Insolvenzrecht Rechtsanwalt Frankfurt
MTR Legal Rechtsanwälte Frankfurt – Ihr kompetenter Partner im Insolvenzrecht
Frankfurt zählt zu den bedeutenden Wirtschaftszentren Deutschlands und beherbergt Unternehmen verschiedenster Branchen. Trotz der Vielfalt der Unternehmenslandschaft in der Mainmetropole bleiben Betriebe nicht vor wirtschaftlichen Krisen geschützt, die ihre Existenz bedrohen können. In solchen Situationen sind die versierten Rechtsanwälte von MTR Legal im Insolvenzrecht in Frankfurt die richtigen Ansprechpartner. Sie bieten Lösungen zur Restrukturierung von Unternehmen oder vertreten Mandanten in Insolvenzverfahren. Dabei setzen sie sich nicht nur für die Interessen der Schuldner ein, sondern kümmern sich auch um den Schutz der Vermögenswerte der Gläubiger.
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erfahrene Anwälte
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Kompetenz, die überzeugt.
Nehmen Sie unsere Expertise im Insolvenzrecht in Anspruch und buchen Sie einen Beratungstermin, um Ihre Anliegen professionell zu klären.
Unsere Beratung im Insolvenzrecht umfasst
Insolvenzrecht - Wir vertreten Ihre Interessen in Frankfurt und deutschlandweit
MTR Legal Rechtsanwälte in Frankfurt bieten Schuldner- und Gläubigerberatung in allen relevanten Bereichen des Insolvenzrechts. Unsere Rechtsanwälte sind nicht nur in Frankfurt, sondern auch in unseren Standorten Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart bundesweit für Sie da.
Restrukturierung und Sanierung des Unternehmens
Die Rettung des Unternehmens steht bei MTR Legal Rechtsanwälten in Frankfurt stets im Vordergrund. Unsere Anwälte nutzen die Möglichkeiten des Insolvenzrechts, um tragfähige Lösungen für die Sanierung des Unternehmens zu finden. Dabei bringen sie alle Beteiligten zusammen, um den Erhalt des Unternehmens und damit auch wertvolle Arbeitsplätze in Frankfurt zu sichern.
Schaffen Sie Klarheit – jetzt!
Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Insolvenzrecht in Frankfurt – Unsere Anwälte an Ihrer Seite
Frankfurt am Main ist ein bedeutendes Zentrum der Wirtschaft in Deutschland und international. Als etablierte Wirtschaftskanzlei ist MTR Legal Rechtsanwälte seit vielen Jahren in Frankfurt tätig und eng mit der Finanzmetropole verbunden. Ein starker Wirtschaftsstandort Frankfurt ist für uns von großer Bedeutung. Daher streben unsere erfahrenen Rechtsanwälte im Insolvenzrecht stets nach zukunftsweisenden Lösungen. Dabei steht die Sanierung von Unternehmen im Vordergrund. Sollte die Insolvenz unvermeidbar sein, begleiten wir sowohl Schuldner als auch Gläubiger durch das Insolvenzverfahren und schützen ihre Interessen.
Häufig gestellte Fragen
Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.
Die Bestimmungen des Insolvenzrechts legen fest, dass ein Insolvenzantrag gestellt werden muss, sobald ein Unternehmen überschuldet ist, zahlungsunfähig wird oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit besteht. Doch wann genau liegt eine solche drohende Zahlungsunfähigkeit vor?
Eine drohende Zahlungsunfähigkeit gemäß dem Insolvenzrecht tritt ein, wenn ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, fällige Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Diese Situation wird angenommen, wenn absehbar ist, dass das Unternehmen nicht rechtzeitig Rechnungen zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit begleichen kann. In solchen Fällen ist es wichtig, frühzeitig zu handeln, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Der Begriff der Überschuldung wird im Insolvenzrecht verwendet, um eine Situation zu beschreiben, in der das Vermögen eines Unternehmens nicht mehr ausreicht, um vorhandene Zahlungsforderungen zu decken. Diese Überschuldung kann ein Indikator für finanzielle Probleme und eine drohende Insolvenz sein.
Die Zuständigkeit für die Stellung eines Insolvenzantrags liegt nicht nur beim Unternehmen selbst. Je nach den Umständen können auch Geschäftspartner und Gläubiger dazu berechtigt sein, einen Insolvenzantrag zu stellen. Diese Möglichkeit kann genutzt werden, um die Interessen der Gläubiger zu schützen und eine ordnungsgemäße Abwicklung des Insolvenzverfahrens sicherzustellen.
