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Hinweisgeberschutzgesetz tritt in Kraft

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Bundestag und Bundesrat haben grünes Licht für das Hinweisgeberschutzgesetz zum besseren Schutz vom Whistleblowern gegeben. Das Gesetz tritt voraussichtlich im Juni 2023 in Kraft.

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz wird die EU-Richtline 2019/1937 zum Schutz von Whistleblowern in deutsches Recht umgesetzt. Das hat auch Auswirkungen im Arbeitsrecht. Denn neben Behörden und öffentlichen Organisationen müssen auch Arbeitgeber ein sicheres Meldesystem für Hinweisgeber einrichten, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die einen Schwerpunkt ihrer Beratung im Arbeitsrecht hat.

Nachdem der Bundestag dem Hinweisgeberschutzgesetz bereits zugestimmt hatte, ist der Bundesrat am 12. Mai 2023 gefolgt. Somit ist davon auszugehen, dass das Gesetz noch im Juni in Kraft tritt.

Das Hinweisgeberschutzgesetz betrifft Unternehmen ab 50 Mitarbeitern. Sie müssen interne Meldesysteme für Menschen einrichten, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden wollen. Die Verpflichtung zur Einrichtung solcher Meldesysteme ist dabei zeitlich je nach Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens gestaffelt.

So müssen Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern innerhalb eines Monats nach Verkündung des Gesetzes ein internes Meldesystem einrichten. Kleinere Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern haben dafür bis zum 17. Dezember 2023 Zeit. Zudem haben sie die Möglichkeit eine Meldestelle zusammen mit anderen Unternehmen einzurichten. Dabei müssen die Meldesysteme Hinweise in schriftlicher oder mündlicher Form ermöglichen. Die ursprünglich vorgesehene Pflicht auch anonymen Hinweisen nachzugehen, wurde aus dem Gesetz gestrichen.

Meldungen können Beschäftigte abgeben, wenn sie sich auf Verstöße im eigenen Unternehmen oder in anderen Unternehmen beziehen, mit denen sie beruflich in Kontakt stehen. Die Meldestellen müssen den Eingang der Meldung bestätigen und die Identität der Hinweisgeber streng vertraulich behandeln. Weiter müssen sie entsprechende Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts ergreifen. Die Bundesländer haben zudem die Möglichkeit, neben den internen auch externe Meldestellen einzurichten.

Durch die Whistleblower-Richtlinie sind Hinweise zu Verstößen gegen europäisches und nationales Recht geschützt, sofern sie straf- oder bußgeldbewährt sind.

Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Unternehmen ab 50 Mitarbeiten sind daher gefordert, ein entsprechendes Meldesystem zu integrieren.

MTR Legal Rechtsanwälte unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.

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