Umwandlung der Anleihen und Risiken der Anleger
Anleger, die in Anleihen der 7×7 Gruppe investiert haben, dürften aufgrund der Entwicklung um ihr investiertes Geld besorgt sein. Probleme bei den Rückzahlungen, Laufzeitverlängerungen, „Umwandlung“ der Anleihe in Nachrangdarlehen und die geplante Übernahme durch eine neu gegründete Genossenschaft dürften für Unruhe sorgen. Anleger müssen sich fragen, ob sie ihr Geld tatsächlich sicher angelegt haben oder ihnen erhebliche finanzielle Verluste drohen.
Die Entwicklung bei den Anleihen der 7×7 Gruppe ist beunruhigend. Sowohl bei der Anleihe 2013/2023 (ISIN: DE000A1TNGS8) der 7×7 Invest AG als auch bei der Anleihe 7×7 Sachwerte Deutschland I GmbH & Co. KG (ISIN: DE000A169K35) gab es schon 2023 Probleme mit der Rückzahlung und die Anleger stimmten letztlich einer Laufzeitverlängerung zu. Die Schuldverschreibung der 7×7 Energiewerte Deutschland II GmbH & Co. KG (ISIN: DE000A2GSF90) wird an der Börse Frankfurt gehandelt und hat erheblich an Wert verloren. Zuletzt firmierte die Gesellschaft in Energiewerte Bau GmbH & Co. KG um und verlegte ihren Firmensitz von Bonn nach Dillenburg.
7×7 unterbreitet Kauf- und Übernahmeangebote
Anfang des Jahres zog die 7×7 Gruppe alle Anleihen zurück und unterbreitete den Anlegern Kauf- und Übernahmeangebote mit der Option der Weiterführung als Darlehen. In einem Schreiben an die Anleger der Anleihen heißt es, dass eine lang geplante Umfinanzierung der Sachwertprojekte nun stattfinden könne und mit der Sieben Werte eG eine Genossenschaft das Ruder übernehme.
Anleger, die bislang in den Bau von Immobilien oder in den Bau von Solarparks investiert haben, sollten ein Kauf- und Übernahmeangebot erhalten. Das beinhaltete die Option der Weiterführung als Darlehen zu den gleichen Bedingungen oder die Umwandlung in einen Genussschein des Gebäudeeigentümers bzw. des Solarpark-Eigentümers. Ausstehende Zinszahlungen sollten vom Emittenten direkt erfolgen.
Umwandlung in Nachrangdarlehen?
Nach Recherchen von MTR Legal Rechtsanwälte soll es sich bei der Umwandlung der Schuldverschreibung in Darlehen genauer um die Umwandlung in Nachrangdarlehen handeln. Das ergibt sich zumindest aus der weiteren Korrespondenz der 7×7 Energiewerte Deutschland II GmbH & Co. KG. Hier ist seit Frühjahr 2024 nur noch von Nachrangdarlehen die Rede. Das macht es für die Anleger zu einer hochriskanten Geldanlage, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die seit vielen Jahren geschädigte Anleger im Bank- und Kapitalmarktrecht berät.
Nachrangdarlehen für Anleger überaus riskant
Nachrangdarlehen sind für Anleger deshalb so riskant, weil sie mit ihren Forderungen hinter die Ansprüche aller anderen Gläubiger zurücktreten. Insbesondere im Insolvenzfall drohen die Anleger daher leer auszugehen und den Totalverlust ihres investierten Geldes zu erleiden. Aufgrund des vereinbarten Rangrücktritts können Anleger ihre Forderungen gegen die Emittentin schon dann nicht geltend machen, wenn dadurch die Insolvenz der Emittentin eintreten oder auch nur drohen könnte.
Mit der Annahme des Kaufangebots haben die Anleger der 7×7-Anleihen zwar einem Rückkauf zugestimmt. Da der Kaufpreis jedoch sofort als Darlehen verbucht wurde, haben sie kein Geld erhalten. Zumindest bei einem Nachrangdarlehen besteht das Risiko, dass die Anleger auch weiterhin keine Zahlungen erhalten werden. Daher gilt es zu prüfen, ob ein Nachrang überhaupt wirksam vereinbart wurde. Das ist häufig nicht der Fall, wenn die Klauseln zum Nachrang für den Anleger intransparent und unklar sind.
Schadenersatzansprüche der Anleger
Anlegern der Anleihen können außerdem Ansprüche auf Schadenersatz entstanden sein. Sie haben Anspruch, über alle wesentlichen Aspekte, die für ihre Anlageentscheidung von Belang sein können, aufgeklärt zu werden. Dazu gehört natürlich auch die Aufklärung über die Risiken einer Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko. So hätten die Anleger auch über die Risiken bei einer Umwandlung der Anleihen aufgeklärt werden müssen. Wurden Risiken verschwiegen oder verharmlost, kann das zu Schadenersatzansprüchen der Anleger gegen die Unternehmensverantwortlichen oder auch gegen die Anlageberater und -vermittler führen.
Für Anleger der 7×7 Energiewerte Deutschland II GmbH & Co. KG ist die Entwicklung noch undurchsichtiger geworden. Nach der Umwandlung in die EnergieWerte Bau GmbH & Co. KG wurde kürzlich angekündigt, dass die Enemowa eG die Gesellschaft übernehmen soll. Nach Recherchen von MTR Legal stehen hinter dieser Genossenschaft die gleichen handelnden Personen wie bei 7×7 Invest.
MTR Legal Rechtsanwälte berät Anleger seit vielen Jahren im Kapitalmarktrecht.