Ist auf der Werbung für eine Ferienwohnung eine Fototapete zu sehen, liegt darin keine Verletzung des Urheberrechts. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 39/22).
Der Urheberschutz umfasst bei Fotografien die Urheberpersönlichkeitsrechte und die Verwertungsrechte an den Fotos. Der Fotograf kann Dritten aber Nutzungsrechte einräumen, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die einen Schwerpunkt ihrer Beratung im IP Recht und Urheberrecht hat. Nach dem Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 25. Oktober 2022 geht der Urheberschutz aber nicht so weit, dass er auch eine Fototapete umfasst, die auf der Werbung für eine Ferienwohnung zu sehen ist.
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte die Eigentümerin zur Bewerbung der Ferienwohnung Fotos von den Zimmern gemacht und online gestellt. Auf einer Aufnahme war auch eine Fototapete zu sehen. Als die Inhaberin der Rechte an dem Foto davon erfuhr, klagte sie auf Unterlassung und Schadenersatz. Der Fotograf hatte die Rechte an seinen Fotos schon zuvor einem Unternehmen übertragen, das Fototapeten verkaufte.
Das LG Stuttgart wies die Klage ab. Die beklagte Eigentümerin der Ferienwohnung habe durch die Werbeaufnahme mit der Fototapete die Fotografie zwar ohne Nennung des Urhebers veröffentlicht und vervielfältigt. Allerdings liege dadurch keine Verletzung des Urheberrechts vor. Die Klägerin habe die Fototapete in den Verkehr gebracht und sei dadurch nach Treu und Glauben verpflichtet, in die Nutzung des Fotos durch die Beklagte einzuwilligen, so das Gericht.
Im digitalen Zeitalter müsse damit gerechnet werden, dass Fotos von dem Zimmer und damit auch von der Fototapete gemacht werden und diese Aufnahmen auch im Internet öffentlich zugänglich auftauchen, führte das LG Stuttgart weiter aus. Etwas anderes könne nur gelten, wenn die Beklagte die Fototapete anders genutzt hätte als zu ihrem eigentlichen Verwendungszweck oder die Fototapete als solche nicht mehr zu erkennen sei. Das sei hier aber nicht der Fall. Vielmehr sei die Fototapete nur beiläufig und fast zwangsläufig als Teil des Zimmers fotografiert worden, so das Gericht.
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