Wünsche mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang bringt, schafft Klarheit und beugt Unstimmigkeiten gezielt vor.
Wenn enge Angehörige in einem Testament nicht berücksichtigt werden, können Pflichtteilsansprüche entstehen. Wir klären Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten auf und erarbeiten mit Ihnen eine Lösung zur Weitergabe Ihres Vermögens, die rechtlich verlässlich und steuerlich gut durchdacht ist – individuell angepasst an Ihre Lebenssituation.





Häufig gestellte Fragen
Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.
Wenn Sie einen Erbschein benötigen, wenden Sie sich an das zuständige Nachlassgericht beim Amtsgericht Mainz. Zuständig ist in der Regel das Gericht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort der verstorbenen Person. Der Erbschein dient als offizieller Nachweis Ihrer Erbenstellung – etwa bei Bankgeschäften, Grundbuchangelegenheiten oder bei der Verwaltung von Immobilien. Für die Beantragung sind verschiedene Unterlagen erforderlich, unter anderem die Sterbeurkunde, Nachweise über das Verwandtschaftsverhältnis und gegebenenfalls ein Testament. Wir unterstützen Sie gerne bei der Zusammenstellung der nötigen Unterlagen und begleiten Sie durch den Antragsprozess.
In Mainz haben Sie die Möglichkeit, ein eigenhändig geschriebenes Testament beim Amtsgericht Mainz in die amtliche Verwahrung zu geben. Diese Verwahrung bietet rechtliche Sicherheit: Das Testament wird beim zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert, sodass es im Erbfall zuverlässig gefunden und eröffnet wird. Eine private Aufbewahrung zu Hause birgt das Risiko, dass das Testament übersehen oder verloren geht. Mit der amtlichen Hinterlegung sorgen Sie dafür, dass Ihre Wünsche rechtzeitig berücksichtigt werden. Auf Wunsch helfen wir Ihnen auch bei der inhaltlichen Prüfung und rechtlich klaren Formulierung Ihres letzten Willens.
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich gesicherter Mindestanspruch für bestimmte Angehörige – insbesondere Kinder, Ehepartner und Eltern – und kommt zum Tragen, wenn diese im Testament nicht oder nur teilweise berücksichtigt wurden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den die betroffene Person ohne letztwillige Verfügung erhalten hätte. Grundlage für die Berechnung ist der tatsächliche Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls, abzüglich etwaiger Schulden. Zum Nachlass zählen beispielsweise Immobilien, Bankguthaben, Wertgegenstände und sonstiges Vermögen. Wir beraten Sie in Mainz umfassend dazu, ob ein Pflichtteilsanspruch besteht, wie dieser geltend gemacht wird und welche Fristen beachtet werden müssen.
Lokal. Überregional. International.
Rechtssichere Erstellung von Testamenten und Erbverträgen
Klare Nachlassregelungen und rechtliche Absicherung im Erbrecht in Mainz – individuell abgestimmt auf Ihre Situation
Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Vermögensnachfolge selbstbestimmt zu regeln und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Damit Ihre Wünsche später rechtlich durchgesetzt werden können, müssen bestimmte formale Vorgaben beachtet werden. In Mainz begleiten wir Sie bei der rechtssicheren Erstellung Ihres Testaments und achten gemeinsam mit Ihnen auf klare Formulierungen, um Missverständnisse oder Konflikte unter den Erben zu vermeiden.
Ein wirksames handschriftliches Testament muss vollständig von Ihnen selbst geschrieben und mit Ihrem Vor- und Nachnamen unterzeichnet werden. Es empfiehlt sich, eine deutliche Überschrift wie „Mein letzter Wille“ zu wählen und das Dokument mit Datum und Ort zu versehen. Wichtig ist außerdem, dass Sie die Erbinnen und Erben namentlich nennen und auch etwaige Vermächtnisse oder konkrete Anordnungen zur Nachlassverteilung klar festhalten.
Ehegatten können zudem ein gemeinschaftliches Testament errichten, in dem sie sich häufig gegenseitig als Alleinerben einsetzen. In diesem Fall erhalten die Kinder den Nachlass in der Regel erst nach dem Versterben des zweiten Elternteils. In Mainz beraten wir Sie gerne zu den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten und unterstützen Sie dabei, eine individuelle und rechtssichere Regelung zu finden.
