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Markenschutz: Anmeldung einer Marke

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Mit der Anmeldung einer Marke wird die Verwendung der Marke durch unbefugte Dritte verboten. So kann sich der Markeninhaber vor Nachahmern und Trittbrettfahrern schützen und seine Rechte durchsetzen.

Das Markenrecht kennt keine Pflicht zur Markenanmeldung. Sinnvoll ist die Anmeldung einer Marke aber allemal, denn nur so kann ihr Schutz erreicht werden. Dritte dürfen die eingetragene Marke dann nicht für ihre Zwecke verwenden und der Inhaber der Marke kann sein Recht durchsetzen, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die einen Schwerpunkt ihrer Beratung im IP Recht und im Markenrecht hat.

Eine Marke kann auch ohne amtliche Registrierung genutzt werden. Allerdings ist sie dann nicht geschützt und Wettbewerber können sie für ihre Waren und Dienstleistungen nutzen. Aus einer jahrelangen Nutzung einer Marke lässt sich kein Markenschutz ableiten.

Damit eine Marke angemeldet werden kann, darf kein Schutzhindernis vorliegen. Das bedeutet u.a., dass eine Marke eine hinreichende Unterscheidungskraft zu Produkten und Dienstleistungen anderer Unternehmen aufweisen muss, damit Verbraucher sie nicht verwechseln. Sie darf nicht nur beschreibenden Charakter haben. Zudem muss die Marke für Dritte, Unternehmen und Verbraucher, klar erkennbar sein.

Darüber hinaus muss entschieden werden, wie weit der Markenschutz reichen soll. Ist der Schutz der Marke in Deutschland ausreichend, wird sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in das Markenregister eingetragen und ist bundesweit geschützt.

Soll der Markenschutz ausgedehnt werden und innerhalb der Europäischen Union gelten, ist die Anmeldung beim Amt der Europäischen Union (EUIPO) erforderlich. Als Unionsmarke genießt sie dann in den Staaten der EU Markenschutz. Eine Alternative dazu kann die internationale Markenanmeldung sein. Dabei wird der Schutz nicht auf die gesamte EU, sondern nur auf die Staaten, in dem er gewünscht und erforderlich ist, erweitert. Dazu kann entweder eine Basismarke in dem jeweiligen Staat beantragt werden oder eine schon bestehende Basismarke, z.B. in Deutschland, wird auf weitere Länder ausgedehnt.

Wichtig ist vor einer Markenanmeldung immer eine gründliche Recherche durchzuführen, ob es bereits bestehende Markenrechte gibt, die durch die Anmeldung verletzt würden.

Erfahrene Anwälte beraten bei MTR Legal zu Themen des IP-Rechts und Markenrechts.

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