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Stellung des Insolvenzantrags
Wenn die Insolvenz nicht mehr abzuwenden ist, muss gemäß den Vorschriften des Insolvenzrechts der Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt werden. Liegt ein Insolvenzgrund vor, muss der Antrag ohne Verzögerung eingereicht werden. Die Insolvenzordnung legt fest, dass der Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung gestellt werden muss. Es ist von höchster Bedeutung, dass die Pflicht zur Einreichung des Insolvenzantrags beachtet wird, da andernfalls eine Insolvenzverschleppung vorliegt. Der Insolvenzantrag kann beim Amtsgericht Frankfurt gestellt werden.
Möglichkeiten in der Insolvenz
Das Insolvenzrecht bietet verschiedene Möglichkeiten zur Durchführung der Insolvenz, darunter:
- Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG)
- Insolvenz in Eigenverwaltung
- Schutzschirmverfahren
- Regelinsolvenz
Unsere versierten Rechtsanwälte im Insolvenzrecht zeigen auf, welche Verfahren im konkreten Fall möglich und geeignet sind.
StaRUG:
Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz hat der Gesetzgeber eine vergleichsweise neue Möglichkeit geschaffen, die Sanierung von Unternehmen ohne Insolvenz zu ermöglichen. Unter bestimmten Voraussetzungen, wenn die Zahlungsunfähigkeit droht, jedoch noch nicht eingetreten ist, kann das StaRUG angewendet werden. Kern des StaRUG ist die Erstellung eines Restrukturierungsplans, der nur die von den geplanten Maßnahmen betroffenen Gläubiger einbezieht. Unsere Rechtsanwälte prüfen, ob dieses Verfahren im konkreten Fall sinnvoll ist.
Insolvenz in Eigenverwaltung:
Bei diesem Verfahren behält die Geschäftsführung weiterhin die Kontrolle über das Unternehmen mit Unterstützung eines Sachwalters. Es ist erforderlich, einen Insolvenzplan zu erstellen, dem die Gläubiger zustimmen müssen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte im Insolvenzrecht unterstützen bei der Erstellung des Insolvenzplans und überzeugen die Gläubiger von diesem Weg. Die Zustimmung des Insolvenzgerichts in Frankfurt ist für den Antrag auf Eigenverwaltung erforderlich.
Schutzschirmverfahren:
Wenn ein Unternehmen wirtschaftlich stark angeschlagen ist, aber noch nicht verpflichtet ist, einen Insolvenzantrag zu stellen, bietet das Schutzschirmverfahren die Möglichkeit, eine Insolvenz abzuwenden. Dazu muss eine Bescheinigung ausgestellt werden, dass das Unternehmen noch saniert werden kann. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte im Insolvenzrecht unterstützen Sie dabei. Nach Bewilligung des Schutzschirmverfahrens durch das Insolvenzgericht in Frankfurt bleiben drei Monate Zeit, um einen tragfähigen Insolvenzplan zu erstellen.
Unternehmensinsolvenz:
Wenn sich die Insolvenz nicht mehr abwenden lässt, eröffnet das Amtsgericht Frankfurt das Insolvenzverfahren regulär. Gläubiger können ihre Forderungen dann fristgerecht beim Insolvenzverwalter anmelden.
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MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen des Insolvenzrechts. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.
Herausforderungen bei der Insolvenzanfechtung
Inmitten einer Unternehmensinsolvenz besteht für Gläubiger das Risiko, dass der Insolvenzverwalter bereits geleistete Zahlungen des Unternehmens durch Insolvenzanfechtung zurückfordert. Diese Unsicherheit birgt für Gläubiger rechtliche und finanzielle Risiken. Obwohl dem Insolvenzverwalter bestimmte Befugnisse zukommen, gibt es auch klare Grenzen. Unsere Rechtsanwälte in Frankfurt stehen bereit, um zu überprüfen, ob die Forderungen des Insolvenzverwalters gerechtfertigt sind.
Fragen zum Insolvenzrecht?
Unser Team aus erfahrenen Anwälten ist bereit, Ihre insolvenzrechtlichen Anliegen zu klären. Buchen Sie jetzt Ihren Rückruf!
Interessenvertretung für Gläubiger und Sicherheitenmanagement
In einer Situation der Unternehmensinsolvenz stehen Gläubiger oft mit offenen Forderungen da. Unsere erfahrenen Anwälte im Insolvenzrecht setzen sich für ihre Interessen ein und unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Neben der Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle unterstützen wir sie auch bei der Geltendmachung weiterer Ansprüche, wie beispielsweise Schadensersatzansprüche. Durch unsere langjährige Erfahrung im Insolvenzrecht bieten wir Gläubigern ein effizientes Sicherheitsmanagement an.
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