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Einführung von Commercial Courts – Gesetzesentwurf liegt vor

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Das Bundesjustizministerium hat am 25. April 2023 einen Gesetzesentwurf zur Einführung von Commercial Courts vorgelegt, um damit den Justizstandort Deutschland zu stärken.

Deutschland ist ein bedeutender Wirtschaftsstandort und viele Unternehmen sind international tätig. Juristische Streitigkeiten bleiben unter internationalen Geschäftspartnern nicht aus, zumal sich die jeweiligen nationalen Regelungen im Wirtschaftsrecht unterscheiden. Die Möglichkeiten die Rechtsstreitigkeiten internationalen Geschäftspartner an deutschen Gerichten zu verhandeln, sind jedoch beschränkt. Die Verfahrensmöglichkeiten hierzulande entsprechen nicht der Bedeutung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, sagt Rechtsanwalt Michael Rainer, Ansprechpartner für Wirtschaftsrecht bei der Kanzlei MTR Legal Rechtsanwälte . Abhilfe soll die Einführung sog. Commercial Courts schaffen.

Das Bundesjustizministerium möchte den Justizstandort Deutschland stärken, damit die Verfahren bei Wirtschaftsstreitigkeiten nicht zunehmend im Ausland oder von Schiedsgerichten geführt werden. Der Gesetzesentwurfs sieht die Errichtung sog. Commercial Chambers an den Landgerichten und Commercial Courts an den Oberlandesgerichten vor. Zudem sollen die Verfahren an den Land- und Oberlandesgerichten vollständig in englischer Sprache geführt werden können, sofern sich die Parteien darauf geeinigt haben.

Auch Revisionsverfahren gegen Urteile der Commercial Courts sollen am Bundesgerichtshof in englischer Sprache geführt werden können, wenn der zuständige Senat damit einverstanden ist.

Entscheidungen der Commercial Courts sollen dann ins Deutsche übersetzt und veröffentlicht werden. Daher ist der Schutz von Geschäftsgeheimnissen ein weiterer wichtiger Punkt des Gesetzesentwurfs zur Stärkung des Justizstandorts Deutschland. Vorgesehen ist, dass Geschäftsgeheimnisse schon bei Erhebung der Klage unter Schutz gestellt werden und der Schutz auf das gesamte Verfahren ausgeweitet wird. Somit wären alle Geschäftsgeheimnisse auch bei Veröffentlichung der Urteile geschützt.

Auch der Einsatz von Videotechnik, z.B. bei der Beweisaufnahme, soll bei den Verhandlungen an den Commercial Chambers und Commercial Courts möglich sein.

Bei internationalen Geschäftsbeziehungen ist englisch die gängige Sprache. Daher ist die Führung der Verfahren in englischer Sprache eine Erleichterung für die Parteien.

Im Wirtschaftsrecht erfahrene Anwälte beraten bei MTR Legal Rechtsanwälte die nationale und internationale Mandantschaft.

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