Deutsches Edelmetallhaus GmbH insolvent

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Vertretung der Anleger im Insolvenzverfahren

Das Amtsgericht Köln hat am 20. Dezember 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren über die Deutsches Edelmetallhaus GmbH eröffnet (Az.: 70c IN 158/24). Damit ist auch das Geld der Anleger in Gefahr, die bei der Gesellschaft in Edelmetalle investiert haben. Die Anleger und übrigen Gläubiger können nun ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter noch bis zum 12. Februar 2025 anmelden.

Die Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter ist für die Anleger ein erster wichtiger Schritt, um sich vor drohenden finanziellen Verlusten zu schützen. Daher sollte die Anmeldung unbedingt rechtzeitig erfolgen, denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die über große Erfahrung im Kapitalmarktrecht verfügt und die Interessen der Anleger konsequent vertritt.

Insolvenzantrag schon am 9. August 2024 gestellt

Die Deutsches Edelmetallhaus GmbH mit Sitz in Köln ist eine Tochtergesellschaft der heygold SE, die sich u.a. über verschiedene Tochterfirmen auf den Vertrieb von physischen Edelmetallen konzentriert. Wie die Muttergesellschaft mit einer Ad-hoc-Meldung vom 9. August 2024 mitteilte, hat die Deutsches Edelmetallhaus GmbH am selben Tag Antrag auf die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens gestellt, nachdem bei einer Betriebsprüfung steuerliche Differenzen festgestellt wurden, die erhebliche finanzielle Auswirkungen haben können, so dass die Gesellschaft ihren  finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, so die heygold SE in ihrer Ad-hoc-Mitteilung.

Da diese Differenzen offenbar nicht geklärt werden konnten, wurde nun das reguläre Insolvenzverfahren am Amtsgericht Köln eröffnet. Das Deutsche Edelmetallhaus Köln bot Anlegern die Möglichkeit, in Gold, Silber und andere Edelmetalle zu investieren. Nach der Insolvenz müssen die Anleger hohe finanzielle Verluste befürchten. Immerhin haben sie nun die Möglichkeit, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden.

Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter

Bei der Anmeldung ihrer Forderungen müssen die Anleger erklären, welcher Art ihre Forderung ist, wie sie entstanden ist und welche Sicherungsrechte sie beanspruchen. Das kann für den Anleger recht unübersichtlich sein, da zudem auch geprüft werden sollte, ob sie Aussonderungsansprüche haben, so dass diese Forderungen nicht in die Insolvenzmasse einfließen.

MTR Legal Rechtsanwälte unterstützt die Anleger der Deutsches Edelmetallhaus GmbH daher bei der ordnungsgemäßen Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle, damit ihre Ansprüche nicht untergehen. Ebenso können die erfahrenen Rechtsanwälte von MTR Legal die Anleger auf Wunsch in der Gläubigerversammlung vertreten, um dort ihre Interessen wahrzunehmen und durchzusetzen. Das gilt auch bei möglichen Strategien zur Sanierung oder Liquidation der Gesellschaft.

Mögliche Schadenersatzansprüche

Wie hoch die Insolvenzmasse ausfällt und mit welcher Insolvenzquote die Anleger rechnen können, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Es ist aber regelmäßig davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse nicht ausreichen wird, um die Forderungen der Gläubiger vollauf zu befriedigen. Daher können die Anleger in einem nächsten Schritt prüfen lassen, ob ihnen ggf. Ansprüche auf Schadenersatz entstanden sind. So kann geprüft werden, ob Schadenersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen und die Geschäftsführung entstanden sind. Insbesondere muss beleuchtet werden, welche steuerlichen Differenzen im Rahmen der Betriebsprüfung zu Tage getreten sind und ob deshalb Haftungsansprüche der Anleger gegen die Geschäftsführer möglich sind.

Ebenso kann geprüft werden, ob Schadenersatzansprüche gegen Dritte entstanden sind. In Betracht können bspw. Forderungen gegen Anlageberater bzw. Anlagevermittler kommen. Diese hätten die Anleger über die Risiken, die mit ihrer Geldanlage verbunden sind, informieren müssen. Insbesondere hätten sie die Anleger über die Möglichkeit des Totalverlusts des investierten Geldes aufklären müssen. Darüber hinaus hätten sie auch die Plausibilität des Anlagemodells überprüfen müssen. Haben die Anlageberater bzw. Anlagevermittler ihre Aufklärungs- und Informationspflichten verletzt, können sie sich gegenüber den Anlegern schadenersatzpflichtig gemacht haben.

Vertretung der Anlegerinteressen

MTR Legal Rechtsanwälte verfügt über große Erfahrung im Kapitalmarktrecht und der Wahrung von Anlegerinteressen. Die erfahrenen Rechtsanwälte vertreten Anleger der Deutsches Edelmetallhaus GmbH im Insolvenzverfahren von der rechtssicheren Anmeldung der Forderungen bis zur Prüfung und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

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