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MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.
Alternative zum Testament: der Erbvertrag
Verlässliche Gestaltung und rechtliche Absicherung eines Erbvertrags in Mainz
Ein Erbvertrag gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Vermögensnachfolge rechtlich verbindlich zu regeln und damit langfristige Sicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Solch eine Vereinbarung kann nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert oder aufgehoben werden, was sie besonders verlässlich macht. Daher ist es ratsam, sich vor der Unterzeichnung intensiv mit den rechtlichen und persönlichen Auswirkungen auseinanderzusetzen.
In Mainz begleiten wir Sie Schritt für Schritt bei der Erstellung eines Erbvertrags, der genau zu Ihrer Lebenssituation passt. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Wünsche klar zu formulieren und rechtssicher festzuhalten – damit im Ernstfall keine Missverständnisse entstehen und Ihre Vorstellungen zuverlässig umgesetzt werden.
Recht auf den Pflichtteil
Ein Pflichtteilsentzug ist nur unter engen gesetzlichen Bedingungen möglich – in Mainz beraten wir Sie dazu individuell
Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst über die Verteilung Ihres Nachlasses zu entscheiden und gesetzliche Erben auszuschließen. Dennoch steht engen Angehörigen in vielen Fällen ein Pflichtteil zu. Eine vollständige Enterbung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich – etwa bei schwerem Fehlverhalten gegenüber der verstorbenen Person. Um Konflikte im Erbfall zu vermeiden, ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen.
Der Pflichtteil beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann unter bestimmten Bedingungen geltend gemacht werden. In Mainz beraten wir Sie sowohl zur Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen als auch zur rechtlichen Einschätzung möglicher Ausschlussgründe. Gemeinsam entwickeln wir eine Lösung, die zu Ihrer individuellen Situation passt und rechtlich abgesichert ist.
Fragen im Erbrecht?
Unser Team aus erfahrenen Anwälten ist bereit, Ihre rechtlichen Anliegen zu klären. Buchen Sie jetzt Ihren Rückruf!
Erbschaftssteuer und optimale Nutzung von Freibeträgen
Individuelle Begleitung bei der steuerlich durchdachten Nachlassgestaltung und Vermögensübertragung in Mainz
Die Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Wert des übertragenen Vermögens sowie nach dem Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person. Je enger die familiäre Bindung, desto höher sind in der Regel die steuerlichen Freibeträge. Seit dem 1. Januar 2024 gelten folgende Beträge:
– 500.000 Euro für Ehe- und eingetragene Lebenspartner
– 400.000 Euro für Kinder
– 200.000 Euro für Enkelkinder
– 100.000 Euro für Eltern und Großeltern (Steuerklasse I)
– 20.000 Euro für Geschwister, Nichten, Neffen sowie Eltern und Großeltern in Steuerklasse II
– 20.000 Euro für alle weiteren Erben (Steuerklasse III)
Zusätzlich profitieren Ehepartner sowie Kinder unter 27 Jahren von einem Versorgungsfreibetrag, der die steuerliche Belastung weiter reduziert.
In Mainz unterstützen wir Sie dabei, diese gesetzlichen Regelungen optimal für Ihre persönliche Nachlassplanung zu nutzen. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung zur Vermögensübertragung, die steuerliche Vorteile einbezieht und Ihren Vorstellungen entspricht – mit Weitblick und rechtlicher Klarheit.
Gesetzliche Erbfolge als Standardregelung in Mainz
Unterstützung bei der Klärung der gesetzlichen Erbfolge in Mainz
Auch in Mainz gilt: Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Je enger die verwandtschaftliche Beziehung zur verstorbenen Person, desto höher ist der gesetzliche Anspruch auf das Erbe.
Zunächst erben die Kinder. Gibt es keine Kinder, treten Enkel oder andere Nachkommen an ihre Stelle. Sind in dieser Linie keine Erben vorhanden, erben die Eltern, danach Geschwister und deren Nachkommen.
Da die gesetzliche Erbfolge nicht immer mit den persönlichen Wünschen übereinstimmt, ist es sinnvoll, rechtzeitig eigene Regelungen zu treffen. In Mainz stehen wir Ihnen beratend zur Seite, wenn Sie Ihre Nachlassangelegenheiten individuell gestalten und rechtssicher regeln möchten.
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