Rechtsanwälte für Testamentsrecht in Köln



Testament in Köln – MTR Legal Rechtsanwälte berät
Vermögensübergang frühzeitig und rechtssicher planen
Die Erstellung eines Testaments wird gerne auf die lange Bank geschoben. Dabei gibt es gute Gründe, den Vermögensübergang frühzeitig zu planen, denn ohne letztwillige Verfügung gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, dass z.B. der unverheiratete Lebenspartner keinen Erbanspruch hat. Unsere im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwälte in Köln zeigen Wege auf, wie der Vermögensübergang im Sinne des Erblassers gestaltet werden kann. Natürlich vertritt MTR Legal Rechtsanwälte in Köln auch die Interessen der Erben.
Sie finden unsere Rechtsanwälte in Köln am
- Konrad-Adenauer-Ufer 83, 50668 Köln
- +49 221 9999220
- koeln@mtrlegal.com
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Kompetenz, die überzeugt.
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Kompetente Beratung bei Fragen rund ums Testament
Mit der Errichtung eines Testaments kann der Erblasser die Erben bestimmen und ist nicht an die gesetzliche Erbfolge gebunden. Damit die letztwilligen Verfügungen auch in seinem Sinn umgesetzt werden können, beraten unsere Rechtsanwälte in Köln bei der rechtssicheren Erstellung eines Testaments bis zu seinem Widerruf. MTR Legal Rechtsanwälte vertreten auch die Interessen der Erben von der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen bis zur Testamentsanfechtung.
Vermögensübergang aktiv gestalten
Der Gedanke an den eigenen Tod wird oft hinausgeschoben. Dennoch sollten die Weichen für die erbrechtliche Nachfolge frühzeitig gestellt werden, bevor es irgendwann zu spät ist. Unsere Rechtanwälte in Köln wissen, dass Fragen zum Erbrecht und speziell zum Testament auch immer mit Emotionen verbunden sind. Doch es geht auch um Geld und Ansprüche der Erben. Daher beraten unsere im Erbrecht versierten Rechtsanwälte in Köln mit der nötigen Empathie und natürlich auch mit großer juristischer Expertise rund um das Testament und setzen sich konsequent für die Durchsetzung ihrer Interessen ein.
Testament rechtssicher erstellen
Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Dann fällt das Erbe zunächst an den Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner und die Kinder des Erblassers. Je nach Verwandtschaftsgrad rücken weitere gesetzliche Erben wie Eltern und Geschwister, Neffen und Nichten, etc. nach.
Durch die Erstellung eines Testaments kann der Erblasser die Erbfolge selbst bestimmen und unter der Beachtung von Pflichtteilsansprüchen Erben testamentarisch einsetzen. Daher sollte ein Testament unbedingt dann errichtet werden, wenn auch Menschen außerhalb der gesetzlichen Erbfolge erben sollen. Das kann bspw. der Lebenspartner sein, der sonst leer ausgehen würde, Freunde oder eine wohltätige Organisation.
Der Erblasser kann ein notarielles oder ein eigenhändige Testament errichten.
Beim handschriftlichen Testament müssen einige Formvorschriften beachtet werden. Ansonsten kann die letztwillige Verfügung wegen Formfehlern ungültig sein, so unsere Rechtsanwälte in Köln. So muss das Testament von Anfang bis Ende handschriftlich vom Erblasser erstellt worden sein. Nur eine eigenhändige Unterschrift reicht nicht aus. Zudem sollten Ort und Datum vermerkt sein und eine eindeutige Überschrift wie Mein letzter Wille sollte nicht fehlen.
Bei der inhaltlichen Gestaltung des letzten Willens können unsere im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwälte in Köln beraten. Damit es keine Missverständnisse gibt, müssen die Erben klar genannt werden. Auch darüber hinaus sollten die Formulierungen eindeutig sein, damit kein Interpretationsspielraum aufkommt. MTR Legal Rechtsanwälte in Köln unterstützen bei der rechtssicheren Erstellung eines Testaments.
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Häufig gestellte Fragen
Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.
Für die Anfechtung ist das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers zuständig.
Das hängt immer vom Einzelfall ab. Zuvor sollte ein Rechtsanwalt in Köln prüfen, ob ein Anfechtungsgrund vorliegt.
In Köln nimmt das zuständige Amtsgericht die letztwillige Verfügung in amtliche Verwahrung und sorgt für die Testamentseröffnung.
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Gemeinschaftliches oder Berliner Testament
Das gemeinschaftliche Testament, auch Berliner Testament genannt, ist besonders unter Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern beliebt. Dabei setzen sie sich gegenseitig als Alleinerben und die Kinder in der Regel als Schlusserben ein. Nach dem Tod des Erstversterbenden ist der länger lebende Partner durch das gemeinschaftliche Testament abgesichert, da zunächst keine Erbengemeinschaft entsteht. Allerdings sollten auch die Nachteile bedacht werden, wie z.B. die hohe Bindungswirkung der gemeinsamen Verfügungen, die einseitig nur schwer geändert werden können. Daher sollten bei der Errichtung eines Berliner Testaments erfahrene Rechtsanwälte hinzugezogen werden, die wichtige Klauseln, u.a. zum Widerruf letztwilliger Verfügungen, einbauen können.
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Widerruf eines Testaments jederzeit möglich
Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden. Möglich ist dies z.B. durch die Zerstörung des Dokuments oder einem eindeutigen handschriftlichen Zusatz wie „ungültig“, der mit Datum und Unterschrift versehen werden sollte. Auch durch die Erstellung eines neuen Testaments wird das ursprüngliche ungültig. Ein notarielles Testament kann aus der amtlichen Verwahrung genommen und dadurch widerrufen werden.
Schwieriger gestaltet sich der einseitige Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments. Dieser muss notariell beurkundet und dem Ehepartner zugestellt werden. Im Zweifelsfall sollte ein im Erbrecht erfahrener Rechtsanwalt in Köln hinzugezogen werden.
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Gesetzliche Erben behalten Pflichtteilsanspruch
Der Erblasser kann im Testament die Erben nach seinen Willen einsetzen und die gesetzlichen Erben vom Erbe ausdrücklich ausschließen. Dennoch behalten die gesetzlichen Erben ihren Anspruch auf den Pflichtteil, der gegenüber den Erben geltend gemacht werden muss. Kommt es dabei zu rechtlichen Streitigkeiten, sollte ein im Erbrecht versierter Rechtsanwalt in Köln hinzugezogen werden.
Die vollständige Enterbung ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Aufgrund der hohen rechtlichen Hürden sollte die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt in Köln erfolgen.
Anfechtung eines Testaments
Ein Testament kann aus verschiedenen Gründen anfechtbar sein. Die Gründe reichen von Formfehlern über Testierunfähigkeit bis zu Irrtum, Täuschung, Sittenwidrigkeit oder Verstoß gegen bestehende Gesetze. Ein kompetenter Rechtsanwalt kann klären, ob ein Anfechtungsgrund vorliegt. Die Anfechtung ist in der Regel besonders für gesetzliche Erben interessant, die vom Erblasser nicht berücksichtigt wurden.
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